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Von Nikosia bis Lissabon. Info-Aktion zum EU-Subventionsbetrug der Bundesregierung
„Während Frau Merkel auf europäischer Ebene die Wächterin von Haushaltsdisziplin gibt und vor allem den südeuropäischen Ländern immer neue Spar- und Privatisierungsprogramme auferlegt, wird zuhause das Geld aus dem Fenster geworfen: Aus reinem Machterhaltungskalkül 2,3 Mrd. Euro Mehrkosten für ein Bahnprojekt, das sich längst als verkehrlicher Rückschritt erwiesen hat! Hinzu kommt, dass die Bundesregierung zur Finanzierung ihres Tiefbahnhofprojekts 114,5 Mio. Euro aus EU Fördermitteln mit der Behauptung erschlichen hat, die Leistungsfähigkeit des Bahnknotens würde verdoppelt (!!), wie es im Subventionsantrag hieß. Gegen diesen Betrug hatte der Richter a.D. Christoph Strecker am 19. Februar 2013 bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gestellt. Wie so oft im Umgang mit Stuttgart 21: Kurze Aufregung und schnell wird wieder der Mantel des Schweigens über diesen Skandal gehüllt.Dem wollen wir jetzt mit einer „EU-Informations-Offensive“ entgegengetreten. Das breite Netzwerk der Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 soll genutzt werden, alle Kontakte zu BürgerInnen, Medien und Politik im europäischen Ausland zu aktivieren, um die Scheinheiligkeit der Merkelschen Austeritätspolitik sichtbar zu machen…“ Info-Aktion vom 1.4.2013 bei K21 . Siehe dazu die Hintergründe und Dokumente
- Aktionsbündnis fordert von Bundeskanzlerin Merkel umgehende Klärung des EU-Subventionsskandals. Strafanzeige wegen EU-Subventionsbetrugs in Höhe von 114,5 Mio. Euro erstattet
„Die am 19. Februar bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingegangene Strafanzeige des Richters i.R. Christoph Strecker von den Juristen zu Stuttgart 21 dürfte Bundeskanzlerin Merkel inzwischen zur Kenntnis gelangt sein. Streckers Strafanzeige, die sich formal gegen den Beamten des Bundesverkehrsministeriums richtet, der den Antrag auf EU-Subventionen unterzeichnet hat, wirft den Verantwortlichen vor, “eine Subvention der Europäischen Union in Höhe von 114.470.000 Euro erschlichen zu haben“ mit der Begründung einer spektakulären Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21, während „tatsächlich .. die Leistungsfähigkeit des geplanten Bahnhofs um ein Drittel unter der des bestehenden Bahnhofs liegen“ werde, so Strecker in der Strafanzeige…“ Meldung vom am 18. März 2013 von Nico Nissen bei K21 . Aus dem Text: „… Ob über den Rechtsweg oder freiwillig – als Ergebnis ist zu erwarten, dass die Bundesrepublik die unter Angabe falscher Behauptungen erschlichene Subvention zurückzahlen muss. Wenn Frau Merkel eine weitere europaweite Blamage mit ihrer Fixierung auf das Katastrophenprojekt Stuttgart 21 vermeiden will, sollte sie besser die umgehende Rückzahlung der schon erhaltenen Tranchen veranlassen. Man könne sich schlecht als europäischer Saubermann aufspielen, die Griechen der Haushaltstricksereien beim EU-Beitritt bezichtigen und zugleich ein überflüssiges Prestigeprojekt auch noch mit betrügerisch erworbenen Subventionen zulasten der EU-Kasse finanzieren…“
- Strafanzeige wegen Subventionsbetrugs gem. § 264 StGB im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21
Strafanzeige von Christoph Strecker vom 19. Februar 2013 an die Staatsanwaltschaft Berlin