- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
Gericht stimmt möglicher Kündigung zu: Osnabrücker Steakhaus Maredo darf Betriebsrätin feuern
Quelle: Artikel in der Neue Osnabrücker Zeitung vom 06. Juli 2012
„Das Osnabrücker Restaurant der bundesweiten Steakhaus-Kette Maredo darf seine Betriebsratsvorsitzende entlassen. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat jetzt in einem Beschlussverfahren einer möglichen Kündigung zugestimmt. Das Steakhaus beschuldigt die Frau, trotz einer Krankschreibung Nebentätigkeiten ausgeübt zu haben. Der Arbeitgeber spricht von „grober Pflichtverletzung“. Die Betriebsrätin bestreitet die Vorwürfe nicht vollends. Sie hat bei Maredo einen Teilzeitjob. Mit zwei Nebentätigkeiten – in einem Supermarkt und in einer Gaststätte – bessert sie ihr Einkommen auf. Darüber war die Restaurantleitung offenbar informiert. In der Zeit ihrer Krankschreibung hat sie ihre Nebentätigkeiten weiterhin ausgeübt. Zu ihrer Verteidigung führt die Frau allerdings an, dass sie ihr Arzt nur für den Job im Steakhaus arbeitsunfähig geschrieben hatte…“