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Fristlose Kündigungen, Abmahnungen und Hausverbot für GEW-Vertreter rund um die Betriebsratsgründung an der apm-Pflegeschule in Bielefeld
Bei der apm-Pflegeschule wurde laut DGB Post auf facebook im Oktober 2024 ein Betriebsrat gewählt. Dann hagelte es Abmahnungen für Betriebsratsmitglieder und Hausverbote für Sekretär*innen der Gewerkschaft GEW. Dazu hat die Geschäftsführung unter Matthias Glasmeyer und Frank Nuy die Betriebsratswahl angefochten. (…) Seit elf Jahren soll apm eine Schule in Bielefeld betrieben, an der es bislang keinen Betriebsrat gegeben zu haben scheint. Kurse bei apm werden auch von der Agentur für Arbeit bezahlt. Wir werden eine entsprechende Anfrage stellen, wie man hier zum Vorgehen gegen den frisch gewählten Betriebsrat bei apm in Bielefeld steht…“ Aus den Union Busting News 18/24 von Jessica Reisner vom 12. Dezember 2024 bei der Aktion gegen Arbeitsunrecht („apm:Wahlfechtung + Abmahungen für Betriebsratsgründer*innen“) – siehe weitere Informationen:
- Gütetermin vor dem Bielefelder Arbeitsgericht bestätigt die Betriebsratswahl an der apm-Pflegeschule – bis zur Verhandlung der Anfechtungsklage
- apm-Pflegeschule: Betriebsratswahl ist gültig
„Bielefeld: Die Betriebsratswahl bei der apm-Pflegeschule ist gültig, zumindest bis die Anfechtungsklage des Unternehmens verhandelt wird. Das ist das Ergebnis eines Gütetermins am Arbeitsgericht Bielefeld am 10. Dezember 2024. (…) Laut den drei frisch gewählten Betriebsräten sowie der GEW soll es im Zusammenhang mit der Betriebsratsgründung fristlose Kündigungen, Abmahnungen, Kündigungsandrohungen und ein Hausverbot für GEW-Vertreter gegeben haben. Joachim Klevemann, Direktor des Arbeitsgerichts, scheint bei der Verhandlung am 10. Dezember viele Punkte im Sinne des Betriebsrates entschieden zu haben. So sei klargestellt, dass das Verfahren zur Gründung einer Arbeitnehmervertretung regulär abgelaufen sei. Damit ist zumindest die Frage vom Tisch, ob es überhaupt einen Betriebsrat gibt…“ Aus den Union Busting News 19/24 von Jessica Reisner vom 19. Dezember 2024 bei der Aktion gegen Arbeitsunrecht - Wahlen rechtsgültig: Abmahnungen, Kündigungen, Hausverbot: Riesen-Zoff in Bielefelder Einrichtung
„… Der mit harten Bandagen ausgetragene Konflikt um die erstmalige Betriebsratswahl an der apm-Pflegeschule in Bielefeld ist sicher noch nicht ausgestanden. Aber ein kurzfristiger Gütetermin vor dem Bielefelder Arbeitsgericht hat am Dienstag, 10. Dezember, für eine gewisse Klarheit gesorgt. „Grundlegende Dinge scheinen für die nächste Zeit bereinigt zu sein“, sagt Andreas Lehmann, Vertreter der zuständigen Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gegenüber „nw.de“.Seit der Wahl eines dreiköpfigen Betriebsrates im Oktober hängt der Haussegen zwischen der Arbeitnehmervertretung und Arbeitgeber apm mächtig schief. Die Holding, ein großer privater Bildungsanbieter im Bereich Pflege mit Sitz in Düsseldorf, betreibt an der Feilenstraße 31 in Bielefeld eine Pflegeschule. Dort sind 22 Festangestellte beschäftigt (Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter) sowie sechs Honorarkräfte. Die Geschäftsführung hält die Wahl für ungültig, formale Fehler werden ins Feld geführt. Die vermeintlich gewählten Arbeitnehmervertreter könnten daher nicht für sich in Anspruch nehmen, die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen in Anspruch zu nehmen. Und damit auch nicht die einem Betriebsrat zustehende Privilegien.
Harte Bandagen des Arbeitgebers gegen die Arbeitnehmer
Nach den Worten der drei Betriebsräte sowie der GEW habe es in Zusammenhang mit der Betriebsratsgründung fristlose Kündigungen, Abmahnungen, Kündigungsandrohungen und Hausverbot für GEW-Vertreter gegeben. Alles vor dem Hintergrund, eine unbequeme Arbeitnehmervertretung an der Schule verhindern zu wollen, so die Vermutung.
Aus Sicht von GEW-Sprecher Lehmann sei in der Güteverhandlung „einiges geradegebogen worden“. Unter der Leitung von Joachim Klevemann, Direktor des Arbeitsgerichts, seien viele Punkte im Sinne des Betriebsrates entschieden worden. So sei klargestellt worden, dass das Verfahren zur Gründung einer Arbeitnehmervertretung regulär abgelaufen sei. „Damit existiert der Betriebsrat.“ (…)
Auch die GEW, die bislang ein Hausverbot hatte, habe nun Betretungsrecht, erklärt Andreas Lehmann – wenn sie sich 48 Stunden im Voraus anmelde und weitere Regularien erfülle. „Darum ist auch sehr hart gerungen worden“, so Lehmann.
Abmahnungen müssen aus den Personalakten entfernt werden
Gleiches gilt für die Rücknahme der Abmahnungen an zwei Betriebsräte, weil sie angeblich zum Zwecke der Betriebsratsarbeit ihre Arbeitsstätten widerrechtlich verlassen hätten. Diese Abmahnungen müssen aus den Personalakten raus, allerdings habe apm durchgesetzt, dass dies erst zum 31. März 2025 geschehen muss. All das, erklärt der GEW-Vertreter, sei vorbehaltlich des Wahlwiderspruchsverfahrens, das apm wohl noch nicht zu den Akten gelegt hat…“ Artikel von Susanne Lahr vom 15.12.2024 in nw.de
- apm-Pflegeschule: Betriebsratswahl ist gültig
- Streit um Betriebsrat landet vor Gericht: Pflegeschulkonzern APM klagt gegen Mitarbeitervertretung in Bielefeld
„Das Arbeitsgericht Bielefeld wird im Februar 2025 entscheiden, ob die Gründung eines Betriebsrats in der APM-Pflegeschule in Bielefeld rechtmäßig war. Der Streit darüber ist eskaliert. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat Hausverbot…“ Artikel von Stephan Rechlin vom 25.11.2024 in westfalen-blatt.de (paywall)