Schutz der Sozialdaten auch bei KdU: Jobcenter darf keine Vermieterbescheinigung verlangen
„Menschen bloßzustellen, die sich in einer ohnehin schon schwierigen Lage befinden: Für Jobcenter offenbar kein Problem. Indem sie eine Vermieterbescheinigung verlangen, sorgen sie dafür, dass sich Bürgergeld Bedürftige bei ihrem Vermieter als Leistungsempfänger outen müssen. Das ist äußerst unangenehm und verstößt gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Darauf macht der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) seit über zehn Jahren aufmerksam. Dass Jobcenter die Vorschriften dennoch missachten, basiert meist auf Faulheit. (…) Vor allem aber wurde schon vor zehn Jahren auf § 67a Abs. 2 Satz 1 SGB X verwiesen: „Sozialdaten sind bei der betroffenen Person zu erheben.“ Ansprechpartner ist demnach nicht der Vermieter, sondern immer erst der Bürgergeld Bedürftige. Schließlich sei es datenschutzrechtlich problematisch, wenn der Vermieter durch die Forderung nach einer Bescheinigung Kenntnis über den Bürgergeld Antrag erlangt…“ Beitrag von André Maßmann vom 16. Dezember 2024 bei buergergeld.org