[Verbot der AfD ist nicht alles] Sorge um den Rechtsstaat: Juristenverbände fordern Politiker zur Absicherung des Verfassungsgerichts auf

Dossier

Greift ein gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus – Verfassungsschutz abschaffen!„… Die Ampel-Koalition ist besorgt über mögliche Schwächen im System des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und denkt daher über eine Grundgesetzänderung nach, um das Gericht besser vor politischer Einflussnahme zu schützen. Dabei ging es unter anderem um die Festlegung von Wahlmodalitäten und Amtszeiten der Verfassungsrichter. Die Union hingegen sieht keinen Bedarf für eine Verfassungsänderung und brach die Gespräche kürzlich ab. Diese Entscheidung stieß auf Kritik seitens der Ampel-Koalition und mehrerer juristischer Berufsorganisationen, die nun in einem gemeinsamen Schreiben die Wiederaufnahme der Gespräche fordern. Der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Deutsche Juristentag (djt), der Deutsche Juristinnenbund (djb) und der Deutsche Richterbund (DRB) sind sich einig: Das BVerfG und seine Strukturen sind im Grundgesetz nicht ausreichend abgesichert…“ Meldung vom 29.02.2024 bei LTO.de externer Link – siehe weitere Informationen:

  • [Dringender Appell juristischer Verbände] Den Rechtsstaat auch in der Krise bewahren: Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärken New
    Nach dem Bruch der Ampelkoalition werden auch zahlreiche rechtspolitische Vorhaben nicht mehr umgesetzt. Die geplante Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ist aber von so herausragender Bedeutung für den Rechtsstaat, dass alle demokratischen Parteien sich dafür einsetzen müssen, die Reform noch vor den angestrebten Neuwahlen zu beschließen. Die Verbände fordern, das in erster Lesung bereits konsentierte und überparteiliche Projekt jetzt zügig abzuschließen.
    Den demokratischen Parteien im Bundestag ist es gelungen, gemeinsam ein gutes Konzept zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vorzulegen. Jetzt gilt es, die erarbeiteten Gesetzesentwürfe zur besseren Absicherung des Gerichts schnellstmöglich zu verabschieden. Das gehört zu den vordringlichsten Aufgaben bis zum Jahresende. Es darf nicht sein, dass das Erreichte wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode doch noch scheitert. Es wäre unverantwortlich, wenn ein besserer Schutz des Karlsruher Gerichts vor gezielten Engriffen oder Blockaden am parteipolitischen Streit über die Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Ampel scheitern würde.
    Wir appellieren daher dringend an alle demokratischen Fraktionen im Bundestag: Beschließen Sie jetzt die notwendigen Änderungen des Grundgesetzes, um das Bundesverfassungsgericht als Bollwerk der Demokratie zu stärken.“ Gemeinsame Presseerklärung vom 8.11.2024 bei RAV externer Link von Deutschen Anwaltverein (DAV), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Richterbund (DRB), dem Deutschen Juristinnenbund (djb), dem Deutschen Juristentag (djt), der Neuen Richtervereinigung (NRV), dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen (VWJ) sowie Bundes­verband der Unterneh­mens­ju­ris­tinnen und Unterneh­mens­ju­risten (BUJ). Siehe auch:

  • Was die AfD in Thüringen und Sachsen anrichten könnte und wie man die Sicherheitsbehörden instrumentalisiert
    • Polizei und Staatsgewalt: Wie man die Sicherheitsbehörden instrumentalisiert
      In einer Demokratie hat nur der Staat das Recht, zur Durchsetzung der Rechtsordnung physische Gewalt anzuwenden. Was passiert, wenn dieses…“ Podcast vom 7. August 2024 beim Projekt „Thüringen 2024 – Was wäre, wenn?“  externer Link Audio Datei: „Wenn Thüringen im kommenden Herbst wählt, könnte dabei eine autoritär-populistische Regierung an die Macht kommen, deren Absicht der langsame Abbau der demokratischen Institutionen und Mechanismen ist. Welche Möglichkeiten hat so eine Regierung und wer kann sie stoppen?…“
    • [SPIEGEL Shortcut] Was die AfD in Thüringen und Sachsen anrichten könnte
      Bei den Wahlen im Osten könnte die AfD stärkste Kraft werden. Käme sie an die Macht, hätte das drastische Folgen, etwa für Lehrpläne oder den Rundfunk. SPIEGEL-Redakteurin Ann-Katrin Müller ordnet das Szenario ein.“ Shortcut vom 07.08.2024 beim Spiegel online externer Link , moderiert von Lara Schulschenk
  • Notfallplan: Wo die AfD mitregiert, will der Verfassungsschutz Landesämter vom Informationsfluss abschneiden
    Sicherheitskreise treffen Vorbereitung: Wo die AfD mitregiert, will der Verfassungsschutz Landesämter vom Informationsfluss abschneiden. Sie schrieben bereits Skandalgeschichte.
    Verfassungsschutzämter standen in der Vergangenheit oft in der Kritik, weil sie Informationen über die militante Neonaziszene nicht mit der Polizei geteilt hatten. Aktuell wird befürchtet, sie könnten demnächst zu viele Informationen mit der AfD teilen. (…) Zwar ging sie vor Gericht erfolglos gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor – doch beim aktuellen politischen Kräfteverhältnis ist nicht auszuschließen, dass das eine oder andere Landesamt für Verfassungsschutz demnächst einem Innenminister mit AfD-Parteibuch unterstellt wird. In drei ostdeutschen Bundesländern, die demnächst neue Landtage wählen, ist die AfD stärkste Kraft in den Umfragen. (…) Ein „Notfallplan“ der Sicherheitsbehörden für den Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung auf Landesebene sieht nun vor, das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz vom Informationsfluss abzuschneiden. Dies berichteten am Donnerstag die Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) unter Berufung auf Sicherheitskreise in Bund und in Ländern. Eine entsprechende Entscheidung sei bereits getroffen worden, hieß es mit Blick auf die Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im September. (…) Die dortigen Verfassungsschutzbehörden haben bereits eine bewegte Vergangenheit. Der Thüringer Verfassungsschutz brauchte in den 1990er-Jahren und um die Jahrtausendwende keine AfD in Regierungsverantwortung, um später als Skandalbehörde in die Geschichte einzugehen. Die Neonazi-Gruppierung „Thüringer Heimatschutz“, in der sich das spätere Kerntrio des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) radikalisierte, wurde jahrelang von einem V-Mann des Landesamts für Verfassungsschutz geleitet. (…) Im Zusammenhang mit dem NSU-Skandal hatte der Jurist und Autor Heribert Prantl erklärt externer Link, der Verfassungsschutz sei „entweder überflüssig oder gefährlich“
    Beitrag von Claudia Wangerin vom 1. August 2024 bei Telepolis externer Link („Notfallplan: Spaltet die AfD den Verfassungsschutz?“) – allerdings ist die Verknüpfung mit der NSU-Geschichte nicht ganz klar in der Stoßrichtung. Siehe auch für Thüringen:

    • Das Thüringen-Projekt!
      Im Herbst 2024 wird in Thüringen gewählt. Was passiert, wenn eine autoritär-populistische Partei staatliche Machtmittel in die Hand bekommt? In den Monaten bis zur Landtagswahl wollen wir die Antwort auf diese Frage suchen…“ Dossier im Verfassungsblog externer Link und
    • Rechtsstaatliche Resilienz in Thüringen stärken. Handlungsempfehlungen aus der Szenarioanalyse des Thüringen-Projekts.
      Studie vom 17.04.2024 beim Verfassungsblog externer Link von Beck, Hannah; Jaschinski, Jannik; Kordt, Klemens; Müller-Elmau, Marie; Talg, Juliana
  • Änderung des Grundgesetzes: So wollen Ampel und Union das BVerfG stärker schützen
    Das BVerfG soll vor politischen Kräften geschützt werden, die lieber ohne seine Kontrolle regieren wollen. Dafür sollen Verfahrensregeln statt „nur“ in einem Gesetz künftig im GG stehen. Eine zentrale Regelung wird nicht abgesichert. Die Ampel-Fraktionen haben gemeinsam mit der Union am Dienstag ihren Plan für eine Änderung des Grundgesetzes (GG) vorgestellt, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) besser vor einer rechtsstaatfeindlichen Entmachtung schützen soll. Der Entwurf liegt LTO vor. Zum einen sollen zentrale Strukturregeln des Gerichts in die Verfassung geschrieben werden, etwa zur Amtszeit oder zur Altersgrenze. Das steht zwar so bereits im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG), könnte aber jederzeit mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag geändert werden. Deshalb soll es nun durch die Niederschrift in der Verfassung abgesichert werden. Auf der anderen Seite wird eine Lösung für das Szenario vorgesehen, dass etwa im Bundestag eine politische Kraft mit mehr als einem Drittel der Stimmen eine Sperrminorität erreicht und damit eine Richterwahl zum BVerfG  blockieren könnte. (…)
    Konkret geht es um Änderungen in den Art. 93 und 94 GG, dort sind bereits Rahmenbedingungen zum BVerfG festgeschrieben. Die zentralen Strukturmerkmale und der Blockadelösungsmechanismus sollen dort in der Verfassung verankert werden. In Art 93 GG werden dazu mehrere neue Absätze eingefügt.
    Nur scheinbar harmlos: Regeln zu den Senaten, zur Amtszeit und zur Altersgrenze
    Ein Hintergedanke der Reform: Zunächst harmlos wirkende Regelungen könnten durch Gesetzesänderung schnell gegen die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in Stellung gebracht werden. Wie das geht, kann man in unterschiedlichen Ausprägungen in Polen, Ungarn, der Türkei, in Israel oder den USA beobachten. Ein Beispiel: Unbequeme Richterinnen und Richter kann man loswerden, indem man die Altersgrenze herabsetzt oder Amtszeiten verkürzt. Durch ein solches Vorgehen könnte man auch personelle Lücken in die aktuelle Besetzung des Gerichts reißen. Deshalb sollen diese Regeln nun relativ veränderungsfest – Skeptiker würden sagen „versteinert“ – in die Verfassung geschrieben werden. An diese Regelungen kommt man dann ohne verfassungsändernde Mehrheit von zwei Drittel aller Bundestagsabgeordneten nicht mehr heran. (…)
    Ersatzwahl bei einer Blockade der Richterwahl
    Ganz neu wird ein Lösungsmechanismus für ein Blockade-Szenario eingefügt. Er lautet: „Durch Bundesgesetz kann vorgesehen werden, dass das Wahlrecht vom anderen Wahlorgan ausgeübt werden kann, wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt.“ Damit soll die Arbeitsfähigkeit des Gerichts und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit des Gerichts sichergestellt werden. Dazu ist auch bereits ein entsprechender Entwurf für ein solches Bundesgesetz vorbereitet worden, der die Details regelt
    …“ Beitrag von Dr. Markus Sehl vom 23.07.2024 bei LTO externer Link, siehe auch:

    • Grundgesetzänderung soll unabhängige Justiz schützen
      Mit einer gemeinsamen Initiative wollen Ampel und CDU das Verfassungsgericht gegen Demokratiefeinde wappnen. Juristen fordern drastischere Maßnahmen
      Die Ampel-Fraktionen und die Union haben sich darauf geeinigt, die Zahl der Richter und weitere zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen sie die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts »auch in stürmischen Zeiten« sicherstellen. Der jetzige Entwurf gilt als Minimalkompromiss zwischen SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU. Juristenverbände begrüßen das Vorhaben zwar, fordern aber zusätzliche Maßnahmen. (…) Juristenverbände begrüßten das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sprach am Dienstag von »wichtigen und klugen Vorschlägen«, mit denen Richterinnen und Richter »vor politischen Übergriffen geschützt werden«. Der Deutsche Richterbund (DRB) nannte es erfreulich, dass sich Regierung und größte Oppositionspartei auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt hätten. Beide Verbände forderten aber zusätzliche Änderungen. »Die Beispiele Polens und Ungarns haben auf alarmierende Weise gezeigt, wie schnell selbst vermeintlich stabile Rechtsstaaten kippen können, sofern illiberale Kräfte es darauf anlegen«, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, Sven Rebehn. Die angekündigte Absicherung könne »nur ein erster Schritt sein, um den Rechtsstaat insgesamt wehrhafter gegen Extremisten aufzustellen«. Insbesondere müsse das Verfahren zur Besetzung von Richterstellen »gesetzlich überall in Deutschland so ausgestaltet sein, dass es nicht parteipolitisch instrumentalisiert werden kann«, forderte Rebehn – auch in den Ländern. Der DAV forderte ebenfalls, dass alle künftigen Änderungen des Verfassungsgerichtsgesetzes und insbesondere die Quoren für Richterwahlen nicht länger mit einer einfachen Mehrheit des Bundestages abgeändert werden könnten. Denn der jetzige Entwurf hat eine große Leerstelle: Dass Verfassungsrichter mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden müssen, ist derzeit nur in einem einfachen Gesetz festgelegt und kann mit einfacher Mehrheit geändert werden. Diese Regelung ins Grundgesetz zu schreiben, planen die Ampel-Fraktionen derzeit noch nicht. Der DAV fordert, dass zumindest wesentliche Verfahrens- und Wahlregelungen einer Zustimmung des Bundesrates bedürfen.“ Artikel von Pauline Jäckels vom 23.07.2024 in ND online externer Link
  • Sorge um den Rechtsstaat: Juristenverbände appellieren erstmals gemeinsam an die Politik
    Der Deutsche Richterbund, der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Juristinnenbund und der Deutsche Juristentag wenden sich in einer gemeinsamen Erklärung an die Politik und insbesondere an die Union. Sie fordern, die Diskussion um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts wieder aufzunehmen. Eine solche gemeinsame Kampagne der Verbände hat es bisher noch nie gegeben. Den pressewirksam und einseitig verkündeten Rückzug der Union aus den fortgeschrittenen parteiübergreifenden Gesprächen für einen Gesetzesentwurf vor nun einer Woche halten die Verbände für falsch. Dem Bundesverfassungsgericht komme „eine zentrale Funktion für die Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zu, die das Grundgesetz nicht genug absichere. Die Verbände betonen die Argumente der Resilienz-Debatte, wonach „das Gericht  weder gegen Blockaden durch parlamentarische Minderheiten noch gegen zielgerichtete gesetzliche Eingriffe einfacher Mehrheiten geschützt“ sei.
    Sie fordern daher alle demokratischen Parteien auf, dass sie die Gespräche über ein höheres Schutzniveau für das BVerfG fortsetzen und gemeinsam zu einer Lösung kommen. Es müssten auf Länder- und Bundesebene entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, „um den Rechtsstaat wehrhafter gegen Extremisten aufzustellen“. An Ungarn und Polen sei abzulesen, wie schnell stabile Rechtsstaaten kippen könnten
    …“ Beitrag von Martin Ströder und Sonja Behrens vom 01.03.2024 juve.de externer Link
  • Rechtsstaat besser absichern
    Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kommt eine zentrale Funktion für die Sicherung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu. Im Widerspruch zur großen Bedeutung des BVerfG steht seine schwache Absicherung im Grundgesetz. Das Gericht ist weder gegen Blockaden durch parlamentarische Minderheiten noch gegen zielgerichtete gesetzliche Eingriffe einfacher Mehrheiten geschützt. Dass es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie zu einer Aushebelung des BVerfG gekommen ist, beruht allein auf dem politisch-gesellschaftlichen Konsens der vergangenen Jahrzehnte. Die Rechtsstaatskrisen in europäischen Nachbarstaaten haben uns vor Augen geführt, dass dies nicht so bleiben muss. Es ist an der Zeit, die Verfassungsgerichte in Bund und Ländern auch verfassungsrechtlich gegen Blockaden abzusichern und besser vor zielgerichteten Eingriffen zu schützen. Der Schutz einer unabhängigen Justiz in Bund und Ländern ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel, das über parteipolitischen Erwägungen stehen muss. In den vergangenen Wochen sind Millionen von Menschen für den demokratischen und freiheitlichen Rechtsstaat auf die Straße gegangen. Diese Menschen erwarten zu Recht, dass die Errungenschaften unseres Rechts- und Verfassungsstaates auch langfristig sichergestellt werden. Die unterzeichnenden juristischen Berufsorganisationen fordern alle demokratischen Parteien auf, die Gespräche über ein höheres Schutzniveau für das BVerfG zum Wohle der freiheitlich-demokratischen Grundordnung fortzusetzen und gemeinsam zu einer Lösung zu gelangen…“ Pressemitteilung vom 29.02.2024 bei Deutscher Richterbund externer Link auch von Deutscher Anwaltverein, Deutscher Juristentag und Deutscher Juristinnenbund

Siehe auch im LabourNet:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=221973
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