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Krebserkrankung durch Gießerei-Job bei VW in Baunatal: Witwe kämpfte erfolgreich für Anerkennung als Berufskrankheit und Rentennachzahlungen
„Die Witwe eines VW-Mitarbeiters kämpfte 20 Jahre lang darum, dass die Krebserkrankung ihres Mannes als Berufskrankheit anerkennt wurde. (…) Auch nach dem Tod ihres krebskranken Mannes, der von 1970 bis 2004 in der Gießerei im VW-Werk Baunatal gearbeitet hat, ging die Witwe weiter juristisch gegen die BG vor. Nach etlichen Prozessen und medizinischen Gutachten bekam sie nun letztlich Recht. Damit hat sie Anspruch auf erhebliche Rentennachzahlungen. Ihre Anwältin Miriam Battenstein kennt viele Fälle, in denen Berufsgenossenschaften alles daran setzten, Ansprüche von Erkrankten erst mal zu negieren. (…) Dieser musste seinen Job aufgeben, nachdem im Herbst 2003 ein faustgroßer Tumor in seinem linken Lungenlappen gefunden wurde…“ Artikel von Bastian Ludwig vom 18. Juli 2024 in der HNA Kassel online und mehr daraus:
- Weiter aus em Artikel von Bastian Ludwig vom 18. Juli 2024 in der HNA Kassel online („Krebserkrankung durch Gießerei-Job bei VW: Witwe kämpfte erfolgreich für Recht“): „… Kurz darauf stellte Nickel einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit. Medizinische Gutachten, die von den Nickels beauftragt wurden, kamen zum Ergebnis, dass die Erkrankung vor allem auf asbesthaltige Hitzeschutzhandschuhe zurückzuführen ist, die Nickel und seine Kollegen in den 1970er- und bis Anfang der 1980er-Jahre in der Gießerei tragen mussten. (…) Doch die BG sah keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen Nickels Tätigkeit und seiner Krebserkrankung. Hinzu kam, dass wichtige Beweise nicht gesichert wurden. Die Uniklinik Würzburg, wo Nickels Tumor 2004 entnommen wurde, hatte das Gewebe irrtümlich vernichtet und nicht – wie vorgesehen – ins Labor zur Untersuchung geschickt. So lief der Rechtsstreit jahrelang vor dem Sozial- und dem Landessozialgericht. Die Klagen wurden stets abgewiesen. Erst als die BG auf Antrag der Anwältin Nachberechnungen zur Asbestfaserbelastung anstellte und diese im Kontext einer zusätzlichen Belastung durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bewertete, die etwa in einem Rissprüfspray in der Gießerei enthalten waren, folgte die Wende. Die BG kam zum Schluss, dass die Schadstoffe in der Gießerei zum Krebs führten. (…) „Ich will anderen Betroffenen Mut machen, für ihr Recht zu kämpfen und sich nicht einschüchtern zu lassen“, so die Witwe. Nickel hat eine Liste mit 30 Namen und Adressen ehemaliger VW-Beschäftigter. Darunter frühere Gießerei-Kollegen ihres Mannes, die ebenfalls an Krebs erkrankt seien. „Viele davon an Lungenkrebs.“ (…) Anwältin Miriam Battenstein von der auf Berufskrankheiten spezialisierten Kanzlei Battenstein & Battenstein aus Düsseldorf hat Angelika Nickel zuletzt erfolgreich vertreten. Sie kennt viele Fälle wie den des Gießerei-Mitarbeiters. „Berufsgenossenschaften machen den Betroffenen häufig viele Probleme. Diese sind krank, finanziell belastet und in der vollen Beweispflicht für das Krankheitsbild und die Belastung am Arbeitsplatz“, so Battenstein. Oft glaubten die Gerichte den Berufsgenossenschaften blind. Mitgliedsunternehmen würden oft als regelkonform dargestellt. „Oft sind die Gutachter ehemalige Aufsichtsdienstbeschäftigte der Berufsgenossenschaften.“ (…) Die BGs versuchten, eine Anerkennung zu vermeiden, denn diese könne für sie teuer werden. „Wenn man so einen Lungenkrebs-Fall kapitalisiert, geht es im Schnitt um 350 000 Euro.“…“