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Letztes Dekret von Macron? Künftig sollen Saisonarbeitskräfte in der (Wein)Ernte ohne wöchentlichen Ruhetag arbeiten – eine Legalisierung kritisierter und tödlicher Praxis

Arbeitsbedingte Todesfälle in Frankreich: Unsichtbares MassengrabEin am Mittwoch veröffentlichtes Dekret erlaubt es Weinbauern, ihre Saisonarbeiter ohne Ruhetag arbeiten zu lassen. Eine Entscheidung, die nach den Todesfällen während der Ernte 2023 kritisiert wird. Und am siebten Tag fuhren sie mit der Weinlese fort. Ein Dekret, das am Mittwoch, dem 10. Juli, im Amtsblatt veröffentlicht wurde, lockert die Regeln für die Einhaltung des wöchentlichen Ruhetags für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft. Der Text betrachtet „manuell durchgeführte Ernten“ als „Arbeiten, deren Ausführung nicht aufgeschoben werden kann“, und eröffnet die Möglichkeit, „die wöchentliche Ruhezeit“ für Arbeitnehmer bis zu „höchstens einmal innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen“ auszusetzen. Diese Lockerung des Arbeitsrechts wirft Fragen auf, da im letzten Jahr mindestens vier Saisonarbeiter in den Weinbergen der Champagne während der Weinlese, die durch die heißen Temperaturen besonders anstrengend war, ums Leben kamen…“ franz. Artikel von Olivier Monod vom 11. Juni 2024 in Libération externer Link und mehr daraus/dazu:

  • Weiter aus dem franz. Artikel von Olivier Monod vom 11. Juni 2024 in Libérationexterner Link („Arbeitsgesetzbuch: Weinlese: Regierung erlaubt Aussetzung der wöchentlichen Ruhezeit“, maschinenübersetzt): „… Im Arbeitsrecht darf die Sonntagsruhe nur bei „außergewöhnlichen Umständen“ entzogen werden. Das Thema ist besonders im Weinsektor relevant, wo die Ernte schnell erfolgen muss, innerhalb von etwa zehn Tagen im Spätsommer. In dieser Hinsicht haben die Winzer bereits die Möglichkeit, vom Arbeitsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit abzuweichen. In diesem Zeitraum können sie ihre Erntehelfer bis zu 60 Stunden pro Woche arbeiten lassen, manchmal sogar 72 Stunden statt der gesetzlich vorgeschriebenen 48 Stunden. Einige Landwirte verzichten aber auch auf die wöchentliche Ruhezeit, da sie die Weinlese für „außergewöhnliche Umstände“ halten, die ausreichen, um von ihren Saisonarbeitskräften zu verlangen, mehr als sieben Tage am Stück zu arbeiten.
    Diese Lesart des Gesetzes gefällt der Regionaldirektion für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität des Grand Est nicht. Sie verhängte bezüglich der Gepflogenheiten der Winzer in der Champagne Verwaltungsstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Die Bußgelder wurden vom Verwaltungsgericht Châlons-en-Champagne bestätigt. Das am 10. Juli veröffentlichte Dekret zielt also darauf ab, eine bereits gängige Praxis rechtlich „abzusichern“. Vier Parlamentarier aus dem Departement Marne, darunter die am Sonntag wiedergewählte Abgeordnete Lise Magnier, freuten sich in einer auf X (ehemals Twitter) verbreiteten Erklärung über ein Dekret, das den Winzern „eine stabile Antwort“ gibt: „Die Situation war inkongruent, da sich der Arbeitgeber bei jedem Vertrag, der sich über zwei Kalenderwochen erstreckt, verpflichtet sieht, einen Ruhetag zu gewähren.“ Anthony Smith, ein ehemaliger Arbeitsinspektor und heutiger Europaabgeordneter der LFI, war darüber sehr erstaunt. Gegenüber der Zeitung Libération kritisierte er ein „voll und ganz politisches Dekret“, das auf „einen Auftrag von Lobbyisten“ reagiere. Außerdem hätte das Dekret seiner Meinung nach nicht von einer Regierung in der Schwebe unterzeichnet werden dürfen, die „die laufenden Geschäfte führen“ sollte. Die Regierung reagierte nicht auf unsere Anfragen
    …“
  • Es geht um Dekret Nr. 2024-780 vom 9. Juli 2024 externer Link über Verfahren zur Aussetzung der wöchentlichen Ruhezeit in der Landwirtschaft

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