Beschäftigtendatenschutz – Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Dossier
Am 10. Januar 2013 wurde überraschend ein Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für die nächste Sitzung des Innenausschusses vorgelegt – und dessen geplante Behandlung in der Sitzung des Innenausschusses am 16.1.2013 kurzfristig auf den 30.1.13 verschoben. Neuer Erfolg: Gesetz ausgesetzt! Das Thema wurde sowohl von der Tagesordnung des Innenausschusses als auch von der BT-Sitzung am 1.2. genommen. Begründung: man werde „intensive Gespräche führen und nacharbeiten, das Vorhaben vorerst nicht wie geplant ins Plenum einbringen„. Siehe dazu (laufend aktualisiert):
- “Keine Überwachung am Arbeitsplatz!” – Erfolg für Datenschützer
„Protest war erfolgreich / Gesetzentwurf vertagt / Fast 70.000 Unterschriften gegen “Gesetz für Beschäftigtendatenschutz”
Das viel kritisierte Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ist vorerst vom Tisch. Der Protest eines breiten Bündnisses und von fast 70.000 Unterschriften war erfolgreich. Wie heute verlautete, werden weder der Innenausschuss noch der Bundestag das Gesetz in dieser Woche behandeln – wie ursprünglich geplant. Eine große Schlappe für den Gesetzgeber, ein wichtiger Erfolg für Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen der Zivilgesellschaft…“ Gemeinsame Pressemitteilung von campact, DVD, digitalecourage und FIfF vom 29. Januar 2013
- Beschäftigtendatenschutz – Tagesordnung für Sitzung des Innenausschuss am 30.01.2013
„Nun steht auch die (vorläufige) Tagesordnung (PDF-Datei) für die Sitzung des Innenausschusses am 30. Januar 2013 fest. Es bleibt also dabei, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz mit den Änderungsanträgen der Regierungskoalition in einem Schnelldurchlauf verabschiedet werden soll, da bereits am 01. Februar der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz verabschieden soll…“ Meldung von und bei Werner Hülsmann vom 23. Januar 2013
- Orwell am Arbeitsplatz!? Unterzeichnen Sie unseren Appell!
„Mit Campact in Zusammenarbeit mit der bundesweit aktiven Gruppe Beschaeftigtendatenschutz.net, dem Verein digitalcourage e.V. und vielen Datenschützern, Richtern, Professoren… haben eine Kampagne ins Leben gerufen, die heute mittag angelaufen ist. Bitte unterzeichnen auch Sie/Du die Aufforderung an die Abgeordneten, den vorliegenden Entwurf zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz abzulehnen. Am 30. Januar sollen die gesammelten Unterschriften in einer Aktion übergeben werden. Wir brauchen ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, das seinen Namen auch verdient und uns vor der Datensammelwut von Arbeitgebern schützt, denn: Freiheit und Persönlichkeitsrechte hören nicht am Werkstor auf!“ Meldung von und bei „Beschäftigtendatenschutz – Aber richtig!“ vom 24.1.2013 und der Link zur Unterzeichnung
- Übers Ziel hinausgeschossen? Offener Brief an den DGB-Vorsitzenden Michael Sommer zur Onlinepetition zum Beschäftigtendatenschutz
„Heute sandte ich den folgenden Offenen Brief an den DGB-Vorsitzenden Michael Sommer (in der hiesigen Fassung habe ich noch ein paar Tippfehler korrigiert): Hallo Michael Sommer, Ich wurde auf Ihre Petition aufmerksam gemacht. Eines vorweg: In den grundsätzlichen Inhalten teile ich Ihre Position und die Position des DGB. Dies gilt insbesondere auch für den Beschäftigtendatenschutz. Als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter in diversen Unternehmen unterschiedlicher Größe, unterschiedlicher Branchen und z.T. in internationalen Konzernverbünden kann ich die Forderung nach einem besseren Beschäftigtendatenschutz nur unterstützen. Allerdings kam mir beim Lesen des Petitionstextes das Gefühl auf, dass Sie noch nicht ausreichend Zeit gefunden haben, den Gesetzentwurf der Regierung und den Änderungsantrag der Regierunsfraktionen samt der Begründung intensiv zu lesen…“ Brief von und bei Werner Hülsmann vom 19. Januar 2013
- Prof. Dr. Wolfgang Däubler: Arbeitsrecht nach “Gutsherrenart”?
„Ist das Beschäftigtendatenschutzgesetz vom Tisch? Nein, das kann man leider so nicht sagen. Es ist zwar am Mittwoch, 16. Januar, im Innenausschuss des Bundestages nicht wie geplant behandelt worden, aber das sagt für sich allein noch gar nichts. Es kann sein, dass der Bericht noch nicht fertig war, den der Ausschuss hätte beschließen müssen. Dann geht es in zwei Wochen weiter. Es kann aber auch sein, dass die Koalition inhaltliche Bedenken bekommen hat, weil die Gewerkschaften und viele Stimmen in der Öffentlichkeit protestiert haben. Es drohen ja Wahlen, und da will man sich keine zusätzlichen Gegner schaffen. Nur: das ist nicht die erste Vertagung und deshalb halte ich es bis auf Weiteres mit dem Grundsatz: Totgesagte leben länger…“ Stellungnahme vom 19. Januar 2013 im Aktionsblog “ Beschäftigtendatenschutz – Aber richtig!“
- „Gemeinsam gegen Dauerüberwachung und George Orwell am Arbeitsplatz: Stoppt das Gesetz zum Datenschutz für Beschäftigte“
DGB-Online-Petition an Volker Kauder, CDU/CSU Fraktionsvorsitzender, vom 18.1.2013
- Beschäftigtendatenschutz – Zeitplan 1.1 – Fauler Trick der Regierungsfraktionen?
„Heute erhielt ich folgende Information: Das Büro eines Bundestagsabgeordneten sagt, dass der Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz zur 2./3. Lesung für den 31. Januar auf die Tagesordnung des BT gekommen ist, eine wirkliche Verzögerung des Zeitplans also nicht der Fall ist und die Behandlung im Innenaus-schuss tatsächlich am Tag vorher, am 30. Januar dran wäre. Sollte es bei diesem Zeitplan bleiben, wäre die Absetzung der Behandlung des Gesetzentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz im Innenausschuss am 16. Januar nur ein fauler Trick der Regierungsfraktionen bzw. der Bundesregierung und der – hoffentlich fehlschlagende – Versuch, das Thema aus der Endphase des Wahlkampfs für die Landtagswahl am 20. Janaur 2103 in Niedersachsen herauszuhalten…“ Meldung vom 17.1.2013 im „Blog eines Datenschutzaktivisten“
- Ein erster Erfolg? Behandlung im Innenausschuss vertagt
Der Blog „Beschäftigtendatenschutz – Aber richtig!“ hat eine Sonderseite zum Zeitplan für Behandlung im Bundestag
- Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Koalition vertagt Datenschutz-Gesetz
„Überraschend war das Thema auf der Tagesordnung des Innenausschusses aufgetaucht – genauso rasch ist es wieder verschwunden: Das umstrittene Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz wird verschoben. Offenbar fürchtet die Koalition vor der Niedersachsen-Wahl negative Schlagzeilen. Gewerkschaften, Datenschützer, Opposition – seit Wochenbeginn gibt es heftige Kritik an dem Entwurf für ein Arbeitnehmerdatenschutz-Gesetz, auf den sich die Koalitionsfraktionen vergangene Woche überraschend geeinigt hatten. Schon am Mittwoch sollte sich der Innenausschuss des Bundestags mit der Gesetzesvorlage beschäftigen, doch daraus wird nun nichts: Die Fraktionen von Union und FDP haben das Thema vertagt. Dies wurde SPIEGEL ONLINE sowohl vom Sekretariat des Ausschusses als auch vom Ausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) bestätigt. Einen neuen Termin für die Befassung des Gremiums mit der Gesetzesvorlage gibt es offenbar noch nicht…“ Meldung bei SPON vom 15.1.2013
- DGB: Beschäftigtendatenschutz: Gewerkschaften gegen Ausweitung der Videoüberwachung
„Die geplante Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes hat der DGB scharf kritisiert und Widerstand angekündigt. „Das ist keine Verbesserung des Datenschutzgesetzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern eine deutliche Verschlechterung“, sagte DGB-Vorsitzender Michael Sommer dem ARD-Hauptstadtstudio…“ DGB-Pressemitteilung vom 14.01.2013 . Siehe dazu die Bewertung der Änderungsvorschläge zum Beschäftigtendatenschutzgesetz durch den DGB-Bundesvorstand, Abteilung Recht, vom 10.01.2013
- ver.di lehnt Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz entschieden ab
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt den aktuellen Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition zum Beschäftigtendatenschutz trotz geringfügiger Nachbesserungen entschieden ab. „Der Entwurf schafft in Wahrheit ein Arbeitnehmer-Ausforschungsgesetz und schränkt die Rechte der Beschäftigten in unzumutbarer Weise ein“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Montag in Berlin. Etliche betriebliche Datenskandale der vergangenen Jahre würden durch diesen Gesetzentwurf künftig legalisiert. „Kein Gesetz ist besser, als dieses Gesetz“, unterstrich Bsirske…“ ver.di-Pressemitteilung vom 14.01.2013
- IG Metall: Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz: „Wir wollen kein Arbeitnehmerüberwachungsgesetz!“
„Union und FDP haben sich auf einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz geeinigt. Die Regierung plant, die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz zu verbieten, dafür aber die offene Überwachung auszuweiten. Die IG Metall lehnt den Entwurf ab, da er der Dauerüberwachung der Beschäftigten den Weg ebne, sagt Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall…“ Pressemitteilung vom 15.01.2013 - Thomas Klebe, IG Metall Vorstand: Der Gesetzentwurf verschlechtert größtenteils den Schutz der Beschäftigten
„Der Gesetzentwurf verschlechtert größtenteils den Schutz der Beschäftigten, ist nicht in der Lage, die Datenschutzskandale der Vergangenheit zu verhindern und auch nicht ansatzweise geeignet, Zukunftsfragen des Datenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu lösen. Hauptkritikpunkte der IG Metall sind…“ Position veröffentlicht am 14. Januar 2013 im Blog “Beschäftigtendatenschutz – Aber richtig!”
- Peter Schaar zu Arbeitnehmerdatenschutz: „Entwurf bringt gravierende Verschlechterungen“
„Die Regierungsfraktionen wollen das umstrittene Gesetz für den Arbeitnehmer-Datenschutz noch im Januar verabschieden. Die Hast ist bedenklich, findet der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar. Im Interview warnt er vor der neuen Regelung.“ Interview von Bettina Vestring in der FR online vom 14.1.2013
- Totale Überwachung. Bundesregierung will Datenschutz insbesondere für Callcenter-Beschäftigte aushebeln
„Die Bundesregierung will den Arbeitgebern in Callcentern fast unbegrenzte Freiheiten zur Überwachung und Kontrolle der Beschäftigten an die Hand geben. Mit dem geplanten Paragraphen 32i (Absatz 2 Satz 2) im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes wollen Union und FDP dafür einen gesetzlich normierten Sonderbereich schaffen. Schon im Herbst letzten Jahres hat DIE LINKE. dies in einer Kleinen Anfrage thematisiert. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort bestätigt, soll es Arbeitgebern in Callcentern und Bereichen mit ähnlichen Arbeitsplätzen durch sogenannte „stichprobenartige und anlassbezogene Leistungs- und Verhaltenskontrollen“ ermöglicht werden, legal die Beschäftigten ohne deren konkretes Wissen zu überwachen und fast alle verfügbaren Daten aufzuzeichnen…“ Pressemitteilung von Sabine Zimmermann vom 15.01.2013 bei der Linksfraktion . Darin die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Pläne der Bundesregierung zur Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes unter besonderer Berücksichtigung des Bereiches der Call-Center“
- Hektik zum Datenschutz in der Arbeitswelt
Beitrag von Michael vom 15.1.2013 beim Blog des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung
Aus dem Text: „… Ende 2010 verstummte plötzlich die Diskussion um das Gesetz. Zwei Jahre lang passierte gar nichts, die Kritik am Inhalt wurde ausgesessen und nun soll das Gesetz binnen weniger Wochen plötzlich die letzten noch fehlenden Gesetzgebungs-Stationen passieren und Anfang Februar in Kraft treten! Was soll das? (…) Mit Stand vom August 2010 haben wir in der OG Hannover eine Neuauflage des Flyer “Beschäftigten-Datenschutz” veröffentlicht, in der wir unsere Kritik wie folgt summiert haben (…) Und was ändert sich jetzt? (…) Meiner Meinung nach stellen sich ein paar grundsätzliche Fragen: Was ist der wirkliche Grund für das überstürzte Handeln und warum scheint eine breite öffentliche Diskussion unerwünscht zu sein? Inwieweit will man es Konzernen und Unternehmen erlauben, als quasi-polizeilich und quasi-geheimdienstlich und ohne Hinzuziehung staatlicher Gewalt zu recherchieren, zu ermitteln, zu rastern, strafzuverfolgen? Welche Erkenntnis ist daraus zu ziehen, dass einige der großen Datenschutzskandale der letzten Jahre mittels der nun vorgeschlagenen Änderungen ganz oder in Teilen faktisch legalisiert oder zumindest akzeptierend gutgeheißen werden?„
- Musteranfrage an Bundestagsabgeordnete
Musterschreiben für abgeordnetenwatch vom 14. Januar 2013 im Blog “Beschäftigtendatenschutz – Aber richtig!”
- Die Zusammenführung des Änderungsantrags mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf
Synopse von Werner Hülsmann
- Beschäftigtendatenschutzgesetz oder doch eher Beschäftigtenausforschungserlaubnisgesetz? Prof. Dr. Peter Wedde: Das neue „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ – eine Mogelpackung
„Die Regierungskoalition hat mit Datum vom 10. Januar 2013 Änderungsvorschläge zu dem am 15. Dezember 2010 vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ (BT-Drs. Drucksache 17/4230) vorgelegt. In der Öffentlichkeit wird von Abgeordneten aus der Koalition darauf hingewiesen, dass durch das neue Gesetz insbesondere die heimliche Videoüberwachung unterbunden werden soll und dass Beschäftigte damit besser geschützt sein sollen. Als Beispiel werden die in der letzten Woche bekannt gewordenen Fälle von heimlichen Videokontrollen bei einem Lebensmitteldiscounter angeführt. Verschwiegen wird aber, dass der Entwurf zugleich die Möglichkeiten von Arbeitgebern zur offenen und dauerhaften Videoüberwachungen massiv ausweiten würde. Eine unzulässige heimliche Videoüberwachung wäre nur als Ordnungswidrigkeit zu qualifizieren, nicht aber als Straftat. Zudem fehlt ein absolutes Beweisverwertungsverbot im Gesetz, dass Beschäftigte davor schützen würde, dass Arbeitgeber Kündigungen auf unzulässig erlangte Videobeweise stützen. Schon dies spricht nicht dafür, dass Beschäftigte durch dieses Gesetz tatsächlich besser geschützt würden…“ Eine erste ganz aktuelle Einschätzung von Prof. Dr Peter Wedde vom 13. Januar 2013 zu den gesamten Änderungsvorschlägen des Entwurfs (auch für Nichtjuristen lesbar)
- Eine Gruppe von Aktivisten hat einen Blog aufgesetzt, in dem verschiedene Artikel gesammelt werden – und demnächst auch Aktionsvorschläge – siehe den Blog „Beschäftigtendatenschutz – Aber richtig!“
- Datenschutz in Unternehmen: DGB kritisiert Pläne zur offenen Videoüberwachung
„Heimliche Videoaufnahmen in Unternehmen will die Regierung verbieten. Die offene Überwachung will sie erleichtern. Kritiker laufen Sturm. Laut DGB werde Personal damit zu „Freiwild“.
Nach jahrelangem Streit über Regeln gegen die Kontrolle von Beschäftigten am Arbeitsplatz will die Koalition nun heimliche Videoaufnahmen grundsätzlich verbieten. Die offene Überwachung soll aber erleichtert werden. Die Opposition spricht von einer Mogelpackung, der DGB kündigt Widerstand gegen das Gesetz an. „Es ist ein Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte“, sagte DGB-Chef Michael Sommer dem ARD-Hauptstadtstudio. Eine massive Ausweitung der Möglichkeiten zur offenen Überwachung schaffe gläserne Arbeitnehmer, monierte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds. „Sie geben einmal die Erlaubnis, zum Beispiel bei Abschluss des Arbeitsvertrages – und dann war es das.“ Dies werde der DGB nicht hinnehmen…“ Artikel in Süddeutsche Zeitung online vom 13. Januar 2013
- Firmen dürfen Mitarbeiter künftig rund um die Uhr per Video überwachen
„Union und FDP haben ein neues Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgeschlagen. Wird es beschlossen, ist eine umfassende Video-Überwachung der Mitarbeiter möglich. Was die Koalition als bürgernah verkauft, ist in Wahrheit eine deutliche Verschärfung der Überwachung am Arbeitsplatz…“ Meldung in Deutsche Wirtschafts Nachrichten online vom 13.01.13
- Gesetz über Datenschutz am Arbeitsplatz: Belauscht, gefilmt und gut gerastert
„Ein überfälliges Gesetz soll künftig die Privatsphäre am Arbeitsplatz schützen. Aber der Schutz ist völlig unzureichend. Das geplante „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ untersagt zwar heimliche Videoaufnahmen, hat aber einen großen Haken: Der Überwachungsdruck für die Beschäftigten steigt. Der Gesetzentwurf tut so, als würde er die Konsequenzen aus Datenschutzskandalen ziehen. In Wahrheit macht er neue Skandale möglich…“ Kommentar von Heribert Prantl in Süddeutsche Zeitung online vom 14. Januar 2013
Zur etwas irreführenden Wiedergabe in den Medien siehe als Beispiel:
- Gesetz zum Datenschutz in Unternehmen: Arbeitnehmer dürfen nicht mehr heimlich gefilmt werden
„Die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern wird in Deutschland verboten – im Gegenzug wird die offene Videoüberwachung ausgeweitet. Darauf haben sich CDU/CSU und FDP nach Informationen der F.A.Z. überraschend geeinigt…“ Artikel von Joachim Jahn und Corinna Budras in der FAZ online vom 12.01.2013