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FU Berlin: Abmahnungen von Mitgliedern des ver.di-Betriebsgruppenvorstands nach Aufruf gegen AfD vor Gericht
Dossier
„Die ver.di-Mitgliederversammlung vom 22.05.2024 solidarisiert sich mit den Kolleg*innen der ver.di-Betriebsgruppe, die vom FU-Präsidium Abmahnungen wegen dem Artikel mit dem Titel “Gegen AfD und die Abschiebe- und Kürzungspolitik der Ampelregierung: Kommt zum Aktionstag am 3. Februar, 13 Uhr, Bundestagswiese!” erhalten haben. Die FU-Leitung hatte zunächst mit einer Gegendarstellung reagiert und dann die Abmahnungen ausgesprochen. Zur rechtlichen Einordnung veröffentlichen wir hier eine gutachterliche Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei, die einen Kollegen vertritt. Dem Gutachten nach sind die Äußerungen im besagten Aufruf von der Koalitionsfreiheit gedeckt und die Abmahnungen rechtlich nicht haltbar. Wir verurteilen deshalb den Einschüchterungsversuch gegenüber unseren Kolleg*innen und fordern das Präsidium auf, die Abmahnungen zurückzunehmen…“ Soli-Erklärung des ver.di-Betriebsgruppenvorstands vom 22. Mai 2024 („Rücknahme der Abmahnungen gegen unsere Kolleg*innen!“), siehe mehr Informationen:
- Klage gegen die Abmahnungen der Kolleg*innen der ver.di-Betriebsgruppe FU am Montag, 30.9. vor dem Arbeitsgericht Berlin, Soli-Kundgebung ab 08:30 Uhr
„Mitglieder der ver.di-Betriebsgruppe hatten vor einigen Monaten vom FU-Präsidium Abmahnungen wegen eines Beitrags auf der Homepage der Betriebsgruppe mit dem Titel “Gegen AfD und die Abschiebe- und Kürzungspolitik der Ampelregierung: Kommt zum Aktionstag am 3. Februar, 13 Uhr, Bundestagswiese! ” erhalten. (…) Am Montag, den 30.9.2024 findet um 9 Uhr vor dem Arbeitsgericht, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin eine weitere Verhandlung gegen weitere Betroffene statt. Unterstützer*innen treffen sich ab 08:30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude.“ Aufruf vom 28. September 2024 der Berliner Aktion Gegen Arbeitgeberunrecht - Gütetermin zur Rücknahme der Abmahnung gegen ein Mitglied des Vorstands der ver.di Betriebsgruppe der Freien Universiät Berlin ohne Ergebnis
„Die FU Berlin hat ihren Betriebsgruppenvorstand aufgrund von Kritik abgemahnt. Nun fand der erse Gerichtstermin zur Rücknahme der Abmahnung statt. Am 23.05. fand der erste gerichtliche Gütetermin zur Rücknahme der Abmahnung gegen ein Mitglied des Vorstands der ver.di Betriebsgruppe der Freien Universiät Berlin statt. Die anwaltliche Vertretung des Betriebsgruppenvorstands hat in einem Gutachten dargelegt, dass die Aussagen der Betriebsgruppenvorstands sowohl wahrheitsgemäß sind, als auch dass die in der Folge ausgesprochene Abmahnung die Koalitionsfreiheit und damit das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung der Betriebsgruppenvorstandsmitglieder verletzt. Die Gegenargumentation der FU im Gerichtssaal erscheint geradezu skandalös: Diese beruft sich darauf, dass die Einbehaltung über zwei Millionen Euro tariflich vereinbarten Zuschlagszahlungen, die erst nach der Androhung von Streiks ausbezahlten wurden, sich in einem normalen Rahmen der Tarifstreitigkeiten befinden würden, und dass es genauso üblich sei, Reinigungskräfte outzusourcen. Außerdem würden dermaßen „politische” Aussagen des Betriebsgruppenvorstands den Rahmen tariflicher Auseinandersetzungen sprengen…“ Bericht von Tom Krüger vom 02.06.2024 in Klasse gegen Klasse („Abmahnungen gegen Betriebsrat: FU unterdrückt kritische Beschäftigte“) - Gewerkschafter wehrt sich: Verdi-Betriebsgruppenvorstand an FU Berlin geht gegen Abmahnung vor
„… Die Mitteilung bezieht sich auf die Klage eines ihrer Vorstandsmitglieder, der sich aktuell vor dem Arbeitsgericht Berlin gegen seine Abmahnung wehrt. Ob die Abmahnungen sein Grundrecht auf Koalitionsfreiheit verletzt, wurde dort im Gütetermin am Donnerstag nicht geklärt. Dazu werde ein Kammertermin im Dezember anberaumt, erklärte der Rechtsanwalt und Arbeitsrechtler Reinhold Niemerg gegenüber jW.
Nach Veröffentlichung eines Aufrufs der Verdi-Betriebsgruppe Ende Januar wurden nach jW-Informationen mindestens vier FU-Beschäftigte vom Präsidium abgemahnt. (…)
Dass rechtes Gedankengut »am besten in einem solchen Klima der Prekarität« wachse, hatte die Betriebsgruppe auf ihre Arbeitsumgebung an der FU angewandt: »Wer wie das FU-Präsidium Tarifverträge nicht einhält, bekämpft aktiv Mitbestimmung und demokratische Prozesse und sorgt so für politischen Verdruss. Im Ergebnis fördert auch die FU damit den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD, denen gewerkschaftliche Organisierung ebenfalls ein Dorn im Auge ist.« Der Betriebsgruppenvorstand habe seinen »Dienstgeber« dadurch »öffentlich beschuldigt«, »aktiv Mitbestimmung und demokratische Prozesse zu bekämpfen, als ›gewerkschaftsfeindlicher‹ Arbeitgeber der AfD und der politischen Rechten den Weg zu bereiten, gar den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD als solche zu fördern«, hieß es in der Abmahnung. Das Präsidium erklärte darin, FU-Beschäftigte unterlägen »insbesondere« als solche des öffentlichen Dienstes »einer besonderen Treue- und Loyalitätspflicht«, weshalb »ehrverletzende Kritik« zu unterlassen sei. Die Vorwürfe der Gewerkschafter seien »offensichtlich unzutreffend« und verließen »jegliche sachliche, von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik«, behauptete das Präsidium…“ Artikel von David Maiwald in der jungen Welt vom 24.05.2024 (Hervorhebung von uns - Auch das Studierendenparlament der FU hatte sich bereits wegen der Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen gegenüber unseren Kolleg*innen mit einer Resolution positioniert.
- Eine erste Gerichtsverhandlung, mit dem Ziel der Rücknahme einer Abmahnung, fand am 23.05.2024 um 09:45 Uhr vor dem Arbeitsgericht, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin statt. Unterstützer*innen trafen sich um 09:30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude. (siehe ein Foto in der o.g. Soli-Erklärung )
Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Proteste gegen die AfD nach der Correctiv-Recherche über rechte Deportationspläne: Ist Antifaschismus wieder „in“ oder wird er zum Feigenblatt der übrigen Parteien?