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Kündigung in einem Wiener Betrieb wegen Kandidatur bei der Wahl der Arbeiterkammer und „klassenkämpferischer Haltung“

Kündigungs“schutz“„Skandalöses Vorgehen in einem Wiener Betrieb! Ein Genosse, der bei der laufenden AK-Wahl für KOMintern kandidiert, wurde diese Woche von seinem Chef gekündigt. Seine Vergehen: „klassenkämpferische Haltung“ und Pochen auf gültiges Arbeitsrecht. Im Arbeitsleben prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Wir Beschäftigte haben ein Interesse nach besseren Arbeitsbedingungen, höheren Löhnen und kürzeren Arbeitszeiten. Auf der anderen Seite liegen genau diese Forderungen (und Vieles mehr) nicht im Interesse der Arbeitgeber. Dass es im Beruf regelmäßig zu Repression kommt, dürfte niemanden überraschen. Diesmal auch ganz offen formuliert, wie es vorgestern seitens eines Chefs (Herr F.) in Wien-Meidling geschehen ist. Nach fünf Jahren im Betrieb wurde am Montag einem Genossen überraschend die Kündigung ausgesprochen…“ Bericht vom 17. April 2024 bei KOMintern – Kommunistische Gewerkschaftsinitiative externer Link, siehe mehr daraus und ein Interview dazu:

  • Arbeitsunrecht: »Die Repression in den Betrieben nimmt zu«
    Im Interview von Dieter Reinisch in der jungen Welt vom 27. April 2024 externer Link schildert Benjamin Rehor von der kommunistischen Gewerkschaftsinitiative KOMintern, wie es zu seiner Kündigung kam: „Ich bin seit fünf Jahren in einer Trafik (österreichisch für Kiosk, jW) angestellt. Ich hatte immer ein gutes Verhältnis mit dem Chef, aber letzten Herbst ist es gekippt. Damals sind die Kollektivvertragsverhandlungen im Handel abgebrochen worden und ich habe gefragt, ob es dennoch eine Lohnerhöhung, die die Inflation ausgleicht, geben würde. Das war kein Problem, er hat groß angekündigt, natürlich den Inflationsausgleich zu zahlen. Ich habe dann aber gesagt, dass es im Jahr davor keinen vollen Inflationsausgleich gab und ob es nicht daher dieses Jahr etwas mehr sein könnte. Das fand er nicht witzig. Er meinte gegenüber Kollegen, ich sei »undankbar«. Ich war auch bei den Protesten der Handelsbranche, und er hat das mitbekommen. Die letzte Sache war dann mein Umzug. Mir stehen zwei Tage arbeitsfrei zu. Das nennt sich »Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Umsiedelung«. Das wollte er nicht genehmigen. Er wollte es als Urlaub oder Zeitausgleich abgelten. Er meinte, ich brauche keine zwei Tage, weil ich innerhalb von Wien umziehe und meine Wohnung klein sei. (…) Wenige Tage später bin ich zur Arbeit gekommen, und er hat mich vor meiner Schicht zu sich gerufen. Er sagte, er sei der Meinung, mir würde ein Tag reichen, und er möchte nicht streiten und genehmige mir den Tag. Dann sprach er meine Kündigung aus. (…) Er sagte, ich lege eine kämpferische Art an den Tag. Zuletzt kam er dann auf meine Kandidatur zu sprechen. Er hatte einen Auszug von der Komintern-Homepage ausgedruckt und meinte: »Das ist eine politische Vereinigung, die auf Arbeitskämpfe aus ist, und wir sind ein Familienunternehmen. Da passt so etwas nicht.« (…) Ich habe mich geweigert, die Kündigung zu unterzeichnen, aber zwei Kolleginnen waren als Zeugen anwesend, die es unterschrieben haben. Eine davon ist die Frau des Chefs und die andere seine rechte Hand. Am nächsten Tag bin ich zur Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) gegangen. Ich habe klar gemacht, dass ich gegen die Kündigung vorgehen möchte. Meine politische Einstellung hat dem Chef nichts anzugehen. Es ist ein Signal an die anderen Kollegen, ihnen zu zeigen: Wer um mehr Lohn bittet und um Urlaubstage verhandelt, dem wird gekündigt. (…) Direkt, nachdem wir über den Fall berichtet haben, hat sich eine Kollegin bei Komintern gemeldet. Sie war Betriebsrätin und wurde im Januar gekündigt. Da läuft gerade ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Das Problem scheint zu sein, dass die Gewerkschaft bei kleinen Unternehmen derartige Fälle nicht bekanntmacht. Vermutlich, um Kollegen nicht zu verunsichern. Die Repression im betrieblichen Bereich nimmt in Österreich definitiv zu.“
  • Kündigung wegen KOMintern-Kandidatur bei AK-Wahl
    Weiter aus dem Bericht vom 17. April 2024 bei KOMintern – Kommunistische Gewerkschaftsinitiative externer Link: „… Davor gab es eine Diskussion zwischen ihm und Herrn F. über – im betreffenden Kollektivvertrag eindeutig festgehaltene! – arbeitsrechtliche Ansprüche bei einer Dienstverhinderung. Nachdem unser Genosse nicht bereit war, dafür Urlaub zu konsumieren, sondern mehrmals auf den Kollektivvertrag verwies, musste F. kleinbeigeben und die rechtlichen Ansprüche zugestehen. Das dürfte dem Chef nicht gepasst haben. Unmittelbar nach der Klärung dieser Ansprüche wurde die Kündigung ausgesprochen! Das ist in einer erfrischenden Ehrlichkeit passiert, die Bände darüber spricht, wie Geschäftsführer mitunter ticken. Herr F. merkte an, dass unser Genosse bei der AK-Wahl für KOMintern kandidiert und es sich bei KOMintern um eine Organisation handelt, die „auf Arbeitskampf aus ist“ – eine solche Einstellung sei nicht erwünscht. F. schließe von der Kandidatur und vom Verhalten in der Vergangenheit (gemeint: Pochen auf die Einhaltung des Arbeitsrechts) auf eine kämpferische Haltung, die nicht in den Betrieb passe. (…) Juristisch ist die Lage klar: genau dieses Vorgehen seitens Arbeitsgeber stellt ein sogenanntes verpöntes Kündigungsmotiv nach §105 Arbeitsverfassungsgesetz dar. Das sieht die zuständige Gewerkschaft GPA ebenfalls so und sie wird unseren Genossen rechtlich begleiten. Politisch wollen wir den Fall aber natürlich auch begleiten und diese Repression nicht hinnehmen – diese Veröffentlichung ist ein erster Schritt dazu…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=220228
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