Bayern macht die Militarisierung zum Gesetz: Verbot von Zivilklauseln bei verstärkter Rekrutierung an Schulen

Dossier

Bayern: Wissenschaftsfreiheit verteidigen! Militarisierung der Hochschulen stoppen! Nein zum Bundeswehr-Gesetz! (GEW Bayern)Mit einem „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“ versucht Bayern die Speerspitze der Militarisierung in Deutschland zu werden. (…) Der projektierte Entwurf verhüllt die handfesten ökonomischen Interessen Bayerns nur kaum, hebelt Mitspracherechte aus und nimmt „Bedrohungen“ zum Anlass, in einen Dauerkrisenmodus zu schalten, der demokratische Prozesse obsolet macht. (…) Vielmehr geht es der Regierung darum, die Hochschulen und Wissenschaftler dazu zu verpflichten, Kooperationen mit der Bundeswehr (bzw. mit der Rüstungsindustrie) anzustreben (…) Der zweite vom Kabinett genannte Punkt zielt darauf ab, die Bundeswehr wieder „sichtbarer“ zu machen. Vor allem die Schulen und die Berufsfindung hat man hier im Blick (…) Dass es bei all dem letztlich um Rekrutierung geht, wird nicht verschwiegen. Die unvermeidliche Vermischung politischer Bildung mit der Rekrutierung in der Person der Jugendoffiziere wird wie immer ignoriert…“ Umfangreiche IMI-Analyse 2024/07 von Andreas Seifert vom 2. Februar 2024 externer Link („Patriotismus und Ökonomie“) – siehe Infos und Proteste/Petition:

  • Militarisierung des staatlichen Bildungssektors in Bayern: Vorbild für andere Bundesländer? New
    „Bayern beschließt bundesweit erstes Bundeswehrförderungsgesetz und verpflichtet Schulen und Hochschulen zu engerer Kooperation mit der Bundeswehr
    I. Mit dem neuen “Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern”, das der bayerische Landtag Mitte Juli 2024 beschlossen hat, werden die bayerischen Hochschulen und Schulen dazu angehalten, enger mit der Bundeswehr zu kooperieren. (…)
    II. Tatsächlich regelt das am 17. Juli 2024 vom bayerischen Landtag beschlossene Gesetz schwerwiegende Eingriffe in Verfassungs- und Grundrechtspositionen: 1. von Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen: Mit dem Bundeswehrförderungsgesetz soll eine “reibungslose Zusammenarbeit” und ein “ungehinderter Zugang der Bundeswehr zu Forschung und Entwicklung an Hochschulen sichergestellt” werden. Wörtlich heißt es im Gesetzestext: “Erzielte Forschungsergebnisse dürfen auch für militärische Zwecke der Bundesrepublik Deutschland oder der NATO-Bündnispartner genutzt werden” und: “Eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) ist unzulässig”. Denn, so heißt es in der Gesetzesbegründung: Zivilklauseln seien “angesichts der bestehenden sicherheitspolitischen Herausforderungen nicht hinnehmbar”; schließlich gehe es darum “das Forschungs- und Wissenschaftspotential der bayerischen Hochschulen auch zugunsten militärischer Forschung und Entwicklung” zu sichern. 2. Staatliche Schulen: Alle staatlichen Schulen sollen “im Rahmen der politischen Bildung” und zu “Fragen der Sicherheits – und Verteidigungspolitik” enger mit “Jugendoffizieren” und “Karriereberatern der Bundeswehr” zusammenarbeiten, auch zur “beruflichen Orientierung über Berufs- und Einsatzmöglichkeiten” bei der Bundeswehr. Bisher konnten Schulen und Lehrkräfte selbst entscheiden, ob sie die Bundeswehr in den Sozialkundeunterricht einbinden, jetzt wird es praktisch zum Zwang. Dies beeinträchtigt die Gewissensfreiheit der Schüler und Schulerinnen, die auf diese Weise einseitig beeinflusst werden. Und es befördert einen bedenklichen Trend: Denn die Bundeswehr hat in den letzten fünf Jahren bundesweit fast 8.000 Minderjährige rekrutiert und an Waffen ausgebildet (mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) – mit zuletzt steigender Tendenz. Und dies, obwohl der UN-Kinderrechtsauschuss ein Rekrutierungsalter von über 18 Jahren, also Volljährigkeit, fordert (FR 26.07.2024), um die Rekrutierung von Kindersoldaten auszuschließen. 3. Kooperationspflicht im nationalen Sicherheitsinteresse: Neben einem prinzipiell verordneten Kooperationsgebot wird im “Interesse der nationalen Sicherheit” ausdrücklich eine Kooperationspflicht der Schulen, Hochschulen und Universitäten vorgeschrieben.
    III. In der Gesetzesbegründung heißt es, “Aufgabe des Staates” sei es, “unsere Gesellschaft auf die grundlegend veränderte sicherheitspolitische Lage vorzubereiten”, die Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche habe. (…)
    IV. Mit hoher Wahrscheinlichkeit dürfte das bayerische “Gesetz zur Förderung der Bundeswehr” unverhältnismäßig und verfassungswidrig in Wissenschafts- und Forschungsfreiheit sowie in die Autonomie bayerischer Hochschulen eingreifen sowie die Militärisierung von Schulen und Wissenschaft, von Lehre und Forschung befördern. Deshalb muss der bayerische Verfassungsgerichtshof schnellstmöglich mit der verfassungsrechtlichen Überprüfung dieses Militärförderungsgesetzes befasst werden.“
    Gastbeitrag von Rolf Gössner vom 28. Juli 2024 beim Fritz Bauer Forum externer Link mit diversen Links
  • Kooperationszwang für Schulen und Wissenschaft: Bayern beschließt Bundeswehrgesetz, auch mit Stimmen der SPD – verfassungsrechtliche Bedenken bleiben, Klage kommt
    • Schulen und Wissenschaft müssen kooperieren: Bayern beschließt Bundeswehrgesetz
      Per Gesetz verpflichtet die Staatsregierung Hochschulen und Schulen zu einer engeren Kooperation mit der Bundeswehr. Kritiker sehen die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr, Befürworter halten das Gesetz für „unbedingt notwendig“. Hochschulen und staatliche Schulen in Bayern sollen künftig enger mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssen. Das ist zentraler Punkt eines eigenen bayerischen Bundeswehrgesetzes, das der Landtag mit den Stimmen der schwarz-orangen Koalition beschlossen hat. Neben CSU und Freien Wählern stimmte auch die SPD für den Entwurf. Sie beklagte aber, dass die Koalition viele Änderungswünsche nicht berücksichtigt habe und deshalb bei einer möglichen Klage die alleinige Verantwortung für juristische Versäumnisse oder Ungenauigkeiten trage. Die Grünen meldeten gravierende verfassungsrechtliche Bedenken an und stimmten gegen das Gesetz, die AfD enthielt sich. Aus Sicht der Kritiker besonders fragwürdig und möglicherweise verfassungswidrig: Das Gesetz soll Universitäten und Hochschulen davon abhalten, eine militärische Nutzung ihrer Forschung zu verbieten – auch wenn es derartige sogenannte Zivilklauseln noch nirgendwo im Freistaat gibt. Stattdessen wird ein Kooperationsgebot von Hochschulen und Bundeswehr vorgeschrieben, in Fragen der nationalen Sicherheit sogar eine Kooperationspflicht.
      Kritiker haben verfassungsrechtliche Bedenken
      Zudem sollen staatliche Schulen enger mit Jugendoffizieren zusammenarbeiten. Vorgesehen sind auch Erleichterungen für die Bundeswehr, etwa beim Baurecht auf Kasernengeländen. Im Gesetz heißt es, man wolle „den ungehinderten Zugang der Bundeswehr zu Forschung und Entwicklung an Hochschulen“ sicherstellen, ihren Zutritt zu Schulen zu erleichtern und „den Erfordernissen der Verteidigung und des Zivilschutzes in der Raumordnung“ Rechnung tragen…“ LTO-Beitrag vom 17.07.2024 externer Link
    • Klage gegen Bundeswehr-Einfluss an Schulen und Unis
      „Bayern will die Armee fördern. Sie darf jetzt mit Unis zusammenarbeiten und sich an Schulen präsentieren. Die Gewerkschaft GEW will das unbedingt verhindern. (…) Kritik an diesen Plänen kommt nicht nur von den Grünen, die von „Zwang“ sprechen, sondern auch von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Sie will vor den bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen.
      Die GEW-Vorsitzende Martina Borgendale befürchtet einen einseitigen Einfluss auf die Schülerinnen und Schüler. „Wenn man über die Bundeswehr informiert, muss man auch die Gegenseite beleuchten“, sagt sie. „Das müssten dann die Lehrkräfte selbst übernehmen oder noch besser Vertreter von Friedensorganisationen, denen aber das Personal dafür fehlt.“ Borgendale zufolge gibt es in keinem Bundesland so wenig politische Bildung im Unterricht wie in Bayern. Die GEW sieht die Gewissensfreiheit an Schulen gefährdet und fordert, „dass sich Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden können, ob sie an Informationsangeboten über die Bundeswehr teilnehmen – ähnlich wie beim Religionsunterricht, der auch nicht verpflichtend ist“. In der militärischen Nutzung der Forschung sieht die GEW sehr wohl einen „Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit“. Das Gesetz nehme Hochschulen die Möglichkeit, sich selbstständig für eine rein zivile Nutzung ihrer Forschungsergebnisse zu entscheiden
      …“ Artikel von Sarah Ritschel vom 17.07.24 in der Augsburger Allgemeine externer Link
    • Bayern rüstet auf: Landtag beschließt Gesetz zu Förderung von Bundeswehr, Zivilklauseln an Hochschulen verboten. Novelle von Polizeigesetz verabschiedet
      Bayern rüstet auf – nach innen wie nach außen. Kurz vor der Sommerpause verabschiedete der Landtag des Freistaats am Mittwoch eine Reihe innen- und sicherheitspolitischer Gesetze sowie Novellierungen. Darunter die Einführung eines Bundeswehrfördergesetzes, das laut Gewerkschaften und Friedensbewegung in Bildung und Forschung eingreift, und eine Novelle des Polizeiaufgabengesetzes (PAG). Bereits im Vorfeld war davon auszugehen, dass das »Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern« durch die Regierungsparteien CSU und Freie Wähler sowie die SPD verabschiedet werden würde (…)Ablehnung kam von Bündnis 90/Die Grünen, die das Gesetz als verfassungswidrig und unnütz bezeichneten, gleichzeitig aber auf die Stärkung der Bundeswehr durch die Kollegen der Ampel in Berlin verwiesen. Außerparlamentarische Kritik kam unterdessen von der bayerischen Linken, die sich der Petition von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG–VK) anschloss. Man wolle außerdem die angekündigte Popularklage gegen das Gesetz unterstützen…“ Artikel von Fabian Linder in der jungen Welt vom 18.07.2024 externer Link
  • Vor der Entscheidung am 17. Juli: Über 1.500 Unterschriften gegen Gesetzesentwurf zur Militarisierung des Bildungsbereichs in Bayern als Grundlage für Verfassungsklage
    Mehr als tausend Personen haben die Petition gegen das geplante „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ unterschrieben. Wie geht es nun weiter?
    Die Petition haben unter anderem der Liedermacher Konstantin Wecker, die Theologin Dr. Margot Käßmann, der renommierter Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler, der ehemalige Vorsitzende der IG Metall Jürgen Peters und der bekannte Bürgerrechtler, Jurist und Publizist Dr. Rolf Gössner unterzeichnet. Der Gesetzentwurf von CSU und Freien Wählern wird voraussichtlich nächste Woche am Mittwoch im Plenum des Bayerischen Landtags zur zweiten Lesung und finalen Beschlussfassung vorgelegt. In einem verkürzten Gesetzgebungsverfahren wurden Verbände angehört und in Parlamentsausschüssen beraten. Die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern vorgebrachten Gegenargumente wurden bisher in diesem Rahmen nicht gewürdigt. Mit einer Petition hat die GEW am 18. Juni 2024 wichtige verfassungsrechtliche Bedenken zu dem Gesetzesentwurf mitgeteilt. Die Petition wurde von Martina Borgendale, Landesvorsitzende der GEW Bayern, Thomas Rödl, Geschäftsführer Deutsche Friedensgesellschaft DFG-VK, Landesverband Bayern und Adelheid Rupp, Rechtsanwältin und ehemaliges Mitglied des Bayerischen Landtags, eingereicht.
    Die Petent*innen und Unterstützer*innen bemängeln, dass das geplante „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ unverhältnismäßig in die Autonomie der Hochschulen und damit in die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit eingreift und gegen die Gewissensfreiheit an Schulen verstößt. (…) Am Donnerstag, 11. Juli 2024 wird die Petition einschließlich einer Stellungnahme der Bayerischen Staatskanzlei dazu im Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags beraten
    . Die Rechtsanwältin und ehemalige MdL Adelheid Rupp kündigt an: „Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind erheblich. Es liegt nun bei den Fraktionen im Landtag ein Debakel zu verhindern. Je nachdem zu welchem Ergebnis die weiteren Beratungen im Verfassungsausschuss und im Landtagsplenum kommen, werden wir eine Klage gegen das Gesetz vorbereiten.“…“  Pressemitteilung vom 09.07.2024 der GEW Bayern externer Link („Widerspruch gegen Gesetzesentwurf zur Militarisierung des Bildungsbereichs“), siehe dazu auch:

    • Protest vor Landtagsabstimmung: Kritiker von Bayerns Bundeswehrgesetz drohen mit Klage
      Per Gesetz will die bayerische Staatsregierung die Hochschulen in die Pflicht nehmen und sie zu einer engeren Kooperation mit der Bundeswehr verpflichten. Doch es gibt Widerstand und der wird lauter. Eine Woche vor der geplanten Abstimmung über das neue Bundeswehrgesetz der Staatsregierung drohen Kritiker mit einer Verfassungsklage. Mehr als 1.000 Personen – darunter der Liedermacher Konstantin Wecker, die Theologin Margot Käßmann, der ehemalige IG Metall-Chef Jürgen Peters und der Bürgerrechtler, Jurist und Publizist Rolf Gössner, unterzeichneten zwischenzeitlich eine Petition gegen das Gesetz und forderten ein Verzicht auf den Beschluss. Sie fürchten, mit der Umsetzung gehe eine „Militarisierung des Bildungsbereichs“ einher…“ dpa-Meldung vom 10. Juli 2024 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
    • Veranstaltung am 19.07.2024 in Nürnberg: Zwang zur Militarisierung oder Zeitenwende?
      „Wie stehen Gewerkschaften zur geforderten Kriegstüchtigkeit in Wissenschaft und Gesundheitswesen? GEW und ver.di laden ein zur Diskussion: Das bayrische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr – Gebot der Stunde oder gefährliche Einschränkung wissenschaftlicher Freiheit? 19.07.2024, 19:00 – 21:00 Uhr. Veranstaltungsort:    Gewerkschaftshaus EG, Kornmarkt 5-7 in 90402 NürnbergInfos der GEW Bayern externer Link
    • Bayern: Der zugespitzte Kampf um Zivilklauseln und die Freiheit der Wissenschaft
      IMI-Standpunkt 2024/15 von Christoph Marischka vom 9. Juli 2024 externer Link
  • [Petition] Nein zum Bayerischen Bundeswehr-Gesetz! Keine Militarisierung der Zivilgesellschaft.
    Die Staatsregierung möchte noch vor der Sommerpause ein Gesetz zur Förderung der Bundeswehr beschließen lassen. Dieses hätte massive Auswirkungen auf Schulen und Universitäten. Für den Fall einer klanglosen Beschlussfassung des Gesetzesvorhabens prüfen wir eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die erste Beratung im Landtag hat bereits stattgefunden. Im Juni und Juli wurde es in verkürzter Beratungszeit in verschiedenen Landtags-Ausschüssen behandelt. Am 11. Juli wird der Gesetzesentwurf zusammen mit unserer Petition dagegen abschließend im Verfassungsausschuss beraten. Voraussichtlich am 17. Juli 2024 wird das Gesetz dann final im Landtag beraten und verabschiedet…“ Themenseite der GEW Bayern externer Link mit allen Infos samt der Petion gegen das Bayerische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern zum Mitzeichnen (Mag Wompel hat)

    • Die Petition ist eine Initiative der Bayerischen Landesverbände der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK). Unter den Unterstützer*innen sind auch das Münchner Friedensbündnis, pax christi Diözesanverband München und Freising und der Verein Gewaltfrei Grün e.V. sowie die GEW Baden-Württemberg.
  • [München am Freitag 7. Juni] Demonstration gegen das geplante Bundeswehr-Gesetz: Wissenschaftsfreiheit verteidigen! Militarisierung der Hochschulen stoppen!
    Freitag 7. Juni 2024, 17 Uhr: Kundgebung und Demo. Auftaktkundgebung 17 Uhr am Bernd-Eichinger-Platz vor der HFF, dann Demo von der TU zur LMU, Abschlusskundgebung am Siegestor. Es rufen auf: Studierende und Angestellte von LMU, TU, HM und KSH, unterstützt von der GEW
    Aufruf: Wissenschaftsfreiheit verteidigen!
    Die Staatsregierung hat ein Bayerisches Gesetz zur Förderung der Bundeswehr vorgeschlagen. Mit dem Gesetz würde die Wissenschaftsfreiheit mitsamt der Hochschulautonomie verletzt und Schulen und Hochschulen militarisiert: Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zivilklausel (also die freiwillige Selbstverpflichtung von wissenschaftlichen Einrichtungen wie Universitäten ausschließlich für zivile Zwecke zu forschen) zu verbieten und den Universitäten die Kooperation mit der Bundeswehr verbindlich vorzuschreiben. Das stellt einen Eingriff in die Autonomie und Selbstverwaltungsstrukturen bayerischer Hochschulen dar. Dieser Gesetzesvorschlag und das damit einhergehende Verbot der Selbstbeschränkung auf zivile Forschung ist nicht mit der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz vereinbar und stellt einen Verfassungsbruch dar.
    Militarisierung der (Hoch-)Schulen stoppen!
    Aber nicht nur die Hochschulen sollen militarisiert werden, die Bundeswehr soll außerdem uneingeschränkten Zugang zu Schulen und auf Schülerinnen und Schülern bekommen. Schulen sollen nicht mehr selbst darüber entscheiden dürfen, ob sie Jugendoffiziere einladen, der Besuch der Bundeswehr im Klassenzimmer wird vorgeschrieben. Die Besuchen der Jugendoffiziere verstoßen gegen Grundsätze der politische Bildung und dienen de facto dem Anwerben Minderjähriger für den Dienst bei der Bundeswehr. So titelte die SZ bereits 2011 „Bundeswehr auf Werbefeldzug in Schulen“ (SZ 06.06.11) und schreibt Anfang diesen Jahres: „Bundeswehr braucht Nachwuchs und hält mehr Vorträge an Schulen“ (SZ 19.02.24). Im letzten Jahr war jeder zehnte neue Rekrut Minderjährig. Von ihnen kommen ein Viertel aus Bayern.
    Nein zum Bayerischen Bundeswehrgesetz!
    Der Gesetzesvorschlag ist Teil der „Zeitenwende“ und soll Hochschulen und Schulen „kriegstüchtig“ machen. Die erste Beratung im Landtag hat bereits stattgefunden. Ab 11. Juni wird das Gesetz in den Fachausschüssen behandelt, Mitte Juli soll es vom Landtag beschlossen werden…“ Infos und Aufruf bei der GEW Bayern externer Link
  • [Aufruf zum Mitzeichnen nicht nur in Bayern] Unsere Kinder nicht für ihren Krieg! Unsere Kinder haben eine bessere Zukunft verdient!
    Was Söder und seine Staatsregierung mit dem geplanten „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ installieren will, fordert unseren Widerstand heraus.
    Die bayerische Staatsregierung macht mit dem geplanten Gesetz an den Universitäten das Grundgesetz mit seiner Freiheit von Forschung und Lehre zu Makulatur. Die Zivilklausel soll verboten werden, die deutsche Armee kann die Universitäten und Hochschulen, die Studierenden aus aller Welt, zur Forschung für den Krieg zwingen. Die bayerische Staatsregierung erklärt die Schulen zum Rekrutierungsfeld der Armee, ihre „Karriereberater“ dürfen entgegen der UN-Kinderrechtskonvention Minderjährige für das Mordhandwerk anwerben. Sie gibt den Unterricht über Krieg und Frieden in die Hände der Militärs, für die der Krieg nicht das Schlimmste, sondern das Normalste ist. Die bayerische Staatsregierung reiht sich damit ein in den absurden Zug von Strack-Zimmermann, Pistorius, Baerbock, Stark-Watzinger, Hofreiter, Kiesewetter und Co, die nur noch eine Prämisse kennen: Unser Land „kriegstüchtig“ zu machen“ – und unsere Kinder und Enkelkinder fit für die Front zu machen. Sie sollen das Kanonenfutter sein, die Mörder für die Interessen von Regierung und Kapital. Und das zum dritten Mal!!! Dem können und wollen wir nicht tatenlos zuschauen…“ Aufruf von Arbeiterinnen und Arbeiter, Eltern und Großeltern aus München und vielen anderen Städten (Stand 16.4.2024) zum Mitzeichnen und Unterstützen – über die Grenzen Bayerns hinaus, denn bereits jetzt ist angekündigt, dass das geplante Gesetz auch in anderen Bundesländern installiert werden soll – siehe unser Dossier: Die Kita im Bunker, Pädagogen im Schützengraben: FDP-Bundesbildungsministerin will Zivilschutzübungen im Stundenplan
  • Bayern: »Gesetz zur Förderung der Bundeswehr« im Landtag. Widerstand gegen Vorhaben der Landesregierung hält an, Proteste am 1. und 8. Mai geplant
    Gegen das von der bayerischen Staatsregierung vorgeschlagene »Gesetz zur Förderung der Bundeswehr im Freistaat« regt sich weiter Protest. Am Mittwoch hat der Landtag in München in erster Lesung den Entwurf debattiert. Gewerkschaftsvertreter werfen der Landesregierung vor, trotz der Verbändeanhörung den Entwurf unverändert in den Landtag eingebracht zu haben. In ihrer Stellungnahme zur Verbändeanhörung äußerte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ablehnend zu dem geplanten Gesetz. Sie appellierte an die Regierung, das Gesetzesvorhaben zu verwerfen und »Ansätze der stärkeren Militarisierung von Bildungseinrichtungen nicht weiterzuverfolgen«.
    Der zuständige Staatsminister Florian Herrmann (CSU) verteidigte in der Landtagssitzung den Entwurf. Man freue sich, damit Rechtsgeschichte zu schreiben, da Bayern als erstes Bundesland ein solches Gesetz initiiert habe. (…) Der Gesetzentwurf zielt vor allem auf den Bildungsbereich. Im schulischen Bereich geht es in erster Linie um ein Gebot der Zusammenarbeit von Schulen mit sogenannten Jugendoffizieren. Bereits die 2010 eingeführte Kooperationsvereinbarung auf Landesebene führte zu Protesten. Die Jugendoffiziere sind weiterhin nicht an allen Schulen willkommen. (…) Der jetzige Entwurf zielt auch auf eine »Berufsberatung für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben« an Schulen, so Herrmann im Landtag. Die Bundeswehr solle dort regulär ihre beruflichen »Angebote« vorstellen können: Schließlich erreiche man junge Menschen dort am besten.
    Für den Hochschulbereich hat Herrmann vor allem das Verbot von Zivilklauseln sowie eine verbesserte Kooperation mit Bundeswehr und Rüstungsindustrie im Auge. Diese sei als »industrielle Basis der Verteidigung, zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf Wissenstransfer und Fachkräfteausbildung durch Hochschulen und Universitäten angewiesen«. Obwohl es Zivilklauseln in Bayern gegenwärtig nicht gebe, wolle man präventiv Einhalt gebieten und statt dessen ein allgemeines Kooperationsgebot – in Fällen »nationaler Sicherheit« sogar eine Kooperationspflicht – einführen. (…)
    Da eine Verabschiedung des Gesetzes angesichts der absoluten Mehrheit von CSU und Freien Wählern wahrscheinlich ist, riefen Gewerkschafter und Friedensaktivisten unterdessen zu weiteren Aktionen gegen das geplante Vorhaben auf. Unter anderem soll es am 1. und 8. Mai Proteste geben.“ Artikel von Fabian Linder in der jungen Welt vom 18.04.2024 externer Link („Militarisierung der Bildung“)
  • Stellungnahme der GEW Bayern im Rahmen der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr
    Der Ministerrat hat den Entwurf für ein Bayerisches „Bundeswehr-Gesetz“ gebilligt. Die GEW hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegen die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit und gegen den Einsatz der Bundeswehr im Klassenzimmer geäußert. (…)
    Das Grundverständnis der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) von Bildung und Wissenschaft legt einen starken Fokus auf das Wohl des Einzelnen als auch auf das aller Menschen sowie – daraus abgeleitet – auf den Gedanken zur Nachhaltigkeit. Dies impliziert ein friedliches und solidarisches Miteinander, das nicht nur auf ein friedliches Zusammenleben zwischen den Menschen abzielt, sondern auch auf einen verantwortlichen Umgang mit sämtlichen Lebensformen. Wir leiten daraus eine Kritik an militärischer Konfliktlösung und Rüstungsproduktion ab. Die Produktion von Rüstungsgütern erfordert die Ausbeutung natürlicher Lebensgrundlagen. Ihr Einsatz führt zu Zerstörung. Daher befürwortet die Bildungsgewerkschaft GEW ein ‚Friedensgebot‘ für alle Bildungseinrichtungen, also für Schulen, Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen.
    Zudem versteht sich die GEW als Mitgliedsgewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) als aktiver Teil der Friedensbewegung. Deshalb wenden wir uns auch gegen den Einsatz von Soldatinnen und Soldaten in Bildungseinrichtungen (…)
    Das im Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern angedachte ‚Kooperationsgebot‘ mit der Bundeswehr und die öffentlich finanzierte Wehr- und Rüstungsforschung nehmen hingegen als Grundannahme und -voraussetzung gerade nicht das friedvolle und solidarische Miteinander der Menschen, sondern das Gegenteil in den Blick: ein von Beginn an konfliktorientiertes Verhältnis zueinander.
    Der Gesetzesentwurf des Bayerischen Ministerrats steht in Konflikt zu den von uns bekräftigten Grundsätzen. Denn im Rahmen des Bundeswehrgesetzes soll der Besuch von Jugendoffizier*innen in Schulen verpflichtend eingeführt werden und den Universitäten und Hochschulen die Möglichkeit genommen werden, sich freiwillig der Forschung für nicht militärische Zwecke zu verpflichten. (…)
    Wir denken, dass hierbei die Eskalationsspiralen, in denen sich diese Kriege bewegen, nicht beachtet werden. Die Zunahme militärischer Konflikte in der gegenwärtigen Zeit zeigt sehr deutlich, dass das sicherheitspolitische Konzept einer „Abschreckung durch Aufrüstung“ mit einer sich immer weiterdrehenden Aufrüstungsspirale gescheitert ist. Statt nun also eine weitere Militarisierung der Hochschulen mit grundgesetzlich nicht zu vereinbarenden Instrumenten wie einem Zivilklauselverbot oder Kooperationsverpflichtungen zu forcieren, wäre die bayerische Staatsregierung besser beraten, wenn sie friedenswissenschaftliche Ansätze in Forschung und Lehre an den Hochschulen des Freistaats fördert und ihre nachhaltige Verankerung in der bayerischen Hochschullandschaft mittels einer dauerhaften Finanzierung gewährleistet. (…)
    Zivil- und Transparenzklauseln sind Selbstverpflichtungen und Bekenntnisse von Hochschulen, zu ausschließlich zivilen Zwecken zu forschen und zu lehren, die die Mitglieder einer Hochschule im Rahmen demokratisch geregelter Prozesse in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung beschließen. Dies mittels eines gesetzlich verankerten Verbots von Zivilklauseln zu unterbinden, wie es das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vorsieht, greift daher in unzulässigem Umfang in die Autonomie und Selbstverwaltungsstrukturen bayerischer Hochschulen ein.
    Die Idee eines ‚Kooperationsgebots‘ läuft dem bundespolitischen Trend der letzten Jahre in den einzelnen Ländern zuwider. So haben Länder wie Bremen und Thüringen im Gegenteil sogenannte ‚Zivilklauseln‘ in ihre Hochschulgesetze aufgenommen, die in Hinblick auf das Wohl und die Würde des Menschen die wissenschaftlichen Einrichtungen zu einer ausschließlich zivilen, d. h. friedlichen Ausrichtung von Forschung und Lehre anhalten.
    Die restlichen Länder machen den wissenschaftlichen Einrichtungen keine Vorgaben, womit sie ihnen ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) zugestehen. Der hochschulpolitische Ansatz im Entwurf des Ministerrats für ein bayerisches Bundeswehrgesetz ist daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. (…)
    Da das ‚Kooperationsgebot‘, welches die Hochschulen mindestens zur Forschung für die Bundeswehr anhält, ohne einen entsprechenden Zuwachs im Haushalt vorgeschlagen wird, werden dadurch die ohnehin schon bestehenden Verteilungskämpfe weiter verschärft. Es steht zu erwarten, dass auch in diesem Fall die Geistes- und Sozialwissenschaften sowie insbesondere die ‚Kleinen Fächer‘ das Nachsehen haben werden, wenn die für die Bundeswehr notwendigen finanziellen Kapazitäten aus ihren Töpfen abgegriffen werden (im neuen Doppelhaushalt wurden die meisten Zuwendungen des Staates für wissenschaftliche Einrichtungen gekürzt). (…)
    Mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern soll der Einsatz der Bundeswehr in den Schulen intensiviert werden. Dass die Einflussnahme der Bundeswehr-Jugendoffizier*innen auf die politische Willensbildung der Heranwachsenden  – oftmals sind es sogar noch Kinder – nicht neutral verläuft, sondern durchaus parteiisch ausgerichtet ist, ergibt sich bereits aus der Sonderstellung der Bundeswehr in den Klassenzimmern. Dieser Einfluss wurde bislang im Rahmen der Kooperationsvereinbarung ausgeübt und soll nun mit dem Entwurf des Ministerrats im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) festgeschrieben werden (aus dem Entwurf: „Die Schulen arbeiten mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung zusammen.“).
    Die eingangs erwähnte Zielstellung des Bayerischen Ministerrats, „die Einsatzbereitschaft zur Landes- und Bündnisverteidigung wiederherzustellen“, deckt sich mit der Forderung des Bundesverteidigungsministers Boris Pistorius, der am 1. Juni 2023 eine neue Anwerbekampagne ankündigte. „Das Thema Personal habe neben dem Material höchste Priorität.“ Die von Ihnen formulierte Zielstellung, dass „auch künftig eine strikte Trennung von politischer Bildung und Unterstützung bei der beruflichen Orientierung gewahrt werden“ soll, ist angesichts der Zielstellung mit der Intensivierung der politischen Bildung durch die Bundeswehr die Einsatzbereitschaft für den Soldat*innendienst zu steigern, widersprüchlich. Für uns stellt sich also die Frage, wie diese Trennung gewährt werden kann.
    Wir bezweifeln, dass speziell, aber nicht pädagogisch ausgebildete Jugendoffizier*innen der Bundeswehr die geeigneten Lehrkräfte für einen sicherheitspolitischen Exkurs im Sozialkundeunterricht sind. Wir können nicht davon ausgehen, dass das Prinzip der Schüler*innenorientierung in der politischen Bildung gewahrt wird, wenn die parteiliche Darstellung ohne sichtbare, zivile Gegenposition vermittelt wird. Wir meinen auch, dass das Thema Bundeswehr von dafür ausgebildeten und nicht von fachfremd unterrichtenden Lehrkräften (!) ausgewogen vermittelt werden sollte. Da die genannten Gründe fundamental für unsere Auffassung von Bildung an sich und vom Menschenrecht auf Bildung sind, spricht aus GEW-Sicht nichts für den Einsatz der Bundeswehr an Schulen. In Kriegs- wie auch in Friedenszeiten sollten in der demokratischen Erziehung die pädagogischen Grundsätze des „Beutelsbacher Konsens“ von 1976 beachtet werden (…)
    Grundsätzlich brauchen wir Lehrkräfte, die in den entsprechenden Fächern ausgebildet sind. Politische Bildung, die Kriegsursachen und die Folgen der Kriege thematisiert, ist eine weitere Möglichkeit, um für ein friedliches Miteinander zu werben. Friedenspolitische Bildung sollte aber auch fächerübergreifend thematisiert werden. Letztlich trägt aber auch ein konfliktlösungszentrierter Umgang zwischen den Schüler*innen, aber auch zwischen Schüler*innen und Fachpersonal in einer Schule zu einem praktischen Erleben friedenspolitischer Bildung bei. Wir meinen, Schüler*innen sind nicht in der Lage, die Risiken, die mit dem Eintritt in die Bundeswehr einhergehen, eingehend beurteilen zu können. Was aber gilt: Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Dafür müssen alle notwendigen Mittel und auch das notwendige Personal bereitgestellt werden. Die von Ihnen eingangs genannten Kriege sind für uns keine Gründe, Grundsätze der politischen Bildung zu unterlaufen. Denn unsere bildungspolitischen und friedenspolitischen Grundsätze und Positionen leiten sich aus einem humanistischen Bildungsideal und Menschenbild ab. Mit den persönlichen Besuchen versucht sich die Bundeswehr als attraktiver Arbeitgeber darzustellen, da sie seit dem Aussetzen der Wehrpflicht darauf angewiesen ist, mit Werbung um neue Rekrut*innen zu buhlen. Unter dem Vorwand gesellschaftspolitischer Information werden Schulen und andere Bildungsinstitutionen so zu Rekrutierungsorten durch die Hintertür. (…)
    Weiter lenkt die Bundeswehr kontinuierlich von den Gefahren des Soldat*innen-Berufs ab und wirbt stattdessen mit positiv belegten Begriffen wie Abenteuer, Spaß, Berufsausbildung, kostenloses Studium, gute Bezahlung usw., übrigens nicht nur an Bildungseinrichtungen, sondern auch auf Werbetafeln, in Schüler*innenzeitungen, beim alljährlichen Girls‘ Day, auf Tramwagen, in Anwerbe-Videos usw. Leider geben die Einwohnermeldeämter die Daten von Jugendlichen an die Bundeswehr weiter, ohne dass die Betroffenen dieser Datenverarbeitung zustimmen oder wiedersprechen können. Die Bundeswehr verschickt dann Werbematerial an die Jugendlichen unter 18 Jahre. In Bayern gab es von Anfang 2022 bis Mitte 2023 über 160 Werbeeinsätze in Bildungseinrichtungen. Zusätzlich wirbt die Bundeswehr mit sogenannten „Karriere-Trucks“ auf Jobmessen oder schlimmer noch auf der Spielemesse „Gamescom“. Ob auf dem Schulgelände oder am Wochenende oder in der unterrichtsfreien Zeit – als GEW sind wir gegen solche Formen der Information, die in realiter Werbung ist externer Link. (…)
    Der Besuch der Bundeswehr im Klassenzimmer stellt einen Bruch des Neutralitätsgebots der politischen Bildung dar. Denn die Bundeswehr verfügt über ein enormes Budget und hauptamtliche Jugendoffizier*innen. Kein Verein und keine Gruppierung der Friedensbewegung verfügt über ähnliche Mittel bzw. Personal. Damit ist eine Ausgewogenheit hinsichtlich der Themen Militär, Friedenssicherung usw. nicht gegeben. (…)
    Der sicherheitspolitische Kontext begründet die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht, noch begründen sich dadurch die vorgeschlagenen Änderungen im Bildungs- und Forschungsbereich. Die verfassungsrechtlichen Bedenken zur Freiheit von Forschung und Lehre bei Annahme und Umsetzung des Gesetzentwurfes und die pädagogischen Einwände gegen die Umsetzung der Zielstellung des Gesetzentwurfes im Wirkungsfeld von Schulen und damit bei Kindern und Jugendlichen lassen uns den vorliegenden Entwurf negativ bewerten.
    Wir appellieren an den Bayerischen Ministerrat, das Vorhaben Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern in der vorliegenden Form zu verwerfen und Ansätze der stärkeren Militarisierung von Bildungseinrichtungen nicht weiter zu verfolgen.“ Stellungnahme der GEW Bayern vom 18.03.2024 externer Link
  • Friedensbildung: Gerade jetzt Zivilklausel und Friedensbildung statt Kooperationspflicht!
    Das geplante „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ sieht unter anderem ein Kooperationsgebot bis hin zu einer Kooperationspflicht von Schulen und Hochschulen mit der Bundeswehr vor. Die GEW kritisiert das Vorhaben scharf und bekräftigt ihre Forderung nach Zivilklauseln und Friedensbildung…“ Pressemitteilung der GEW Bayern vom 26.01.2024 externer Link

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=219929
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