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Plattform-Arbeiter:innen besser schützen – auch in der Schweiz!

#PlatformWorkDirectiveDie neue Richtlinie zur Plattformarbeit der EU bringt Fortschritte für die Beschäftigten. Die wichtigste Neuerung ist, dass Plattformunternehmen automatisch als Arbeitgeber eingestuft werden. Zudem gibt es mehr Transparenz beim Einsatz von Algorithmen in der Arbeitsplanung. Diese Lösungen müssen auch für die Schweiz den Weg weisen. (…) In der Schweiz reichen zwar die bestehenden Gesetze prinzipiell aus, um Plattformen als Arbeitgeber zu qualifizieren. So z.B. im Fall des Taxidienstes Uber, der auf systematische Schwarzarbeit setzt, indem er seine Beschäftigten als Scheinselbständige arbeiten lässt. Es fehlt jedoch klar am politischen Willen, die Gesetze durchzusetzen und der Verzögerungstaktik von Unternehmen wie Uber einen Riegel zu schieben. Deshalb ist eine automatische Einstufung auch hierzulande sinnvoll…“ Beitrag der unia vom 13.03.2024 externer Link

Siehe zum Hintergrund unser Dossier: Plattformrichtlinie der EU und der Streit um die Scheinselbständigkeit

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=219234
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