Bundesländer wollen Pflicht zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten abschaffen
„Der Appell des Innenausschusses des Bundesrats, die Auflage im BDSG zum Bestellen betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu streichen, stößt auf Widerspruch. (…) Der Innenausschuss der Länderkammer fordert, Paragraf 38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ersatzlos aufzuheben. Laut der Klausel müssen Unternehmen und andere nicht-öffentliche Stellen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen, „soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener“ Informationen beschäftigen. (…) Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollten aber auch nach den Vorstellungen des europäischen Gesetzgebers „nicht unnötigen bürokratischen Anforderungen ausgesetzt werden“, begründen die Innenpolitiker des Bundesrats ihre Initiative. Paragraf 38 BDSG entspreche auch nicht dem mit der DSGVO verfolgten „risikobasierten Ansatz“…“ Beitrag von Stefan Krempl vom 18.03.2024 in heise news