Observationen von Bürgergeld-Beziehern durch Jobcenter rechtswidrig
„Hausbesuche bei Bürgergeld-Beziehern finden nach wie vor statt. Der Ermittlungsdienst der Jobcenter prüft dabei, ob beispielsweise die gemachten Angaben des Leistungsbeziehenden zu einer Wohngemeinschaft statt einer Bedarfsgemeinschaft richtig waren. Immer wieder überschreiten die Jobcenter dabei ihre gesetzlichen Befugnisse. (…) Das Bundesarbeitsministerium musste dann die BA dazu auffordern, diese Weisung umgehend zurückzunehmen. (…) Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Jobcenter ihre Befugnisse immer wieder überschreiten. So musste das Oberverwaltungsbericht in Thüringen urteilen, dass “verdeckte Beobachtungen durch Außendienstmitarbeiter generell unzulässig” sind (AZ: 1 KO 527/08). Die Richter bestätigten, dass es an einer “gesetzlichen Grundlage fehlt”, und ein Verfassungsverstoß vorliegt. Denn durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG wird das Persönlichkeitsrecht geschützt…“ Beitrag von Jan Heinemann vom 03.03.2024 in gegen-hartz.de