EU-Richtlinie gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt: Machen Sie Europa zu einem sicheren Ort für alle Frauen und Mädchen!

#SafePlace4WomenWir fordern die EU auf, die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auszuweiten und zügig zu verabschieden. Die Richtlinie sollte alle Formen der sexuellen Ausbeutung von Frauen, einschließlich sexueller Gewalt und Missbrauch der weiblichen Sexualität, sowie alle Formen der Online-Gewalt gegen Frauen und Mädchen unter Strafe stellen. Wir fordern außerdem, hohe Standards für dann greifende Hilfsmechanismen festzulegen, um Betroffene zu schützen und ihren Zugang zu Rechtsprechung und Entschädigung zu gewährleisten. (…) Wir haben jetzt die Chance, eine EU-Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durchzusetzen. Frauen, die Vergewaltigung, Genitalverstümmelung, sexuellen Missbrauch durch Abbildungen im Internet, Cyberstalking oder Cyberbelästigung erlebt haben, werden den gleichen Schutz genießen, egal wo sie leben. Frauenorganisationen arbeiten hart daran sicherzustellen, dass die Richtlinie mehr Formen von Gewalt abdeckt, einschließlich aller Formen sexueller Gewalt und sexueller und reproduktiver Ausbeutung…“ Petition bei WeMove Europe externer Link und mehr Infos:

  • EU-Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen: Buschmanns Nein gilt in der EU mehr als das einer Frau New
    Deutschland setzt sich durch: Die EU wird die Strafbarkeit von Vergewaltigungen nicht vereinheitlichen. Viele Mitgliedstaaten hinken so weiter der Realität hinterher.
    Viele stellen sich eine Vergewaltigung immer noch ganz anders vor, als sie in der Mehrheit der Fälle abläuft. Da gibt es keine dunklen verlassenen Straßen und auch keine Fremden, die einen ins Gebüsch zerren. Oft sind die Täter Menschen, die wir kennen. Die wir sogar mögen. Und das macht es so kompliziert, sich körperlich zu wehren. In mehr als der Hälfte der 27 EU-Mitgliedsstaaten ist das Strafrecht aber noch von diesem überholten Bild geprägt: Für eine Vergewaltigung muss Gewalt angewendet oder angedroht worden sein. In Deutschland reicht zwar ein Nein der Betroffenen, in den Nachbarländern Polen, Frankreich und Österreich aber zum Beispiel nicht. Was eine Vergewaltigung ist, entscheiden in der EU manchmal wenige Kilometer Luftlinie.  Die EU-Kommission wollte diese Unterschiede beseitigen und damit zahlreiche Mitgliedsstaaten verpflichten, ihr Sexualstrafrecht zu reformieren. Dieses Vorhaben ist gescheitert (…)
    Deutschlands Nein ist eine Frage des politischen Willens
    Die Liste derer, die dieser Auffassung widersprochen haben, ist lang: die Kommission und die große Mehrheit des Europaparlaments und ihre jeweiligen juristischen Dienste sowie zahlreiche Expertinnen externer Link und Strafrechtlerinnen externer Link in Deutschland. Sie zeigen deutlich: Rechtlich möglich wäre es – und Buschmanns Blockade ist eine Frage des politischen Willens. Das Strafrecht ist eine der Kernkompetenzen der Mitgliedsstaaten. Vielleicht wollte der deutsche Justizminister hier keinen weiteren Einfluss der EU, schon gar nicht in einem politisch und gesellschaftlich so aufgeladenen Bereich wie dem Sexualstrafrecht. Es ist richtig, dass Buschmann mit seiner Blockade nicht die Standards bei der Strafbarkeit von Vergewaltigung in Deutschland senkt. Aber Millionen anderen Frauen in EU-Ländern, in denen weiterhin Gewalt vorausgesetzt wird, bleiben sie verwehrt
    …“ Kommentar von Nina Monecke vom 7. Februar 2024 in der Zeit online externer Link, siehe dazu:

  • Offener Brief an Justizminister Buschmann (FDP) und die Bundesregierung
    Über 100 namhafte Frauen aus Politik, Kultur und Wirtschaft fordern ihre Rechte ein: Dringender offener Brief an Justizminister Buschmann (FDP) und die Bundesregierung zu ihrer Blockade-Haltung zum EU-weiten Schutz von Millionen von Frauen vor Gewalt…“ Offener Brief vom 29.1.2024 bei CFFP externer Link
  • Deutschlands Blockade beim europaweiten Gewaltschutz
    Warum eine europaweite Harmonisierung des Vergewaltigungsstraftatbestandes möglich und nötig ist (…) Hauptstreitpunkt in den Verhandlungen, an dem die Annahme der Richtlinie letztendlich scheitern könnte, ist die Streichung des Vergewaltigungsstraftatbestands (Art. 5 RL-E) – der das Delikt europaweit und konsenszentriert harmonisieren soll – durch den Rat. Hierfür haben sich zwölf Mitgliedstaaten unter Berufung auf ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates (JD-R) ausgesprochen. Ausschlaggebend sind hierbei Deutschland und Frankreich. Das federführende Bundesjustizministerium (BMJ) führt zur Begründung seiner Blockadehaltung „erhebliche Zweifel“ am Vorliegen der EU-Rechtsgrundlage an. Bei Vergewaltigungen handele es sich weder um „sexuelle Ausbeutung“ noch um grenzüberschreitende Kriminalität  im Sinne des Art. 83 Abs. 1 AEUV. Das EP, die Kommission und zahlreiche Frauen- und Menschenrechtsverbände, einschließlich des djb, haben unisono, aber bislang erfolglos betont, effektiver Gewaltschutz dürfe nicht davon abhängen, in welchem Mitgliedstaat eine Frau lebe. Während das Thema in Frankreich viel mediale Aufmerksamkeit erfahren hat, wurde es in Deutschland kaum aufgegriffen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Kompetenzgrundlage aus europarechtlicher Perspektive. Er zeigt auf, dass die „erheblichen Zweifel“ des BMJ nicht verfangen und eine europaweite Harmonisierung des Vergewaltigungsstraftatbestands gemäß Art. 83 Abs. 1 AEUV möglich ist…“ Beitrag von Dilken Çelebi, Lisa Marie Koop und Leokadia Melchior vom 10.1.2024 im Verfassungsblog externer Link
  • EU-Gewaltschutzpaket ohne Schutz vor Vergewaltigung ist kein Gewaltschutzpaket
    Gemeinsam mit über 40 Organisationen fordern der Deutsche Frauenrat und die European Women’s Lobby (EWL) in einem offenen Brief Deutschland auf, sich auf europäischer Ebene für Vergewaltigung als Tatbestand im EU-Gewaltschutzpaket stark zu machen…“ Offener Brief vom 30. Oktober 2023 beim Frauenrat externer Link

Siehe auch:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=217994
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