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Hofbesitzer in Plettenberg vor dem Landgericht Hagen: Rumänischen Landarbeiter wie einen Sklaven gehalten
„Er soll einen rumänischen Hilfsarbeiter mit einer Gaspistole bedroht und wie einen Sklaven – gefesselt mit einer Kette im Keller – gehalten haben. Ein Hofbesitzer in Plettenberg muss sich wegen schwerer räuberischer Erpressung vor dem Landgericht Hagen verantworten. (…) Er gab zu, dass er einen rumänischen Landarbeiter zwischen Ende März und Anfang Mai 2019 mit massiven Drohungen gezwungen hatte, sechs Wochen unentgeltlich für ihn zu arbeiten. Nach der Bedrohung mit einer (ungeladenen) Gaspistole fesselte der Angeklagte den heute 36-Jährigen an Händen und Füßen und sperrte ihn eine Nacht lang in einem Kellerraum seines Bauernhofs ein…“ Artikel von Thomas Krumm vom 10.01.2024 in come-on.de („Im Keller angekettet: Hilfsarbeiter wie einen Sklaven gehalten“) – siehe mehr daraus und dazu:
- Landgericht Hagen verurteilt im 21. Jahrhundert den Landwirt aus Plettenberg wegen Sklavenhaltung zur Bewährungsstrafe – „mildernde Umstände“ verhindern Haft
- Arbeiter wie Sklaven gehalten: Urteil gegen Landwirt gefallen – „Maß überschritten“
„Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Hagen hat am Montag einen Hofbesitzer aus dem sauerländischen Plettenberg wegen Freiheitsberaubung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der angeklagte Plettenberger gab zu, dass er einen rumänischen Landarbeiter zwischen Ende März und Anfang Mai 2019 mit massiven Drohungen gezwungen hatte, sechs Wochen unentgeltlich für ihn zu arbeiten. Nach der Bedrohung mit einer (ungeladenen) Gaspistole fesselte der Angeklagte den heute 36-Jährigen an Händen und Füßen und sperrte ihn eine Nacht lang in einem Kellerraum seines Bauernhofs ein. Vor den Plädoyers am Montagmorgen gab Verteidiger Andreas Trode zu verstehen, dass der Angeklagte zwar mit einer Gaspistole gedroht habe, dieser aber nicht ständig bei sich getragen habe.
In seinem Plädoyer ging Oberstaatsanwalt Michael Burggräf darauf ein. Sicher feststellbar sei, dass der Angeklagte den Mann im Keller in Ketten gelegt und mit einer Gaswaffe bedroht habe. Danach habe der Hilfsarbeiter mehrere Wochen unentgeltlich auf dem Hof gearbeitet, ehe ihm die Flucht gelang. Problematisch sei, dass nicht sicher festgestellt werden könne, welche Forderungen der angeklagte Landwirt hatte. Die Rede sei von 3000 Euro für den Führerschein, mindestens 500 Euro für ein Auto gewesen. Zudem habe er ihm eine Wohnung angemietet, deren Kosten abgearbeitet werden sollten. Bevor es dazu kam, sei der Mann geflüchtet. Der Angeklagte aus Plettenberg sei angesichts der noch offenen Forderungen sauer gewesen. „Der Angeklagte wollte sich nicht zu Unrecht bereichern, weshalb der Tatvorwurf der räuberischen Erpressung herausfalle. Vielmehr sei es eine Freiheitsberaubung mit Nötigung gewesen. Da mit der Zahlung von 2000 Euro ein Täter-Opfer-Ausgleich geschaffen wurde und der Angeklagte bis 2019 nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, forderte Burggräf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. (…) Der Richter erkannte es als positiv an, dass der Angeklagte sich mehrfach eingelassen habe, auch wenn von echter Reue auch im Schlusswort nicht viel zu erkennen gewesen sei.“ Artikel von Georg Dickopf vom 22.01.2024 in come-on.de - Hofhelfer angekettet: Landwirt aus Plettenberg verurteilt
„Ein Landwirt ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Hagen sah es als erwiesen an, dass er einen rumänischen Hilfsarbeiter angekettet und eingesperrt hatte. Der Landwirt aus Plettenberg erhielt die Bewährungsstrafe, weil er lediglich wegen Freiheitsberaubung und Nötigung und nicht wegen räuberischer Erpressung verurteilt wurde. Außerdem hatte er dem Opfer bereits während des Prozesses ein Schmerzensgeld gezahlt und ein Geständnis abgelegt. Das hat in der Summe zu dem deutlich milderen Urteil geführt. Der Hilfsarbeiter hatte mehrere tausend Euro Schulden bei dem Angeklagten, weil er unter anderem keine Miete gezahlt hatte. Ohne die mildernden Umstände wären es mindestens fünf Jahre Haft gewesen. Denn der Angeklagte hatte den rumänischen Hilfsarbeiter über mehrere Wochen gefesselt und eingesperrt.“ Meldung vom 22.01.2024 im WDR
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„Für Aufsehen sorgt der Prozess gegen einen Landwirt, der auf seinem Bauernhof in Plettenberg einen Hofhelfer an Hals, Armen und Beinen in Ketten legte.
Plettenberg – Vor der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Hagen ging der Prozess mit dem Vorwurf der räuberischen Erpressung am Montag weiter. Bereits zum Prozessauftakt hatte der 39-jährige Landwirt eingeräumt, den 36-jährigen rumänischen Hofhelfer angekettet und unter Vorhaltung einer (Gas-)Pistole zur unentgeltlichen Hofarbeit gezwungen zu haben. Eine unangekündigte zweiwöchige Abwesenheit des Rumänen, der zuvor monatlich für 1000 Euro offiziell und für 500 Euro „schwarz“ auf dem Hof das Vieh gemolken und gefüttert und Zäune repariert hatte, brachte den Angeklagten so sehr in Rage, dass er den Hofhelfer wie einen Sklaven ankettete…“ Artikel von Georg Dickopf vom 15.01.2024 in come-on.de - Weiter aus dem Artikel von Thomas Krumm vom 10.01.2024 in come-on.de („Im Keller angekettet: Hilfsarbeiter wie einen Sklaven gehalten“): „… Der 36-Jährige kam nach seiner Ausreise Anfang März 2019 allerdings noch einmal nach Deutschland zurück, „weil ich kein Geld mehr hatte“. Der Angeklagte soll ihn im Raum Magdeburg aufgestöbert und den Transport des Opfers nach Plettenberg veranlasst haben. „Ich war gefesselt wie ein Gefangener“, erinnerte sich der Zeuge. Er habe auf der Rückbank gelegen, und der Fahrer habe „am Steuer getrunken“. Auf diese Rückführung folgte die räuberische Erpressung auf dem Hof in Plettenberg. Das Opfer erinnerte sich an eine Kette, die der Angeklagte ihm um den Hals gewickelt hatte und an eine Fesselung „an Beinen und Armen“. Er bestätigte, dass er tagelang eingeschlossen gewesen sei. Der Angeklagte habe ihn durch seinen Gewaltausbruch gezwungen, vier Wochen lang unentgeltlich auf dem Hof zu arbeiten. „Die ganze Zeit hat er gesagt, dass er Leute nach Rumänien schicken werde. Ich hatte Angst um meine Familie.“ Der Angeklagte habe brutale sexuelle Fantasien ausgebreitet, was er mit der Frau des Zeugen alles anstellen wolle. Nach vier Wochen habe er seine Entlassung angeregt: „Der Monat ist zu Ende. Darf ich nach Hause fahren?“ Daraufhin habe der Angeklagte einen weiteren Monat unentgeltlicher Arbeit gefordert. Dazu kam es allerdings nur teilweise: Nach insgesamt sechs Wochen unbezahlter Arbeit flüchtete das Opfer Anfang Mai 2019 und kehrte endgültig nach Rumänien zurück. Der Zeuge beschrieb den Angeklagten als eine „sehr aggressive Person“. „Ich habe sehr große Angst vor ihm.“
Er lehnte aus diesem Grund zunächst die Annahme von 2000 Euro ab, die der Angeklagte ihm im Gerichtssaal als Entschädigung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs anbot.
Für den Angeklagten verbindet sich mit dieser Zahlung die Hoffnung, dass die 9. große Strafkammer seine Tat als einen minderschweren Fall einstuft und er auf diesem Wege mit einer Bewährungsstrafe bis zu zwei Jahren davon kommen könnte. Ansonsten liegt die Mindeststrafe für eine schwere räuberische Erpressung bei drei Jahren…“