Arbeitsverbote für Geflüchtete abschaffen – aber richtig! Und ohne Arbeitspflicht oder gar Arbeitszwang!
Dossier
„Aktuell wird zwischen Bundesregierung und Opposition diskutiert, ob und wie geltende Arbeitsverbote für nach Deutschland geflüchtete Menschen aufgehoben werden sollen. PRO ASYL begrüßt, dass endlich wieder pragmatische Vorschläge in der Flüchtlingspolitik aus Regierungskreisen eingebracht werden. (…) Um das Problem richtig anzugehen, sollte die Bundesregierung auch direkt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erleichtern und die diskriminierende Duldung light abschaffen, die stets mit einem Arbeitsverbot einhergeht“, fordert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL…“ Pressemitteilung vom 05.10.2023 (PRO ASYL: Arbeitsverbote für Geflüchtete abschaffen – aber richtig!“), siehe dazu:
- 80-Cent-Job abgelehnt: Landkreise in Sachsen-Anhalt halbieren Asylbewerber-Leistungen – derweil helfen Geflüchtete freiwillig bei Hochwasser
„Forderungen nach Leistungskürzung für Asylbewerber, die keine „gemeinnützige“ Arbeit leisten, hat eine öffentliche Diskussion und Welle der Empörung ausgelöst. Wie jetzt bekannt wurde, haben mehrere Landkreise in Sachsen-Anhalt Asylbewerbern bereits die Leistungen gekürzt, nachdem diese die Arbeitsaufnahme verweigert haben. Das bestätigten der Burgenlandkreis, der Landkreis Mansfeld-Südharz und der Landkreis Stendal auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Im Burgenlandkreis sollen die Asylbewerber bei der Grünpflege von öffentlichen Plätzen und Reinigungsarbeiten im öffentlichen Raum sowie auf Friedhöfen unterstützen. Es geht etwa um die Beseitigung von Unkraut und Pflege von Wegen und Hecken. Aktuell seien 28 Teilnehmer aktiv, sagte eine Sprecherin des Landkreises. „32 Personen haben die Tätigkeitsaufnahme verweigert.“ Die Verweigerung werde sanktioniert, und die Leistungen würden gekürzt, hieß es. Für die Arbeit bekommen Asylbewerber einen Stundenlohn von 80 Cent. „Es geht dabei auch darum, Struktur in den Alltag der Asylbewerber zu bringen“, sagte die Geschäftsführerin des Landkreistags Sachsen-Anhalt, Ariane Berger. Der Fokus dürfe nicht allein auf dem Erlernen der deutschen Sprache liegen. Es seien pragmatische Ansätze nötig, um Geflüchtete schneller in Arbeit zu bringen. (…) Im Landkreis Mansfeld-Südharz haben Asylbewerber in den vergangenen Monaten bei der Räumung der während des Helme-Hochwassers verbauten Sandsäcke geholfen. 64 Personen wurden zur Hilfe verpflichtet. 39 Personen sind der Aufforderung nachgekommen, 25 Personen hätten die Teilnahme verweigert, teilte der Landkreis mit. Davon hätten 9 Personen einen triftigen Grund angegeben, so dass es keine Leistungskürzung gab. „Den verbleibenden 16 Personen wurden die Leistungen gekürzt.“ Bei alleinstehenden Erwachsenen bedeutet dies den Angaben zufolge eine Reduzierung der Leistung von 460 auf 228 Euro – das entspricht einer Kürzung von 232 Euro oder mehr als die Hälfte der Regelleistung. Die Leistungskürzung erfolgt für 3 Monate. Ob dies mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist, darf bezweifelt werden. Die obersten Verfassungsrichter hatten in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass das Existenzminimum gewahrt werden muss. Danach ist schon die Asyl-Regelleistung sehr knapp bemessen. (…) Zum Schutz gegen das drohende Hochwasser beispielsweise halfen Asylbewerber beim Befüllen von Sandsäcken in einem vom Hochwasser-gefährdeten Stadtgebiet, wo viele ältere Menschen leben. Das Deutsche Rote Kreuz hatte Geflüchtete einer Gemeinschaftsunterkunft um freiwillige Hilfe gebeten, wie ein Sprecher der Stadt sagte. Das Echo sei sehr gut gewesen. Rund 30 Personen hätten mit großer Motivation beim Sandsack-Füllen geholfen…“ Meldung vom 23. September 2024 im MiGAZIN - Ausbeuten fürs Gemeinwesen: Saale-Orla-Kreis in Thüringen zieht Zwischenbilanz zu Arbeitszwang für Geflüchtete
„Ganz legal werden die billigsten Arbeitskräfte mit Strafandrohung zu Hilfstätigkeiten verdonnert. Wenig überraschend fällt die amtliche Zwischenbilanz im thüringischen Saale-Orla-Kreis durchweg positiv aus. Seit Anfang des Jahres hat die Landkreisverwaltung rund 100 Geflüchtete zu gemeinnütziger Arbeit zwingen können. Das sagte ein Landkreissprecher laut dpa-Bericht vom Montag. 20 von ihnen sollen mittlerweile einer regulären Erwerbstätigkeit nachgehen. Inwiefern das eine Folge der bis zu vier Stunden am Tag dauernden, mit 80 Cent pro Stunde vergüteten Hilfstätigkeiten ist, konnte der Sprecher offenbar nicht ausführen.
Immerhin sieben Asylsuchende in dem Landkreis konnten sich demnach erfolgreich der Zwangsmaßnahme entziehen. Trotz mehrfach vorgelegter »Angebote« hätten jene Personen sich geweigert, der Aufforderung der Kreisverwaltung Folge zu leisten. Ihnen seien daraufhin als Strafe die ohnehin mickrigen Sozialleistungen gekürzt worden. Infolgedessen hätten Einzelne den Landkreis verlassen oder seien untergetaucht. Von den 300 volljährigen Schutzsuchenden kommen im Saale-Orla-Kreis etwa 150 für den (Zwangs-)Arbeitseinsatz in Frage, wie dpa berichtete. Wer einen Platz in einem Sprach- oder sogenannten Integrationskurs hat, einer regulären Erwerbsarbeit nachgeht oder wer psychisch bzw. körperlich eingeschränkt ist, wird davon verschont. Die Zuweisung zu einer Tätigkeit erfolge durch die Einschätzung von Sozialarbeitern. Weiteres Kriterium sei die Erreichbarkeit der sogenannten Einsatzstelle.
Seien anfangs die Betroffenen vor allem innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende zu einfachen Tätigkeiten verpflichtet worden, nahm laut Landkreissprecher ab dem Frühjahr die Zahl derer zu, die extern eingesetzt wurden – beispielsweise in Sportvereinen, bei Städten und Gemeinden oder privaten Armenspeisungen namens »Tafel«. »In fast allen Fällen handelt es sich dabei um Arbeiten, die sonst mangels personeller Möglichkeiten liegen bleiben oder erst deutlich später durchgeführt werden würden«, erklärte der Sprecher gegenüber dpa. (…)
Der Traunsteiner Landrat kündigte an, die Regelung flächendeckender anzuwenden, »weil wir wirklich jeden, der bei uns Leistungen bezieht und als Asylbewerber bei uns ist, tatsächlich zu freiwilligen Leistungen verpflichten wollen«. Walch fiel in dem Gespräch noch ein, dass ihm zufolge 45 Prozent der Bürgergeldbeziehenden einen »Flüchtlingshintergrund« hätten. Er sah deshalb »dringenden Handlungsbedarf« gegeben. Schließlich gab der CSU-Politiker dem Publikum noch die Weisheit mit auf den Weg, dass Arbeit demjenigen, der sie vollbringt, »ganz, ganz viel an Selbstwertgefühl« gebe und »mehr Integration« ermögliche. »Das Gemeinwesen lebt davon, dass irgend jemand arbeitet, jemand Leistung erbringt«, wusste Walch. Wissen dürften er und seine Kämmerei auch, dass nicht einmal Gefängnisarbeit so billig zu haben ist. Den hohen Ausbeutungsgrad der 80-Cent-Tätigkeiten führen auch die Flüchtlingsräte der 16 Bundesländer als Hauptgrund an, warum sie diese Maßnahmen strikt ablehnen…“ Artikel von Marc Bebenroth in der jungen Welt vom 13.08.2024 - „Spurwechsel“ nicht vorgesehen. Hochqualifiziert und abgelehnt: Asylbewerber können nicht einfach in die Arbeitsmigration wechseln
„Deutschland hat in vielen Branchen mit Fachkräftemangel zu kämpfen. Hochqualifizierte Asylbewerber könnten Abhilfe schaffen – doch das ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Welche Chancen dadurch vertan werden, zeigt ein Beispiel aus Fürstenfeldbruck. (…)
Saeed Kamankesh ist ein klassisches Beispiel für einen hochqualifizierten Geflüchteten, der Deutschland eigentlich im Kampf gegen den Fachkräftemangel helfen könnte. Das Verzwickte an der Situation: Er ist über den Asylweg nach Deutschland gekommen, ein „Spurwechsel“ hin zur Arbeitsmigration ist laut Bundesinnenministerium grundsätzlich nicht vorgesehen. Hintergrund sei das Interesse des Staates, die Zuwanderung zu steuern, erläutert das Bundesinnenministerium auf Anfrage des „Evangelischen Pressedienstes“. Nur bei gut integrierten Geduldeten – also bei abgelehnten Asylbewerbern, die sich unter anderem selbst ihren Lebensunterhalt durch eine Beschäftigung sichern können – kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Ein solcher „Spurwechsel“, so die offizielle Sprachregelung, soll aber die Ausnahme bleiben: „Denn dieser würde das Signal senden, die bestehenden Einreisebestimmungen zu umgehen und über erkennbar erfolglose Asylanträge den Weg in den Aufenthalt zu Arbeitszwecken zu ermöglichen.“ (…) Aus einem Bericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geht hervor, dass ein relativ großer Teil der Asylsuchenden hochqualifiziert ist – hier stechen vor allem Menschen aus dem Iran und Venezuela hervor: Rund 83 Prozent beziehungsweise 78 Prozent von ihnen, die im ersten Halbjahr 2023 Angaben zu ihrem Bildungsstatus gemacht haben, haben einen hohen Schulabschluss, vergleichbar mit dem deutschen Abitur. 46,3 beziehungsweise 40,5 Prozent hatten einen Hochschul- oder Universitätsabschluss…“ Beitrag von Christiane Ried vom 24.07.2024 im Migazin mit dem Info-Kasten:- Hintergrund: „Spurwechsel“ von Asylsuchenden
„Das deutsche Zuwanderungsrecht unterscheidet zwischen legaler Migration, etwa der Arbeitsmigration, und der irregulären Migration, etwa Asylmigration oder unerlaubten Einreisen. Hintergrund ist das Interesse des Staates, die Zuwanderung zu steuern. Es gilt daher ein grundsätzliches „Spurwechselverbot“ zwischen diesen beiden Zuwanderungsarten. Für Asylsuchende bedeutet das: Sie bekommen während ihres Asylverfahrens oder nach einer Ablehnung grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Nur bei gut integrierten Geduldeten – also bei abgelehnten Asylbewerbern, die sich unter anderem ihren Lebensunterhalt selbstständig durch eine Beschäftigung sichern können – kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. So ein „Spurwechsel“ soll laut Bundesinnenministerium aber die Ausnahme bleiben. „Denn dieser würde das Signal senden, die bestehenden Einreisebestimmungen zu umgehen und über erkennbar erfolglose Asylanträge den Weg in den Aufenthalt zu Arbeitszwecken zu ermöglichen („Pull-Faktor“).“ Asylbewerber, die wegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines akademischen Abschlusses als Fachkräfte gelten, können noch während ihres Verfahrens eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung (Aufenthaltsgesetz §18a, 18b) beantragen. „Hierdurch ist ein bedeutender Anstieg an Titelerteilungen zu erwarten, ein zusätzlicher Pull-Effekt in Asylverfahren soll aber vermieden werden“, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Die oberste Landesbehörde muss zudem zustimmen.
Außerdem gilt das Chancenaufenthaltsrecht, das heißt: In Deutschland geduldete Ausländerinnen und Ausländer können eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate beantragen. Wird der Antrag positiv beschieden, können sie in diesen eineinhalb Jahren die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen. Dazu gehören wichtige Integrationsleistungen wie beispielsweise die Sicherung des Lebensunterhalts durch Erwerbstätigkeit, Deutschkenntnisse und ein Bekenntnis zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung.“
- Hintergrund: „Spurwechsel“ von Asylsuchenden
- Bundesregierung will Arbeitsgenehmigungsverfahren endlich beschleunigen – aber bitte nicht wie ein Landkreis in Sachsen-Anhalt: Stundenlohn von 80 Cent sonst Geldkürzungen
- Überfälliger Vorstoß der Bundesregierung: Geflüchtete sollen schneller arbeiten dürfen
„Das Arbeitsgenehmigungsverfahren für Asylsuchende und Geduldete ist oft langwierig und intransparent und kann dazu führen, dass die Arbeitsaufnahme scheitert, weil Arbeitgeber*innen nicht warten können, bis die Genehmigung der Ausländerbehörde endlich da ist. Das will die Bundesregierung ändern – doch die Pläne müssen praxisnah umgesetzt werden. In ihrem Arbeitspapier vom 5. Juli 2024 im Zuge der Haushalts- und Wirtschaftsgespräche erklärt die Bundesregierung, Hürden, die Geflüchtete derzeit bei der Arbeitsaufnahme überwinden müssen, abbauen zu wollen. PRO ASYL sieht in dem Vorstoß einen Fortschritt, weist jedoch auch darauf hin, dass die Vorhaben vernünftig umgesetzt werden müssen, da sonst kaum Verbesserungen für Geflüchtete zu erwarten sind. (…)
Allerdings müssten noch einige Klarstellungen erfolgen, damit die Hürden in der Praxis auch tatsächlich abgebaut werden:
– Es müsste zusätzlich sichergestellt werden, dass die Ausländerbehörde den Antrag unmittelbar an die Bundesagentur für Arbeit weiterleitet. Ansonsten kann die Bearbeitungsdauer sich weiterhin über Monate hinziehen, wenn der Antrag vor der Weiterleitung bei der Ausländerbehörde liegen bleibt.
– Auch die Ausländerbehörde muss schnell arbeiten, die Genehmigungsfiktion muss zügig bescheinigt werden, denn die Antragstellenden wissen ja nicht, wann ihr Antrag an die Bundesagentur weitergeleitet wurde – und wissen deshalb auch nicht, wann die zwei Wochen abgelaufen sind. Ansonsten entsteht das Problem, dass die Arbeitgeber*innen nie wissen, ob die potenziellen Arbeitnehmer*innen auch tatsächlich arbeiten dürfen.
– Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass die Verkürzung der Bearbeitungsdauer nicht zu mehr Ablehnungen der Arbeitserlaubnisanträge führt. (…)
– Welche geflüchtete Person ab wann in Deutschland arbeiten darf, hängt vom Status, von der Voraufenthaltsdauer und vom Herkunftsland der Person ab. Diese starke Ausdifferenzierung führt bereits jetzt zur Verunsicherung bei Geflüchteten und Betrieben. Die Arbeitgeber*innen wissen oft nicht, was sie beachten müssen, wenn sie Flüchtlinge einstellen wollen. Daher sollte das Vorhaben möglichst viele geflüchtete Personen einschließen und nicht noch mehr Ausdifferenzierungen schaffen. (…)
Arbeitsverbote endlich abschaffen!
Ein grundsätzliches Problem ist zudem, dass die vorgeschlagenen Änderungen nur für Geflüchtete ohne Arbeitsverbot gelten. PRO ASYL fordert, allen Geflüchteten den Zugang zu einem zügigen Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. Dafür muss endlich die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung von Arbeitsverboten umgesetzt werden.“ Meldung vom 18.07.2024 bei Pro Asyl - Landkreis Mansfeld-Südharz (Sachsen-Anhalt) verpflichtet Flüchtlinge zur Arbeit bei Hochwasserbekämpfung: Stundenlohn von 80 Cent sonst Geldkürzungen
„… Der sonst eher beschauliche Landkreis Mansfeld-Südharz im Südwesten Sachsen-Anhalts gerät in diesen Wochen bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate bundesweit in die Schlagzeilen. Zum Jahreswechsel 2023/24 kämpften Teile der Region, zu der unter anderem die Lutherstädte Eisleben und Mansfeld gehören, wochenlang mit einem Hochwasser, sogar der Katastrophenfall wurde ausgerufen. Eine der Konsequenzen war, dass Landrat André Schröder (CDU) unter anderem Flüchtlinge und Migranten dazu verpflichtete, beim Schleppen der Sandsäcke und der Deichverteidigung gemeinnützige Arbeit zu leisten, ansonsten drohte er mit Kürzungen der Asylbewerberleistungen. Damit erregt er aktuell deutschlandweites Aufsehen. Während viele Bürger die Maßnahmen befürworten, kommt Kritik von Flüchtlings- und Migrantenorganisationen. (…) Migranten seien keine billigen Arbeitskräfte, heißt es etwa vom sachsen-anhaltischen Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen (Lamsa) aus Halle. Eine Aussage, der Schröder durchaus zustimmt: „Ich sehe das genauso“, sagte er dem „Evangelischen Pressedienst“. Doch seine Maßnahmen sieht er durch das Asylbewerberleistungsgesetz gedeckt. „Wir haben eine große, tiefe Überzeugung, die uns auch in der Bevölkerung mehrheitlich eint“, betont der Mansfelder Landrat, „dass diejenigen, die Leistungsempfänger des Staates sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Fähigkeiten dem Staat auch etwas zurückgeben sollen.“ (…) Am Ende seien 16 Menschen die Leistungen gekürzt worden. (…) Das Migrantennetzwerk Lamsa sieht die Maßnahmen jedoch weiterhin kritisch. Arbeitsgelegenheiten seien kein Instrument der beruflichen Qualifizierung, sagt die stellvertretende Geschäftsführerin Mika Kaiyama: „Eine Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit, die mit einem Stundenlohn von 80 Cent vergütet wird, ist nicht unbedingt geeignet, nachhaltige Integration und Zugang zum Arbeitsmarkt zu fördern.“ Dem schließt sich der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt an. Man habe integrationspolitische und sogar verfassungsrechtliche Bedenken, sagte Pressesprecherin Christiane Bölian, etwa beim Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, beim Gleichheitsgrundsatz sowie dem Verbot von Arbeitszwang. (…) Gespräche mit Flüchtlingen in einer Unterkunft in Hettstedt hätten zudem ergeben, dass die Betroffenen nicht ausreichend darüber informiert worden seien, welche Konsequenzen ihnen drohen, wenn sie nicht zustimmen. Zudem habe Landrat Schröder in der öffentlichen Darstellung den Fokus sehr stark auf die Menschen gelegt, die nicht gearbeitet haben. Das sei für die Stimmung hochproblematisch, meinte Bölian: „Das schürt eher Ressentiments.“…“ Beitrag von Oliver Gierens vom 16. Juli 2024 bei MiGAZIN („Sachsen-Anhalt: Landkreis verpflichtet Flüchtlinge zur Arbeit bei Hochwasserbekämpfung“)
- Überfälliger Vorstoß der Bundesregierung: Geflüchtete sollen schneller arbeiten dürfen
- Nun auch noch populistische Arbeitspflicht-Debatten statt Recht auf Arbeit (ohne Diskriminierung): Die AfD hetzt, die CDU macht …
- Recht auf Arbeit, anstatt populistische Arbeitspflicht-Debatten
„PRO ASYL und alle Landesflüchtlingsräte lehnen die Arbeitspflicht für Geflüchtete ab und fordern stattdessen die Aufhebung aller Arbeitsverbote für geflüchtete Menschen.
„Es ist rassistisch und menschenverachtend zu suggerieren, dass Geflüchtete arbeitsunwillig seien, die man jetzt zur Arbeit unter ausbeuterischen Verhältnissen zu 80 Cent pro Stunde verpflichten müsse – während viele von ihnen schlichtweg nicht arbeiten dürfen,“ sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. „Statt politischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete, sollten endlich alle Arbeitsverbote für Geflüchtete und die Duldung-Light-Regelung aufgehoben werden – ein bisher nicht erfülltes Versprechen des Koalitionsvertrags der Ampel-Regierung“, so Alaows weiter. „Wenn Geflüchtete mit Sanktionen belegt werden können, wenn sie prekäre Arbeitsgelegenheiten ablehnen, hat das nichts mit fairen Beschäftigungsverhältnissen zu tun, sondern grenzt an Zwangsarbeit. Statt eine sinnvolle und nachhaltige Migrationspolitik voranzubringen, wird hier erneut deutlich, dass die Politik lieber weiterhin den menschenfeindlichen Diskurs der letzten Monate befeuert und damit dem Rechtsruck in der Gesellschaft und der Stigmatisierung von Geflüchteten Vorschub leistet“, sagt Dajana Strunz vom Sächsischen Flüchtlingsrat.
Mit einer Arbeitspflicht wird das rassistische Narrativ über Schutzsuchende, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Dabei sind die hausgemachten gesetzlichen Restriktionen und komplizierten Verbote , die den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und Geduldete versperren, der Grund dafür, dass viele Geflüchtete nicht arbeiten – nicht eine fehlende Arbeitsbereitschaft bei den Menschen…“ Pressemitteilung vom 29.02.2024 von PRO ASYL - Ausbeutung von Migrant:innen: Die AfD hetzt, die CDU macht …
„…aber eigentlich war’s ne Idee der SPD: Geflüchtete sollen für 80 Cent pro Stunde malochen. Wie das der Integration nützen soll, bleibt fraglich. (…) Im thüringischen Saale-Orla-Kreis hat der neue Landrat Christian Herrgott von der CDU verkündet, Geflüchtete zur Arbeit zu verpflichten. Dafür soll es Arbeitsgelegenheiten in ihren Unterkünften, bei Kommunen oder gemeinnützigen Vereinen geben: Übersetzungstätigkeiten, Hecke schneiden, Festzelt aufbauen. Als Entschädigung bekommen die Geflüchteten 80 Cent pro Stunde und sollen maximal 4 Stunden pro Tag arbeiten. Lehnen sie die Angebote ab, droht ihnen, dass bis zu 180 Euro von ihren Leistungen von höchstens 460 Euro gestrichen werden. Die Geflüchteten müssten der Gesellschaft etwas zurückgeben, statt nur herumzusitzen, findet Herrgott. (…) Die 80-Cent-Jobs für Geflüchtete beruhen auf dem Asylbewerberleistungsgesetz. In seiner jetzigen Form wurde das 2016 von der damaligen Arbeitsministerin Andrea Nahles eingeführt. Die ist eben nicht bei der AfD, sondern wurde ein Jahr später Vorsitzende der SPD. Arbeit, das sei „der beste Weg zu einer ordentlichen Integration“, sagte sie damals und kündigte an, 100.000 neue Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete schaffen zu wollen. (…) Der Witz ist: Viele der Geflüchteten würden gerne arbeiten, dürfen aber nicht. Das verbietet ihnen der deutsche Staat nämlich. (…) Allerdings bedeutet „dazuverdienen“ bei einem Stundensatz von 80 Cent und fünf Arbeitstagen in der Woche mit je 4 Stunden Arbeit maximal 64 Euro im Monat. Um den Betrag des derzeitigen Stundenlohns von 12,41 Euro pro Stunde zu bekommen, müssen die Geflüchteten fast vier Tage arbeiten. Inwieweit das zur Integration beiträgt, ist dabei mehr als fraglich. Wie sollen sie etwa über die 80-Cent-Jobs in den Unterkünften, Kommunen oder für gemeinnützige Vereine auf reguläre Arbeitgeber:innen treffen?„…“ Kommentar von David Muschenich vom 29.2.2024 in der taz online - Streit um Arbeitspflicht für Asylbewerber – „im Einzelfall“ sinnvoll?
„Die geplante Arbeitspflicht für Asylbewerber ist umstritten. Bundesarbeitsminister Heil sieht darin im Einzelfall einen sinnvollen Beitrag. Bayern ermutigt Städte und Landkreise sogar dazu. Grüne lehnen ab: Geflüchtete bekämen keine Arbeitserlaubnis, würden dafür in Hilfsjobs geparkt.
Eine Arbeitspflicht für Asylbewerber kann nach Ansicht von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) „im Einzelfall“ sinnvoll sein. „Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird so allerdings nicht gelingen“, sagte Heil dem Boulevardblatt „Bild“. Sein Ziel sei es deshalb, anerkannte Flüchtlinge „dauerhaft in sozialversicherungspflichtige Arbeit zu bringen“. Der Saale-Orla-Kreis in Thüringen hatte die Durchsetzung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber beschlossen. Heil sagte dem „Bild“ weiter: „Dass die Kommunen Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten können, ist geltendes Recht. Im Einzelfall mag es auch sinnvoll sein, Menschen während der mitunter langen Wartezeit in Sammelunterkünften zu beschäftigen.“..“ Beitrag vom 29.02.2024 im Migazin - Im übrigen gelten alle Argumente, die wir auch gegen die Pflicht zu 1-Euro-Jobs hatten…
- Recht auf Arbeit, anstatt populistische Arbeitspflicht-Debatten
- Ahmad F.* floh 2018 aus dem Iran nach Deutschland und versucht seither zu arbeiten: »Ich habe schon viel Arbeit gefunden, aber sie selten bekommen.«
„Ahmad F.* floh 2018 aus dem Iran nach Deutschland und versucht seither zu arbeiten. Trotz Arbeits- und Ausbildungsangeboten verwehrte ihm die Ausländerbehörde lange die Arbeitsaufnahme wegen angeblich fehlender Mitwirkung bei der Identitätsklärung. Ein Gespräch über Arbeitsverbote, Benachteiligungen und über die Angst vor der iranischen Botschaft…“ Beispielhaftes Interview am 20.11.2023 bei Pro Asyl – bitte ganz lesen - Kabinett erleichtert für „Geduldete“ und Menschen im Asylverfahren die Arbeitsaufnahme – ohne weitere Schritte nur „schneller Zugang“ zum Niedriglohn
- Kabinett erleichtert Geflüchteten die Arbeitsaufnahme
„Für Geduldete und Menschen im Asylverfahren soll es einfacher werden zu arbeiten. Die Bundesregierung hofft wohl auch, dass diese Änderung die Regierungschefs der Länder etwas besänftigen wird. Denn die werden am Montag mit dem Kanzler über Migrationspolitik sprechen. Asylbewerber und Ausländer, die über eine Duldung verfügen, sollen künftig schneller Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Das sieht eine Formulierungshilfe vor, die das Bundeskabinett am Mittwoch zusammen mit weiteren Änderungen im Ausländerrecht und der Strafprozessordnung beschlossen hat. Sie sieht vor, dass Geduldeten im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis erteilt wird. Außerdem soll das Arbeitsverbot für Geflüchtete, die in Erstaufnahmeeinrichtungen für Alleinstehende leben, bereits nach sechs Monaten entfallen. Bisher galt das Verbot für neun Monate…“ Meldung vom 01.11.2023 im Migazin - Vor Kabinettsbeschluss fordert PRO ASYL: Arbeitsverbote für Geflüchtete vollständig abschaffen
„PRO ASYL sieht positiv, dass das Bundeskabinett heute Verbesserungen für Asylsuchende beim Zugang zum Arbeitsmarkt in den ersten Monaten beschließen will. Doch leider gehen die Vorschläge nicht weit genug. „Kleine vermeintliche Verbesserungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt reichen nicht. Nötig ist, dass alle Arbeitsverbote vollständig abgeschafft werden. Arbeitsverbote sind nicht zeitgemäß, grenzen Menschen aus der Gesellschaft aus und sind auch angesichts des Arbeitskräftemangels in Deutschland der falsche Weg“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. Damit Geflüchtete schnell qualifizierte Arbeit finden können, sind weitere Schritte nötig: Sprachkurse müssen ausgeweitet und ab dem ersten Tag allen angeboten werden; ausländische Schul‑, Ausbildungs- und Studienabschlüsse müssen unkompliziert und schnell anerkannt werden, so dass Geflüchtete in den Berufen arbeiten können, für die sie bereits in ihren Herkunftsländern ausgebildet wurden…“ Pressemitteilung vom 01.11.2023 - Was die Ampel plant: Mehr Arbeit für Asylbewerber?
„Arbeitskräfte werden gesucht, doch für die Beschäftigung von Geflüchteten gibt es einiges an Hürden. Die will die Ampel-Regierung nun ein Stück weit senken. Doch Wirtschaftsvertreter wünschen sich mehr. Fragen und Antworten zum Vorhaben…“ FAQ von Martina Herzog vom 02.11.2023 beim Migazin
- Kabinett erleichtert Geflüchteten die Arbeitsaufnahme
- Zwangs- und Pflichtarbeit für Geflüchtete bedient rassistische Narrative und verstößt gegen EU-Aufnahmerichtlinie
- PRO ASYL und Flüchtlingsräte: Debatte über Arbeitspflicht, Abschiebungen und Bezahlkarten für Flüchtlinge stärkt rechte Diskurse
„PRO ASYL und Flüchtlingsräte kommentieren Vorschläge der Ministerpräsident*innenkonferenz, das ‚Abschiebungsverschlimmerungsgesetz‘ von Nancy Faeser und den drohenden Schulterschluss mit rechten Positionen in einem „Deutschlandpakt“. PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer kritisieren die aktuellen Vorschläge zur weiteren Entrechtung von Geflüchteten scharf. Hierzu gehört der Vorstoß auf der heute beginnenden Ministerpräsident*innenkonferenz unter anderem die Bezahlkarte und die Arbeitspflicht für Schutzsuchende einzuführen. Begründet wird dies mit dem Ziel, die Zuzugszahlen von Geflüchteten zu senken, um die Kommunen zu entlasten. “Worüber sprechen wir hier? Dass Menschen ihr Leben riskieren, auf der Flucht gefoltert und vergewaltigt werden, nur weil sie in Deutschland vierhundert Euro im Monat bekommen wollen? Und wenn es nun statt Bargeld eine Bezahlkarte gibt, gehen sie lieber in Baschar al-Assads Gefängnisse in Syrien oder liefern sich der Taliban in Afghanistan aus? Uns fehlen die Worte über diese unredlichen Vorschläge”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. Mit einer Arbeitspflicht wird das rassistische Narrativ von Schutzsuchenden, denen zu Unrecht unterstellt wird, nicht arbeiten zu wollen, reproduziert. Blanker Hohn, wenn man bedenkt, wie viele Geflüchtete in Deutschland mit einem Arbeitsverbot belegt werden. Wir sind entsetzt über diesen unmenschlichen Umgang mit Geflüchteten und die rein von rechts dominierte Migrationsdebatte, die allein dem Aufschwung antidemokratischer Kräfte dient und nichts mit tatsächlichen Lösungsansätzen zu tun hat. (…) Zudem ist der Vorschlag nicht mit Artikel 20 der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar und auch Artikel 4 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention statuiert das Verbot von Zwangs- und Pflichtarbeit…“ Pressemitteilung vom 12.10.2023 bei Pro Asyl - Mehr Lager und Arbeitszwang für Geflüchtete? Bund und Länder bedienen rassistische Klischees
„Entschieden kritisiert der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein die unter Federführung Niedersachsens erstellte Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz am heutigen Tage, die ein „Arbeitsverpflichtung für Asylsuchende“ vorsieht. Die Bundesrepublik koppelt seit 30 Jahren Asylsuchende vom bundesweiten System der Arbeitsmarktintegration ab: Zuständig für sie sind nicht die Jobcenter, sondern die Sozialämter, die nur in Ausnahmefällen (v.a. in den Optionskommunen) eine Arbeitsmarktvermittlung und -integration für ihre Kund:innen betreiben und es überwiegend dabei belassen, (für Asylsuchende gekürzte) Sozialleistungen auszuzahlen. Bis Asylsuchende den Weg zu den Arbeitsagenturen gefunden haben und dort auch vermittelt werden, vergehen in der Regel mindestens zwei Jahre. Die fehlende systematische Begleitung, restriktive Auflagen und behördliche Arbeitsverbote behindern die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zusätzlich.
„Anstatt Arbeitsverbote abzuschaffen, damit Asylsuchende von Beginn an in das deutsche System der Arbeitsvermittlung einbezogen und Sozialversicherungszahler werden können, soll der Bund auf Betreiben der Länder nun offenbar regelmäßige gemeinnützige Zwangsarbeit für Asylsuchende schaffen und damit die Abhängigkeit von Sozialleistungen zementieren“, kritisiert Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Gleichzeitig soll wieder einmal die schon in den 1990er Jahren erfolglos versuchte Umstellung des Regelbedarfs auf Sachleistungen beschlossen werden. (…)
Alle Länderchef*innen – d.h. auch Schleswig-Holstein – und der Bund haben sich bei Ihrer Konferenz (MPK) am 13. Oktober auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, was zum Ziel hat, die Grenzen nicht für europäische ukrainische Kriegsflüchtlinge, aber regelmäßig für Asylsuchende aus dem globalen Süden möglichst – nicht zuletzt mit Hilfe des geplanten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) – unüberwindbar zu machen. (…) Solchen, die nicht zeitnah in den Arbeitsmarkt integriert werden können und denen, die qua Ausschluss einer Bleibeperspektive ohnehin davon ausgeschlossen sind, droht regelmäßig die sogenannte gemeinnützige Arbeit, u.E. eine Art verfassungswidriges öffentlich sanktioniertes prekäres Zwangsarbeitsverhältnis…“ Presseerklärung vom 11./13.10.2023 beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein - Neue Regeln für Asylsuchende geplant: Das gleicht Zwangsarbeit
„Die Lage für Flüchtlinge in Deutschland wird prekärer. Mit Härte gegen Migranten soll Rechten einhalt geboten werden. Das wird nicht funktionieren.
Die Verrohung der Debatte hat ein neues Niveau erreicht. Deutschland hat das Konzept Arbeitslager zur Perfektion gebracht, und nun diskutiert man hierzulande, unliebsame Menschen Zwangsarbeit leisten zu lassen. Die Bundesländer haben auf der Ministerpräsidentenkonferenz darüber beraten, ob man eine Arbeitspflicht für Asylsuchende einführen soll . Die SPD-geführten Länder wollen das mittragen. Flüchtlinge sollen dazu verdonnert werden können, gemeinnützige Arbeit zu leisten – offenbar sogar in Krankenhäusern oder auf dem Bau. Denn aktuell ist es Asylbewerbern neun Monate lang verboten, eine Arbeit aufzunehmen. Das muss sich ändern. Aber eine Pflicht zur unbezahlten Arbeit ist mit den Prinzipien eines liberalen Rechtsstaats nicht zu vereinbaren.
Im Deutschlandfunk darauf angesprochen, ob Zwangsarbeit sozialdemokratischen Werten entspreche, sagte die Ministerpräsidentin des Saarlands Anke Rehlinger (SPD), ohne eine Sekunde zu zögern: „es kommt auf die Ausgestaltung an“. Offenbar hat sie kein Problem mit Zwangsarbeit. Beziehern von ALG II sollte diese Einstellung von SPD-Politiker:innen bekannt vorkommen.
Diese neue Härte gegen Flüchtlinge soll auch den Aufstieg der AfD bremsen. Gerade die Hessen-Wahl habe gezeigt, dass die Wähler mehr Strenge wollten. Aus dem vergangenen Sonntag die Lektion zu ziehen, man müsse gegen Migration vorgehen, ist zynisch und menschenverachtend – aber vor allem ist es falsch. (…)
Zur Dummheit gesellt sich nun auch noch die Grausamkeit. Statt irgendeine Maßnahme zu unternehmen, die den Menschen ihr Leben erleichtern würde, hackt die Politik lieber auf schutzbedürftigen Minderheiten herum. Statt materielle Bedigungen zu verbessern, führt die Regierung einen Kulturkampf auf dem Rücken der Schwächsten. Um von ihrem eigenen Versagen abzulenken, lassen Politiker Menschen Zwangsarbeit leisten. Das darf man ihnen nicht durchgehen lassen.“ Kommentar von Caspar Shaller vom 12.10.2023 in der taz online
- PRO ASYL und Flüchtlingsräte: Debatte über Arbeitspflicht, Abschiebungen und Bezahlkarten für Flüchtlinge stärkt rechte Diskurse
- „Gemeinnützig“: Länder wollen Asylbewerber zu Arbeit verpflichten
„Die Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen, dass Asylsuchende in Kommunen gemeinnütze Arbeit leisten. Und sie wünschen sich eine bundesweite Regelung, um Geldzahlungen an Geflüchtete durch Bezahlkarten zu ersetzen. Einem Medienbericht zufolge wollen die Regierungschefs der Bundesländer vom Bund eine Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit fordern. Wie die „Augsburger Allgemeine“ berichtet, wurde ein entsprechender Beschlussvorschlag unter niedersächsischer Federführung für die am Donnerstag in Frankfurt am Main beginnende zweitägige Ministerpräsidentenkonferenz erarbeitet. Er werde auch von den SPD-regierten Ländern mitgetragen. „Die bestehenden Regelungen müssen so verändert werden, dass eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme gilt, sobald arbeitsfähige Geflüchtete aus der Erstaufnahmeeinrichtung an die Kommunen zugewiesen werden“, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Mit Blick auf den stetig zunehmenden Arbeitskräftemangel sei es nicht länger hinnehmbar, dass viele Geflüchtete nicht in Arbeit und Beschäftigung gebracht werden können. Konkret soll für Kommunen die Möglichkeit geschaffen werden, die Asylbewerber für gemeinnütze Arbeiten heranzuziehen. Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen, sollen verstärkt bei der Integration unterstützt werden. „Das Warten auf Sprach- und Integrationskurse darf nicht weiter Grund für die verzögerte Integration in den Arbeitsmarkt sein“, heißt es in dem Beschlussvorschlag…“ Meldung vom 11.10.2023 im Migazin- „Derzeit wird über #Arbeitspflicht für Geflüchtete diskutiert. Dabei wird oft vergessen: Geflüchtete müssen nicht arbeiten – sie wollen. Einige Zahlen…“ Tweet von Mediendienst Integration vom 12.10.2023