Björn Höcke ist ein Nazi: Polizei ermittelt gegen Vertreter*innen der VVN-BdA
„Höcke ist ein Nazi. Jede*r, der oder die ihm einmal zugehört hat, weiß es, aber in mehreren Bundesländern ermittelt die Polizei gegen Mitglieder unserer Vereinigung, weil sie in dieser Feststellung eine Beleidigung, bzw. „üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens“ sieht, was nach §188 StGB als Straftatbestand gewertet wird. Eine Anzeige ist dazu nicht erforderlich, die Polizei wird von Amts wegen tätig. Zuletzt erhielt die Bundesvorsitzenden unseres Verbandes, Cornelia Kerth, ein Schreiben des Landeskriminalamts Hamburg, in dem ihr mitgeteilt wird, dass gegen sie ermittelt wird, weil die VVN-BdA aus Anlass des Befreiungsfestes am 8. Mai an ihrem Stand auch Plakate des bundesweiten Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ gezeigt hat…“ Pressemitteilung des VVN-BDA Bundesvorstandes vom 28. Juni 2023 , siehe mehr daraus/dazu:
- Genugtuung für VVN: Staatsanwaltschaft bestätigt: „Höcke ist ein Nazi“ stellt keine Beleidigung dar
„Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat mit Schreiben vom 12.06.2023 mitgeteilt, dass das drohende Strafverfahren gegen einen der Landessprecher der VVN-BdA Hessen wegen Beleidigung eingestellt ist, schreibt die ‚Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten‘ in einer Pressemitteilung. Es gebe keinen Anlass zur Klageerhebung. Das von der Polizei beschlagnahmte Transparent mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ musste wieder an die VVN-BdA zurückgegeben werden. Ein Thüringer Gericht kam zu dem Ergebnis, dass „die Antragsteller in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht“ hätten, dass „ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen“ sei, sondern „auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe“. Es wurde „eine offene Übernahme von faschistischen, rassistischen, antisemitischen und geschichtsrevisionistischen Aussagen des deutschen Nationalsozialismus“ festgestellt. „Im Hinblick auf die geschichtliche Entwicklung in Deutschland (…) haben diese Bezeichnungen“ (damit ist „Faschist“ zu sein gemeint) „darüber hinaus den Inhalt, dass der damit bedachte politische Gegner in die Nähe des Nationalsozialismus und ihm damit gleichgestellt wird“. Mit anderen Worten: Höcke ist nicht nur ein Faschist, sondern auch ein Nationalsozialist. Die VVN-BdA hat sowohl die Staatsanwaltschaft als auch den Polizeipräsidenten darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ihre antifaschistische Öffentlichkeitsarbeit nicht weiter kriminalisiert werde…“ Meldung vom 02.07.2023 in osthessen-news.de , siehe auch:- Staatsanwaltschaft Frankfurt: Demonstranten dürfen Björn Höcke als „Nazi“ bezeichnen
„… Das Plakat ist bei Protesten gegen die Alternative für Deutschland (AfD) häufig anzutreffen: In der unteren linke Ecke ist der Fraktionvorsitzende der Thüringer AfD mit erhobenem rechten Arm zu sehen. Darüber prangt der Text: „Björn Höcke ist ein Nazi“. Damit die Botschaft auch optisch ankommt, ist „Nazi“ in braunen Lettern geschrieben. Genau solch ein Plakat wurde von der Polizei am 7. Mai dieses Jahres in Königstein im Taunus bei Protesten gegen den Landesparteitag der hessischen AfD beschlagnahmt. Getragen worden war es von einem Mitglied der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA). Der Mann sah sich kurz darauf Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung ausgesetzt. Bereits am 12. Juni wurde das Verfahren aber eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft bestätigt. Mittlerweile liegt auch die Begründung vor – und die ist interessant. (…) Nach Auffassung der Ermittler nämlich handelt es sich bei der Aussage „Björn Höcke ist ein Nazi“ nicht um eine Beleidigung, sondern um „ein an Tatsachen anknüpfendes Werturteil“, das von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, heißt es der Stellungnahme, die dem hr vorliegt. Dies gelte umso mehr, „vor dem Hintergrund, dass der Betroffene nach allgemeiner Auffassung dem äußersten rechten Rand seiner Partei angehört, sich in den letzten Jahren ausweislich einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen in eindeutig nationalistisch-völkischer Weise mit rassistischen Anklängen und unter Hervorhebung eines natürlichen Führungsanspruchs der Deutschen geäußert und sich dabei immer wieder Formulierungen bedient hat, die zum Standardvokabular der Vertreter des Nationalsozialismus vor Mai 1945 gehörten“, so die Staatsanwaltschaft weiter. (…) Die Begründung erinnert an ein ähnlich gelagertes Verfahren in Thüringen von vor vier Jahren. (…) Allerdings stellen weder das Thüringer Urteil noch die Einstellung des Verfahrens durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein grundsätzliches Urteil über Höckes politische Ansichten dar. So untersagte das Hamburger Landgericht im März 2020 dem Berliner FDP-Vorsitzenden Sebastian Czaja die Aussage, Höcke sei „gerichtlich zum Faschisten“ erklärt worden. Das Urteil beurteile lediglich die Legitimität der Aussage im Kontext einer politischen Auseinandersetzung, hieß es sinngemäß in der Begründung…“ Meldung von Danijel Majić vom 4. Juli 2023 bei der Hessenschau
- Staatsanwaltschaft Frankfurt: Demonstranten dürfen Björn Höcke als „Nazi“ bezeichnen
- Weiter in der Pressemitteilung des VVN-BDA Bundesvorstandes vom 28. Juni 2023 : „… Gegen unseren Bundesgeschäftsführer Thomas Willms, den Landesvorsitzenden aus Schleswig-Holstein und ein weiteres Mitglied der VVN-BdA wird nach Aussage der Polizei seit dem Kirchentag vom 7.-11. Juni in Nürnberg wegen eines Höcke-ist-ein-Nazi-Plakats ermittelt. Dort hatte die Polizei den schleswig-holsteinischen Landesvorsitzenden samt Plakat sogar für kurze Zeit in Gewahrsam genommen. Allerdings: Nachdem am 7. Mai bei einer Mahnwache gegen den hessischen AfD-Landesparteitag in Königstein/Taunus zuerst ein Höcke-ist-ein-Nazi-Transparent und ein selbstgebasteltes Plakat mit der gleichen Aufschrift – laut Aussage der ausführenden Polizisten nach „Anweisung von oben“ – „sichergestellt“ und ein Ermittlungsverfahren gegen den Landessprecher unserer hessischen Landesvereinigung eingeleitet worden war, wurde dieses nun am 12. Juni von der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main eingestellt. Der zu Unrecht einer Straftat Beschuldigte wurde informiert, dass er einen Antrag auf Schadenersatz stellen kann. Hoffen wir, dass das hessische Beispiel Schule macht. Es wäre eine notwendige Konsequenz nach Sonneberg …“