[Petition zu Orhan Akman] Demokratie bei ver.di-Handel ernst nehmen und stärken, Kündigung zurücknehmen!

Dossier

ver.di„… Unsere Besorgnis gilt der innergewerkschaftlichen Demokratie und dem Selbstverständnis von ver.di als Mitgliederorganisation. Damit verbunden ist der Umgang mit einem hauptamtlichen Kollegen, der zunehmend daran gehindert wird, an unserer Meinungsbildung zu den besten Vorschlägen für die Weiterentwicklung des Fachbereichs Handels und unserer Gewerkschaft teilzuhaben. Betroffen von verschiedenen willkürlichen Entscheidungen ist ausgerechnet der Leiter der ver.di-Bundesfachgruppe Einzel- und Versandhandel, unser Kollege Orhan Akman. Wie kaum ein anderer steht er für neue Ideen und Konzepte, um unsere Gewerkschaft progressiv weiterzuentwickeln. (…) Dass dieser sehr stark engagierte Kollege nun nicht mehr wie bisher die internationale Arbeit des Fachbereichs Handel mitgestalten soll, nachdem er seine Kandidatur als ver.di-Bundesvorstandsmitglied erklärt hatte, ist ein völlig unverständlicher Affront auch gegenüber uns Ehrenamtlichen…“ Petition an Frank Werneke und Stefanie Nutzenberger bei change.org externer Link (nun ergänzt um die Rücknahme der Kündigungen gegen Orhan Akman) und dazu die weitere Entwicklung:

  • Orhan Akman ./. ver.di-Bundesvorstand vor dem LAG Berlin: Wenn eine Gewerkschaft zur Verdachtskündigung greift und auch noch Berufung einlegt, muss sie scheitern… New
    „… Bei der Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am heutigen Mittwoch, 5. Juli 2023, ging es in meinem Kündigungsschutzverfahren um die Berufung, die der ver.di-Bundesvorstand gegen die Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts eingelegt hatte. Dieses hatte im Dezember vergangenen Jahres beide Kündigungen für unwirksam erklärt. Anstatt aus dem Gerichtsbeschluss die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, legte der ver.di-Bundesvorstand im Januar 2023 Berufung gegen die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung ein. In der Berufungsverhandlung formulierte auch die Vorsitzende LAG-Richterin in ihrer Zusammenfassung über die Tat- und die Verdachtskündigung eine eindeutige Tendenz. Sie betonte klar, dass es für beide keine hinreichenden Beweise gebe. Einem Vergleich habe ich auch heute nicht zugestimmt. Kurz vor der Urteilsverkündigung hat ver.di dann die eigene Berufung zurückgezogen. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist somit rechtskräftig, die Kündigungen sind unwirksam…“ Mitteilung von Orhan Akman vom 5. Juli 2023 auf seiner Homepage externer Link („Orhan Akman: ver.di-Bundesvorstand scheitert auch vor dem Landesarbeitsgericht und zieht Berufung in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht zurück“ – schon die Berufung war erneut peinlich für eine Gewerkschaft… Siehe dazu:

    • In Sachen @OrhanAk30903259 ./. @_verdi – Endstand 2:0! Nicht nur, dass die #Gewerkschaft gegen einen eigenen Mitarbeiter eine #Verdachtskündigung ausspricht was ich für ein Unding halte – Stichwort: #Naziarbeitsunrecht – sondern dann auch noch so schlecht, dass das Ding in zwei Instanzen in der Luft zerreißen würde, weil selbst der Verdacht nicht gerechtfertigt war. Ohne Worte!Tweet von Martin Bechert vom 6.7.2023 externer Link
  • Nach Berufung gegen das Kündigungsurteil mahnt ver.di Orhan Akman zum 4. Mal ab, diesmal wegen eines kritischen tariifpolitischen Artikels 
    Erneut erhielt ich an diesem Wochenende Post von meiner Gewerkschaft ver.di. Konkret einen Brief von der Personalabteilung, dir mir eine „Letzte Abmahnung“ zuschickte. Zusammen mit den drei Abmahnungen davor sind es nun vier in der Anzahl. Diesmal ist der Grund mein Artikel in der Tageszeitung „junge Welt“ vom 27. April 2023 mit dem Titel „Schlecht verhandelt“ externer Link (…). Konkret analysiere ich in dem Artikel unter anderem die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und bei der Deutschen Post (…) Mit meinem Artikel, den ich im Übrigen in meiner Eigenschaft als ver.di-Mitglied und Kandidat für den ver.di-Bundesvorstand geschrieben habe, soll ich meine „arbeitsvertragliche Pflicht verletzt“ haben. Ferner soll ich mit diesem Artikel gegen meinen „Loyalitätspflichten“ verstoßen haben. Diese unhaltbaren Vorwürfe weise ich in aller Deutlichkeit von mir. Meine Gewerkschaft formuliert in dem Schreiben die Erwartung an mich in meinen „öffentlichen Äußerungen auf die Außenwirkung der ver.di als Gewerkschaft (zu achten) und der Geschlossenheit von ver.di keinen Schaden (zuzufügen).“…“ Meldung vom 11.6.2023 auf der Homepage von Orhan Akman externer Link („Wochenend-Post von ver.di: Abmahnung wegen Kritik an ver.di-Tarifabschlüssen“)

    • Am 20. Juni verhandelt das Arbeitsgericht Berlin über die Umstände von Akmans Abberufung als Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel, am 5. Juli steht vor dem Landesarbeitsgericht die Berufungsverhandlung über die vom Verdi-Bundesvorstand ausgesprochenen fristlosen Kündigungen an.
    • Wir bleiben dabei, dass solches personalpolitisches Verhalten – egal wem gegenüber – einer Gewerkschaft unwürdig ist
  • Dreifache Abmahnung von verdi statt Dialog
    Es war kein Geschenk und kein Liebesbrief, den ich am vergangenen Freitag bei der Post abholen musste. Es war ein Einschreiben meiner Gewerkschaft ver.di, mit dem mir drei Abmahnungen wegen „arbeitsvertraglicher Pflichtverletzungen“ zugestellt wurden. Alle drei werden mit Veröffentlichungen in der Presse und auf Social Media begründet. In den Abmahnungen wird mir „Illoyalität“ sowie die „Gefährdung der Geschlossenheit von ver.di als Gewerkschaft im öffentlichen Ansehen“ vorgeworfen.
    Um es vorweg zu sagen: Diese Vorwürfe weise ich vehement von mir!
    Konkret geht es in den ver.di-Abmahnungen um ein Posting, das ich auf Facebook veröffentlicht habe, einen Artikel der Tageszeitung „junge Welt“ – in dem ich zitiert werde – und ein Interview, das ich der Wochenzeitung „Unsere Zeit“ gegeben habe. ver.di unterstellt mir nun, ich hätte es mir in diesen Veröffentlichungen angemaßt, Erklärungen als „ver.di-Vertreter“ abzugeben. Das ist Unsinn! Ich bin in meiner Freizeit (!) als Privatperson, als ver.di-Mitglied (!) und als Kandidat für den ver.di-Bundesvorstand aufgetreten. Oder will mir der ver.di-Bundesvorstand etwa das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verweigern und mir verbieten, mich als Person zu tarif- und gewerkschaftspolitischen Themen zu äußern? Und was ist dann mit Paragraph 10 unserer ver.di-Satzung, in der es heißt: „Jedes Mitglied hat das Recht, seine Meinung in allen gewerkschaftlichen Angelegenheiten frei zu äußern.“? Auch inhaltlich sind die Abmahnungen nicht gerechtfertigt und nicht begründet. (…) Was mir aber besondere Sorge macht: Der Abmahnung ist ein Screenshot beigefügt, der mein Posting zeigt und der laut der erkennbaren Zeitangabe gerade mal 40 Minuten nach der Veröffentlichung aufgenommen wurde! Das erweckt bei mir den Eindruck, dass ver.di als Arbeitgeberin meine Social-Media-Kanäle überwacht. Nur meine? Wenn das so ist, ist das mit den Grundwerten unserer Gewerkschaft als demokratischer Organisation unvereinbar! (…) Sollten Gewerkschaftsmitglieder, die sich – ob privat oder offiziell – in den Medien zu arbeits- und tarifpolitischen Fragen äußern, künftig für das verantworten müssen, was die Redaktionen um ihre Aussagen herum stellen, hätte unsere Personalabteilung viel zu tun! Ist unser Vorsitzender Frank Werneke etwa schuld, wenn zum Beispiel in der „Bild“ gegen die Gewerkschaft gewettert wird: „Werneke lässt eiskalt gegen das Ferienglück der eigenen Leute streiken.“? Natürlich nicht! Allerdings hinkt der Vergleich, denn die Beiträge in der „jungen Welt“ und der „Unsere Zeit“ sind eben nicht gegen ver.di gerichtet, im Gegenteil!…“ Meldung vom 12. März 2023 von und bei Orhan Akman externer Link
  • Verdi-Bundesvorstand will Akman versetzen
    Die Personalabteilung von Verdi will den früheren Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel versetzen. Demnach soll Orhan Akman nach eigenen Angaben in der Verdi-Bundesverwaltung nicht mehr im Bundesfachbereich Handel arbeiten, sondern künftig im »Ressort 2« als »Gewerkschaftssekretär mit besonderen fachspezifischen Aufgaben«. Eine inhaltliche Begründung für diese Versetzung blieben der Bundesvorstand und die Personalabteilung schuldig, wie Akman auf seiner Homepage am Sonnabend erklärte. Der Bundesvorstand der Gewerkschaft beschuldigt Akman nach wie vor der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung, obwohl das Berliner Arbeitsgericht am 13.12. in der Sache entschieden hatte, dass die Vorwürfe nicht zutreffend seien und eine Kündigung nicht rechtfertigten. Der Bundesvorstand legte gegen das Urteil Berufung ein – trotz Kritik des Verdi-Betriebsrats…“ Meldung in der jungen Welt vom 07.03.2023 externer Link, siehe dazu:

    • Versetzung und Diffamierung: ver.di-Bundesvorstand zieht weitere Register und leitet neue arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen mich ein
      Die Personalabteilung unserer Gewerkschaft ver.di hat mich schriftlich informiert, dass sie mich nun versetzen will. Demnach soll ich in der ver.di-Bundesverwaltung nicht mehr im Bundesfachbereich Handel arbeiten, sondern künftig im „Ressort 2“ als „Gewerkschaftssekretär mit besonderen fachspezifischen Aufgaben“. Dabei soll ich die im „Ressort angesiedelten Querschnittsbereiche für die Gesamtorganisation bei Tarifrunden“ unterstützen sowie „die Unterstützung bei der Gewährleistung eines Wissensmanagements für Tarifauseinandersetzungen und Arbeitskampfmaßnahmen“ gewährleisten. In der Stellenbeschreibung heißt es weiterhin „Im Rahmen dieser Aufgabe fallen darüber hinaus unterstützende Arbeiten sowohl für die Bereiche Organisationspolitik und Recht und Rechtspolitik sowie die in den Tarifrunden eingebundenen Fachbereiche und bundesweit tätigen Zentralen Arbeitskampfleitungen an.“
      Eine inhaltliche und nachvollziehbare Begründung für diese Versetzung bleiben der Bundesvorstand und die Personalabteilung schuldig.
      Unabhängig davon, dass die genannte Stelle ver.di-intern nicht ausgeschrieben war, hat das Berliner Arbeitsgericht am 13.12.2022 entschieden, dass ich „bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigungen als Leiter der Bundesfachgruppe Einzelhandel in der Bundesverwaltung Ressort 8, Fachbereich Handel, weiter zu beschäftigen“ bin. Das Urteil konnte aufgrund der von ver.di eingelegten Berufung und dem Gang zum Landesarbeitsgericht (LAG) bisher nicht rechtskräftig werden. Ich soll also versetzt werden, während ver.di gleichzeitig an den Kündigungen festhält und diese vor dem LAG klären will. Ich bin mit der Versetzung nicht einverstanden und werde daher den Rechtsweg einleiten müssen, wenn ver.di dennoch an der Versetzung festhalten sollte. (…) Doch damit nicht genug: Unser ver.di-Betriebsrat in der Bundesverwaltung hat sich am 28. Februar 2023 mit einem „BR-Info“ betriebsöffentlich gegen Verdachtskündigungen ausgesprochen. In der Info, die sich auf die von ver.di gegen mich ausgesprochene Verdachtskündigung bezog, positioniert sich der Betriebsrat und erinnert daran, dass sich der Gewerkschaftsrat bereits vor langer Zeit gegen den Ausspruch von Verdachtskündigungen ausgesprochen hat. In aller Öffentlichkeit forderte ver.di im Jahr 2010: „Und Verdachtskündigungen müssen endlich verboten werden!“ Der Betriebsrat führt dazu aus: „Und genau das fordern wir von den Unternehmen immer wieder. Doch ausgerechnet ver.di geht dabei nicht mit gutem Beispiel vor. (…)“
      Unser Betriebsrat hat an den ver.di-Bundesvorstand appelliert, seine Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin zurückzuziehen. Das sei auch richtig und wichtig, damit unsere Gewerkschaft vor weiterem Schaden in der Öffentlichkeit bewahrt werde. Der Betriebsrat unterstrich, dass – in meinem Fall als Bundesfachgruppenleiter – „ein nie belegter Verdacht“ nicht ausreiche, um mich fristlos zu kündigen.
      Statt diesen berechtigten und richtigen Appell des Betriebsrates zu beherzigen, folgte am Folgetag (1. März 2023) eine „Personal-Info“ an alle Beschäftigten der Bundesverwaltung unserer Gewerkschaft. Darin bezog sich die Personalabteilung auf die „BR-Info“ und auf meine Kündigungen. In dieser „Personal-Info“ wurde behauptet, dass entgegen der Darstellung des Betriebsrats und in dem konkret beschriebenen Fall – also meine Kündigungen – „nicht lediglich nur eine Verdachtskündigung, sondern darüber hinaus eine Kündigung wegen Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten und die individuellen Weisungen von Führungskräften im Rahmen des Direktionsrechts“ erfolgt sei. Auch wurde weiter verteidigt, dass sich ver.di als Arbeitgeber nicht nehmen lassen könne, auf schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen mit fristlosen Kündigungen zu reagieren. Dabei hatte das Berliner Arbeitsgericht am 13.12.2022 genau darüber entschieden und festgestellt, dass diese Vorwürfe von ver.di nicht zutreffend sind und die ausgesprochenen Kündigungen nicht rechtfertigen. Dennoch wurde in der Personal-Info immer wieder betont, dass ich meine arbeitsvertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt hätte. (…)
      as kann und werde ich so nicht stehen lassen, weil das ein fundamentaler Angriff auf meine Person ist und offensichtlich nur der Diffamierung meiner Person im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung meiner Kandidatur für den ver.di-Bundesvorstand dient. Daher hat meine Rechtsanwältin am 3. März 2023 die Personalabteilung aufgefordert, diese Behauptungen zu widerrufen und im Zusammenhang mit den Kündigungen eine Richtigstellung an den gleichen Verteiler zu versenden. Doch ver.di ließ die Frist verstreichen. Daher werden wir auch hier wieder den Rechtsweg beschreiten müssen…“ Meldung vom 4. März 2023 von und bei Orhan Akman externer Link
  • Orhan Akman: ver.di-Bundesvorstand akzeptiert Urteil nicht. Die Auseinandersetzung vorm Kadi geht weiter – ver.di zieht vor das Landesarbeitsgericht! 
    „Am 13. Dezember 2022 entschied das Berliner Arbeitsgericht, dass die von ver.di gegen mich ausgesprochenen fristlosen Kündigungen unwirksam sind. Das Gericht entschied zudem, dass ich bis zu einem rechtskräftigen Urteil weiter als Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel zu beschäftigten bin. Nun könnte man meinen, dass der ver.di-Bundesvorstand das eindeutige Gerichtsurteil anerkennt. Fehlanzeige! Statt den Weg des Dialoges zu suchen und die notwendige Debatte um den richtigen Kurs aus der Krise zu öffnen, zieht der Vorstand vor das Landesarbeitsgericht. Es scheint als wolle der ver.di-Bundesvorstand den inhaltlichen gewerkschaftspolitischen Konflikt lieber mit arbeitsrechtlichen Mitteln fortsetzen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg informierte mich zunächst darüber, dass „die Beklagte (also ver.di) mit Schriftsatz vom 27.12.2022 zunächst Berufung eingelegt und (…) am selben Tag ihre Berufung wieder zurückgenommen.“ hat. Damit wäre das Urteil in Bezug auf die Kündigungen rechtswirksam und ich dürfte wieder arbeiten. Am 19. Januar 2023, dem letzten Tag der Berufungsfrist, hat ver.di jedoch erneut Berufung beim LAG eingelegt. In dem Schreiben der Anwaltskanzlei, die ver.di vertritt, wurde mir ein Prozessarbeitsverhältnis angeboten und weiterhin auf den arbeitgeberseitig angeordneten Abbau der Mehrarbeitsstunden gepocht. (…) Mit der Einlegung der Berufung werde ich bis zu den Konferenzen und bis zum Bundeskongress auf das Abstellgleis geschoben. In der jetzigen Situation habe ich vor meiner Rückkehr in die Arbeit keine Möglichkeit mehr, meine Funktion als Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel auszuführen, und ich kann meine Arbeit mit den ehrenamtlichen Gremien und Kolleg*innen nicht fortsetzen. Auch ein direkter inhaltlicher Austausch, um u.a. für meine Kandidatur als Mitglied des Bundesvorstands zu werben. ist unter diesen Umständen nahezu unmöglich. (…) In dem Gespräch mit der Personalabteilung habe ich erneut betont, dass ich mit dem Vorsitzenden in den Dialog treten möchte, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Ebenso habe ich betont, dass ver.di die Ermahnungen zurückziehen möge, damit wir hierzu nicht ein weiteres Mal das Gericht bemühen müssen. Dazu äußerte sich ver.di aber nicht. Es liegt also in der Hand des Vorsitzenden und des Bundesvorstandes, im Gespräch und im Dialog nach Lösungen zu suchen. (…) Ich werde mich weiterhin gegen diese ungerechtfertigten Schritte des Bundesvorstandes sowohl politisch als auch rechtlich zur Wehr setzen. Ich ziehe nicht zurück und kandidiere weiterhin für den Bundesvorstand…“ Stellungnahme von Orhan Akman vom 30. Januar 2023 auf seiner Homepage externer Link
  • Arbeitsgericht Berlin erklärt die fristlosen Kündigungen von Orhan Akman durch den ver.di-Bundesvorstand für unwirksam 
    Das Arbeitsgericht Berlin hat mir am heutigen Dienstag in allen Klagepunkten recht gegeben und dem Vorgehen des ver.di-Bundesvorstandes eine klare Absage erklärt.  Die  vom ver.di-Bundesvorstand gegen mich ausgesprochenen fristlosen Kündigungen wurden für unwirksam erklärt. Die Frage meiner Abberufung als Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel und des Entzugs der Tarifvollmachten wurde abgetrennt und wird separat entschieden. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dieser Frage bleibe ich im Amt als Bundesfachgruppenleiter. Das ist ein großartiger Erfolg! Nun ist der ver.di-Bundesvorstand aufgefordert, diesem Trauerspiel endlich ein Ende zu setzen und mich an meinen Arbeitsplatz zurückkehren lassen. Es muss Schluss damit sein, dass sich führende Vertreterinnen und Vertreter unserer Gewerkschaft hinter ihren Schreibtischen verstecken und versuchen, inhaltliche Konflikte mit Formalismus oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu lösen und die Krise der Organisation unter den Teppich zu kehren. Ich habe immer wieder deutlich gemacht, dass ich weiter für die Interessen der Beschäftigten arbeiten will. Juristische Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten nutzen niemandem und freuen nur unsere gemeinsamen Gegner…“ Statement von Orhan Akman vom 13. Dezember 2022 externer Link auf seiner Homepage
  • [Vor dem Kammertermin am 13.12.] ver.di-Linke NRW fordert Rücknahme der Kündigung von Orhan Akman 
    Am 13. November war Orhan Akman, bisheriger Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel, zu Gast bei der ver.di Linke NRW. Dabei hatte er die Möglichkeit, seine Sicht auf die eskalierende Auseinandersetzung um seine Kandidatur und inhaltliche Vorstellungen für die Entwicklung in ver.di vorzustellen. Inzwischen wird von vielen Mitgliedern und Gremien in ver.di die Rücknahme der Kündigung gefordert. Wir sind der Auffassung, eine konkurrierende Kandidatur zum Bundesvorstand oder für eine Fachbereichsleitung ist Bestandteil einer demokratischen Entscheidungsfindung und darf nicht durch eine Kündigung verunmöglicht werden. Orhan Akman muss die Möglichkeit haben, seine Kandidatur weiter aufrecht zu erhalten und für seine Positionen zu werben. Ob er damit Erfolg hat, muss in einer demokratischen Willensbildung entschieden werden.“ Der Koordinierungskreis der ver.di-Linke NRW am 24.11.2022 (per e-mail)
  • H&M-Kolleg*innen fordern: Nehmt die Kündigungen zurück! 
    Video-Botschaft an den ver.di-Bundesvorstand am 11. November 2022 bei Orhan Akman externer Link von rund 350 H&M-Betriebsrätinnen und -Betriebsräten aus ganz Deutschland bei der Betriebsrätekonferenz der Modekette Hennes & Mauritz (H&M) in Bad Kissingen
  • Douglas-Betriebsräte: „Wir stehen hinter dir!“
    Meldung am 27. Oktober 2022 auf der Homepage von Orhan Akman externer Link zur Betriebsrätekonferenz der Parfümeriekette Douglas in Leipzig
  • »Causa Akman«: Gütetermine nach fristlosen Kündigungen vor Berliner Arbeitsgericht gescheitert, nächster Termin am 13. Dezember 
    „… Ende voriger Woche betrat Akman mit seiner Anwältin Nihal Ulusan das Berliner Arbeitsgericht. Erster Gütetermin in den Kündigungsrechtsstreitigkeiten, wie Günter Isemeyer, Verdi-Pressesprecher, auf jW-Nachfrage bestätigte. Die Arbeitsrichter blieben nach Aussagen Akmans vage, eine »klare Botschaft« sprachen sie nicht aus. Mit eindeutiger Kunde tritt hingegen der Geschasste auf: »Ich appelliere nochmals an den Buvo: zieht die Kündigungen und die Ermahnungen zurück«, sagte er am Donnerstag zu jW. Das dürfte kaum passieren. Schon Ende August hatte Isemeyer gegenüber dieser Zeitung erklärt: »(…) zu Herrn Akman – mit dem der Bundesfachbereichsvorstand in den letzten Jahren intensiv zusammengearbeitet hat – (besteht) aufgrund der Entwicklungen der letzten Monate kein Vertrauensverhältnis mehr.« Mehr noch, eine gemeinsame Zusammenarbeit im Fachbereich sei nicht mehr vorstellbar. Das klingt definitiv. Am 13. Dezember geht es vor dem Kadi gütlich weiter…“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 07.10.2022 externer Link („Gefecht vor Kadi“)
  • »Nehmt die Kündigungen zurück – Ich will arbeiten!«
    Statement von Orhan Akman (Kandidat für den ver.di-Bundesvorstand) zu der Güteverhandlung am Berliner Arbeitsgericht am 29.09.2022 über die fristlosen Kündigungen durch ver.di und die Abberufung als Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel
    Das Berliner Arbeitsgericht hat in der heutigen Güteverhandlung zu den fristlosen Kündigungen und der Abberufung als Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel durch den ver.di-Bundesvorstand keine klare Botschaft ausgesprochen. Grund hierfür dürfte die vage Darstellung des Kündigungsbegehrens seitens meiner Arbeitgeberin ver.di gewesen sein. Zwar betonte die Gegenseite, dass die Kündigungen meines Arbeitsverhältnisses in keinem Zusammenhang mit meiner angekündigten Kandidatur für den ver.di-Bundesvorstand stünden. Zugleich berief sie sich jedoch darauf, dass es keinen einklagbaren Anspruch auf einen Posten im Bundesvorstand gäbe. Sie warf mir ein mangelndes Demokratieverständnis und Trotz vor, weil ich das bisherige Nominierungsverfahren zur Bundesfachbereichsleitung öffentlich als nicht demokratisch kritisiert habe. (…) Ich appelliere an den ver.di-Bundesvorstand und den Vorsitzenden Frank Werneke: Zieht die ungerechtfertigten Kündigungen und die Ermahnungen zurück. Lasst uns miteinander sprechen, anstatt in der Organisation immer nur über mich zu reden. Ich stehe zur Verfügung, es liegt in eurer Hand…“ Statement am 29. September 2022 von und bei Orhan Akman externer Link

    • Der nächste Gerichtstermin (Kammertermin) findet am 13. Dezember 2022 um 13:00 Uhr wieder vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, statt.
    • Am 21. Oktober 2022 ist der Gütetermin zu den von ver.di ausgesprochenen Ermahnungen – 12:40 Uhr, ebenfalls Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1
  • Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht wegen Kündigungen und Abberufung als Bundesfachgruppenleiter am Arbeitsgericht Berlin am 29. September 
    Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht wegen Kündigungen und Abberufung als Bundesfachgruppenleiter am Arbeitsgericht Berlin findet am 29. September um 12:30 – 14:00 statt, das meldet Orhan Akman auf seiner Homepage externer Link
  • Konflikt zwischen ver.di und bisherigem Bundesfachgruppenleiter Handel eskaliert: Wenn eine Gewerkschaft fristlos kündigt und sich dabei auf Satzung und Arbeitsrecht beruft… 
    Unsere Rubrik Gewerkschaften als Arbeitgeber ist eine sensible, freut sich doch das Kapital über jede Verfehlung, während viele linke Gewerkschafter:innen jede Veröffentlichung als Verrat  betrachten. Dieser Verantwortung ist geschuldet, dass wir bisher die 2-3 Kündigungen gegenüber Orhan Akman, dem bisherigen Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel, noch nicht berichtet haben, was bereits mehrfach nachgefragt wurde. Der Sachverhalt ist nicht nur sensibel, sondern auch komplex, denn es geht hier um mind. 3 Handlungsebenen. Mag Wompel liegen viele interne Dokumente zum Fall vor und nach einigen Gesprächen/Kommunikation – v.a. mit Orhan Akman selbst und der ver.di-Pressestelle – folgt hier ein vorläufiger Versuch der (subjektiven) Einordnung zum Stand am 4.9.22 . Spoiler: Fristlose, gar Verdachtskündigung ist einer Gewerkschaft unwürdig und der betroffene Kollege daher – unabhängig von deren Gründen – im Kampf dagegen aus gewerkschaftspolitischen Gründen zu unterstützen!

    • Erste Korrektur: Es geht im Text nicht um Kandidatur, sondern die Nominierung für die Wahl zum ver.di-BoVo, sorry
  • Wen vertritt Verdi? Orhan Akman will in den Vorstand, doch dieser scheint zu klüngeln und sich querzustellen  Orhan Akman bringt die Vorgänge um seine Nichtnominierung für den Bundesvorstand der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in einen größeren Zusammenhang. »Wenn wir als Gewerkschaft die nächsten Dekaden überleben wollen, müssen wir jetzt die Weichen für die nächsten Jahrzehnte stellen«, sagt der 46-Jährige dem »nd«. Er meint damit, dass Verdi wieder zu seiner Bestimmung zurückkehren müsse. »Zurzeit ist es so, dass die Mitglieder zunehmend herangezogen werden, wenn die oben sie für eine Abstimmung brauchen. Wir müssen wieder zurückkehren zu einer Mitglieder- und Tarifgewerkschaft und wegkommen von dieser Art Funktionärsgewerkschaft«, so Akman. (…) Bezogen auf die Unterstützung, die er erfährt, beruft sich Akman längst nicht nur auf besagte Petition. Der 1987 aus der Türkei nach Westdeutschland immigrierte Kurde ist seit mehr als 26 Jahren aktiver Gewerkschafter, erst bei der NGG und seit 2002 bei Verdi. Er wäre das erste Mitglied mit Migrationshintergrund im Bundesvorstand, seine Kompetenz ist innerhalb von Verdi unbestritten. Er gilt als harter Verhandler, lässt im Sinne der Beschäftigten nicht locker gegenüber Konzernen wie Amazon, H&M, Ikea, Rewe, Primark, Zalando oder Kaufland/Lidl. Aber er kritisiert eben auch offen die Strukturen und Entwicklungen bei Verdi. »Ich erlebe, dass wir in unserer Gesellschaft einen strukturellen Rassismus haben, der auch vor den Türen von Verdi nicht haltmacht«, so Akman. Und das bei dem hohen Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund, fügt er an. Zudem legt er den Finger auch in andere Wunden aktueller deutscher Gewerkschaftsarbeit…“ Artikel von Martin Höfig vom 24.07.2022 im ND online externer Link – „wieder zurückkehren zu einer Mitglieder- und Tarifgewerkschaft“ klingt in unseren Ohren ähnlich wie „die Gewerkschaften müssen wieder…“
  • Fehde bei Verdi: Hinter den Kulissen eskaliert Streit um Posten im Bundesvorstand 
    „Es sei ein »gezielter Affront«, sagte Orhan Akman am Mittwoch im jW-Gespräch. Der Gewerkschafter ist bei Verdi verantwortlich für den Einzel- und Versandhandel, unter anderem für den Onlineriesen Amazon. Das Kuriose: Akman zielt nicht auf den tarifpolitischen Gegner, die Kapitalseite. Nein, er beklagt mangelnde innergewerkschaftliche Demokratie – bei Verdi. Der interne Konflikt schwelt bereits seit Monaten. Neuer Anlass für den Zoff: die Pressemitteilung (PM) zum Streikaufruf von Verdi an sieben Amazon-Standorten von Sonntag nacht anlässlich der Rabattschlacht »Prime Day«. Der Ursprungstext, der jW vorliegt, wurde stark verändert. Besonders auffallend: Alle Zitate von Akman wurden herausgestrichen, statt dessen Originaltöne von Verdi-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger, die zugleich den Fachbereich Handel leitet. »Ich kann es nicht anders sagen, das ist Zensur«, findet Akman. Zumal der Text zuvor mit Verdi-Aktiven aus Versandzentren des Konzerns abgestimmt worden war. (…) Was sagt Verdi zum Umschreiben? Die redaktionelle Bearbeitung sei Sache der Pressestelle, und Zitate von Bundesvorstandsmitgliedern seien »durchaus üblich«, bemerkte Pressesprecher Jan Jurczyk am Mittwoch auf jW-Nachfrage. Bloß, Akman wurde zuvor stets zitiert, zumal er maßgeblich Verdi-Strukturen bei Amazon aufgebaut hat. (…) Extra Zündstoff dürfte Akmans Ankündigung im April geliefert haben, im September 2023 für den Verdi-Bundesvorstand zu kandidieren – als Nachfolger von Nutzenberger. (…) Derweil haben Verdianer vor drei Wochen eine Onlinepetition (»Demokratie bei Verdi-Handel ernst nehmen und stärken!«) aufgesetzt. Bislang unterzeichneten knapp 600 Personen die Pro-Akman-Petition (Stand: 13. Juli). Vor allem Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte – darunter viele Vorsitzende – und aktive Verdi-Mitglieder von der Basis, so Akman. Wichtig ist ihm: Der Stunk hinter den Kulissen sei ein politischer, kein persönlicher. Verdi werde immer mehr zu einer Funktionärsgewerkschaft, im Sinne einer Mitglieder- und Tarifgewerkschaft sei das nicht.“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 14. Juli 2022 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=202752
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