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Verhandlungstermine in §129b-Prozessen gegen kurdische Aktivisten in München, Stuttgart und Frankfurt im Juli 2022

Turkey up in arms against Erdoğan!„Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. informiert über die Verhandlungstermine in §129b-Prozessen gegen kurdische Aktivisten in München, Stuttgart und Frankfurt im Juli und teilt dazu mit: Die strafrechtliche Verfolgung kurdischer Aktivist:innen begann bereits Ende der 1980er Jahre entweder nach § 129a StGB (Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung), oder ab Mitte der 1990er Jahre nach § 129 StGB (Mitgliedschaft in einer „kriminellen“ Vereinigung). (…) In den meisten 129b-Verfahren geht es nicht um individuelle Straftaten von Angeklagten, sondern um deren politische Gesinnung. (…) Von abgeschlossenen bzw. laufenden §129a/b-Verfahren betroffen sind nach derzeitigem Stand und unserer Kenntnis 54 Aktivist:innen; neun Kurden befinden sich aktuell in deutschen Gefängnissen in Straf- bzw. U-Haft. In den 129b-Prozessen beantragen die Verteidiger:innen die Rücknahme der Verfolgungsermächtigung, was auch während laufender Verfahren möglich wäre, aber durchgängig abgelehnt wird. Die Besonderheit besteht auch darin, dass die vom BMJV erteilten Vollmachten weder begründet werden müssen noch rechtlich angegriffen werden können…“ Meldung vom 29. Juni 2022 bei AFN News externer Link mit Angabe der einzelnen Verhandlungstermine

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=202369
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