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Menschenhandel: Ukrainische und polnische Arbeiter:innen werden in niederländischen Gewächshäusern ausgebeutet und mit Abschiebe-Androhung erpresst
Die niederländischen Gärtnerei Vreugdenhil Bulbs & Plants im Westland und womöglich noch andere Gärtnerei- und Agrarbetriebe beuten ukrainische und polnische Kolleg:innen aus und verstoßen gegen das Arbeitsrecht. Die niederländische Gewerkschaft CNV (Christelijk Nationaal Vakverbond – evangelische und zweitgrößter Gewerkschaftsbund der Niederlande) berichtet über eine Gruppe von etwa 30 ukrainischen Kolleg:innen, denen entweder hohe Geldstrafen oder gar die Abschiebung drohe, wenn sie sich über Arbeitsbedingungen beschweren. Angestellt sind diese, wie ihre polnischen Kolleg:innen, über die polnische Arbeitsagentur Janpol. Diese hält auch einen undurchschaubar großen Teil des Lohns ein. Wir beleuchten die Hintergründe dieses Falls von Menschenhandel in der Arbeitsmigration, der auch in Deutschland keine Seltenheit ist – siehe dazu auch unser Dossier Ernte-MigrantInnen: Wenn Spargel und Erdbeeren besser behandelt werden.
- „Ukrainer:innen, die in Gewächshäusern im Westland arbeiten, werden ausgebeutet, berichten RTL Nieuws und die Gewerkschaft CNV. Mindestens ein Unternehmen hat eine Gruppe von ukrainischen Arbeitnehmer:innen, die sich nicht über ihre Arbeitsbedingungen beschweren dürfen, weil ihnen sonst die Abschiebung oder eine hohe Geldstrafe droht, berichten sie unter Berufung auf Dokumente im Besitz der CNV und Gespräche, die RTL mit ukrainischen Arbeitnehmern geführt hat. (…) Es geht um eine Gruppe von etwa 30 ukrainischen Geflüchteten, die bei der Gärtnerei Vreugdenhil Bulbs & Plants in ’s-Gravenzande in Westland über die polnische Arbeitsagentur Janpol arbeiten. Sie unterzeichneten mit Janpol einen Vertrag über einen dreimonatigen Arbeitseinsatz in einer niederländischen Gärtnerei in der Gemeinde Westland. In dem Vertrag heißt es, dass Janpol gegen eine nicht näher bezeichnete Gebühr ihre Dokumente besorgt, sie in die Niederlande transportiert und für ihre Unterkunft sorgt.
Der Vertrag enthält auch eine ganze Liste von Dingen, die die Arbeitnehmer:innen nicht tun dürfen. So können sie beispielsweise mit einer Geldstrafe von 500 Euro belegt werden, wenn sie sich wegen arbeitsrechtlicher Fragen an die niederländische Gärtnerei wenden. Und wenn sie vor Ablauf des Dreimonatsvertrags aufhören zu arbeiten, müssen sie 20 Prozent ihres Lohns zurückgeben.
RTL sprach mit mehreren Frauen, die bei Vreugdenhil Bulbs & Plants arbeiten. Sie sind aus der Ukraine nach Polen geflohen und haben sich bei Janpol gemeldet, um Arbeit zu finden. Sie sagten, dass sie alle unterschiedliche Beträge an die Arbeitsagentur für ihre Dokumente zahlen mussten, und sie wissen nicht, wie viel von ihrem Lohn Janpol einbehält und wie viel sie bekommen werden. ‚Von unserem Gehalt wird ein Betrag für Steuern, aber auch für unsere Unterkunft und den Transport abgezogen. Wir wissen nicht, wie viel das ist. Von Leuten, die schon länger für Janpol arbeiten, hören wir, dass jeder für die gleiche Arbeit einen anderen Lohn bekommt.‘
Auch sie arbeiten seit einem Monat, werden aber erst am 20. Juni ihren ersten Lohn erhalten. Sie haben also fast kein Geld für das Nötigste wie Essen und Kleidung. ‚Sie haben alle unsere Daten, und wir wissen nicht, was mit uns geschieht, wenn wir sie kritisieren…“ Meldung von NL-Times, erschienen am 2. Juni 2022 („Ukrainian workers exploited in Westland greenhouses: report“). - Die Gewerkschaft CNV versucht Kolleg:innen in Polen vor Janpol zu warnen und ruft Regierung auf, aktiv zu werden
- „… CNV informierte über die skandalösen Verträge, die unter anderem von der Arbeitsagentur Janpol mit Polen und Ukrainern geschlossen wurden. Sie betrafen Gewächshausarbeiter:innen in Westland, im Westen der Niederlande. ‚Eine der skandalösesten Klauseln des in gebrochenem Niederländisch geschriebenen Vertrags ist, dass ein Verstoß gegen die Regeln, zur ‚Abschiebung in die Ukraine und zu einem Einreiseverbot in EU-Länder führen kann‘. Mit anderen Worten, die Ukrainer können in den Krieg zurückgeschickt werden‘, schrieb das niederländische Nachrichtenportal NOS zu der Angelegenheit. Der von der Agentur vorgeschlagene Vertrag sehe auch vor, dass Beschäftigte jeweils zu Beginn des Monats 50 Euro ‚Verwaltungskosten‘ zahlen müssen. Darüber hinaus zahlen sie für ihre eigene Unterkunft, den Transport sowie Arbeitskleidung und Schuhe. Wie NOS berichtete, solle die Verträge eine Klausel enthalten, dass bei vorzeitigem Rücktritt aus dem Arbeitsverhältnis ein Bußgeld von 200 Euro gelte. 500 Euro müsse der Arbeitnehmer zahlen, falls er mit anderen am selben Ort beschäftigten Personen über arbeitsrechtliche Angelegenheiten spricht, so NOS.“ Meldung von Polskie Radio, erschienen am 3. Juni 2022 („Niederländische Gewerkschaft: ‚Erniedrigende Verträge“ für polnische und ukrainische Arbeiter‘).
- „Dem CNV-Team liegen Verträge (und eine Übersetzung davon) vor, die die Ukrainer:innen in Polen mit der Firma JANPOL unterzeichnet haben. Diese Firma arrangierte – nach Angaben der Mitarbeiter:innen für 1.000 Zl (= ca. 220 Euro) als Einreisegebühr – den Transport in die Niederlande, wonach sie über die AUB Van Bergen Personeelsdiensten um den 1. Mai herum in der Gärtnerei Vreugdenhil Bulbs & Plants eingesetzt wurden. Die Verträge enthalten zahlreiche Bußgeldbestimmungen (Einbehaltung von 20 % der Vergütung bei Fehlern), eine Warnung, ihre Arbeitsbedingungen mit niemandem in den Niederlanden zu besprechen (unter Androhung eines Bußgeldes von 500 Euro) und die Androhung der Abschiebung in die Ukraine bei Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen. Solange sie in den Niederlanden arbeiten.
Wörtlich heißt es in den Verträgen (ins Niederländische übersetzt):
– Im Falle der Nichterfüllung oder Nichteinhaltung des Auftrags hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % der Vergütung“. (mit anderen Worten: der Arbeitnehmer/Auftragnehmer hat 20% verloren)
– Es ist verboten, direkten Kontakt mit anderen Arbeitnehmern eines niederländischen Unternehmens zu haben, insbesondere in arbeitsrechtlichen Fragen. Ein Verstoß gegen diese Regel wird mit 500 € geahndet.
‚Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann zur Abschiebung in die Ukraine und zu einem Einreiseverbot in EU-Länder führen.‘ (…)
„CNV Vakmensen ist der Ansicht, dass es sich um einen humanitären Notfall handelt, der so schnell wie möglich behoben werden muss. (…) Nach Ansicht des CNV-Vorsitzenden kommt es zu einer Verdrängung unter den gefährdeten Gruppen. ‚Es ist unerhört, was diesen Menschen derzeit widerfährt. Gerade deshalb muss die Regierung die aus dem Roemer-Bericht resultierenden Maßnahmen vorantreiben, darunter eine bessere und obligatorische Zertifizierung der Arbeitsvermittler. (…)
CNV Vakmensen fordert auch Maßnahmen von der nationalen Regierung (Arbeitsinspektion/SZW) und der regionalen Regierung (Gemeinden). Es ist unverständlich, dass Ukrainer auf diese Weise in der Gemeinde Westland arbeiten können. Wir erwarten von der Regierung, dass sie ihre Verantwortung wahrnimmt und gegen solche illegalen Situationen hart vorgeht. Denn leider handelt es sich hier nicht um einen Einzelfall, davon sind wir überzeugt.“ Meldung der CNV vom 2. Juni 2022 (engl.).