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Wegweisendes Urteil in der Schweiz: Gewerkschaften dürfen öffentlich Druck machen

Schweiz: Freispruch für Unia-Mann Blaise CarronFreispruch für Unia-Mann Blaise Carron (…) Nur gerade 3000 Franken brutto für eine Vollzeitstelle: Diese Dumpinglöhne bei der Autozulieferfirma Adatis in Martigny VS machte Blaise Carron, Leiter der Unia Wallis, vor drei Jahren pu­blik. Doch statt über höhere Löhne zu verhandeln, reichte die Firma Strafklage gegen Carron ein. Und zwar wegen einer Medienmitteilung und eines Briefes, der einen Kunden von Adatis, den deutschen Industriekonzern Bosch, über die lausigen Löhne beim Zulieferer informierte. Beide Dokumente hatte Gewerkschafter Carron verschickt, nachdem ein Treffen mit dem Adatis-Chef ohne Ergebnis geblieben war. In der Anzeige fuhren die Firmenjuristen schweres Geschütz auf: Ehrverletzung sei das. Und Verleumdung und unlauterer Wettbewerb und versuchte Nötigung (…) Jetzt steht fest: Unia-Mann Carron hat völlig legal gehandelt. Die Staatsanwaltschaft ging auf drei der vier Klagepunkte gar nicht ein. Und Ende März sprach ihn das Bezirksgericht Martigny dann auch vom Vorwurf der versuchten Nötigung frei. (…) Das Urteil hält fest: Zwar sei das Informieren von Öffentlichkeit und Geschäftspartnern ein Druckmittel – aber das sei durchaus «akzeptabel im Rahmen der Koalitionsfreiheit in einem demokratischen Rechtsstaat». Diese Freiheit von Mit­arbeitenden, sich zum Schutz ihrer Interessen zusammenzuschliessen, ist in der Bundesverfassung garantiert. Und sie sei, so das Urteil, «essentiell in einer Marktwirtschaft, wo aufgrund des Ungleichgewichts der Kräfte ein individuelles Verteidigen der Rechte nicht ausreicht.»…“ Artikel von Christian Egg vom 14. April 2022 in der Unia-Workzeitung externer Link siehe auch die Unia-Meldung vom 1.4.22 externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=200064
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