Fraport: Flugzeugabfertiger systematisch um Lohnfortzahlung betrogen? Gepäckabfertiger Erdogan S. klagt gegen Fraport-Tochter Fraground

Kampf für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 1958 in Peine. Foto: IG Metall-ZentralarchivRechtsnihilismus: Fraground versucht gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte offenbar mit illegalen Methoden gezielt aus dem Job zu drängen. Die Folge: Viele gehen aus Angst krank zur Arbeit. Man kann es so oder so sehen: Für die einen ist es nur ein weiteres Verfahren eines einzelnen Arbeiters am Frankfurter Flughafen. Für die Aktion gegen Arbeitsunrecht steckt dahinter ein massiver Skandal. Der Gepäckabfertiger Erdogan S. arbeitet seit 2012 am Frankfurter Flughafen. Jetzt fordert er von seinem Arbeitgeber Fraground über 829,- Euro an nicht gezahlter Entgeltfortzahlung bei Krankheit. (…) Das ist aber nur eine von vielen Klagen. Am 24. November 2021 hat er vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main sechs weitere Klagen für sechs weitere Monate in der ersten Instanz gewonnen. Insgesamt geht es um mehrere tausend Euro, und bei jeder neuen Krankmeldung weiß der Kollege, dass er kein Geld bekommen wird. (…) Das Verfahren um nicht gezahlte Lohnfortzahlung bei Krankheit ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Würde es im deutschen Arbeitsrecht die Möglichkeit der Sammelklage geben, ginge der strittige Betrag womöglich in die Millionen. Denn Fraground hat aktuell nach eigenen Angaben über 3.400 Beschäftigte. Da kommt was zusammen…“ Meldung vom 7. Januar 2022 von Arbeitsunrecht externer Link mit weiteren Infos und dem Aufruf, den Prozess in Frankfurt solidarisch zu begleiten am Freitag, 14.01.2022, und dazu:

  • Fraport fordert Offenlegung von Krankenakten. LAG schiebt brisanten Fall auf lange Bank und verweist dem Fall des Gepäckabfertigers bei Fraport an das BAG New
    Droht der gläserne Patient? In der Arbeitswelt soll die Beweislast von Krankschreibungen umgekehrt werden. Zu Lasten der Beschäftigten. Landesarbeitsgericht Hessen duckt sich weg. Richter Horcher verweist Fall eines Gepäckabfertigers bei Fraport an das Bundesarbeitsgericht. Statt für gesunde oder zumindest erträgliche Arbeit zu sorgen, diskriminiert und schikaniert das Fraground-Management offenbar gesundheitlich angeschlagene Arbeiter:innen, indem ihnen selbstverständliche Zahlungen verweigert werden. Gepäckabfertiger Erdogan S. kämpft, wie auch einige seiner Kollegen, um seinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Doch das leistungspflichtige Unternehmen Fraground verweigert sich und fordert stattdessen die Offenlegung der Diagnosen ihres langjährigen Beschäftigten.
    Am 14.01.2022 verhandelte das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) den Fall und verwies ihn an das Bundesarbeitsgericht (BAG). Für Erdogan S. heißt das weitere Monate des Wartens auf ausgefallenen Lohn in Höhe von 829,- Euro. (…)
    Der Fraground-Syndikusanwalt Thomas Röll hatte sich in seinem Schriftsatz auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bezogen, das Tür und Tor für die Erschütterung der Beweislast einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung öffnet. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung des BAG vom 11.12.2019 (5 AZR 505/18), welche die Beweislast, dass es sich bei aneinander anschließenden Erstbescheinigungen nicht um einen zusammenhängende Krankheit (einen einheitlichen Verhinderungsfall) handelt, fatalerweise auf den Beschäftigten überträgt.
    Was der Vorsitzende Richter Dr. Michael Horcher hier übersieht: Erdogan S. ist nicht der einzige Fall dieser Art.2 Wir berichteten am 7. Januar 2022 darüber, dass es sich bei Fraground eher ein System der Verweigerung der Lohnfortzahlung bei Krankheit vermuten lässt. Fraground will durch systematische Verweigerung selbstverständlicher Zahlungen nach unserer Einschätzung erreichen, dass: Beschäftigte auf Krankschreibungen verzichten, gesundheitlich angeschlagene Beschäftigte, die sich Rechtsstreitigkeiten gegen Fraground nicht zutrauen, das Unternehmen per Aufhebungsvertrag verlassen, Kosten für Lohnfortzahlung bei Krankheit auf die Krankenkassen und damit die Gemeinschaft der sozialversichert Beschäftigten abgewälzt werden…“ Meldung von Jessica Reisner vom 18. Januar 2022 bei Arbeitsunrecht externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=196811
nach oben