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IG BAU wehrt sich gegen Abschaffung des Branchenmindestlohns: Lohndumping und Ausbeutung von Zuwanderern drohen
„Er ist eine lang eingeübte Praxis und hat sich über Jahrzehnte bewährt: der Branchenmindestlohn im Bauhauptgewerbe. Weil in der Branche ein großer Fachkräftemangel herrscht und es einen besonderen Anreiz braucht, um Beschäftigte für oftmals körperlich sehr belastende Tätigkeiten zu gewinnen, liegt das unterste Limit am Bau mit 12,85 Euro um knapp 34 Prozent über dem derzeitigen „Normal“-Mindestlohn (9,60 Euro). Von diesem Prinzip wollen die Bauarbeitgeber*innen nun abweichen. In der jüngsten Verhandlungsrunde stellten sie den Branchenmindestlohn generell in Frage. Den Mindestlohn II für Facharbeiter*innen, er liegt bei 15,70 Euro, wollen sie auf jeden Fall abschaffen. (…) Die Abschaffung des Mindestlohns II hat aber auch noch eine ganz andere, gravierende Folge. Bauunternehmen ist es noch bis Ende des Jahres 2023 gestattet, Arbeitskräfte aus dem Westbalkan (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien) anzuwerben. (…) Mit dieser Blockadehaltung am Tariftisch entziehen die Bauarbeitgeber einer möglichen Entfristung der Westbalkan-Regelung jegliche Grundlagen“, ist sich Feiger sicher. „Wir wissen alle, dass Zuwandererinnen und Zuwanderer viel zu oft von dubiosen Geschäftemachern um ihre Ansprüche betrogen werden… Pressemitteilung der IG BAU vom 28.12.2021 und dazu:
- Nach Aus für Baumindestlohn: Tariftreuegesetz jetzt!
„Nach einem Vierteljahrhundert haben die Arbeitgeber in der Bauwirtschaft den branchenweiten Mindestlohn gekippt. Extrem kurzsichtig. Wer über Fachkräftemangel jammert, sollte besser kein Lohndumping betreiben. Als Reaktion sollte die Landesregierung in Niedersachsen Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen herstellen, meint das #schlaglicht 14/2022. (…) Bisher wurden die beiden Mindestlöhne – für Werker*innen (12,85 Euro) und Fachwerker*innen (15,70 Euro im Westen) – in Tarifverhandlungen regelmäßig erhöht. Doch bei der letzten Runde hat die Bauwirtschaft alle Kompromissvorschläge zurückgewiesen. Selbst der vom Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, gemachte Schlichtungsversuch wurde abgelehnt. Die unterste Lohnschranke ist damit vorerst Geschichte. Zum Leidwesen von Beschäftigten und tarifgebundenen Betrieben haben im Arbeitgeberlager jene Kräfte den Hut auf, die auf Lohndumping setzen.
Bauwirtschaft macht gute Geschäfte
Als Begründung für diese Kehrtwende wird die allgemeine wirtschaftliche Lage ins Feld geführt. Das ist eine grobe Irreführung! In Niedersachsen hat das Bauhauptgewerbe 2021 einen Rekordumsatz von 11,7 Mrd. Euro erzielt. Bundesweit geht es für die Branche seit über einer Dekade stetig nach oben – nicht mal Corona hat eine Delle verursacht. Die Prognose für das laufende Jahr sieht erneut eine Bestmarke vor (siehe Grafik). Dank voller Auftragsbücher können sich die Betriebe wahrlich nicht über einen Mangel an Arbeit oder trübe Bilanzaussichten beschweren. (…)
Dabei werden qualifizierte Fachkräfte dringend gebraucht. Allein im Wohnungsbau und beim Klimaschutz gibt es mehr als genug zu tun. Die Arbeitgeber sollten daher ihre ideologischen Scheuklappen einfahren. Statt Schmutzkonkurrenz braucht es fairen Wettbewerb mit guten Löhnen. Hiermit wäre dem Bausektor wirklich geholfen…“ #schlaglicht 14/2022 vom 22.04.2022 beim DGB Niedersachsen - IG BAU stimmt Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn zu
„Die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat heute dem Bundesvorstand der IG BAU empfohlen, dem Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn zuzustimmen. Der Abstimmung ging eine kontroverse und intensive Diskussion des ehrenamtlich besetzten Gremiums voraus. „Sicherlich haben wir auch Bauchschmerzen bei dem erzielten Kompromiss, aber wir kommen unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nach. Die Abschaffung des Branchenmindestlohnes, er lief Ende des vergangenen Jahres aus und lag bei 12,85 Euro, wäre für die Baubranche mit den großen Aufgaben, die vor ihr liegen bei gleichzeitig hohem Fachkräftebedarf, fatal“, sagt der Bundesvorsitzende der IG BAU, Robert Feiger. (…) Der Schlichterspruch des Präsidenten des Bundessozialgerichts Professor Doktor Rainer Schlegel aus der vergangenen Woche sieht vor, den Mindestlohn I in diesem, im nächsten und im Jahr 2024 um jeweils 60 Cent zu erhöhen. In den Jahren 2025 und 2026 soll sich die unterste Lohngrenze an der zurückliegenden Teuerungsrate orientieren. Der Mindestlohn II für Facharbeiter*innen im Tarifgebiet West, er lag bis 31. Dezember 2021 bei 15,70 Euro, soll zum Ende dieses Jahres wegfallen. Zukünftig soll der Branchenmindestlohn in Abhängigkeit zur zwischen den Tarifparteien ausgehandelten tariflichen Ecklohngruppe angepasst werden. Damit leistet der Schlichterspruch einen wichtigen Beitrag, um die Tarifautonomie am Bau zu erhalten, ohne staatlichen Einfluss auf die Höhe des Baumindestlohns…“ Pressemitteilung der IG BAU vom 31.3.2022