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MB-Tarifrunde für ÄrztInnen in kommunalen Krankenhäusern 2021: Verlässliche Ruhezeiten, weniger Belastung und 5,5 Prozent mehr Gehalt
Dossier
„Verlässliche Ruhezeiten, weniger Belastung und 5,5 Prozent mehr Gehalt – das sind die Forderungen des Marburger Bundes in der Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA). Der Marburger Bund will Kliniken stärker in die Pflicht nehmen, Grenzen für Dienste außerhalb der Regelarbeitszeit einzuhalten. Dadurch will die Ärztegewerkschaft erreichen, dass zustehende Ruhezeiten von Ärztinnen und Ärzten auch tatsächlich gewährt werden. Überschreitungen von Höchstgrenzen sollen nur im Notfall möglich sein, fordert der Marburger Bund in den anstehenden Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die erste Verhandlungsrunde zwischen Marburger Bund und VKA wird am 14. Oktober in Berlin stattfinden. Der zu verhandelnde Tarifvertrag gilt für rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in mehr als 500 kommunalen Krankenhäusern…“ MB-Pressemitteilung vom 22.September 2021 – siehe auch die Sonderseite zur Tarifrunde und dazu hier:
- Marburger Bund und VKA einigen sich auf Tarifabschluss für Klinikärzte: Klare Grenzen für Belastung mit Diensten, 3,35 Prozent mehr Gehalt und zusätzliche Urlaubstage
„Nach dreitägigen Verhandlungen haben sich die Verhandlungskommissionen des Marburger Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der neue Tarifvertrag sieht eine Reihe von Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen vor, unter anderem zusätzliche Urlaubstage. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern steigen rückwirkend zum 1. Oktober 2021 um 3,35 Prozent. Bereits zum 1. Januar 2023 soll angesichts der Preisentwicklung erneut über die Gehälter verhandelt werden. (…) Bei der Begrenzung von Bereitschaftsdiensten in den Klinken hat der Marburger Bund den von ihm geforderten kalendermonatlichen Bezugszeitraum durchsetzen können. Bisher galt für die Höchstgrenze von vier Diensten eine Durchschnittsberechnung innerhalb eines Kalenderhalbjahres. Grundsätzlich dürfen nunmehr nur bis zu vier Bereitschaftsdienste innerhalb eines Kalendermonats angeordnet werden. Zusätzliche Dienste sind in jedem Fall zuschlagspflichtig.
Der bisherige Anspruch auf arbeitsfreie Wochenenden wird künftig für alle Ärztinnen und Ärzte gelten, unabhängig von der jeweiligen Dienstform. Bei der Anordnung von Arbeitsleistungen (regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft) dürfen Ärztinnen und Ärzte innerhalb eines Kalendermonats grundsätzlich an höchstens zwei Wochenenden (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) pro Monat zu Arbeitsleistungen herangezogen werden.
Für Rufbereitschaften, sogenannte Hintergrunddienste, bei denen sich Ärztinnen und Ärzte für einen Einsatz auf Abruf bereithalten, haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine neue Höchstgrenze von 13 Rufbereitschaften im Kalendermonat verständigt…“ Pressemitteilung vom 04.Mai 2022 beim MB - [Schuften, bis der Arzt geht] Ganztägiger Warnstreik am 31.3.: Klinikärzte an mehreren hundert Kliniken im Streik – rund 4.000 in Frankfurt/M.
„Mit ihrem heutigen deutschlandweiten Warnstreik haben die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern ein starkes Signal der Entschlossenheit an die VKA gesendet. Das Streikgeschehen erstreckte sich auf mehrere hundert Kliniken, zur zentralen Kundgebung auf dem Römerberg in Frankfurt kamen rund 4.000 Streikende aus dem ganzen Bundesgebiet. Die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, kritisierte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) scharf für ihre Verweigerungshaltung in den Verhandlungen mit dem Marburger Bund. Wer wie die VKA Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen als „unrealistisch“ und „völlig überzogen“ bezeichne, ignoriere die hohe Arbeitsbelastung und begegne den Ärztinnen und Ärzten mit Geringschätzung. „Unsere Forderungen nach einer Begrenzung von Diensten und mehr Planungssicherheit sind nicht unrealistisch – ihre Erfüllung ist elementare Voraussetzung für gute Arbeitsbedingungen, wie sie Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken erwarten können.“…“ Pressemitteilung vom 31. März 2022 Marburger Bund , siehe auch:- Notstand im Gesundheitswesen: Schuften, bis der Arzt geht
„Personalmangel sorgt für immer mehr Stress: Mediziner kommunaler Kliniken streiken bundesweit für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne…“ Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 01.04.2022 - Siehe zuvor die PM vom 30.3. beim MB. : Hohe Streikbereitschaft der Klinikärzte
- Notstand im Gesundheitswesen: Schuften, bis der Arzt geht
- Umfrage: Klinikärzte sind regelmäßig erschöpft – jeder fünfte plant Tätigkeitswechsel / Tarifangebot der Arbeitgeber ruft Empörung hervor
„Die Corona-Pandemie hat zu einer deutlichen Arbeitszunahme bei Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken geführt. Das geht aus einer Adhoc-Umfrage des Marburger Bundes unter rund 3.300 Mitgliedern der Ärztegewerkschaft hervor. 71 Prozent der Befragten geben an, dass ihre Arbeitsbelastung durch die Pandemie eher zugenommen hat, bei etwa einem Fünftel (22 %) ist sie in etwa gleichgeblieben. Rund 91 Prozent der Klinikärzte fühlen sich durch ihre Arbeit regelmäßig erschöpft (31 % „immer“ und 60 % „zunehmend“). Ein Fünftel der Ärztinnen und Ärzte (20 %) plant „definitiv“ seine berufliche Zukunft außerhalb des Krankenhauses, etwa 56,5 Prozent sind noch unentschieden und nur 23,5 Prozent planen keinen konkreten Tätigkeitswechsel.
Der Marburger Bund verhandelt derzeit mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über die Tarifbedingungen der mehr als 55.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Bei der letzten Verhandlungsrunde am 17. Dezember 2021 hatte der Marburger Bund das von der VKA vorgelegte Angebot als komplett inakzeptabel zurückgewiesen. (…) Bei den Klinikärzten hat die Haltung der VKA große Empörung hervorgerufen, wie aus etwa 2.600 Freitext-Kommentaren in der Mitglieder-Umfrage des Marburger Bundes ersichtlich wird. Das Angebot der kommunalen Arbeitgeber wird als „absolute Frechheit“ und „bodenlose Unverschämtheit“ angesichts der enorm gestiegenen Arbeitsbelastung bezeichnet. In einem Kommentar heißt es: „Das ist kein Angebot. Das ist ein Schlag ins Gesicht derer, die in den Kliniken die Versorgung aufrechterhalten – allen Widrigkeiten zum Trotz.“
Am Montag und Dienstag nächster Woche (14./15. Februar) kommen beide Seiten zu ihrer vierten Verhandlungsrunde zusammen, deren Ausgang darüber entscheiden wird, ob der Konflikt weiter eskaliert.“ Pressemitteilung des MB vom 13. Februar 2022 - Angebot der VKA untauglich für Einigung: Gehaltsminus, Aufweichung von Höchstgrenzen und mehr Arbeitslast – Arbeitgeber provozieren Tarifkonflikt
„Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat in den Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund ein komplett inakzeptables Angebot vorgelegt, das den Leistungen der Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Kliniken in keiner Weise gerecht wird. „Die Mitglieder des Marburger Bundes empfinden das, was die VKA gestern präsentiert hat, nicht nur als Zumutung, sondern als bewusste Provokation. Offensichtlich legen es die kommunalen Arbeitgeber darauf an, die Probleme im ärztlichen Dienst weiter zu verschärfen und so den Abwanderungsdruck aus ihren Krankenhäusern weiter zu erhöhen – anders kann man das vergiftete Angebot der VKA nicht interpretieren. Wer den Ärztinnen und Ärzten nicht mehr anzubieten weiß als das Schleifen bereits vereinbarter Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kombination mit einer 15-monatigen Nullrunde bei den Gehältern, handelt absolut verantwortungslos“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes. Obwohl die aktuelle Entgelttabelle mit Wirkung zum 30. September 2021 gekündigt wurde, bieten die Arbeitgeber eine lineare Erhöhung der Gehälter erst zum 1. Januar 2023 – das heißt nach 15 sogenannten Leermonaten – um lediglich 1,65 Prozent und danach zum 1. Januar 2024 um weitere 1,65 Prozent an. (…) „Wir haben von den kommunalen Arbeitgebern erwartet, dass sie die Notwendigkeit von eindeutigen, transparenten und verbindlichen Höchstgrenzen bei Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaften erkennen. Das Gegenteil ist der Fall: Die VKA will hinter die im Jahr 2019 vereinbarten Regelungen wieder zurück und die fristgerechte Aufstellung von Dienstplänen erschweren, die maximale Belastung mit vier Bereitschaftsdiensten pro Monat praktisch verdoppeln und eine unbegrenzte Anzahl von Rufbereitschaften zulassen. Der hierzu vorgesehene Zuschlag bei im Kalenderhalbjahr durchschnittlich mehr als 16 solcher Dienste pro Monat ist bestenfalls schlechte Kosmetik“, so Botzlar. Auch bei der Arbeitszeiterfassung soll die Uhr wieder zurückgedreht werden. Nach der geltenden Regelung im Tarifvertrag ist die gesamte Anwesenheitszeit der Ärztinnen und Ärzte am Arbeitsplatz zu dokumentieren und als Arbeitszeit zu werten. Der Arbeitgeber muss beweisen, welche Tätigkeiten während der Anwesenheit des Arztes im Krankenhaus keine Dienstaufgabe waren. Diese Begründungspflicht soll nach dem Willen der VKA nun wieder auf den einzelnen Arzt übertragen werden…“ Pressemitteilung vom 17. Dezember 2021 beim Marburger Bund