Cycle Logistics Berlin scheitert mit Betriebsratsbehinderung – auch mit Kündigung des Betriebsratsinitiators – unhaltbare Arbeitsbedingungen bleiben

FAU vs Cycle logistics in BerlinSeit langem beschweren sich die Mitarbeiter des Berliner Lastenelektrorad-Lieferdienstes Cycle Logistics CL GmbH über die unhaltbaren Zustände bei dem Unternehmen. (…) Fließendes Wasser, funktionierende Toiletten, Arbeitstage innerhalb der gesetzlichen Grenzen sowie ein Ende der Zahlungsunregelmäßigkeiten und der sich unerklärlich anhäufende Minusstunden sind die einfachen und grundsätzlichen Forderungen (…) beschlossen diese im Februar 2021 einen Betriebsrat zu gründen, um mit diesem ihre Rechte kollektiv durchzusetzen. (…) Kurz nach dem die Kolleg*innen per Aushang zur Wahlversammlung eingeladen hatten, hat die Geschäftsführung einen Kurier, den sie scheinbar als „Rädelsführer“ ausgemacht hatte, unter fadenscheiniger Begründung am 17. März 2021 fristlos entlassen. (…) Die KollegInnen wählten im April 2021 vier Kuriere in den Betriebsrat, darunter auch den gekündigten Kurier. Der Betriebsrat nahm sofort seine Arbeit auf und konnte damit bereits weitere willkürliche Kündigungsversuche des Unternehmens abwehren. Schließlich landete nach sechs Monaten am 16. September 2021 auch die Kündigung des Betriebsratsinitiators vor dem Arbeitsgericht Berlin. Das Gericht lehnte die außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung des Kuriers durch das Unternehmen voll umfänglich ab (Az. 41 Ca 3718/21)…“ Beitrag aus den Frontberichten 13/2021 von Kevin Hoffmann vom 20. September 2021 externer Link mit Links zu Berichten der FAU Berlin, siehe dazu:

  • Rider setzen sich erneut erfolgreich gegen Cycle Logistics zur Wehr. Cycle Logistics zur Nachzahlung verurteilt – Richterin schafft trotzdem keine Klarheit New
    „… Am 24. November 2021 fand ein weiterer Gerichtstermin vor dem Arbeitsgericht Berlin statt. Hier konnte sich der betroffene Rider erneut gegen Cycle Logistics durchsetzen. Dabei ging es in erster Linie um unrechtmäßige Minusstunden und dadurch vorenthaltenen Lohn. Die Vorsitzende Richterin zum Kolk stellte klar, dass die vom Unternehmen geforderte Pflicht zur Führung eines Arbeitszeitkontos und die daraus resultierende Verrechnung mit den Gehaltszahlungen arbeitsvertraglich nicht ausreichend vereinbart sind. Daher entschied das Gericht auch, dass hieraus angebliche entstandene Minusstunden hinfällig sind und das Unternehmen den vorenthaltene Lohn auszahlen muss. Die Minusstunden hatte Cycle Logistics jedoch zum Teil einseitig mit dem Urlaubsanspruch des Riders verrechnet. Dazu lehnte die Richterin jedoch eine Entscheidung ab, da diese Verrechnung laut ihr nicht ausreichend dargelegt worden sei. Die Richterin ließ sich in der Verhandlung zudem zu der Bemerkung herab, es ginge ja eh nicht um viel Geld. Gegen diese Ablehnung hat der Rider mit seinem Anwalt Anhörungsrüge eingelegt…“ Beitrag aus den Frontberichten 16/2021 von Kevin Hoffmann vom 16. Dezember 2021 externer Link, siehe auch die PM von Deliverunion – FAU Berlin vom 26.11.2021 externer Link: Wieder gegen Cycle Logistics gewonnen!
  • FAU vs Cycle logistics, chapter 3: Klage gegen Lohndiebstahl am 25.11. am Arbeitsgericht Berlin 
    Seit fast einem Jahr wehren sich die Beschäftigten bei Cycle Logistics gegen Lohndiebstahl. Auf ihren Lohnabrechnungen fehlten Stunden, Löhne wurden gekürzt und in einigen Fällen überhaupt nicht gezahlt. Nach Monaten sich verschlechternder Arbeitsbedingungen und der Ignoranz des Managements, klagen die Beschäftigten ihre Löhne jetzt vor Gericht ein. Komm zum Arbeitsgericht und kämpfe gegen Lohndiebstahl! Aufruf vom 22.11.2021 der FAU Berlin externer Link zum Gerichtstermin 25. November 2021 um 10:00 (Versammlungszeit: 9:30) am Arbeitsgericht am Magdeburger Platz 1, Raum 222
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=195429
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