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[Folgen der Deregulierung in den EU-Ländern] Der Preis der Energie
Dossier
„In diesem Herbst sind die Energiepreise steil angestiegen. Das liegt nicht nur an der anziehenden Konjunktur und der steigenden globalen Nachfrage. In den EU-Ländern bekommen die Konsumenten auch die Folgen der Deregulierung zu spüren, die ihre Stromversorgung einem volatilen Markt überlassen hat. (…) Bei der Liberalisierung des Gassektors und der Elektrizitätsbranche traten unterschiedlich politische Probleme und auch Hindernisse auf. (…) Im Wettbewerb hat also der die Nase vorn, der Gas am günstigsten einkauft – oder seine Betriebskosten am stärksten drücken kann. (…) Angesichts des exponentiellen Preisanstiegs im Herbst 2021 versuchen die Regierungen einzuschreiten. Doch angesichts der unglaublich komplexen Mechanismen werden sie kaum Erfolge erzielen. Zumal sie die meisten ihrer Regulierungsmöglichkeiten längst auf dem Altar des europäischen Wettbewerbs geopfert haben…“ Artikel von Aurelien Bernier vom 11. November 2021 in le monde-diplomatique und dazu:
- Mieter in der Heizungsfalle: Einzelne Contracting-Firmen nutzen offenbar rechtliche Schlupflöcher aus, um Profit zu machen
„Deutschlandweit häufen sich seit Monaten Meldungen über Mieterinnen und Mieter, die unter horrenden Heizkostennachzahlungen ächzen. Mal geht es nur um ein paar hundert, mal um mehrere tausend Euro. Für fast alle Betroffenen sind die hohen Geldbeträge ein Schock. Viele bangen um ihre Wohnung. Einige versuchen sich zu wehren und gehen sogar auf die Straße. Bei manchen geht es um die Existenz. (…) Was viele dieser Menschen nicht wissen: Hinter den enormen Nachzahlungen steckt nicht nur der Krieg in der Ukraine, der die Preise für Gas 2022 enorm ansteigen ließ. Die Ursache für die hohen Kosten findet sich in vielen Fällen im eigenen Heizungskeller – und in der deutschen Gesetzgebung: Denn Vermieter können den Betrieb ihrer Heizanlage an einen sogenannten Contractor oder auch Wärmelieferanten auslagern. Mieterinnen zahlen dann automatisch für Fernwärme, auch wenn im Keller die alte Gasheizung steht. (…) Einzelne Firmen, die ihr Geld mit der Lieferung von Wärme machen, nutzen dabei aber offenbar rechtliche Schlupflöcher aus, um Profit zu machen. (…) Zu den größten Contracting-Unternehmen gehören Firmen wie die Getec Group aus Magdeburg oder Techem Energy Solutions GmbH, mit Sitz im hessischen Eschborn, die Heizungskeller samt Heizung von Vermietern und Hauseigentümern teils über Jahre pachten und dann betreiben und betreuen. Auch Deutschlands größtes privates Wohnungsunternehmen, die seit Jahren berüchtigte Vonovia, profitiert über eine Tochterfirma. (…) Deutschlandweit seien hunderttausende Mieterinnen und Mieter von überhöhten Kosten durch Contracting betroffen, schätzt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Vielleicht sogar mehr. Laut dem Lobbyverband Vedec werden rund vier Millionen Wohnungen in Deutschland über Contracting-Verträge versorgt. Vor allem mit Wärme. Angesichts der Rechercheergebnisse ist es fraglich, ob Mieterinnen und Mieter in allen Fällen profitieren. Klar ist dagegen, dass es oft diejenigen trifft, die ohnehin nicht viel haben: Mieterinnen und Mieter von großen öffentlichen und privaten Mehrfamilienhäusern, die auf Bürgergeld angewiesen sind, die sich keine hohen Mieten leisten können. Und schon gar keine hohen Nachzahlungen. (…) Künftig könnten sogar noch mehr Menschen betroffen sein: Von Lobbyverbänden wird Contracting als eine Lösung für die Energiewende beworben. Auch in der Politik gilt diese Form der Energieversorgung als eine gute Option, die deutschen Klimaziele zu erreichen. Die Theorie: Wenn Hausbesitzer eine klimafreundliche Heizung einbauen möchten, aber das Geld fehlt, kann ein Contractor einspringen. Die Investition holt er sich dann über die Heizkosten zurück. Doch dieses Versprechen von mehr Klimaschutz geht in der Praxis bisher nicht auf: Mit rund 70 Prozent ist klimaschädliches Gas noch immer der Brennstoff Nummer eins in den Contracting-Anlagen. Das zeigen die Zahlen des Lobbyverbands Vedec für 2023. (…) Wir zeigen in dieser Recherche anhand mehrerer Beispiele, welche Konsequenzen die fragwürdige Praxis rund um die Contracting-Firmen für Mieterinnen und Mieter haben kann – wieso ihr Widerstand sich als schwierig gestaltet und welche politischen Maßnahmen helfen würden. (…) Laut dem aktuellen Referentenentwurf soll die Novellierung vor allem die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern stärken und mehr Transparenz schaffen. So sollen Unternehmen künftig erklären, wie ihre Preise zustande kommen. Doch die Novellierung ist umstritten: Während sich Contracting-Lobbyverbände eher weniger Transparenz und längere Laufzeiten wünschen, kritisieren Mieter- und Verbraucherverbände unklare Regelungen. Gerade im Bezug aufs Contracting. Der Deutsche Mieterbund will beispielsweise, dass Contracting nur noch dann unter die Regelungen für Fernwärme fällt, wenn die Contracting-Firmen tatsächlich in neue Heizanlagen investieren. Daran knüpft auch die Forderung von Thomas Engelke an, Leiter des Team Energie der Verbraucherzentrale Bundesverband: „Wenn Contractoren wirklich die Energiewende voranbringen wollen, dann ohne Gas- und Ölheizungen.“…“ CORRECTIV-Recherche von Gesa Steeger vom 11. November 2024 und dazu:- Vonovia und LEG müssen auf illegale Heizkostenforderungen verzichten! Zukünftige Bundesregierung muss rechtliche Schlupflöcher schließen!
Pressemitteilung vom 12.11.2024 von MieterInnenbündnis VoNO!via & Co. / Arbeitskreis Wärmekämpfe
- Vonovia und LEG müssen auf illegale Heizkostenforderungen verzichten! Zukünftige Bundesregierung muss rechtliche Schlupflöcher schließen!
- Heizkosten sind 2023 trotz Preisbremse gestiegen – Möglichkeiten, noch mehr einzusparen, sind für viele Miethaushalte begrenzt
- Wärmemonitor 2023: Trotz gestiegener Preise sparen Haushalte weniger Heizenergie als im Vorjahr
„Preise für Heizenergie legten 2023 trotz Gaspreisbremse um 31 Prozent gegenüber Vorjahr zu – Temperaturbereinigter Heizverbrauch und Emissionen sanken nur um rund vier Prozent – Mit künftig nachlassendem Preisdruck sind mehr Investitionen in Energieeffizienz und Wechsel der Heizungssysteme erforderlich, um weniger Kohlendioxid (CO2) zu emittieren.
Wer im vergangenen Jahr gedacht hat, die Energiepreiskrise sei überstanden, hat sich geirrt: Die Haushalte in Deutschland zahlten im Jahr 2023 – trotz Gaspreisbremse – für das Heizen rund 31 Prozent mehr als noch 2022. Doch offensichtlich gab es nicht mehr so viel Potenzial, Energie einzusparen, wie im Vorjahr. Heizten die Haushalte im ersten Jahr des russischen Angriffs auf die Ukraine temperaturbereinigt gut fünf Prozent weniger als 2021, waren es im vergangenen Jahr trotz ähnlicher Preissteigerungen im Schnitt nur knapp noch vier Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse des diesjährigen Wärmemonitors, den das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis der Heizkostenabrechnungen des Energie- und Immobiliendienstleisters ista berechnet.
„Die hohen Heizkosten haben viele private Haushalte trotz Gaspreisdeckel im Jahr 2023 schwer belastet“, sagt Studienautorin Merve Kücük aus der Abteilung Klimapolitik. „Ihre Möglichkeiten, noch mehr einzusparen, sind begrenzt. Insbesondere Miethaushalte haben wenig Einfluss auf energetische Sanierungen oder Heizungssysteme.“…“ Pressemitteilung vom 06.11.2024 des DIW - Heizkosten sind 2023 trotz Preisbremse gestiegen. Höhere Kosten fürs Heizen führen nicht automatisch zu mehr Energiesparen, so eine Studie des DIW Berlin. Nötig sind mehr Sanierungen.
„Trotz der Preisbremse der Bundesregierung: Haushalte in Zwei- und Mehrfamilienhäusern haben im vergangenen Jahr fürs Heizen 31 Prozent mehr ausgegeben als im Vorjahr. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin. Die Wissenschaftler:innen werten jährlich für ihren „Wärmemonitor“ die Heizkostenabrechnungen des Energie- und Immobiliendienstleisters Ista aus. (…) „Die hohen Heizkosten haben viele private Haushalte trotz Gaspreisdeckel im Jahr 2023 schwer belastet“, sagt Studienautorin Merve Kücük. „Ihre Möglichkeiten, noch mehr einzusparen, sind begrenzt.“ Haushalte in Mietwohnungen hätten wenig Einfluss auf energetische Sanierungen oder den Einbau neuer Heizungen. (…) Einen direkten Zusammenhang zwischen hohen Heizkosten und Energiesparen gibt es nicht. Am stärksten wurde in Sachsen an Heizenergie gespart, obwohl dort die Preise nur unterdurchschnittlich stiegen. Auch in Berlin und Brandenburg sind die Preise hoch, eingespart wurde aber wenig. Sinkt der Verbrauch von Heizenergie, ist auch der Ausstoß klimaschädlicher Emissionen rückläufig. Der CO2-Ausstoß durch Heizenergie sank 2023 um rund 4 Prozent, nach 6 Prozent im Jahr 2022. Das ist nicht genug, betonen die Wissenschaftler:innen. „Die Dynamik bei den CO2-Einsparungen reicht nicht, um die Klimaziele im Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen“, sagt Studienautor Till Köveker. Dazu müssten sie nach Angaben des DIW von jetzt 102 Millionen jährlich in sechs Jahren auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sinken. Um ein stärkeres Abfallen zu erreichen, sind gezielte Maßnahmen erforderlich, so die Wissenschaftler:innen. Dazu gehören mehr Investitionen in energieeffiziente Gebäudesanierungen und Heizungswechsel. Damit geht es allerdings nicht voran: Die Sanierungsquote in Deutschland lag 2023 bei 0,7 Prozent. Um die Klimaziele zu erreichen, müsste sie Fachverbänden zufolge bei 2 Prozent liegen.“ Artikel von Anja Krüger vom 6. November 2024 in der taz online
- Wärmemonitor 2023: Trotz gestiegener Preise sparen Haushalte weniger Heizenergie als im Vorjahr
- Ab jetzt gibt’s Klimageld! Breites ökosoziales Bündnis fordert sofortige Einführung des Klimagelds und startet beispielhaft mit der Auszahlung an 1.000 Personen
„139 Euro Klimageld an 1.000 Personen zahlt der Verein Sanktionsfrei gemeinsam mit einem breiten ökosozialen Bündnis aus. Laut Berechnungen stünde diese Summe jeder Person in Deutschland als Ausgleich für die CO₂-Bepreisung der vergangenen Jahre zu. Für eine vierköpfige Familie wären das 556 Euro – eine spürbare finanzielle Entlastung. Mit steigendem CO₂-Preis wächst dieser Betrag jedes Jahr entsprechend und könnte einen notwendigen sozialen Ausgleich schaffen. Deswegen macht das Bündnis aus Sanktionsfrei, dem Paritätischen Gesamtverband, Fridays for Future, Campact, 9 € Fonds, Robin Wood, BUND, Attac, Klima-Allianz, Mein Grundeinkommen, Fondament und anderen Organisationen nun Druck. Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, die CO₂-Einnahmen in Form eines Klimageldes an die Menschen zurückzuzahlen.
Das Geld dafür ist bereits vorhanden: Einen zweistelligen Milliardenbetrag nimmt der Staat durch den CO₂-Preis jährlich ein. Zwar gilt der CO₂-Preis bisher nur für Unternehmen, indirekt wird er jedoch überwiegend von der Bevölkerung bezahlt, da er an die Verbraucher*innen weitergegeben wird. Die Einnahmen sollen laut Vereinbarung im Koalitionsvertrag als Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden, um gestiegene Kosten von Privathaushalten zu kompensieren. Vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen würden davon profitieren. Tatsächlich gibt die Bundesregierung das Geld stattdessen aber zu großen Teilen für die Wirtschaft aus (…) Das Klimageld setzt hier gezielt an und kann für eine proportional stärkere Entlastung von niedrigen Einkommen sorgen,“ betont Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), den sozialen Effekt des Kilmagelds auf der gemeinsamen Pressekonferenz. „Dieser Ausgleich wird mit einem steigenden CO₂-Preis immer wichtiger.“ Doch Finanzminister Lindner (FDP) hat trotz allem bereits angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode kein Klimageld mehr eingeführt werden soll. „Die Klimawende ist kein Luxusprojekt. Sie gelingt nur, wenn sie sozial gerecht gestaltet wird”, protestiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands…“ Pressemitteilung vom 21.03.2024 der Initiative Sanktionsfrei, siehe dazu:- Klimageld – Wir fangen an! Hier bekommst du dein Klimageld
Die Aktionsseite von Sanktionsfrei - Ohne Klimageld keine soziale Akzeptanz
„Eigentlich hatte die Bundesregierung ein Klimageld schon im Koalitionsvertrag versprochen. Der Verein Sanktionsfrei zahlt es nun auf eigene Faust
Ab sofort können Bedürftige in Deutschland Klimageld beantragen. Allerdings nicht bei der Bundesregierung, sondern beim Verein Sanktionsfrei. Auf dessen Website kann sich jede und jeder anmelden, um 139 Euro als Ausgleich für den steigenden CO2-Preis in Deutschland zu bekommen. Das Geld, das Förderer an Sanktionsfrei geben, soll reichen, um an genau 1000 Menschen die 139 Euro Klimageld auszuzahlen. Die Aktion sei als symbolischer Vorgriff auf die von der Ampel-Regierung im Koalitionsvertrag versprochene Kompensation für steigende CO2-Preise zu verstehen, gab Sanktionsfrei-Gründerin Helena Steinhaus am Donnerstag in Berlin zu verstehen. (…) Mit der Summe von 139 Euro bezieht sich der Verein auf eine Rechnung, die der Bundesverband der Verbraucherzentrale Ende vergangenen Jahres öffentlich gemacht hatte. Demnach habe die Bundesregierung von 2021 bis 2023 insgesamt 11,4 Milliarden Euro über den nationalen CO2-Preis eingenommen, also durch den CO2-Aufschlag auf die in Deutschland im Verkehr und beim Heizen eingesetzten fossilen Brennstoffe. Mit den 139 Euro würden laut Verbraucherzentrale die geleisteten CO2-Abgaben vollständig an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen…“ Artikel von Jörg Staude vom 21.03.2024 in ND online
- Klimageld – Wir fangen an! Hier bekommst du dein Klimageld
- [Studie von Klima-Allianz Deutschland] Klimageld allein reicht nicht
„Auch wenn der europaweite Emissionshandel für Gebäude und Verkehr frühestens 2027 startet, hat das Bündnis Klima-Allianz bereits Vorschläge für dessen Ausgestaltung. Dabei geht es vor allem um soziale Gerechtigkeit und um verletzliche Haushalte und Unternehmen.
Wäre es nicht schön, wenn das Deutschlandticket nur noch 29 Euro kosten würde? Oder sogar ganz kostenlos wäre? Dies zumindest für einkommensschwache Haushalte zu ermöglichen, schlägt eine Studie vor, die am Dienstag vom Klima-Allianz Deutschland vorgestellt wurde. Durchgeführt wurde sie vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und dem Öko-Institut. Die Klima-Allianz ist ein Bündnis von 150 Organisationen aus allen zivilgesellschaftlichen Bereichen. Die Studie beschäftigt sich mit dem geplanten europäischen Emissionshandel im Bereich Gebäude und Verkehr, auch ETS II genannt. ETS steht für Emission Trading System. Nach dem ETS I für Energie- und Industrie-Unternehmen soll das ETS II das zweite europäische Emissionshandelssystem werden. Wann der neue Emissionshandel startet, ist noch nicht ganz klar, voraussichtlich 2027 oder 2028. Für Gebäude und Verkehr gibt in Deutschland bereits einen nationalen Emissionshandel. Der soll dann ins europäische System überführt werden. Für den Ausstoß von CO2 müssen auch im ETS II Zertifikate erworben werden. Dabei gibt es eine Höchstgrenze an Zertifikaten, den sogenannten Cap. Gerade für die Startphase wird deshalb eine Knappheit bei den Zertifikaten vorausgesagt. Das bedeutet: Der CO2-Ausstoß könnte plötzlich sehr teuer werden.
Beim Einführen des ETS II könnte der CO2-Preis laut Schätzungen bei 100 bis 200 Euro pro Tonne liegen. Bisher soll eine Tonne CO2 im Jahr 2026 im deutschen System 55 bis 65 Euro kosten. Ein so großer Preissprung wäre für die Menschen deutlich spürbar – bei den Heizkosten und an der Tankstelle. Um einen Kostensprung zu vermeiden, fordern die Studienautor:innen, die CO2-Preise in Deutschland schon vorher stärker anzuheben. Sie fordern aber auch eine Begrenzung nach unten. Ein solcher Mindestpreis würde starken Preisschwankungen, die in einem freien Markt entstehen können, und damit Unsicherheiten auch in der Bevölkerung entgegenwirken. Das würde auch eine bessere Planbarkeit etwa bei der Finanzierung von Klimaprojekten gewährleisten…“ Beitrag von Leonie Vogelsang vom 13.02.2024 bei Klimareportern zur Studie - Der Ruf nach baldigem Klimageld wird immer lauter und breiter: Klimageld jetzt – für sozial gerechten Klimaschutz!
- Gemeinsamer Offener Brief an Bundesminister der Finanzen: Klimageld noch in dieser Legislaturperiode auszahlen
„Sehr geehrter Herr Bundesminister, mit großer Überraschung haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass das bereits im Koalitionsvertrag versprochene Klimageld in dieser Legislaturperiode nun doch nicht ausgezahlt werden soll. Das bedauern wir sehr. Viele von uns haben sich für die CO2-Bepreisung gerade unter der Bedingung eingesetzt, dass die von den Bürger:innen gezahlten Beträge als Klimageld an die privaten Haushalte rückerstattet und eben nicht lediglich im Staatshaushalt für andere Aufgaben eingesetzt werden. Schon jetzt steht den Bürger:innen aus der CO2-Bepreisung der Jahre 2021 bis 2023 über 11 Milliarden Euro Klimageld zu. Es sorgt nicht nur dafür, dass der Klimaschutz in Deutschland sozial gerechter wird, sondern stärkt auch die gesellschaftliche Akzeptanz für diese so entscheidende Aufgabe. Parallel zum Klimageld braucht es im Rahmen einer neuen Finanzarchitektur eine ausreichende Förderkulisse zur Unterstützung einer sozial ausgeglichenen Klimapolitik, die unabhängig vom CO2-Preis ist. Haushalte, die nicht über die Möglichkeiten verfügen, frühzeitig in CO2-armes Wohnen oder Mobilität zu investieren, brauchen Gewissheit, dass der Staat sie in ausreichendem Umfang unterstützt. Klima- und Verbraucherschutz sowie eine soziale Absicherung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Private Haushalte, die nur wenig CO2-haltige Heiz- und Kraftstoffe verbrauchen, profitieren vom Klimageld ebenso wie auch Haushalte mit geringem Einkommen. Herr Minister Lindner: Zahlen Sie das Klimageld noch in dieser Legislaturperiode aus!…“ Offener gemeinsamer Brief der Umweltverbände vom 16. Januar 2024 - [ver.di] Du für den sozialen Zusammenhalt
„Es kommt auf Dich an: Gemeinsam mit Dir verteidigen wir den sozialen Zusammenhalt. Die Ampel-Koalition zieht nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil die Sparschrauben noch fester an! (…)Die Ampel will 2024 erneut die Schuldenbremse einhalten. Statt Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz über Kredite zu finanzieren, wird gekürzt und gestrichen. Die Haushaltskürzungen gefährden den notwendigen sozial-ökologischen Umbau unserer Wirtschaft. Darüber hinaus hat der rot-grün-gelbe Haushaltskompromiss eine harte soziale Schieflage. Statt höhere Ausgaben über höhere Steuern auf große Einkommen und Vermögen zu finanzieren, werden vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen zur Kasse gebeten. Zum Beispiel durch steigende CO2-Preise: Dadurch werden Heiz- und Benzinkosten wieder steigen. Gemeinsam mit sieben weiteren Sozialverbänden und Umweltorganisationen fordert ver.di die Einführung eines sozialen Klimageldes, um steigende Belastungen für Menschen mit niedrigen Einkommen auszugleichen. Um die Akzeptanz von Klimaschutz zu erhöhen, war ein Klimageld bereits im Koalitionsvertrag angekündigt worden. Es muss jetzt in die Tat umgesetzt werden…“ ver.di-Beitrag vom 12.01.2024 zum gemeinsamen Aufruf mit Sozialverbänden wie der Arbeiterwohlfahrt, dem Paritätischen, der Diakonie oder der Volkssolidarität sowie den Umweltorganisationen: - Klimageld jetzt – für sozial gerechten Klimaschutz!
„Die Verteuerung fossiler Energie durch steigende CO2-Preise ist angesichts der Klimakrise notwendig. Gleichzeitig braucht es einen sozialen Ausgleich. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung – national wie europäisch – an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben. Und das muss jetzt passieren…“ Der gemeinsame Aufruf bei ver.di – siehe auch: - „Völlig irre Entscheidungen“: Die Geduld der Gewerkschaften mit der rot-grün-gelben Bundesregierung schwindet. Verdi-Chef Frank Werneke beklagt „unglaublichen Vertrauensverlust“
„Der Unmut der Gewerkschaften über die rot-grün-gelbe Bundesregierung wächst. Mit ungewohnt scharfen Worten hat jetzt der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke die führenden Ampel-Politiker kritisiert. Als Konsequenz aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts habe die Bundesregierung „völlig irre Entscheidungen“ getroffen, sagte Werneke beim Jahresauftaktgespräch der zweitgrößten deutschen Einzelgewerkschaft am Mittwochabend in Berlin. (…) In einem gemeinsamen Aufruf mit Sozialverbänden wie der Arbeiterwohlfahrt, dem Paritätischen, der Diakonie oder der Volkssolidarität sowie den Umweltorganisationen BUND und Greenpeace fordert Verdi daher jetzt die Bundesregierung zum umgehenden Handeln auf: „Die Bundesregierung muss Wort halten und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Klimageld als sozialen Ausgleichsmechanismus schnellstmöglich einführen“, heißt es in dem Aufruf. Darüber hinaus müsse kräftig in Klimaschutz, Bildung, Gesundheit, Pflege, Wohnen und ökologische Infrastruktur investiert werden. Dafür sei eine Reformierung der Schuldenbremse erforderlich. Zukunftsinvestitionen müssten von der Schuldenbremse ausgenommen und über Kredite finanziert werden können, so die Verbände in ihrem Aufruf. Ohne eine Reform der Schuldenbremse, die mehr Investitionen ermögliche, oder zumindest ein „Sondervermögen“ nach dem Vorbild des Bundeswehrsondervermögens werde der Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft nicht gelingen und gleichzeitig die Akzeptanz für die Klimawende schwinden, warnte Werneke. „Jetzt müssen die Weichen für mehr Investitionen und Zukunftsorientierung gestellt werden“, verlangte er. (…) Weit zufriedener als auf die Ampel schaut Werneke auf die eigene Bilanz. (…) Interessant ist, dass der Bezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit einem Mitgliederzuwachs um 3,37 Prozent am besten abgeschnitten hat. „Das zeigt, dass allen Unkenrufen zum Trotz gewerkschaftliches Engagement und Solidarität im Osten quicklebendig sind“, sagte Werneke. Das sei „die notwendige Antwort auf das Anwachsen antidemokratischer Kräfte“. Wobei sich Verdi zwar rühmen kann, mit nunmehr 168.000 Mitgliedern die größte Einzelgewerkschaft in der Region zu sein, der gewerkschaftliche Organisationsgrad im Osten im Vergleich zum Westen gleichwohl weiterhin deutlich unterdurchschnittlich ist.“ Artikel von Pascal Beucker vom 11. Januar 2024 in der taz online – wird allerdings auch langsam Zeit, früheres Vertrauen in die Bundesregierung endlich ernsthaft zu überdenken… - Siehe hingegen: 500 bis 600 Milliarden Euro: IG-Metall-Chefin will Sondervermögen für die Industrie
Meldung vom 13.01.2024 bei web.de - „Das Klimageld ist so wichtig, weil sich damit erstmals klimaverantwortliches Verhalten monetär auszahlt. Wenn in ein paar Jahren das Klimageld so steigt wie geplant, bleibt Klimabewussten mehr Geld im Portemonnaie, als sie für CO2-Kosten zahlen. Reichen-Lobbysten wie Lindner hassen diesen Trick!“ Post von Mario Sixtus vom 17. Jan. 2024 auf Mastodon
- Siehe auch unser Dossier: Die (un)soziale CO₂-Steuer und Klimapolitik
- Gemeinsamer Offener Brief an Bundesminister der Finanzen: Klimageld noch in dieser Legislaturperiode auszahlen
- Klimaschutz und Energiepreise: Wo bleibt die gerechte Verteilung?
„… Das neue Jahr beginnt mit einem deutlichen Anstieg vieler Energiekosten. Strom- und Gaspreisbremsen fallen weg, und auch die Netzentgelte steigen mancherorts. Treffen wird es insbesondere jene, die ohnehin kaum mit Lohn, Rente oder Bürgergeld auskommen, aber zugleich auch wenig Spielraum, den Stromverbrauch zu drosseln oder den Wärmebedarf zu senken. Wer zur Miete wohnt, hat nämlich keinen Einfluss darauf, ob das Warmwasser mit einem stromhungrigen Boiler oder mit Fernwärme bereitgestellt wird, darauf, dass die Außenwände seiner Wohnung vernünftig gedämmt sind oder die Straße mit geheizt werden muss. (…) Fast kann man darauf wetten, dass Boulevard und rechte Parteien schon bald die Preissteigerungen nutzen werden, um wieder einmal Front gegen Klimaschutz zu machen und um sich damit zu vermeintlichen Fürsprechern jener aufzuschwingen, auf die sie eben noch mit einer Kampagne gegen vermeintlichen Bürgergeld-Missbrauch eingeprügelt haben. Dabei müsste der Klimaschutz wahrlich nicht zulasten der Einkommensschwachen gehen, wenn endlich das Klimageld ausgezahlt würde, wie es bereits im Koalitionsvertrag der drei Regierungsparteien 2021 vereinbart worden war. (…) Eigentlich war die Idee einmal, die seit 2021 erhobenen Abgaben auf die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen im Heizungs- und Verkehrssektor, an die Bürger zurückzugeben. 11,4 Milliarden Euro sind nach Berechnungen der Verbraucherzentralen bisher zusammengekommen. (…) Das Umweltbundesamt spricht sogar von 6,4 Milliarden Euro im Jahr 2022 und 10,7 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Umgelegt auf 84 Millionen Einwohner wären das für 2023 127 Euro für jeden oder 508 Euro für eine vierköpfige Familie. Da Wohlhabendere und vor allem die reichsten Teile der Bevölkerung wesentlich mehr Energie als der Durchschnitt verbrauchen, könnte damit auch ein gewisser Umverteilungseffekt erzielt werden, eine Erleichterung für die ärmsten Teile der Bevölkerung, die durch Inflation im allgemeinen und hohe Energiepreise immer mehr abgehängt werden. (…) Hohe Energiepreise ließen sich für diese Bevölkerungsteile auch dadurch teilweise kompensieren, in dem die Preisstruktur umgestaltet und ein gewisses Grundkontingent Strom und Fernwärme kostenlos angeboten und Mehrverbrauch – möglichst gestaffelt – dafür umso teurer angeboten wird. Stattdessen scheint die Bundesregierung das eingenommene Geld eher zum Stopfen von Haushaltslöchern nutzen zu wollen. (…) Das Klimageld komme vielleicht 2025 verkündet Bundesfinanzminister Lindner (FDP), und sein Kabinettskollege Habeck (Grüne) lässt wissen, dass der Bürger ja schon so eine Art Klimageld bekomme, und zwar in Form von Zuschüssen zu neuen Heizungen oder E-Autos. Jene, die sich weder eigenes Haus noch Auto leisten können oder wollen, zählen also für die Mittelstandsparteien nicht. (…) Die Gesellschaft steht also vor der Wahl, weiter den Sand in den Kopf zu stecken und rechten Demagogen zu folgen, weil die Berliner Regierung eine sozial unausgewogene Politik betreibt, oder sie kann beginnen, von ihren Vertretern einen wirksamen Klimaschutz einzufordern, dessen Lasten nicht den schwächsten, sondern den stärksten Schultern aufgeladen werden.“ Beitrag von Wolfgang Pomrehn vom 4. Januar 2024 bei Telepolis - 5,5 Millionen Menschen konnten 2022 aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen – „Ende der Energiepreisbremse darf nicht zu frostigen Wohnungen führen“
- 5,5 Millionen Menschen konnten 2022 aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen
„Für viele Menschen in Deutschland ist ein warmes Zuhause nicht selbstverständlich. Im vergangenen Jahr lebten 5,5 Millionen Menschen in Deutschland in Haushalten, die nach eigener Einschätzung ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, betraf dies rund 6,6 % der Bevölkerung. Der Anteil hat sich gegenüber dem Jahr 2021 verdoppelt. Damals hatte er bei 3,3 % gelegen. Grund für den Anstieg dürften vor allem die höheren Energiepreise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine gewesen sein.
Besonders häufig waren Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen: Rund 14,1 % von ihnen gaben an, ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen zu können. Auch Personen in Haushalten aus zwei Erwachsenen und mindestens drei Kindern (9,7 %) sowie Alleinlebende (7,3 %) waren überdurchschnittlich häufig betroffen. EU-weit knapp jede zehnte Person betroffen…“ Zahl der Woche vom 28. November 2023 bei Destatis - Ende der Energiepreisbremse darf nicht zu frostigen Wohnungen führen“ – Sozialverband VdK fordert Einrichtung von Härtefallfonds – und Übergewinnsteuer
„VdK-Präsidentin Bentele: „Dass Energiekonzerne hohe Gewinne einstreichen, muss nicht sein“
Bereits Ende diesen Jahres soll die Energiepreisbremse auslaufen. Ursprünglich sollten sie noch bis März 2024 greifen, laufen also nun drei Monate früher aus als geplant. Grund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu: „Wenn die Energiepreisbremse drei Monate früher endet, darf dies nicht dazu führen, dass arme Rentnerinnen und Rentner, Familien und Menschen, die sehr wenig verdienen, in frostigen Wohnungen leben müssen. Der Staat muss Härtefallfonds einrichten für die Personen, die ihre Heizung nicht bezahlen können. Wer die Ausgaben reduzieren will, kann auch den anderen Weg gehen: Die Einnahmen erhöhen. Dass Energiekonzerne hohe Gewinne einstreichen, muss nicht sein. Hier wäre eine höhere Übergewinnsteuer denkbar. So wäre Geld in der Kasse, um arme Menschen zu unterstützen.““ VdK-Pressemitteilung vom 27.11.2023
- 5,5 Millionen Menschen konnten 2022 aus Geldmangel ihre Wohnung nicht angemessen heizen
- Stadtwerke und »Zukunft Gas«: Raus aus der Lüge! 71 Organisationen fordern: Unsere Stadtwerke raus aus der Gaslobby!
„… Es ist höchste Zeit, dass die deutschen Stadtwerke sich aus dem Lobbyverband »Zukunft Gas« verabschieden. Inzwischen dürfte bei jedem kommunalen Versorgungsunternehmen angekommen sein, dass Gase in der Energieversorgung der Zukunft – außerhalb gewisser Industriezweige – keine Rolle mehr spielen. Auch grüner Wasserstoff nicht. Dass ein Vertreter der Gaslobby sagt, man wisse das heutzutage noch nicht, ist bestenfalls naives Hoffen auf ein Wunder in der eigenen antiquierten Branche, schlimmstenfalls eine glatte Lüge. Zu teuer und zu ineffizient ist Wasserstoff im Vergleich zu Sonnen- und Windenergie, so predigt es die Wissenschaft schon seit Jahren. Seit einem Jahr appellieren Klimaorganisationen und Lobby Control daher immer wieder an die Stadtwerke, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, ihren Einfluss und ihr Geld lieber in klimaneutralen Strom zu investieren. Oft sind Stadtwerke die Grundversorger einer Kommune, das heißt, für die Mehrheit der Bürger*innen. Wenn die Energiewende gelingen soll, müssen sie also schnellstmöglich raus aus der Gasinfrastruktur und rein in die erneuerbaren Energien.“ Kommentar von Louisa Theresa Braun vom 30. Juli 2023 in Neues Deutschland online- Am 27.07.2023 haben 71 Organisationen zusammen einen Aufruf an alle Stadtwerke veröffentlicht, ihre Mitgliedschaft beim fossilen Lobbyverband “Zukunft Gas” zu beenden – siehe gemeinsame Pressemitteilung und der Appell zum mitzeichnen
- Gas- und Strompreise werden gedeckelt: Längst nicht scharf genug gebremst
- [DGB-FAQ] Von Abschlagszahlung bis Gaspreisdeckel: Die wichtigsten Infos rund um Gaspreisbremse und Co.
„Die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat haben Energiepreisbremsen (Gas, Fernwärme, Strom) auf den Weg gebracht. Die Energiepreisbremsengesetze wurden am 15.12.2022 im Bundestag und am 16.12.2022 im Bundesrat beschlossen. Hier erfahren Sie alles, was Sie rund um die Energiepreisbremsen wissen müssen. Jede zweite Wohnung in Deutschland wird mit Gas beheizt. Damit ist Gas mit Abstand der am häufigsten genutzte Energieträger zur Beheizung in Deutschland. Die massiven Anstiege bei den Gaspreisen wirken sich somit auf die Heizkosten der Hälfte der Wohnungen in Deutschland direkt aus. 2021 lag der durchschnittliche Gaspreis für Privathaushalte bei um die 7 Cent pro Kilowattstunde. Für 2023 wird von einem durchschnittlichen Gaspreis von um die 24 Cent pro Kilowattstunde ausgegangen. Das entspricht einer Steigerung von 240 Prozent…“ FAQ vom 16.12.2022 bezieht sich auf die Energiepreisbremsengesetze, die am 16. Dezember 2022 im Bundesrat verabschiedet wurden. - Wie funktionieren die Preisdeckelungen?
„Es ist kompliziert: Was ist die Grundlage der Berechnungen von Abschlägen? Und wer wird wie entlastet? Seit September waren sie im Gespräch, nun wurden sie beschlossen: die Strom- und Gaspreisbremsen. Die Regierung will Verbraucher und Industrie angesichts der stark gestiegenen Energiepreise entlasten. Die Maßnahme wird im März in Kraft treten, rückwirkend soll es auch Entlastungen für Januar und Februar geben. Umsetzen müssen die Preisbremsen die Energieversorgungsunternehmen. Diese haben wiederum bereits gewarnt, die Umstellung sei »herausfordernd«. Haushalte sollen ab März 2023 automatisch niedrigere monatliche Abschläge bei ihren Versorgern zahlen. Bei Zentralheizungen müssen Vermieterinnen und Vermieter oder die Hausverwaltungen die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung an die Verbraucherinnen und Verbaucher weitergeben. Die Rechnungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sind kompliziert (…) Ähnlich wie die Gaspreisbremse funktioniert auch die Strompreisbremse. Sie sieht vor, dass Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Diesen Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben. Für die Industrie wird der Preis pro Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt. Bei Wärme liegt er bei 7,5 Cent. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten für Industriekunden aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Diese industrielle Gaspreisbremse gilt für rund 25 000 Unternehmen und etwa 1900 Krankenhäuser. (…) Die Preisbremse für Gas- und Wärme gilt für das ganze Jahr 2023; eine Verlängerung bis April 2024 ist laut Wirtschaftsministerium »angelegt, müsste aber noch gesondert entschieden werden«. Zu der Kritik, die Preisbremsen seien sozial ungerecht, teilt die Regierung mit, eine Erhebung über die Bedürftigkeit einzelner Verbrauchergruppen würde eine lange Vorlaufzeit und aufwändige Verfahren erfordern. Für den sozialen Ausgleich sei vorgesehen, dass die Entlastung ab einer bestimmten Einkommensschwelle zu versteuern ist. Die entsprechenden Regelungen müssen noch beschlossen werden.“ Artikel von Lisa Ecke vom 16.12.2022 im ND online - Gas- und Strompreise werden gedeckelt: Längst nicht scharf genug gebremst
„… Am Freitag hat auch der Bundesrat dem Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse zugestimmt. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Industrie sollen so von den seit Kriegsbeginn stark gestiegenen Energiepreisen entlastet werden. Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen gelten die Preisbremsen ab März; für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung geplant. Für große Industriebetriebe greift die Gaspreisbremse bereits ab Januar. Bei den Heizkosten werden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbe begrenzt. Der Strompreisdeckel soll bei 40 Cent angesetzt werden. (…) «Die Preisbremsen reichen schlicht nicht aus, um die existenzielle Not vieler Menschen zu lindern. Millionen Menschen können es sich nicht leisten, den doppelten Preis für Strom, Gas und Öl zu bezahlen», sagte Bentele [VdK] nach Bekanntwerden des Gesetzesbeschlusses. (…) VdK, der Sozialverband Deutschland (SoVD) und weitere Sozialverbände fordern zudem in einem breiten Bündnis als ergänzende Maßnahme ein Verbot von Energiesperren sowie ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge für Situationen, in denen Menschen wegen der enormen Energiekosten ihren Zahlungsverpflichtungen an Energieversorger oder Vermieter nicht mehr nachkommen können. «Seit Jahren steigen die Mieten und die Zahl der Wohnungslosen. Diese angespannte Situation droht sich nun noch weiter zu verschärfen», warnte SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Daher begrüßt sie die Preisbremsen dennoch «als eine wichtige Maßnahme gegen ungebremst weitersteigende Energiepreise». Außerdem sei es laut Engelmeier gut, dass die Ampel-Koalition nun auch dafür gesorgt habe, dass jene 25 Prozent der Bevölkerung, die mit Öl oder Pellets heizen, mit einem Härtefallfonds Beachtung fänden…“ Artikel von Martin Höfig vom 16.12.2022 in ND online
- [DGB-FAQ] Von Abschlagszahlung bis Gaspreisdeckel: Die wichtigsten Infos rund um Gaspreisbremse und Co.
- »Einladung zum Abkassieren«. Bundesregierung stellt Energiepreisbremse vor, die Reiche bevorteilt und Versorgern Steilvorlage für Preiserhöhungen bietet
„… Die Gas- und Wärmepreisbremse soll ab März 2023 starten und rückwirkend die Monate Januar und Februar umfassen. Die Strompreisbremse soll ab Beginn des Jahres 2023 gelten. »Entlastungsbeträge« für Januar und Februar sollen »mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen« aber erst im März 2023 ausgezahlt werden, heißt es zur Erläuterung auf der Seite der Bundesregierung mit Stand von Montag. Die Preisdeckel sehen ein bestimmtes Kontingent vor, das staatlich subventioniert werden soll. Für einen Verbrauch darüber hinaus sollen aktuelle, hohe Marktpreise gelten. Für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs (bei Privatkunden, kleinen Unternehmen und Vereinen) übernimmt dann der Staat die Kosten, die über 0,12 Euro bei Gas, über 9,5 Cent bei Fernwärme und über 0,40 Euro bei Strom liegen. (…) Eine Deckelung des Strompreises bei 40 Cent pro Kilowattstunde wirke wie ein Gaspedal. In Österreich gebe es eine Deckelung für private Haushalte bei zehn Cent. Da ist es »logisch, dass kein Versorger drunter bleibt«. Ohne staatliche Preiskontrollen seien die Energiebremsen eine »Einladung zum Abkassieren«. Das ist längst der Fall. Am Donnerstag schlüsselte tagesschau.de auf: »Bei MVV Energie in Mannheim sind ab Januar in der Grundversorgung knapp 0,45 Euro fällig, statt bisher 0,27 Euro je Kilowattstunde. Beim sächsischen Energieversorger Envia sind es 0,48 Euro statt bisher 0,28 Euro. Bei Rheinenergie in Köln klettert der Preis auf 0,55 Euro, bei den Stadtwerken München gar auf knapp 0,62 Euro.« Diese große Spreizung sei nicht mehr zu rechtfertigen, Mitnahmeeffekte nicht ausgeschlossen. Weiterer Winkelzug in den Gesetzen: Gutverdiener profitieren am meisten. Indem der zurückliegende Verbrauch als Grundlage für das Energiekontingent dient, profitieren in besonderem diejenigen, die viel verbrauchen…“ Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 02.12.2022 - [Appell zum Mitzeichnen] Doppel-Wumms für Dividenden stoppen: Keine Staatshilfen an Aktionäre!
„Ende September hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Sondervermögen zum Kampf gegen steigende Energiepreise angekündigt – auch für Unternehmen. Bundeskanzler Olaf Scholz spricht vom „Doppel-Wumms“. Nun muss die Regierung sicherstellen, dass die Hilfen genau dort ankommen, wo sie benötigt werden!
Falsch wäre es, wenn das Geld am Ende auf den Konten von Aktionären und Vorstandsvorsitzenden landet. Das Geld muss zielgerichtet zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Verhinderung von Pleiten eingesetzt werden – und darf nicht per Gießkanne auch an die verteilt werden, die es gar nicht brauchen.
Wir fordern Sie deshalb auf: Verhindern Sie, dass Unternehmen, die von Staatshilfen wie der Gaspreisbremse profitieren, gleichzeitig Dividenden und Manager-Boni ausschütten. Sorgen Sie dafür, dass das Geld – unser Geld – nicht verschwendet wird. Schaffen Sie ein Gesetz, das Mitnahmeeffekte und Trittbrettfahrerei unterbindet. Setzen sie die Forderung des Haushaltsausschusses, dass Unternehmen „keine Dividenden, Boni, Sonderzahlungen in Form von Aktienpaketen oder andere gesonderte Vergütungen“ ausgeben dürfen, solange sie Staatshilfen wie die Gas- und Strompreisbremse in Anspruch nehmen, eins zu eins um. Sie dürfen jetzt nicht vor der Lobby der Großkonzerne einknicken!
Bei den Corona-Hilfen wurde die Chance verpasst, eine flächendeckende Regelung einzuführen, die ein Weiterreichen von Staatshilfen an Aktionäre unterbindet. Das darf nicht erneut passieren. Sorgen Sie endlich für eine faire Verteilung von Staatshilfen und eine gerechte Krisenpolitik!“ Appell bei Finanzwende an Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck und Bundesminister für Finanzen Christian Lindner - Hohe Abschläge, unklare Entlastung: Was bringt die Gaspreisbremse den Mietern?
„Kaum haben sich Bundesregierung und Opposition auf das Bürgergeld geeinigt, gibt es schon das nächste Streitthema: Die Gaspreisbremse, mit der die Ampel-Koalition Bürgerinnen und Bürger entlasten möchte. Der Union geht das alles zu langsam: Auch wenn die Bremse ab März greifen, und rückwirkend für Januar und Februar gelten soll, bleibe doch eine „Winterlücke“, weil die Verbraucher in Vorleistung gehen müssten. Und dann ist ja noch unklar, ob Mieterinnen und Mieter wirklich entlastet werden – und wann? Darüber hat SWR Aktuell-Moderator Arne Wiechern mit Melanie Weber-Moritz gesprochen, sie ist Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes.“ Audio des Beitrags von Arne Wiechern vom 24.11.2022 beim SWR , siehe dazu beim Mieterbund:- Gaspreisbremse ab Januar wird begrüßt. Gesetzesentwurf zur Gaspreisbremse für Mieterinnen und Mieter aber unzureichend. PM vom 22.11.2022
- Einmalzahlung Wärme: Wie wirkt die sogenannte Dezemberhilfe für Mieter:innen? FAQ vom 24.11.2022
- Von Abschlagszahlung bis Gaspreisdeckel: Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Gaspreisbremse und Co.
„Die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat arbeiten momentan daran die Energiepreisbremsen (Strom, Gas, Fernwärme) auf den Weg zu bringen. Hier erfahren Sie alles, was Sie zu den aktuellen Planungen rund um die Energiepreisbremsen wissen müssen. Jede zweite Wohnung in Deutschland wird mit Gas beheizt. Damit ist Gas mit Abstand der am häufigsten genutzte Energieträger zur Beheizung in Deutschland. Die massiven Anstiege bei den Gaspreisen wirken sich somit auf die Heizkosten der Hälfte der Wohnungen in Deutschland direkt aus. 2021 lag der durchschnittliche Gaspreis für Privathaushalte bei um die 7 Cent pro Kilowattstunde. Für 2023 wird von einem durchschnittlichen Gaspreis von um die 24 Cent pro Kilowattstunde ausgegangen. Das entspricht einer Steigerung von 240 Prozent… FAQ bezieht sich auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren, das bis zum 16. Dezember 2022 abgeschlossen werden soll…“ DGB- FAQ vom 23.11.2022 - Energiepreisbremse ab Januar: Es bleibt kompliziert, wird teurer und braucht soziale Balance der Entlastungsmaßnahmen
- Energiepreisbremse ab Januar: Es bleibt kompliziert – und wird teurer
„Die Bundesregierung hat die „Winterlücke“ gestopft: Die Preisbremsen für Strom und Gas sollen jetzt schon ab Januar gelten. Wie hoch die zusätzlichen Kosten sind, steht noch nicht fest. Eine „Winterlücke“ drohe – das hatten vor allem die Unionsparteien beklagt, begleitet von den Ministerpräsidenten aller Parteien. Nun hat die Bundesregierung reagiert: Schon ab Januar soll es Entlastungen beim Strom- und Gaspreis geben. Die Preisbremsen für Strom, Fernwärme und Gas werden zwar offiziell erst im März eingeführt, sie sollen aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar gelten. Das haben das SPD-geführte Kanzleramt, das von den Grünen geleitete Wirtschaftsministerium und das von der FDP geführte Finanzministerium vereinbart und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat sollen dann bis 16. Dezember beraten und zustimmen. (…) Die Hauptlast bei der Umsetzung liegt bei den Versorgern, zum Beispiel den Stadtwerken. Sie hatten betont, ein schnellerer Start der Preisbremse als März 2023 sei nicht umsetzbar. Jetzt kommen auf sie zahlreiche Berechnungen zu. Bei den meisten Haushalten wird der Verbrauch aus dem vorherigen Jahr als Basis für die 80 Prozent genommen…“ Analyse von Hans-Joachim Vieweger, ARD-Hauptstadtstudio, vom 22.11.2022 bei tagesschau.de - ver.di-Vorsitzender Frank Werneke zu den Planungen der Energiepreisbremsen
„… „Es ist sehr begrüßenswert, dass die Bundesregierung plant, die Preisbremsen für Gas, Strom und Wärme zum 1. Januar 2023 rückwirkend vorzuziehen. Sie geht damit einen sinnvollen Weg über die Beschlüsse der Expertenkommission Gas und Wärme hinaus und schafft die dringend erforderlichen Entlastungen. Da diese Entlastungen erst ab März bei den Menschen ankommen, müssen über den Härtefallfonds praktikable Übergangslösungen gefunden werden. Weiterhin besteht das Problem, dass nicht an einer sozialen Balance der Entlastungsmaßnahmen gearbeitet wird, wie sie mit einer Obergrenze des preisgedeckelten Verbrauchs für Gas und Wärme zu schaffen wäre. Denn in der bisher geplanten Form behandeln die Preisbremsen im Bereich der Haushalte eine Zweizimmerwohnung so wie eine Villa mit Pool. Die Expertenkommission hatte deshalb vorgeschlagen, die Voraussetzungen für eine Obergrenze in der Preisbremse zu prüfen. Hier muss insbesondere im Hinblick auf den nächsten Winter 2023/24 nachgearbeitet werden. Denn auch wenn die Entlastungen versteuert werden müssen, reicht das nicht, um eine soziale Ausgewogenheit der staatlichen Hilfen herzustellen.““ Pressemitteilung vom 22.11.2022
- Energiepreisbremse ab Januar: Es bleibt kompliziert – und wird teurer
- Gaspreisbremse: Unsozial und unökologisch. Attac fordert soziale Energietarife, Umstieg auf Erneuerbare und Transparenz über den Energieverbrauch der Wirtschaft
„Die von der Bundesregierung geplante Gaspreisbremse bevorteilt nach Ansicht von Attac weiterhin Vielverbraucher*innen, indem sie den bisherigen Verbrauch als Bemessungsgrundlage beibehält. Attac fordert stattdessen eine günstige Grundversorgung, die sich nach Haushaltsgröße und energetischem Zustand des Wohngebäudes richtet. Darüber hinausgehender Bedarf muss progressiv teurer werden, um Anreize zum Energiesparen zu setzen. „Diese Unterstützung der Gas und Fernwärmekund*innen ist unsozial und unökologisch. Ärmere Menschen, die wenig verbrauchen, bekommen weniger während Verschwendung derer, die es sich leisten können, auch noch honoriert wird. Wir brauchen stattdessen soziale und klimagerechte Energietarife. Zur Finanzierung sollten die Übergewinne der Energiekonzerne und große Vermögen herangezogen werden.“, sagt Annette Schnoor vom bundesweiten Attac-Rat. Der Entwurf der Bundesregierung, der Ende des Monats im Kabinett beschlossen werden soll, sieht vor, dass Haushaltskund*innen ab März für 80 Prozent ihres geschätzten Gasverbrauchs einen gedeckelten Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde zahlen. Industrieunternehmen sollen hingegen bereits ab Januar Energie zu sieben Cent pro Kilowattstunde beziehen. Offen ist noch, ob Industrie-Profiteure der Preisbremse weiter Dividenden und Manager-Boni auszahlen dürfen.
Attac kritisiert die Energiepolitik der Bundesregierung und fordert einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Offenlegung der Energieverbräuche in der Wirtschaft. „Erneuerbare Energien sind ein knappes Gut. Für klimagerechtes Wirtschaften müssen Energieverbräuche auf den Prüfstand und Energieverschwendung radikal zurückgefahren werden. Damit öffentlich darüber debattiert werden kann, welche Produkte und Dienstleistungen sich eine klimaneutrale Gesellschaft künftig leisten will, fordern wir als ersten Schritt die Offenlegung der Daten, die die Bundesnetzagentur in den letzten Monaten über die Gasflüsse in der Wirtschaft erhoben hat“, so Törk Hansen von der Attac Projektgruppe Energie.“ Pressemitteilung von Attac Deutschland vom 17. November 2022 - Energiekrise: bundesweite Aufklärungs- und Unterstützungskampagne für Betroffene hoher Energiekosten
„Angesichts stark steigender Energiekosten starten Tacheles e.V. und der Paritätische heute, am Montag, den 7.11.2022 die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org , die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt. (…) Immer mehr Menschen kommen durch Inflation und gestiegene Energiekosten wirtschaftlich ins Trudeln, auch Menschen mit gesicherten Einkünften werden die horrenden Heiz- und Betriebskostenabrechnungen, sowie Energiebevorratungskosten oder auch Stromabrechnungen mit ihrem Einkommen nicht in Gänze zahlen können und haben zumindest einen teilweisen Übernahmeanspruch durch das Jobcenter/Sozialamt. Auch eine Reihe Sozialleistungsbeziehende wie Rentner*innen, Wohngeld- und Kinderzuschlagbeziehende, Auszubildende haben diese Ansprüche auch, nur wissen sie dies nicht. (…) Hier setzt die “Energie-Hilfe” Kampagne an und beginnt mit einer sehr breiten angelegten Informations- und Aufklärungsarbeit. Eigentlich sind die Sozialleistungsträger selbst zu dieser Information Aufklärung gesetzlich verpflichtet, passieren tut es eher selten. Daher sehen wir uns in dieser Pflicht, denn die Bewältigung dieser Krise, der Zusammenhalt der Gesellschaft kann nur gemeinsam und in Solidarität geschehen. Konkrete Hilfen statt populistischer Scheinlösungen sind gefragt. Dafür wollen wir eine Vorlage liefern und Euch/Sie mit ins Boot nehmen…“ Pressemitteilung vom 7.11.2022 bei Tacheles - Wem dient der Strommarkt? Der liberale Strommarkt ist eine Subvention für Konzerne und fossile Energien
„Energiepreise sind in aller Munde. Kein Wunder, denn ihr Anstieg hat mitunter existenzbedrohende Ausmaße. Energieversorgung ist nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für den einzelnen Menschen etwas ganz Elementares. Ohne Energie kein Heizen, kein Warmwasser, kein Kochen, keine Mobilität. Sie ist sozusagen ein Lebensmittel und entsprechend trifft der enorme Kostenanstieg viele von uns in den unteren Einkommensschichten besonders hart. (…) Der Strommarkt ist nämlich ein ganz eigenartiges Wesen, eines, das in besonderer Weise deutlich macht, dass Märkte nicht das Urwüchsige oder Natürliche sind, als das sie oft erscheinen, sondern vielmehr hochgradig von Machtverhältnissen oder staatlich aufgestellten Regeln abhängen. Seit der Liberalisierung des Strommarkts sind hierzulande die einstigen Gebietsmonopolisten in Erzeugergesellschaften, Händler und Netzbetreiber zerlegt, wobei die verschiedenen Spannungsebenen im Netz unterschiedliche Besitzer haben. Die Netzbetreiber haben weiter ein Quasimonopol und bekommen dafür vom Staat eine garantierte Rendite. Bei den Höchstspannungsnetzen lag diese in den letzten Jahren bei 6–7 Prozent, finanziert über die Netzentgelte. Ab Januar werden diese in den meisten Regionen außer in Ostdeutschland voraussichtlich weiter, zum Teil kräftig, steigen. Dass auch unter dem EU-Wettbewerbsimperativ diese private Gewinnabschöpfung nicht sein müsste, zeigt das Beispiel Dänemark. Dort wird das Höchstspannungsnetz – auch Übertragungsnetz genannt – von einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft gemanaged, die ohne Gewinn arbeitet, für die Netzstabilität verantwortlich ist und die im Vergleich zu Deutschland geringen Überschüsse in die Forschung – auch in die Erforschung der dringend benötigten Speichertechnologien – steckt. (…) Ein anderer und in den letzten Jahren wachsender Teil des Stroms wird sehr kurzfristig an den Börsen gehandelt. Hier findet im Augenblick die große Preistreiberei statt, denn der Preis wird dort vom teuersten Anbieter bestimmt. Verantwortlich ist dafür das sog. Merit-Order-Verfahren. Das Kraftwerk, das für ein bestimmtes Zeitfenster den Strom mit den höchsten Grenzkosten anbietet – also den höchsten Preis verlangen muss, um gerade noch verlustfrei zu arbeiten –, setzt für diesen Zeitraum den Preis für alle fest. Diejenigen Betreiber, die billiger anbieten können, haben Glück – sie erzielen einen zum Teil ziemlich ansehnlichen Extragewinn. (…) Insbesondere derzeit. Denn regelmäßig zu Tagesbeginn und -ende ist der Bedarf noch relativ hoch, aber das Angebot des inzwischen tagsüber reichlich vorhandenen Sonnenstroms noch oder wieder gering. Hier springen neben Speicherkraftwerken vor allem die hochflexiblen Gaskraftwerke ein. Nur ist deren Strom aufgrund der hohen Gaspreise meist der teuerste, womit sie über das Merit-Order-Prinzip auch den Betreibern der trägen, aber sehr günstig produzierenden Braunkohle- und Atomkraftwerke ansehnliche Zusatzgewinne bescheren. Die Ökostromer profitieren hingegen meist nicht. (…) Ein großer Teil des Strompreisproblems rührt also vom Merit-Order-Verfahren her. Natürlich könnte man es abschaffen, denn die Regeln des Strommarkts werden von den Staaten gemacht, d.h. von den EU-Mitgliedern. (…) Fakt ist jedenfalls, dass der Strommarkt zumindest in seiner jetzigen Form nicht nur massiv zur Umverteilung beiträgt, sondern auch finanzielle Ressourcen den Betreibern der alten, trägen, technisch überlebten und klimaschädlichen Kraftwerke zuleitet, die dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energieträger technisch wie politisch im Weg stehen.“ Artikel von Wolfgang Pomrehn in der Soz Nr. 11/2022 - SoVD sieht beim 3. Entlastungspaket Licht und Schatten
„… Gut, dass Millionen Menschen nun noch vor dem Winter Planungssicherheit haben – vor allem diejenigen, die mit Gas heizen. Wir sind aber enttäuscht, dass keine Einigung für eine generelle Energiepreisbremse erzielt werden konnte, die weitere Heizformen wie Öl mit einschließt.“ Auch die Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember bewertet Engelmeier positiv: „Das ist eine echte Entlastung. Aber die Gaspreisbremse im März 2023 kommt zu spät, auch wenn angestrebt wird, sie rückwirkend zum 1. Februar einzuführen. Die Versteuerung der Maßnahmen ab einem Einkommen, bei dem der Soli gezahlt werden muss, finden wir richtig – auch wenn damit ein Gießkannenprinzip in Kauf genommen wird. Aber: wir bleiben bei unserer Forderung nach einem echten Energiepreisdeckel.“ Die SoVD-Vorstandsvorsitzende begrüßt ebenfalls, dass sich auch beim Strom etwas tut. „Die Strompreisbremse halten wir für ein wichtiges und richtiges Instrument, aber eine Deckelung bei 40 Cent pro Kilowattstunde entlastet aktuell nur wenige. Sie ist nur als künftige Grenzlinie zu verstehen“, so Engelmeier…“ Pressemeldung vom 03.11.2022 - FAQ: Von Abschlagszahlung bis Gaspreisdeckel: Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Gaspreisbremse und Co.
„Am 31. Oktober legte die Expert*innen-Kommission für Gas und Wärme ihren Abschlussbericht vor. Darin empfiehlt sie der Bundesregierung unter anderem die Übernahme des Abschlags für Gas im Dezember als Einmalzahlung sowie die Einführung einer Gaspreisbremse Anfang 2023. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nun rechtssicher und schnell vom Gesetzgeber umgesetzt werden, damit sie im geplanten Zeitrahmen auch greifen können. Hier erfahren Sie alles, was Sie zu den Empfehlungen der Kommission wissen müssen. (…)Dieses FAQ bezieht sich auf den Abschlussbericht der Expert*innen-Kommission für Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022. Alle nachstehenden Antworten und Berechnungen beziehen sich auf den Abschlussbericht und können aufgrund weiterer Entwicklungen ihre Gültigkeit verlieren…“ FAQ vom 03.11.2022 beim DGB - [Verteuerung der Energiepreise als „neue Normalität“] „Sicher durch den Winter“: Kommission für Gas und Wärme legt Abschlussbericht vor
„Die von der Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommission für Gas und Wärme hat heute ihren Abschlussbericht im Bundeskanzleramt an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner übergeben. Die im Kampf gegen die hohen Gaspreise eingesetzte Expert*innenkommission unterbreitet in ihrem Abschlussbericht Vorschläge, wie eine Entlastung von Bürgern und Industrie bei Aufrechterhaltung der Gas-Sparanreize gelingen und mit einer längerfristigen Transformationsperspektive verknüpft werden kann. In ihrem am 10. Oktober vorgestellten Zwischenbericht hatte die Kommission bereits vorgeschlagen, Gas- und Fernwärmekunden in zwei Schritten zu entlasten. Demnach soll der Staat die Abschläge im Dezember komplett übernehmen. Die Gaspreisbremse soll ab März 2023 folgen. Die Kommission betont, dass die Kostenbelastung der Gasverbraucher damit nicht auf das Vorkrisenniveau reduziert werde. Vielmehr sollen die Maßnahmen die besonders hohen Belastungen abfedern, die bis zum Erreichen der „neuen Normalität“, also des mittelfristig erwarteten Kostenniveaus, auf die Gasverbraucher zukommen. So solle verhindert werden, dass die im kommenden Jahr zu erwartenden massiven Preisanstiege Wirtschaft und Gesellschaft überlasten. Der Abschlussbericht stellt außerdem Maßnahmen zur Steigerung des Gasangebotes sowie zur Senkung der Nachfrage in den Fokus (…) Sowohl im Bereich der Haushalte als auch der Unternehmen dürfte es zahlreiche Verbraucher geben, die mit dem „New Normal“, also dem auch mittelfristig voraussichtlich hohen Niveau der Energiekosten überfordert sein werden. Unabhängig davon, welchen Energieträger sie nutzen, sollten sie weiter entlastet werden. Als flankierende Maßnahmen empfiehlt die Kommission deshalb für alle Verbraucher: Vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 soll es einen Soforthilfefonds geben, der sich unabhängig von der Art des Energieträgers an Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen richten sollte, die die Belastungen nicht selbst stemmen können. Grundlage bilden das Einkommen und die Höhe der Energiekosten. Auch Vermieter, die für ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen, sollen eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten. Ebenso soll es für soziale Dienstleister, wie beispielsweise Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen einen Hilfsfonds geben. Empfohlen wird außerdem ein Kündigungsmoratorium: Mindestens ein halbes Jahr Zeit sollte Privathaushalten gewährt werden, um ihre Energieschulden zu begleichen. Diese Hilfe muss so lange aufrechterhalten werden, bis das von Bundesregierung vorgeschlagene Wohngeld Plus voll administrierbar ist und Bürger ihre Ansprüche tatsächlich auch ausbezahlt bekommen. Für Unternehmen soll ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ende der Gaspreisbremse ein Härtefallprogramm aufgelegt werden, das in Anlehnung an die Kreditprogramme aus der Corona-Pandemie konzipiert werden kann. Eine Günstigerstellung von Gasverbrauchern gegenüber Verbrauchern anderer Energieträger gilt es zu vermeiden…“ IG BCE-Mitteilung vom 31. Oktober 2022 zum vollständigen Abschlussbericht der Kommission für Gas und Wärme – eine besondere Rolle spielt hier wohl die „neue Normalität“ also die Verteuerung der Energiepreise bei Ignoranz der vielen alternativen Vorschläge… - Gaspreisbremse: Verbraucher bleiben im Januar und Februar ohne Hilfen
„Versorger können den Preisdeckel für Gas und Fernwärme erst im März umsetzen. Januar und Februar sind bei den Entlastungen bislang blinde Flecken. Was bislang zur Gaspreisbremse bekannt ist. (…) Für die knapp 25 Millionen Haushalte in Deutschland, die Gas beziehen oder auf Fernwärme angewiesen sind, ist ein zweistufiges Entlastungsprogramm vorgesehen. Im Dezember zahlt der Staat einmalig einen Abschlag für den Bezug von Gas oder Fernwärme. Im März soll dann die Gaspreisbremse greifen. Doch bei Mietern kommt der Abschlag nicht an, wenn hohe Kosten anfallen, und er orientiert sich auch nicht am realen Verbrauch, sondern an der Abschlagszahlung von September. Wer zu diesem Zeitpunkt nur wenig zahlte, bekommt auch im Dezember nur eine geringe Hilfe. Der Staat überweist den Abschlag den Vermietern oder den Hausverwaltungen, die ihn dann im nächsten Jahr mit der Nebenkostenabrechnung weiterreichen sollen. Als zweite Stufe soll es von März 2023 bis mindestens April 2024 einen Preisdeckel geben. Er sieht vor, dass 80 Prozent des Gasverbrauchs bei einem Bruttopreis von zwölf Cent je Kilowattstunde (kWh) gedeckelt werden. Bei Fernwärme soll es für 80 Prozent des Verbrauchs einen Bruttopreis von 9,5 Cent je kWh geben. Was darüber hinaus verbraucht wird, schlägt mit vollen Marktpreisen zu Buche. Während es im Dezember die Abschlagszahlung geben soll und ab März den Preisdeckel, gibt es im Januar und Februar: nichts. Verbände und Landespolitiker sprechen sich deshalb dafür aus, den Preisdeckel schon zum Jahresanfang einzuführen…“ Beitrag von Bernd Müller vom 26. Oktober 2022 in Telepolis - Eine Chronologie des Scheiterns: Gasumlage und Gaspreisbremse
„Als Ersatz für die gekippte Gasumlage soll nun die Gaspreisbremse eingeführt werden. Doch auch dieses Vorhaben gleicht einer unzureichenden Entlastungsmaßnahme mit erheblichen technischen und rechtlichen Problemen. (…)Neben den technischen und rechtlichen Schwierigkeiten muss festgestellt werden, dass sich die Gaspreisbremse in die Odyssee vollkommen unzureichender Entlastungsmaßnahmen einreiht. Betont wird zudem immer wieder, dass der Anreiz zum Sparen nicht verloren gehen dürfe. Dies erscheint mehr als zynisch, wenn man bedenkt, dass es wohl eine Vielzahl an Menschen geben dürfte, die aufgrund der hohen Energie-, Miet-, und anderweitigen Lebenshaltungskosten schon in den vergangenen Jahren frieren mussten und das ganz ohne ideologisches Framing im Sinne von „Frieren gegen Putin“…“ Beitrag von Ricarda Julia am 20. Okt 2022 bei Klasse gegen Klasse - Schutz vor Energiepreisschock: DGB-Konzept für einen Energiepreisdeckel
„DGB fordert weitere Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Die bisherigen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung reichen noch nicht aus. Private Haushalte brauchen Schutz vor den massiven Energiepreisschocks. Deshalb hat der DGB bereits im Sommer die schnelle Umsetzung eines Energiepreisdeckels für Strom und Gas gefordert. Mittlerweile haben haben wir unsere Forderungen zu großen Teilen durchgesetzt.(…) Der DGB-Energiepreisdeckel funktioniert ganz einfach. Für jeden Haushalt wird ein Grundbedarf – getrennt für Strom und Gas – festgelegt. Der Grundbedarf soll sich am durchschnittlichen Verbrauch pro Haushalt in Deutschland aus dem Jahr 2021 richten. Für den Grundbedarf gilt dann ein gedeckelter, fester Preis pro verbrauchte Kilowattstunde Strom oder Gas. Zudem soll die Zeit bis zur Einführung des Energiepreisdeckels durch eine weitere einmalige Energiepreispauschale von 500 Euro sowie 100 Euro pro Kind überbrückt werden. (…) Der DGB fordert, dass der Staat für insgesamt zwei Monate die Abschlagszahlungen für Gas übernimmt…“ DGB-Meldung vom 19.10.2022 - Deutschland bremst EU-Gaspreisdeckel aus
„… Dass die Inflation nur gut halb so hoch ist, wie im Durchschnitt der EU-Länder, hat vor allem damit zu tun, dass in Frankreich die Preise für Gas und Strom schon seit einem Jahr gedeckelt sind. So blieb der Gaspreis in diesem Jahr konstant. Der Strompreis wurde schon im vergangenen Jahr blockiert und durfte im Wahljahr 2022 nicht um mehr als vier Prozent erhöht werden. (…) Obwohl auch im kommenden Jahr der Staat die Preise weiterhin abfedern will, wird sich die Energie auch für die Nachbarn im nächsten Jahr empfindlich verteuern, da weder Präsidentschafts- noch Parlamentswahlen anstehen. Damit wird auch in Frankreich die Inflation deutlich ansteigen. Denn im kommenden Jahr sollen die Preise zwar deutlich moderater als bei den Nachbarn steigen, aber immerhin soll die Preissteigerung 15 Prozent betragen dürfen, womit auch der Kaufkraftverlust dort an Fahrt aufnimmt. So werde die Staatskasse weiter geplündert, die Profite der Konzerne würden aber nicht angekratzt, kritisiert die linke LFI. So denkt man in der Regierung zum Beispiel nicht darüber nach, wie man Übergewinne verhindern oder auch nur abschöpfen könnte. Innerhalb der EU nimmt der Druck zu, eine gesamteuropäische Lösung für die explodierten Energiepreise zu finden. So hatte sich auch der französische Wirtschaftsminister Bruno Le Maire in einem Brief an die EU gerichtet, um eine gesamteuropäische Reaktion für das Problem einzufordern. Auch deshalb wird in der EU nun darüber nachgedacht, wie man vielleicht etwas zur Erleichterung tun könnte . So fordert eine größere Anzahl der Mitgliedsländer schon die sogenannte „iberische Ausnahme“ auf die gesamte EU auszuweiten. Damit ließen sich wenigstens die Strompreise senken. Bekanntlich sorgt vor allem das absurde Merit-Order-Preissystem für extreme Strompreise . (…) Derzeit bestimmt also das extrem teure Gas auch den Strompreis. Es wird nicht der Durchschnitt errechnet, sondern immer der höchste Preis bezahlt. Deshalb ist es einfach falsch, wenn gerne behauptet wird, dass der Streckbetrieb der altersschwachen, gefährlichen und zudem für die Stromversorgung unnützen Atommeiler Isar 2 oder Neckarwestheim 2 den Strompreis senken könnten. Dafür haben sich auch die Grünen gerade auf ihrem Parteitag ausgesprochen, womit sie die Tür für den Ausstieg aus dem Atomausstieg wieder aufgestoßen haben . Da wäre die Ausweitung der iberischen Ausnahme schon zielführender, um die Strompreise zu senken, wenngleich auch sie nicht an die Wurzel des Problems geht. Die Ausnahme wurde Spanien und Portugal im Sommer aus Brüssel gewährt. (…) In Portugal und Spanien wurde im Sommer der Gaspreis für die Stromerzeugung gedeckelt. Er betrug im Juni 40 Euro je Megawattstunde (MWh). Der Deckel wird bis zum nächsten Sommer, Monat für Monat um fünf Euro, bis auf 70 Euro je MWh angehoben. Womit, weil am Merit-Order-System nicht gekratzt wird, natürlich in beiden Ländern der Strompreis auch wieder steigen. (…) Mit dem Anstieg des gedeckelten Preises, steigen tendenziell auch die Übergewinne wieder. Für abgeschriebene Anlagen, wie Atomkraftwerke, ist das besonders lukrativ. Das hatte sogar der christdemokratische deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger schon vor zehn Jahren kritisiert. Man sollte doch eigentlich meinen, dass das Ziel sein sollte, diese absurde Lage und damit das Merit-Order-System abzuschaffen, welches die windfall profits erst generiert. Mit der sogenannten „Übergewinnsteuer“, wie sie in Italien vom neoliberalen Mario Draghi eingeführt wurde, wird nur etwas an der Wirkung herumgedoktert aber die Ursache nicht beseitigt. Sie beträgt nur 25 Prozent. Sie sorgt also auch dafür, dass 75 Prozent der „Übergewinne“, für die nichts getan wurde, in den Säckeln des Energiemonopols hängenbleibt. Doch wie aus Brüssel zu hören ist, soll nicht einmal die iberische Ausnahme kommen. Daran hat Deutschland entscheidend mitgearbeitet. „Hart auf der Bremse stehen in Sachen Gaspreisdeckel nach wie vor Deutschland und die Niederlande“, schreibt zum Beispiel der Standard aus Österreich. (…) Man dürfe nicht „das Preissignal ruinieren“, tönt es nun aus Berlin vom grünen Staatssekretär Sven Giegold. Will der also, dass sich viele Menschen im Winter es einfach nicht leisten können, ihre Wohnung zu heizen? Ist das das mit „Preissignal“ gemeint, dass sie angesichts exorbitanter Preise im Kalten sitzen sollen, weil sich Menschen mit geringen Einkommen diese Preise einfach nicht werden leisten können? Soziale Politik sieht anders aus. Angesichts dieser Denke verwundert es nicht, dass bei den geplanten Maßnahmen, wie der Übernahme der Abschlagszahlung im Dezember, besonders dann die begünstigt werden sollen, die bisher wenig sparsam waren oder das schlicht nicht nötig hatten. Das ist das übliche Gießkannenprinzip wie beim Tankrabatt. Auch davon haben Vielfahrer besonders profitiert, die eine Unterstützung in vielen Fällen sicher nicht nötig hatten…“ Beitrag von Ralf Streck vom 17. Oktober 2022 in Telepolis - [DGB] Von Abschlagszahlung bis Gaspreisdeckel: Die wichtigsten Infos
„Am 10. Oktober hat die Expert*innen-Kommission für Gas und Wärme ihren Zwischenbericht vorgelegt. Darin empfiehlt sie der Bundesregierung unter anderem die Übernahme des Abschlags für Gas im Dezember als Einmalzahlung sowie die Einführung einer Gaspreisbremse Anfang 2023. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen…“ Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Gaspreisbremse und Co. – FAQ vom 14.10.2022 beim DGB - Der Gaspreisdeckel kommt zu spät. Die Privathaushalte werden bei der Gaspreisbremse nicht ausreichend entlastet. Das ist kein Zufall, sondern politisch gewollt
„Der Gaspreisdeckel – oder die Gaspreisbremse, wie sie mittlerweile genannt wird – soll Privathaushalte ab März oder April 2023 entlasten. So jedenfalls die Empfehlung der Expertenkommission für Gas und Wärme. Bis dahin soll es im Dezember dieses Jahres zur Überbrückung zunächst eine Einmalzahlung geben, die sich an den Abschlägen des Vorjahres orientiert. Die Industrie wird ab dem 1. Januar mit 70 Prozent des Grundverbrauchs entlastet, die Haushalte erst im Frühjahr, dann aber mit 80 Prozent. Für die soziale Infrastruktur soll es Ausnahmen geben, ebenso ist ein Härtefallfonds geplant. (…) Für die entscheidenden Monate des Winters hingegen wird keine Planungssicherheit gewährleistet. Schlimmer noch: Die Einmalzahlungen gibt es nur im Dezember, die anderen Monate sollen teilsubventioniert werden. Was das konkret bedeuten soll, ließ die Kommission offen. Im Zweifel müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher sich das Geld für die restlichen Monate selbst einteilen. Dabei steigen ja nicht nur die Energiepreise, sondern auch die für alle anderen Waren. (…) Am schwersten wiegt jedoch, dass für die ab April geplante Preisbremse keine konkrete Untergrenze für den Grundverbrauch angesetzt ist. Ebenso ist keine konkrete Obergrenze ausdefiniert, was praktisch bedeutet, dass Villen- und Poolbesitzer, die auf die Preisbremse gar nicht angewiesen wären, mitentlastet werden. Wirklich sozial gerecht wäre nur ein Gaspreisdeckel mit Unter- und Obergrenze, was auch der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke in einem Sondervotum einfordert…“ Artikel von Ines Schwerdtner und Lukas Scholle vom 10. Oktober 2022 in Jacobin.de , siehe das angesprochene Sondervotum des ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke zum Zwischenbericht der Erdgas- u. Wärme-Kommission bei ver.di - Energie: Wenn die Reichen sparen würden. Die reichsten 10 Prozent in Deutschland verbrauchen so viel Energie wie die ärmsten 40 Prozent
„Deutschland im Winter, das heißt: Alle sollen weniger Energie verbrauchen. Aber ausgerechnet die Wohlhabendsten werden nicht in die Pflicht genommen. Dabei könnten sie mit nur wenig Verzicht besonders viel einsparen…“ Eine Analyse mit Grafiken von Malte Conradi, Christian Helten, Jonas Jetzig und Marie-Louise Timcke vom 7. Oktober 2022 in der Süddeutschen Zeitung online (plötzlich im Abo), siehe daher den Thread von Ann-Kristin Tlusty vom 8.10.22 : „Die reichsten 10 Prozent in Deutschland verbrauchen so viel Energie wie die ärmsten 40 Prozent. Würden sie sich „wie durchschnittlich wohlhabende Bürger“ verhalten, schreibt die @SZ, könnten sie 26 Prozent des Energiebedarfs der deutschen Privathaushalte einsparen. Und weiter heißt es: „Würden alle Deutschen ihren Energieverbrauch auf das Niveau der unteren 50 Prozent beschränken, brächte das gar eine Ersparnis von 41 Prozent.“ Die Berechnung stammt übrigens von @yl_oswald„ - Doppel-Wumms von Olaf Scholz: Euphorie ist beim Gaspreisdeckel nicht angebracht
„Wird es wirklich wummsen oder doch eher verpuffen? Olaf Scholz und seine Regierung haben ein 200 Milliarden teures Hilfspaket für die Energieversorgung angekündigt. Das ist gut. Aber der Teufel steckt im Detail
Erneut beschert uns die Regierung einen unangekündigten Wumms, nein, einen „Doppel-Wumms“! Wie schon beim Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr sind die jetzigen 200 Milliarden Euro Schutzschirm für die Energieversorgung im Winter zunächst einmal das Geheimnis von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) gewesen. Stolz präsentierten die drei ihren „Doppel-Wumms“ – ohne zu erklären, was genau darin enthalten sein soll. Klar ist bisher nur, dass die Umlage auf den Gaspreis nun gefallen ist, drei Tage bevor die Verordnung in Kraft treten sollte. Das hätte schon viel früher passieren müssen. Nicht nur, weil die Umlage juristische Mängel aufwies. Sie war von Anfang an ungeeignet, die Preise für den Winter zu stabilisieren. Die aufwendige Arbeit des Wirtschaftsministeriums: für die Tonne. Stattdessen soll es jetzt ein Gaspreisdeckel richten, oder besser gesagt eine Gaspreisbremse, denn das klingt weniger nach einem Markteingriff, ist aber im Endeffekt dasselbe. Derzeit tagt noch die von der Bundesregierung eingesetzte Gaspreis-Kommission, um die Details auszuarbeiten. Aber egal wie man das Kind nun nennen mag: Am Ende muss feststehen, welcher Grundverbrauch für Haushalte und Unternehmen preislich gedeckelt wird. Die Erfinderin des Gaspreis-Deckels, die Ökonomin Isabella Weber, die ebenfalls der Kommission angehört, schlägt ein Grundkontingent vor, das 5.000 Kilowattstunden pro Haushalt beträgt und bei dem jede weitere Person des Haushalts 2.000 Kilowattstunden bekommt. Eine andere Option wäre, den Grundverbrauch bei 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zu deckeln. Entscheidend wird sein, wie die Versorger, bei denen der Staat für die gestiegenen Preise nun einspringt, entschädigt werden. Sollten hauptsächlich sie profitieren, käme erneut die Übergewinnsteuer ins Spiel: Übermäßig hohe Gewinne im Energiesektor können so direkt wieder abgeschöpft werden. Auch Klimaauflagen für energieintensive Unternehmen müssten jetzt in den Gaspreisdeckel eingearbeitet werden. Immerhin ist es die Industrie, die einen Großteil der fossilen Energie frisst, also ein Sektor, der ohnehin klimafreundlich umgebaut werden muss. Ebenso entscheidend wird sein, wie systemrelevante Bereiche wie Krankenhäuser, Schulen und Pflegeheime beachtet werden. Es darf sich auf gar keinen Fall wiederholen, was sich in der Coronakrise ereignet hat: dass die Schwächsten am meisten unter der Energiekrise zu leiden haben. Dass an der öffentlichen Infrastruktur bei einer Gesamtsumme von 200 Milliarden Euro gespart werden würde, wäre eine soziale Katastrophe…“ Artikel von Ines Schwerdtner vom 05.10.2022 im Freitag online , siehe dazu:- „Doppelwumms” mit Folgen. Das Berliner 200-Milliarden-Euro-Entlastungspaket stößt in der EU auf Kritik: Es verschiebt die Gewichte in Europa weiter zu Lasten ärmerer Staaten und zugunsten des reichen Nordens
„Das 200 Milliarden Euro schwere Berliner Entlastungspaket („Doppelwumms“) stößt in zahlreichen EU-Staaten auf ernsten Protest. Ursache ist, dass Berlin – alle Hilfsprogramme zusammengenommen – nun eine Summe in Höhe von 8,3 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung zur Unterstützung nicht nur von Privathaushalten, sondern vor allem auch der Industrie aufbringen will. Das ist beträchtlich mehr, als alle anderen EU-Staaten locker machen können. Frankreich oder Spanien etwa planen Entlastungspakete im Wert von nur 2,9 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts. Damit läuft die Berliner Maßnahme darauf hinaus, der deutschen Industrie spürbare Vorteile gegenüber der Konkurrenz aus anderen EU-Staaten zu verschaffen. Unmut wird besonders aus Frankreich, Italien und Spanien laut. „Die Reichen helfen ihren Firmen mit enormen Summen, während die Armen dies nicht tun können“, kritisiert Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán. Forderungen nach einem schuldenfinanzierten EU-Entlastungspaket werden laut – auch, um die sich bereits abzeichnende Abwanderung von Unternehmen in die Vereinigten Staaten zu verhindern. (…) Ebenfalls gestern hielten EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton und Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni in einem Zeitungsbeitrag fest, man müsse fragen, was das deutsche Programm „für die Mitgliedstaaten“ bedeute, „die nicht über denselben haushaltspolitischen Spielraum wie Deutschland verfügen, um ihre Unternehmen und Haushalte vergleichbar zu unterstützen“. Mit Blick auch auf die ohnehin zunehmenden Differenzen zwischen dem reichen deutschen Zentrum der EU und immer dem weiter zurückfallenden Süden warnten Breton und Gentiloni, es gehe letztlich um „den Erfolg unseres europäischen Projekts“. (…) Breton und Gentiloni verbinden ihre Kritik mit der Forderung, den Kampf gegen die Energiekrise auf EU-Ebene zu führen – ähnlich der gemeinsamen Impfstoffbeschaffung im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie. Um „zu verhindern, dass die unterschiedlichen Spielräume, die die Staaten in ihren jeweiligen nationalen Haushalten haben, zu internen Verwerfungen führen“, solle man „über gemeinsame europäische Instrumente nachdenken“, erklären die beiden EU-Kommissare. Dies zielt auf ein gemeinsames EU-Programm zur Bekämpfung der Krisenfolgen, das – ähnlich der Hilfsprogramme beim Vorgehen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie – durch eine Aufnahme neuer Schulden finanziert würde. Berlin lehnt das bislang strikt ab. Darüber hinaus erhöhen Breton und Gentiloni den Druck, die Schuldenregeln in der EU abzumildern; das soll die finanziellen Spielräume vor allem der südlichen Eurostaaten erhöhen. So dringen die beiden EU-Kommissare darauf, künftig bei der Berechnung des staatlichen Schuldenstandes bestimmte Ausgaben, vor allem solche für das Militär oder für die Infrastruktur, von der Schuldenberechnung auszunehmen. Auch dies wird von der Bundesregierung seit je zurückgewiesen. Unklar ist, ob Berlin den Druck, der seit der Bekanntgabe des Entlastungspakets spürbar wächst, auf die Dauer abwehren kann…“ Bericht vom 5. Oktober 2022 von und bei German-Foreign-Policy
- „Doppelwumms” mit Folgen. Das Berliner 200-Milliarden-Euro-Entlastungspaket stößt in der EU auf Kritik: Es verschiebt die Gewichte in Europa weiter zu Lasten ärmerer Staaten und zugunsten des reichen Nordens
- Statement des ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke zum Hilfspaket der Bundesregierung
„Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender und Mitglied der Gas-Wärme-Kommission zur Ankündigung eines Hilfspakets im Volumen von 200 Mrd. Euro: „ver.di begrüßt, dass jetzt durch einen Sonderfonds mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro der Rahmen dafür geschaffen wird, um eine Gaspreisbremse für die privaten Haushalte und auch angemessene Lösungen für Unternehmen und Einrichtungen zu finanzieren. Damit wird der Weg frei gemacht für die seit längerer Zeit von ver.di geforderte Begrenzung der Energiekostenbelastung, insbesondere für Menschen mit mittleren und eher niedrigen Einkommen. Dass für die Finanzierung der Maßnahmen jetzt der Weg über einen kreditfinanzierten Sonderfonds gegangen wird, ist zunächst richtig. Umso notwendiger ist es nun allerdings auch, die Extragewinne jener Unternehmen abzuschöpfen, die von der Krise in besonderer Weise profitieren. Es ist endlich an der Zeit, dass die starken Schultern einen angemessenen Beitrag leisten, um die Krise zu überwinden. Mehr Steuergerechtigkeit gegenüber Wohlhabenden und eine Vermögensabgabe sind überfällig.““ Statement vom 29.09.2022 des ver.di-Vorsitzenden Frank Werneke zum Hilfspaket der Bundesregierung - Gaspreisbremse: Für Enteignung statt Subventionierung der Energiekonzerne!
„Heute Mittag hat die Regierung eine Gaspreisbremse beschlossen. Jedoch wird sie ohne die Enteignung der Energiekonzerne und Übergewinnsteuern indirekt von den Verbraucher:innen gezahlt. Bei einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (B’90/Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die Regierung heute eine Gaspreisbremse verkündet. Über die nächsten drei Jahre sollen 200 Milliarden Euro über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), der ursprünglich die „Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Coronavirus-Pandemie“ zur Aufgabe hatte, die Preise zu dämpfen. Dafür erhält er neue Kredite. Wenn Gasimporteure oder Endversorger die gestiegenen Weltmarktpreise nicht an die Verbraucher:innen weiter geben, sollen sie dafür entschädigt werden. Mit dem Paket könnte der Gaspreis jährlich um 27 Cent gesenkt werden, wenn man wie die tagesschau davon ausgeht, dass pro Cent, den der Gaspreis gesenkt wird, 2,5 Milliarden Euro benötigt werden. Was auf den ersten Blick gut aussieht, entpuppt sich allerdings schnell als Mogelpackung. Scholz nennt auch explizit die Industriebetriebe, die in den letzten Jahren Milliardengewinne gemacht haben, die entlastet werden sollen. Doch das Problem sitzt noch tiefer: Ohne Verstaatlichung der Energiekonzerne, ohne Übergewinnsteuern oder Vermögensabgaben für Superreiche, werden die Verbraucher:innen zwar kurzfristig entlastet, aber mittelfristig bedeutet es eine starke Steuerbelastung für die Verbraucher:innen…“ Beitrag von Simon Zinnstein am 29. Sep 2022 bei Klassegegenklasse - [DGB] Energiepreispauschale: Alles was Sie jetzt wissen müssen – Fragen und Antworten zur Auszahlung
„Von der kommenden Energiepreispauschale (EPP) profitieren alle Arbeitnehmer*innen. Aber nicht alle gleich. Die 300 Euro unterliegen nämlich der Steuerpflicht. Geringe Einkommen profitieren somit mehr als höhere – und das ist gut so! Das Geld soll vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Wir beantworten Ihre Fragen rund um den Bonus…“ FAQ vom 28.09.2022 beim DGB - Sonderfall BRD: Vielerorts in Europa gibt es längst Energiepreisdeckel und Übergewinnsteuern. Kleiner Überblick
„Seit Monaten lassen die Energiepreise Abermillionen verarmen, während Energiekonzerne Rekordgewinne machen. Staatliche Gegenmaßnahmen liegen auf der Hand. Viele Regierungen in Europa haben inzwischen Preisobergrenzen festgelegt und/oder »Übergewinnsteuern« für Krisenprofiteure. Zählt man die Länder, die bisher Energiepreisdeckel eingeführt haben, aber keine Sondersteuer, kommt man auf mindestens acht: Frankreich, Portugal, Österreich, Norwegen, Bulgarien, Kroatien, Slowenien und Estland. Die Ausgestaltung ist sehr unterschiedlich. Norwegen zum Beispiel hat einen pauschalen Höchstpreis für Strom festgelegt: 6,8 Cent pro Kilowattstunde (zum Vergleich: In Deutschland kostete die Kilowattstunde im Juni durchschnittlich 40,5 Cent). In Österreich hingegen wird nur eine bestimmte Menge gedeckelt. Darüber hinaus verbrauchter Strom muss zum Marktpreis bezahlt werden. Bis Mitte 2024 kosten die ersten 2.900 Kilowattstunden pro Haushalt und Jahr lediglich jeweils zehn Cent. Mehr als der Hälfte aller Haushalte in Österreich kommt mit weniger aus. (…) Zur Abschöpfung von Extraprofiten hat sich die französische Regierung bisher nicht durchringen können, aber in Großbritannien werden die Übergewinne der Öl- und Gaskonzerne vorübergehend mit 25 Prozent besteuert. Auf der Insel gibt es dafür keinen Preisdeckel, der den Namen verdient – es gibt zwar eine Behörde, die Höchstpreise festsetzen kann, doch die ist weit davon entfernt, korrigierend einzugreifen. Auch in Italien gibt es keine Preisbegrenzung, Übergewinne von Energiekonzernen werden aber besteuert. (…) Griechenland gehört zu den mindestens sechs europäischen Ländern, die Sondersteuer und Preisdeckel eingeführt haben. Vorreiter war Rumänien. Bereits im Herbst 2021 hat die Regierung in Bukarest eine Preisobergrenze für Strom (14 Cent pro Kilowattstunde) und Gas (63 Euro pro Megawattstunde) eingeführt sowie eine Übergewinnsteuer für Stromhersteller. Letztere liegt bei 80 Prozent und wurde zwischenzeitlich bis vorerst Ende März 2023 verlängert. Auch Spanien hat bereits im Herbst 2021 eine Sondersteuer für Stromproduzenten eingeführt, die Rede ist in Madrid aber nicht von einer Steuer oder Abgabe, sondern von einem »Mechanismus zur Verringerung der übermäßigen Vergütung auf dem Strommarkt, hervorgerufen durch erhöhte Preise für Erdgas«. (…) In Belgien schließlich wurde ein Energiepreisdeckel für einkommensschwache Haushalte beschlossen, eine 25prozentige Übergewinnsteuer für Energiekonzerne ist kurz davor – selbst von solch zaghaften Schritten ist die BRD weit entfernt. Steuerpolitisch wurden hier bisher nur Geschenke für Reiche beschlossen, und nach Lage der Dinge tritt am 1. Oktober die Gasumlage in Kraft. Verbraucher werden 2,49 Cent pro Kilowattstunde mehr zahlen müssen, um die Rekordgewinne der Energiekonzerne weiter zu steigern.“ Beitrag von Raphaël Schmeller und Alexander Reich bei der Jungen Welt vom 29. September 2022 - Gaskrise: Warum die Einkaufstour ohne Moral nicht alternativlos ist
„… Die Bundesregierung verurteilt nicht alle Angriffskriege, wenn es ums Gas geht. Dabei könnte beim Verbrauch angesetzt werden. Was ist z.B. mit der Gasverschwendung für Plastik-Vermüllung? (…) Die Plastikherstellung ist mit Abstand der größte industrielle Verbraucher von Erdgas, Erdöl und Strom, heißt es in einem Bericht des Centers for International Environmental Law und der Kampagne Break Free From Plastic. Die Plastikproduktion stellt damit noch die Stahl- oder die Automobilindustrie in den Schatten. 2020 sind demnach neun Prozent des EU-weiten Erdgasverbrauchs und weitere acht Prozent des Erdölverbrauchs auf ihr Konto gegangen. 40 Prozent allen Plastiks wird in der EU für Verpackungsmaterial eingesetzt. Würde diese Menge halbiert und die Recyclingrate in diesem Bereich auf 90 Prozent erhöht, ließen sich 6,2 Milliarden Kubikmeter Gas und 8,7 Millionen Tonnen Erdöl einsparen, rechnen die Autorinnen und Autoren vor. Das würde dem Gas und Erdölverbrauchs der Tschechischen Republik entsprechen. Hierzulande ist die Industrie mit 37 Prozent der größte Gasverbraucher, gefolgt von den privaten Haushalten, auf deren Konto 31 Prozent des Verbrauchs geht, was rund 30 Milliarden Kubikmeter sind. Weiters haben die Gaskraftwerke 12 Prozent, Gewerbe, Handel und Dienstleistung 13 Prozent und die Fernwärme sieben Prozent des Gases verbraucht. Alle Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2021. Oder mit anderen Worten, würde wie in dem erwähnten Bericht vorgeschlagen die ohnehin ärgerliche, oft als sinnlos empfundene und für die Umwelt schädliche Verpackungsflut halbiert, könnte EU-weit Gas in einem Umfang eingespart werden, der einem knappen Viertel des deutschen Privatverbrauchs entspricht. Aber dafür müssten Bundesregierung und EU-Kommission der Industrie ja Vorschriften machen, statt sich von ihr Gesetze schreiben zu lassen, mit der das Geschäftsrisiko der Energiekonzerne per Gasumlage von den Verbrauchern getragen wird…“ Beitrag von Wolfgang Pomrehn vom 28. September 2022 bei Telepolis - Neue Forderung von DWE: Energiekonzerne vergesellschaften! Initiative stellt umfangreichen Forderungskatalog auf
„Die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen fordert die Vergesellschaftung von Energiekonzernen. Genau ein Jahr nachdem 59,1 % der Berliner*innen sich für die Vergesellschaftung der Bestände großer Immobilienkonzerne entschieden haben, bezieht die Initiative damit nun auch aktiv Stellung in der bundesweiten Diskussion über Energiekrise und Inflation. Denn während der Senat die schnelle Umsetzung des Volksentscheids blockiert und sich die Mietenkrise zuspitzt, belastet die Energiekrise Mieter*innen zusätzlich. „Auch Energiekonzerne müssen vergesellschaftet werden“, fordert Kalle Kunkel, Sprecher der Initiative. „Seit unserem Volksentscheid hat sich die Situation deutlich verschlimmert: Die Mieten steigen, die Strompreise steigen und die Gaspreise explodieren. Viele von uns wissen nicht, wie sie über den Winter kommen sollen. Und währenddessen fahren die Konzerne weiterhin saftige Gewinne ein. Sie werden immer reicher, weil wir immer ärmer werden – das muss jetzt aufhören!“ Die Initiative weist darauf hin, dass die Vergesellschaftung von sowohl Immobilien- als auch Energiekonzernen eine dauerhafte und sichere Entlastung für Mieter*innen darstellt. Sie kritisiert nachdrücklich, dass die Konzerne mit Gütern der Daseinsvorsorge Profite erzielen. (…) Die Inititative Deutsche Wohnen und Co. enteignen fordert: 1. Wohnungskonzerne vergesellschaften – Energiekonzerne enteignen! 2. Strombörse abschaffen. 3. Indexmietverträge abschaffen! 4. Gasumlage abschaffen! Kaltmieten senken! Energiepreise deckeln! 5. Sofortiger Kündigungsstopp – Zwangsräumungen verhindern! 6. Ökologische Sanierung der Bestände – sofort & mietenneutral!“ Pressemitteilung der DWE-Redaktion vom 26. September 2022 und das gesamte Forderungspapier - Energiedeals mit Musterdiktaturen: Kanzler Scholz kehrt mit dürftigen Energiedeals von der Arabischen Halbinsel heim. Laut Experten wird die Wasserstoffkooperation mit der Region sozialen Wandel dort verhindern
„Mit allerlei Vereinbarungen zur Sicherung der deutschen Energieversorgung ist Kanzler Olaf Scholz von einer zweitägigen Reise in drei arabische Golfstaaten heimgekehrt. So wird die Bundesrepublik ab dem Jahreswechsel 2022/23 gut 137.000 Kubikmeter Flüssiggas aus den Vereinigten Arabischen Emiraten importieren. Das ist weniger als die Menge, die mit Nord Stream 1 an einem Tag eingeführt wurde. Zudem erhält Deutschland ab 2023 bis zu 250.000 Tonnen Diesel pro Monat aus den Emiraten. Diese verfügen über Lieferkapazitäten, weil sie ihre Öleinfuhr aus Russland verfünffacht haben. Umfassende Flüssiggasimporte aus Qatar, einem der größten Produzenten weltweit, sind nach aktuellem Stand frühestens in vier bis fünf Jahren möglich. Jenseits von Öl und Gas hat Scholz am Wochenende auch Vorbereitungen für den Bezug grünen Wasserstoffs aus Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten forciert. (…) Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate verfolgen ehrgeizige Ziele und wollen in der entstehenden globalen Wasserstoffwirtschaft führende Plätze einnehmen. In den Emiraten sind mit Siemens Energy und ThyssenKrupp bereits deutsche Konzerne an Wasserstoffprojekten beteiligt. Dabei weist die Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in einer Studie darauf hin, dass das Interesse der saudischen und der emiratischen Herrscherclans an der Wasserstoffwirtschaft nicht nur ökonomisch motiviert ist. Die im Entstehen begriffene Branche lasse sich in die bestehenden Eigentums- und Machtstrukturen einbinden, heißt es; das ermögliche es, die gegenwärtigen Herrschaftsverhältnisse „auch bei einer globalen Energiewende weitgehend aufrechtzuerhalten“. Setze man auf Wasserstoffproduktion in den Staaten der Arabischen Halbinsel, dann bedeute das zugleich, hält die SWP fest, „dass die soziale Entwicklung [dort] behindert wird“. (…) Vor Scholz‘ Besuch in den drei arabischen Golfstaaten hieß es aus Berliner Regierungskreisen, der Kanzler wolle sich intensiv bemühen, seine Gastgeber zu einer Abwendung von Moskau zumindest im Ukraine-Krieg zu bewegen. Darauf, dass dies gelungen sein könnte, deutet bislang nichts hin. Schon vorab urteilte der SWP-Experte Dawud Ansari mit Blick auf Saudi-Arabien, die dortige Regierung trete zur Zeit „mit einem ganz neuen Selbstbewusstsein auf“; sie sei gewiss nicht gewillt, den westlichen Staaten – Deutschland etwa – einen „Gefallen“ zu tun. Dies bestätigt sich nun.“ Bericht vom 26. September 2022 von und bei German-Foreign-Policy - [Unser Reden] Vergesellschaften wir den Energiesektor
„Die explodierenden Energiepreise stürzen viele in die Armut. Deswegen gehört die Energieproduktion in die öffentliche Hand – das ist besser für uns und besser fürs Klima.
Die aktuellen Energiepreissteigerungen stoßen Millionen Menschen in die Existenzkrise. Doch für die Energiekonzerne ist dieselbe Krise ein Goldrausch: Die Übergewinne der Strom- und Gasindustrie in Deutschland belaufen sich laut einer Studie des Netzwerks Steuergerechtigkeit allein im Jahr 2022 auf 75 Milliarden Euro. Die Übergewinne der Ölindustrie betragen geschätzt knapp 40 Milliarden Euro. Das sind lediglich die Zusatzgewinne, die über die üblichen Erträge hinausgehen. Wir erleben aktuell eine gigantische kriegs- und inflationsbedingte Umverteilung von unten nach oben. Zunächst sind dagegen dringende Maßnahmen erforderlich, die sofort wirken: Auch in Deutschland braucht es Gas- und Strompreisdeckel, wie sie in Frankreich, Spanien, Portugal oder Griechenland bereits eingeführt wurden. Zudem ist die Abschöpfung von Übergewinnen der Öl,- Gas-, und Stromindustrie überfällig. Mit der kurzfristig notwendigen Abschöpfung von Krisengewinnen und der Deckelung der Strom- und Gaspreise ist es jedoch noch nicht getan. Denn Jahrzehnte der Liberalisierung des Energiemarktes haben dazu geführt, dass einige wenige Konzerne den Markt beherrschen – und das auf Kosten des Klimas, da sie durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe jedes Jahr Milliardengewinne machen. Die galoppierenden Energiepreisen und die fortschreitende Klimakatastrophe beweisen: Wir können uns einen profitorientierten Energiesektor nicht mehr leisten. Die Kontrolle über den Energiesektor gehört in die Hände derer, die sie (ver-)brauchen. (…)
Nun soll der Konzern Uniper, der sich mit seinem fossilen Geschäftsmodell verzockt hat, mit mindestens 15 Milliarden Euro Staatsgeldern gerettet werden. Über die Gasumlage werden dem Konzern schätzungsweise weitere 20 Milliarden Euro zufließen. Während die Gewinne der Vorjahre privatisiert wurden, sollen die Verluste nun vom Staat und den Bürgern getragen werden. Natürlich ist es notwendig, dass der Staat zur Aufrechterhaltung der Gasversorgung eingreift. Doch man fragt sich, warum der Staat derart viel Geld investiert, um 30 Prozent eines Unternehmens zu erwerben, dessen Marktwert gerade bei rund 2 Milliarden Euro liegt. Eine komplette Verstaatlichung zu den aktuellen Marktkonditionen wäre nicht nur günstiger gewesen, man hätte dadurch auch die Geschäftspolitik lenken können. Jetzt möchte der deutsche Staat nicht mal seine Sperrminorität nutzen. Das bedeutet also: Kohle geben, aber nicht mitentscheiden. Zudem hätte man durch eine Verstaatlichung das kostspielige und zweifelhafte Instrument der Gasumlage ad acta legen können. Die Verluste aus dem Gasgeschäft wären damit nicht verschwunden, aber hätten vom Staat aufgefangen werden können. Um Konzerne in die öffentliche Hand zu überführen, muss der Staat jedoch nicht notwendigerweise Unternehmensanteile über den Markt erwerben: Auch die Enteignung von Energiekonzernen ist mit dem Grundgesetz kompatibel. (…) Diese Umverteilung von Reichtum durch Güter der öffentlichen Daseinsvorsorge ist nicht länger hinnehmbar und könnte mit der Enteignung von Energiekonzernen beendet werden. Das wäre auch vor dem Hintergrund der immer weiter fortschreitenden Klimakatastrophe sinnvoll. (…) Doch auch die Gas- und Stromnetze müssen in das Gemeineigentum überführt werden. Denn der überregionale Betrieb der Netze liegt derzeit in den Händen einiger weniger Konzerne. Ihr Geld verdienen die Netzbetreiber über die Netzentgelte, die alle Kundinnen und Kunden mit einem Zugang zum Strom- bzw. Gasnetz zahlen. Diese sind zwar durch die Bundesnetzagentur reguliert, ermöglichen den Netzbetreibern dennoch saftige Profite. (…) Bleibt zum Schluss die Frage, was mit den Energieversorgern und Netzen passieren soll, wenn sie der privaten Kontrolle entzogen sind. Eine Verstaatlichung, also die Kontrolle des Staates, ist nicht erstrebenswert, da das die Energieversorgung der Abhängigkeit wechselnder politischer Mehrheiten unterwerfen würde. Dass staatliche Kontrolle weder ein Garant für gemeinwohlorientierte Politik noch für einen klimagerechten Unternehmenskurs ist, zeigt sich bereits am Konzern EnBW, der zu mehr als 46 Prozent dem Land Baden-Württemberg gehört. Knapp ein Drittel der Stromproduktion speist sich noch immer aus fossilen Energieträgern. Und gegenwärtig beweist der grüne Wirtschaftsminister Habeck, dass auch auf die Beteuerungen einer vermeintlichen Klimaregierung kein Verlass ist (…)Wir müssen den Energiesektor also nicht nur den Händen kapitalistischer Unternehmen entreißen, wir dürfen ihn auch nicht einer politischen Klasse überlassen, die in deren Interesse agiert. Stattdessen muss die Gesellschaft darüber entscheiden können, wie die Energieversorgung der Zukunft aussehen soll. Den Rahmen für eine solche demokratische Kontrolle müssen die Klimaziele setzen…“ Artikel von Maximilian Becker am 20. September 2022 in Jacobin.de , siehe aktuell auch:- unser Dossier: Pflegefall Uniper? Von wegen: Umweltverschmutzer und Arbeitsplatzvernichter! und darin neu: Uniper wird verstaatlicht, nicht vergesellschaftet – Forderung von IGBCE und ver.di erfüllt?
- Musterschreiben für alle Endkund*innen von Gas und Stromanbietern – Wir weigern uns arm zu sein!
„Im Musteranschreiben geht es zunächst nur um die Rücknahme einer erteilten Einzugsermächtigung – unter Vorankündigung einer eventuellen finanziellen Notsituation und verbunden mit dem Protest, dass die Erhöhung nicht angemessen ist. Damit begibt sich niemand in eine rechtlich heikle Position (keinerlei Kündigungsgrund). Der Energieversorger kann jedoch nicht mehr fest damit rechnen die Energiemehrkosten am Ende des Jahres sicher zu erhalten und wird den politischen Druck bei einer hohen Anzahl an Widerrufen der Einzugsermächtigung zur Kenntnis nehmen. Also – hiermit geschieht nichts Wildes – aber es ist sehr wohl mehr als nichts: ein konkretes, sehr niederschwelliges Protestangebot, was zudem einigen bei der Jahresendabrechnung die Möglichkeit eröffnet, Akut-Hilfe zu beantragen.“ Musterschreiben der „Kölner Vollversammlung gegen Preiserhöhungen!“ am 18. September 2022 bei Enough14D – siehe auch die pdf bei der Initiative - Metallunternehmen wollen Energiekosten auf Beschäftigte abwälzen: Sie wollen Beschäftigte ins Homeoffice schicken
„Die Arbeitgeber der Metallindustrie haben einen brisanten Energiesparplan für den Winter entwickelt: Sie wollen Beschäftigte ins Homeoffice schicken. So verbrauchen die Firmen weniger Gas – und die Arbeitnehmer sichern ihre Jobs. Die Gewerkschaften sind empört. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, will im Falle einer Gasmangellage die Energiekosten der Unternehmen auf die Beschäftigten abwälzen. Er glaube, dass es viele Mitarbeiter gebe, die versuchten, dem Unternehmen Strom und damit Kosten zu sparen und ihre Arbeitsplätze abzusichern, indem sie von zu Hause arbeiteten, sagte Wolf. »Das erwarte ich auch.« (…) Deutliche Kritik an den Plänen kommt von den Gewerkschaften. »Seine Produktionsmitarbeiter wird auch Herr Wolf sicher lieber in seinen Werken sehen«, sagte IG-Metall-Chef Jörg Hofmann. Er habe zudem größte Zweifel, dass es wirklich energieeffizienter sei, wenn sehr viele Arbeitnehmer zu Hause arbeiteten und dort Strom und Wärmeenergie verbrauchten. »Und es geht ja um das Sparen von Energie in einer Krise und nicht um das Sparen für das Unternehmen.«…“ Meldung vom 10.09.2022 beim Spiegel online - DGB-Faktenblatt Energiepreisdeckel: Preise rauf? Deckel drauf!
„Der DGB fordert einen Energiepreisdeckel für Strom und Gas. Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung ist hier zu zögerlich und viele Fragen sind noch unklar. Mehr Informationen gibt es im Faktenblatt Energiepreisdeckel… Fragen und Antworten rund um den Energiepreisdeckel vom 08.09.2022 beim DGB - Schutz vor Energiepreisschock: DGB-Konzept für einen Energiepreisdeckel
„DGB-Chefin Yasmin Fahimi fordert weitere Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung. Die bisherigen Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung reichen bei Weitem nicht aus. Die Bundesregierung ist deshalb in der Pflicht, die privaten Haushalte vor den massiven Energiepreisschocks zu schützen. Der Grundbedarf an Strom und Gas muss für alle Menschen bezahlbar bleiben. Mit dem Vorschlag des DGB für einen Energiepreisdeckel soll privaten Haushalten ein bezahlbarer Grundbedarf ermöglicht werden. (…) Die Bundesregierung ist deshalb in der Pflicht, die privaten Haushalte vor den massiven Energiepreisschocks zu schützen. Der Grundbedarf an Strom und Gas muss für alle Menschen bezahlbar bleiben. Wer hingegen auf großem Fuß lebt, sollte dafür auch bezahlen. Zeitgleich müssen wir jetzt alles daransetzen, Energie einzusparen und die erneuerbaren Energien beschleunigt auszubauen. Das senkt die Inflationsentwicklung und wendet eine mögliche Gas-Mangellage ab.“
Spürbare Entlastung auch für Rentner*innen, Auszubildene, Studierende und Transferleistungsbezieher*innen
„Bis zur Einführung des Energiepreisdeckels muss eine weitere Energiepreispauschale von 500 Euro für spürbare Entlastung sorgen. Im Gegensatz zu der ersten Energiepreispauschale, die in diesen Tagen überwiesen wird, müssen bei der Neuauflage auch Rentner*innen, Auszubildene, Studierende und Transferleistungsbezieher*innen berücksichtigt werden.“
Bezahlbarer Grundbedarf mit einem Energiepreisdeckel
„Mit unserem Vorschlag für einen Energiepreisdeckel soll privaten Haushalten ein bezahlbarer Grundbedarf ermöglicht werden. Orientiert am bundesdeutschen Durchschnitt schlagen wir bei Gas konkret vor, dass pro Haushalt 7000 kWh zur Verfügung stehen, für jede weitere Person im Haushalt kommen 2000 kWh hinzu. Der Preis soll auf 9 ct/kWh begrenzt werden. Ein 3-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem Verbrauch dürfte mit unserem Vorschlag rund 1200 Euro im Jahr sparen. Oberhalb des Grundbedarfs bildet sich der Preis am Markt. Damit wird bei Haushalten mit höherem Verbrauch ein effektiver Anreiz gesetzt, Energie einzusparen. Der Energiepreisdeckel leistet damit zweierlei: einerseits eine effektive Kostenbegrenzung und Entlastung der privaten Haushalte, andererseits starke Anreize zum Energiesparen.“…“ DGB-Meldung vom 30.08.2022 , siehe auch:- [ver.di] Energiepauschale für alle
„„Die Bevölkerung schaut voller Sorge auf die massiv steigenden Preise, insbesondere auf die explodierenden Energiekosten. Wir brauchen deshalb dringend ein drittes Entlastungspaket – und zwar eines, das gezielt die Menschen mit mittleren und eher niedrigen Einkommen unterstützt“, fordert der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. Die Forderung wie die Sorgen sind mehr als berechtigt. Das 9-Euro-Ticket läuft Ende August aus, auch der Tank-Rabatt wird dann entfallen. Was bisher Entlastung in den Haushalten der Bevölkerung gebracht hat, wird sie nun zusätzlich zu den ohnehin stetig steigenden Energiekosten und Lebensmittelpreisen belasten. Die Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr oder mit dem Auto zur Arbeit werden wieder teurer für alle, die darauf angewiesen sind. (…) Haupttreiber sind laut Dullien vor allen die rasant gestiegenen Gas- und Nahrungsmittelpreise. Wer sein Geld nur noch in die grundlegenden Kosten – Miete, Energie, Lebensmittel – stecken muss, fällt für anderen Konsum weg. Mit der Folge, dass die gesamte Wirtschaft schwächeln wird…“ ver.di-Meldung vom 27.08.2022
- [ver.di] Energiepauschale für alle
- Streit in der Ampel-Koalition Gerechtigkeitsfragen bei der Gasumlage
„… Seitdem die Bundesregierung die Gasumlage vor drei Wochen beschlossen hat, hagelt es Kritik und die Liste der Vorwürfe ist lang: Ungerecht sei sie, bestrafe lediglich Gasverbraucher und hier vor allem die Niedrigverdiener. Gleichzeitig treibe sie Preise zusätzlich in die Höhe, riskiere den sozialen Frieden und verschaffe einigen Unternehmen zusätzliche Profite, die durch gestiegene Energiekosten ohnehin schon Milliardengewinne einfahren. Eine Mehrwertsteuersenkung für Gas, die Bundeskanzler Olaf Scholz wenige Tage nach Bekanntgabe der Gasumlage verkündete, sollte verhindern, dass auch der Staat zusätzlich profitiert – und sorgte erneut für Ärger. Die Steuersenkung gleiche die Umlage nicht völlig aus, berechneten Vergleichsportale, zudem werde bislang nicht genug gegen die ohnehin schon stark gestiegenen Gaspreise getan, sagen Kritiker. (…) Der Politwissenschaftler und Redakteur der Monatszeitschrift „Blätter für deutsche und internationale Politik“, Albrecht von Lucke, spricht von einer „Beliebigkeit der Inhaftungnahme“ von Gasverbrauchern und wirft der Bundesregierung sogar einen „doppelten Fehler“ vor: „Erstens Konzerne zu retten, die es nicht nötig haben, und zweitens Mieterinnen und Mieter zu belasten, die nur dem Zufall geschuldet Gas- und nicht Ölkunden sind.“ Darin läge eine doppelte Ungerechtigkeit. Zum Ausgleich könnte eine sogenannte Übergewinnsteuer Unternehmen stärker zur Kasse bitten, die gerade als Krisengewinner ihre Gewinne durch hohe Energiepreise vervielfachen konnten. Dies sind vor allem ausländische Konzerne, die selbst Gas oder Erdöl fördern, aber auch deutsche Unternehmen wie RWE profitieren von der Krise…“ Analyse von Oliver Sallet vom 25. August 2022 bei tagesschau.de - Gasumlage-Profiteure: „Wir stehen auf dem Standpunkt, dass ein Unternehmen auch Gewinne machen muss“ (BMWK)
- THE veröffentlicht Gasumlage-Profiteure: Nicht alle sind in akuter Schieflage!
„Mit Spannung wurde erwartet, welche Unternehmen eigentlich die Gasumlage bekommen. Nun hat Trading Hub Europe die Profiteure veröffentlicht. Insgesamt haben sie 34 Milliarden Euro „angemeldet“. Nicht alle sind in einer akut finanziellen Schieflage.
Die Gasumlage, die ab 01.10.2022 von allen Gaskunden in Höhe von rund 2,59 Cents pro kWh brutto zusätzlich zum Gaspreis zu zahlen ist, soll Gasversorger vor der Pleite retten, damit nicht die deutsche Gasversorgung zusammenbricht. Wer nun tatsächlich diese Umlage erhält war bislang unklar. Nun hat Trading Hub Europe die Profiteure der Gasumlage in ihren FAQ veröffentlicht. Laut THE haben „insgesamt 12 Unternehmen (AXPO Solutions AG, DXT Commodities S.A., EWE Trading GmbH, ENET Energy SA, Gunvor Group Ltd., RWE Supply & Trading GmbH, OMV Gas Marketing & Trading Deutschland GmbH, SEFE Marketing & Trading Ltd, Uniper SE, Vitol SA, VNG Handel & Vertrieb GmbH, WIEH GmbH) entsprechende Meldungen und Prognosen an THE gemeldet.“ „Insgesamt haben die 12 Unternehmen rund 34 Mrd. als Prognosewert an THE gemeldet. Dies stellt noch keinen geprüften Anspruch dar, die tatsächlichen Werte der Unternehmen werden erst durch die weiteren monatlichen und testierten Werte in den Meldungen ggü. THE konkretisiert. Diese können höher oder niedriger liegen. Der genannte Wert ist ein Prognosewert“, so THE weiter. (…)
Angesichts der teilweise Milliarden-Gewinne stellt sich die Frage, ob der Gasumlage-Mechanismus wirklich gerecht ist. Denn auch Bürger, die bereits hoch belastet sind, müssen nun für Konzerne zahlen, denen es insgesamt teilweise anscheinend hervorragend geht.
Und beim genaueren Hinsehen ist auch fraglich, ob die Umlage überhaupt auch für Uniper ein geeignetes Instrument ist. Denn Uniper musste auch Darlehen zur Finanzierung der Pipeline Nord Stream 2 in Höhe von rund einer Milliarde Euro komplett abschreiben. Auch in Folge dessen hat sich der Konzern in Schieflage manövriert. Zudem sind Fortum, der Mehrheitseigner von Uniper und Finnland, das rund 50 Prozent an Fortum hält, nicht bereit, Uniper mehr als die bereits zugesagten rund vier Milliarden Euro Barmittel und ebenso hohe Garantien zur Verfügung zu stellen. Wieso muss dann der deutsche Gasverbraucher diese Zeche zahlen? Oder kann nicht der Staat Uniper ähnlich wie Lufthansa retten? Einfacher wäre eine direkte staatliche Beihilfe ohnehin, dann könne man sich zumindest die Gasumlage-Mehrwertsteuer-Maßnahme sparen.“ Meldung vom 22.08.2022 der Energie-Experten - Milliardengewinne durch Gasumlage: „Das ist skandalös“
„Einen Milliardengewinn einfahren und trotzdem Geld aus der Gasumlage mitnehmen? Geht, auch wenn Verbraucherschützer die Lücke und das Verhalten einiger Firmen geißeln. Die THE hat nun eine Liste aller betroffenen Importeure veröffentlicht. Doch nicht nur der wohl größte Profiteur EnBW steht darauf, sondern auch RWE. Warum?...“ Artikel von Florian Güßgen vom 22. August 2022 in der Wirtschaftswoche online - Umfangreicher Thread von Malte Kreutzfeldt vom 22.8.2022 : „So, jetzt sind endlich alle Unternehmen bekannt, die sich gemeldet haben, um Ansprüche aus der #Gasumlage geltend machen zu können (…) Die Begründung des @bmwk für die Umlage, nämlich dass die Gas-Importeure vor einer Insolvenz bewahrt werden müssten, scheint angesichts einiger Unternehmen auf dieser Liste schwer nachvollziehbar (um es freundlich auszudrücken). (…) Zur Frage, warum auch profitable Konzerne Geld erhalten, teilt mir das @BMWK mit: „Die Verordnung muss dem Gleichbehandlungsgrundsatz genügen, so dass sie alle Importeure russischen Erdgases erfasst sind, auch wenn diese neben Gas auch Strom im Unternehmensportfolio bedienen.“…“ Siehe auch:
- Tweet und Video von Tilo Jung vom 22.8.2022 : „Welche Voraussetzungen muss ein Energie-Unternehmen eigentlich erfüllen, um die #Gasumlage zu nutzen? „Eine drohende Insolvenz gehört nicht dazu“, erklärte heute Habecks Wirtschaftsministerium. „Wir stehen auf dem Standpunkt, dass ein Unternehmen auch Gewinne machen muss„“
- THE veröffentlicht Gasumlage-Profiteure: Nicht alle sind in akuter Schieflage!
- Aufstocken, entlasten, nachzahlen: Sozial- und Wohlfahrtsverbände fordern gezielte Hilfen für ärmere Haushalte
„Insbesondere einkommensschwache Haushalte werden sich in den kommenden Monaten mit erheblichen finanziellen Herausforderungen durch die neue Gasumlage konfrontiert sehen. Konkrete Vorschläge zur Entlastung haben die Sozial- und Wohlfahrtsverbände zur Hand. Angesichts gestiegener Energie- und Lebensmittelpreise fordert der Sozialverband VdK Deutschland etwa ein Wärmekontingent von 10 000 Kilowattstunden pro Haushalt »zu einem fairen Preis«, eine Energiepreispauschale für Rentner*innen in Höhe von 300 Euro sowie ein reformiertes Wohngeld samt Heizkostenpauschale für all jene, die mit geringem Einkommen oberhalb des Hartz-IV-Regelsatzes auskommen müssen. Wichtig sei, so VdK-Präsidentin Verena Bentele, »dass diese Pauschale die real entstehenden Energiekosten komplett berücksichtigt und jährlich angepasst wird«. In eine ähnliche Kerbe schlägt auch der Paritätische Gesamtverband, der darüber hinaus noch eine Anhebung des Regelsatzes auf 678 Euro fordert. Sämtliche Maßnahmen sollten indes »umgehend und nicht erst ab Januar 2023«, in Kraft treten, betont Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. (…) Harald Thomé ist Mitbegründer und Berater beim Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein »Tacheles« in Wuppertal. Im Einklang mit dem Paritätischen Gesamtverband fordert auch er die Heraufsetzung der Regelsätze für Bezieher*innen von Hartz-IV und Sozialhilfe sowie für all jene, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Bei der gegenwärtigen Regierungskoaliation sei dieser Schritt aber »nur schwer vorstellbar«, so der Berater. Eine Zwischenforderung von 100 Euro pro Monat sei die realistischere Forderung. Er weist zudem darauf hin, dass Hartz-IV-Bezieher*innen neben den bisherigen Mehrbelastungen durch Inflation und gestiegene Energiekosten häufig noch von Kürzungen der Jobcenter betroffen sind. »Wenn man den armen Menschen wirklich etwas Gutes tun will«, sagt Thomé dem »nd«, »dann macht man ein Moratorium zur Streichung aller Kürzungen bezüglich Unterkunft und Heizung sowie der Aufrechnung von Rückforderungen und Darlehen«. Die Ausweitung des Wohngeldes bezeichnet er hingegen als ein »begrüßenswertes Förderinstrument« für einkommensschwache Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen. Bei einer Novellierung sei aber zu beachten, dass die Heizkosten ebenfalls einberechnet werden. »Dann halte ich das für eine gute Herangehensweise.« (…) Angesichts steigender Nachzahlungsforderungen der Energieversorger möchte Thomé zudem eine Wissenslücke schließen: Auch Haushalte jenseits der Armutsgrenze, die keine Sozialleistungen beziehen, haben ein Anrecht auf einen anteiligen Übernahmeanspruch ihrer Heizkosten. Entscheidend sei dabei, dass man noch »im Monat der Nachforderungszahlung zum Jobcenter oder Sozialamt geht«, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. Einer alleinstehenden Person mit einem Nettoverdienst von 1700 Euro und einer Nachzahlung von 800 Euro stünde beispielsweise ein Aufstockungsanspruch in Höhe von 400 Euro zu, rechnet Thomé vor. Sein Fazit: »Das ist eine Sache, über die muss informiert werden – das wird einigen den Arsch retten.«“ Artikel von Joel Schmidt vom 19. August 2022 in neues Deutschland online - Nach Verkündung der Höhe der Gasumlage wird breit Entlastung und Gaspreisdeckel gefordert (beides richtig) – aber noch zu wenig sie selbst und ihre Berechnung kritisiert
- Frank Werneke zur Bekanntgabe der Gasumlage: Wir brauchen ein weiteres Entlastungspaket und einen Gaspreisdeckel
„Die Gasumlage wird viele Menschen vor allem mit niedrigen und mittleren Einkommen in große, zum Teil existenzielle Schwierigkeiten stürzen. Das muss verhindert werden. Die Bundesregierung ist gefordert, ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg zu bringen, das die Menschen vor Energiearmut schützt. Das Herumschrauben am Einkommenssteuertarif ist dafür keine Lösung, wir brauchen vielmehr eine schnelle und wirksame Entlastung insbesondere für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Wir brauchen einen Gaspreisdeckel für den normalen Verbrauch, das sind beispielsweise für eine vierköpfige Familie etwa 12.000 Kilowattstunden pro Jahr. Die Kosten hierfür müssen auf dem Niveau von 2021 gedeckelt und für die Energieversorger ausgeglichen werden.“ ver.di-PM vom 15.08.2022 (ohne Titel) - Großes Paket für die Armen gefordert: Nach Verkündung der Höhe der Gasumlage wird der Ruf nach Entlastungen lauter
„Exakt 2,419 Cent pro Kilowattstunde soll sie betragen – die heftig umstrittene Gasumlage. Dies gab die Trading Hub Europe, ein Gemeinschaftsunternehmen der hiesigen Gas-Fernleitungsnetzbetreiber, am Montag in Ratingen bekannt. Mit der Umlage werden ab Oktober erhöhte Beschaffungskosten von Importeuren über die Versorger an die Verbraucher, also Privathaushalte und Unternehmen, weitergegeben. Sie soll dann nach einer Frist von vier bis sechs Wochen fällig sein. Dies wird sich sogar in der Inflationsrate bemerkbar machen: »Die nun angekündigte Umlage würde rechnerisch die Inflationsrate um 1,0 Prozentpunkte erhöhen, wenn auf die Umlage auch Mehrwertsteuer erhoben wird«, sagte Sebastian Dullien, Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), gegenüber »nd«. Daher könnte die Inflationsrate im vierten Quartal »im ungünstigen Fall« sogar die Marke von zehn Prozent übersteigen. Die Gasumlage, die bis April 2024 erhoben werden soll, würde Privathaushalte sehr unterschiedlich treffen. Etwa die Hälfte von ihnen nutzt Erdgas zum Heizen und für Warmwasser. Der Verbrauch variiert sehr stark, besonders hoch ist er in freistehenden, kaum gedämmten Einfamilienhäusern. Bei einem vierköpfigen Haushalt mit Einfamilienhaus und einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden summieren sich die Mehrkosten durch die Umlage auf 576 Euro im Jahr, ohne Mehrwertsteuer wären es rund 484 Euro. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat auf EU-Ebene eine Befreiung der Umlage von dieser Steuer erbeten. Angesichts solcher Summen wird der Ruf nach Entlastungen lauter, die auch Kanzler Olaf Scholz vage angekündigt hat. So sagte IMK-Direktor Dullien, neben erneuten staatlichen Einmalzahlungen im Winter wäre es jetzt »zielführend«, den Vorschlag eines Preisdeckels für einen Grundverbrauch von Gas für die Privathaushalte schnell umzusetzen und mit der Einführung der neuen Gasumlage in Kraft zu setzen. »Wir nehmen die Bundesregierung beim Wort und erwarten umfassende Hilfen für alle, die sie benötigen«, erklärte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. »Es braucht kein Entlastungspäckchen für alle, sondern ein großes Paket für die Armen.« Schneider fordert etwa eine deutliche Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 678 Euro und eine Verlängerung des 9-Euro-Tickets. Für Dietmar Bartsch, den Ko-Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, ist die Gasumlage ein »Spaltpilz für die Gesellschaft«. Er sagte: »Wir brauchen einen heißen Herbst der Proteste gegen die Energiepolitik der Bundesregierung.« Viviane Raddatz vom Umweltverband WWF forderte die Regierung auf, »schleunigst weitere Maßnahmen vorzulegen, die verbindliche Einsparungen vorsehen, insbesondere auch in der Industrie, und die vor allem untere und mittlere Einkommensgruppen entlasten, ohne Anreize für fossilen Mehrverbrauch zu setzen«. Dies ließe sich durch Abbau klimaschädlicher Subventionen oder eine Übergewinnsteuer finanzieren.“ Artikel von Kurt Stenger vom 15. August 2022 in neues Deutschland online - Der wankende Gasmarkt: Mit der Umlage will die Regierung die Versorgung sicherstellen. Bei der Finanzierung gäbe es Alternativen
„Wussten Sie eigentlich, dass Deutschland zuletzt Weltmeister beim Importieren von Erdgas war? Selbst China, das bevölkerungsreichste Land und die größte Volkswirtschaft mit ihrem schier unstillbaren Energiehunger, brachte es nicht auf solche Mengen. Knapp 160 Milliarden Kubikmeter des fossilen Energieträgers waren es im Jahr 2020 – Tendenz stark steigend. Mit dem Atom- und insbesondere dem Kohlestieg wurde Erdgas eine immer zentralere Rolle im Strom- und vor allem im Wärmebereich sowie bei industriellen Prozessen zugedacht. Wobei Russland mit 55 Prozent Anteil an den Importen Hauptlieferant war – auch hier Tendenz stark steigend. Die große Abhängigkeit vom Erdgas rächt sich nun angesichts der ausbleibenden Lieferungen aus Russland, von wo nur noch ein Bruchteil früherer Mengen ankommt. (…) Mit Abstand größter Gasgroßhändler ist Uniper. Die Abspaltung des Energiekonzerns Eon hat zwar auch eine Kraftwerkssparte, doch diese kann die Verluste aus dem dominierenden Gashandel nicht annähernd ausgleichen. Bereits im ersten Quartal gab es einen Nettoverlust von gut drei Milliarden Euro, der noch deutlich wachsen dürfte. Uniper, immerhin ein Konzern mit rund 12 000 Beschäftigten, würde absehbar in die Insolvenz schlittern. Hier stieg mittlerweile der Bund mit 30 Prozent ein, sodass sich Uniper mehrheitlich in deutschem und finnischem Staatsbesitz befindet. Auch die Leipziger Gasfirma VNG, das größte Unternehmen mit Sitz in Ostdeutschland, meldete bereits Bedarf für staatliche Hilfen an. Allein ein Zusammenbruch von Uniper würde, da keine anderen Händler bereitstünden, dazu führen, dass ihre Kunden, also rund 100 Versorger vor Ort, kein Gas mehr erhalten. (…) Kanzler Olaf Scholz hat, bislang recht vage, zusätzliche Entlastungen für Betroffene angekündigt. Doch zielgenau können diese mit Blick auf die Gaskosten kaum sein: Etwa die Hälfte der Bevölkerung heizt nicht mit Gas. Und die, die dies oft unfreiwillig tun, haben extrem unterschiedliche Verbräuche je nach Beschaffenheit des Heims: In einer gut wärmegedämmten Wohnung mit Nachbarn rechts und links, oben und unten ist der Verbrauch relativ gering. In einem freistehenden Einfamilienhaus, an dem seit Jahrzehnten nichts gemacht wurde, kann die Umlage bei vergleichbarer Haushaltsgröße um ein Vielfaches höher ausfallen. Für Privathaushalte ginge es letztlich nur dann gerecht zu, wenn die Gasumlage vom Staat finanziert werden würde. Eine Energiesparkampagne mit staatlichen Fördermitteln etwa für effiziente Duschköpfe und Heizungsthermostate sowie seriöse Energieberatung würde der Versorgungssicherheit dienen und für geringere Gaskosten sorgen. Und auf lange Sicht geht es eigentlich nur um eines: einen Ausstiegsplan für Erdgas.“ Artikel von Kurt Stenger vom 16. August 2022 in neues Deutschland online
- Frank Werneke zur Bekanntgabe der Gasumlage: Wir brauchen ein weiteres Entlastungspaket und einen Gaspreisdeckel
- Unerträglich ungerecht: Statt der Gas-Umlage hätte die Regierung lieber für einen Gaspreisdeckel entscheiden sollen
„… Die Gas-Umlage kommt. Ab Oktober dürfen Lieferanten die derzeit horrenden Gaspreise auf ihre Kund:innen umlagern. Das ist unerträglich ungerecht. Denn im Klartext bedeutet der Plan von Wirtschaftsminister Habeck (Grüne): Wieder einmal werden Bürger:innen gezwungen, mit ihrem Geld einige Konzerne zu retten. Hierfür sollen alle Verbraucher:innen den gleichen Aufpreis pro Kilowattstunde zahlen, egal wie wie arm oder reich sie sind. Auf die Haushalte kommen deshalb Mehrkosten von Hunderten Euro pro Jahr zu. Der Sozialverband VdK warnt, dass dies viele ärmere Menschen in den Ruin treiben wird. Unerträglich ist die Gas-Umlage auch, weil die Ampel scheinbar meint, die offensichtliche Alternative ignorieren zu können: den Gaspreisdeckel. Das unter anderem von den Linken und dem DGB vertretene Konzept sieht vor, einen zum Leben notwendigen Grundbedarf an Energie festzulegen, für den die Preise staatlich garantiert werden. Anders als bei der Gas-Umlage würden ärmere Menschen nicht ab der ersten Kilowattstunde bestraft und so zum Beispiel genötigt, trotz Krankheit die Heizung nicht mehr aufzudrehen. Verteuert würde der über den Grundbedarf hinausgehende Konsum – der tendenziell von wohlhabenderen Menschen getätigt wird. (…) Auch „zu teuer“ kann kein Argument sein – zumal Gasversorger wie Wintershall Dea oder RWE weiterhin Milliardengewinne erwirtschaften. Es wäre Balsam für den sozialen Zusammenhalt, wenn das nötige Geld durch Steuern auf Übergewinne, Vermögen und Erbschaften beschafft wird. Es wäre das Signal: Für die Krise zahlen nicht die Armen, sondern die Reichen.“ Kommentar von Timm Kühn vom 8. August 2022 in der taz online – der eigentlich Klassengegensatz besteht übrigens im Frieren für sichere Gewinne aus dem Gasgeschäft… - Chef des Mieterbunds warnt: „Millionen Mieter werden ihre Heizkosten nicht zahlen können“
„Lukas Siebenkotten fordert besseren Kündigungsschutz und ein Schuldenmoratorium. Sonst könnten ein Drittel der Menschen ihre Energierechnung nicht bezahlen. (…) Betroffen seien vor allem Menschen, die knapp oberhalb jeder staatlichen Transferleistung liegen. „Wir sprechen hier über Millionen“, warnte Siebenkotten. Um Mieter zu entlasten, fordert der Mieterbund eine umfassende Reform des Wohngelds und einen besseren Kündigungsschutz. „Man müsste die Einkommensgrenzen für Menschen, die Wohngeld beanspruchen können, deutlich erhöhen“, sagte Siebenkotten. Er sieht die Grenze bei einem Haushaltsnettoeinkommen von 5000 Euro im Monat. Zudem müssten eine jährliche Heizkostenpauschale und eine Klimakomponente in das Wohngeld eingebaut werden. Damit könnten etwa Mietsteigerungen im Anschluss an eine energetische Sanierung aufgefangen werden (…) Mieter, die die hohen Energiekosten nicht zahlen können, müssten vor Kündigungen geschützt werden und darüber hinaus eine zweijährige Stundung der Schulden erhalten, fordert der Mieterschützer…“ Artikel von Heike Jahberg vom 07.08.2022 im Tagesspiegel online - Gasumlage befördert Forderungen nach Kostendeckel, Wohnungskündigungsschutz und Übergewinnsteuer – noch zu wenige nach Vergesellschaftung der Energieversorgung…
- Gasumlage: Bundesregierung belastet Verbraucher:innen und schützt Profite der Konzerne
„Die Bundesregierung hat eine Gasumlage beschlossen: Energiekonzerne sollen die gestiegenen Kosten beim Einkauf zu 90 Prozent auf die Kundschaft abwälzen können. Die Preise für Gas sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab dem 1. Oktober nochmals weiter steigen. Zwischen 1,5 und 5 Cent pro Kilowattstunde dürften dann durch die jüngst erlassene Gasumlage anfallen. Bei einem vierköpfigen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden könnte dies bis zu 1.000 Euro an zusätzlichen Kosten bedeuten. Mit der Gasumlage will Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck angeschlagene Energieunternehmen stützen. Habeck bezeichnet die Umlage als “notwendig”. Hintergrund ist die Rettung des Energiekonzerns Uniper, der aufgrund gedrosselter Lieferungen aus Russland Gas zu weit höheren Preisen auf dem Weltmarkt kaufen muss, um seine Lieferverträge einhalten zu können. Durch Verluste in Milliardenhöhe drohte dem Unternehmen die Insolvenz. Nun rettet der Bund Uniper mit 15 Milliarden Euro in Form von Direktzahlungen und Aktienkäufen. Diese Kosten sollen mit der Gasumlage auf die Verbraucher:innen weitergegeben werden. (…) Während Uniper in der Krise steckt, konnten andere Energieunternehmen von der Krise profitieren. RWE machte im ersten Halbjahr 2022 einen Gewinn von 5 bis 5,5 Milliarden Euro. Bisher war der Konzern noch von einem Gewinn von 3,6 bis 4 Milliarden ausgegangen. RWE führt dies auf eine “verbesserte Ertragslage im Gasgeschäft” zurück. Auch die Mineralölkonzerne verbuchen Rekordgewinne: Shell verzeichnete im letzten Quartal 17,7 Mrd. Euro Gewinn , Total verdreifachte seinen Gewinn im zweiten Quartal 2022 auf 9,8 Milliarden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Mit der Gasumlage schlägt die Bundesregierung die Kosten für die Gasknappheit zu 90 Prozent auf die Verbraucher:innen um, die Gewinne behalten aber weiterhin die Konzerne. (…) Die großen europäischen Energiekonzerne, Shell, Total, RWE, E.ON, Uniper, ENEL aus Italien, EDF aus Frankreich, um nur die wichtigsten zu nennen, müssen entschädigungslos verstaatlicht und untere Kontrolle der Beschäftigten gestellt werden, damit sie sich nicht am Krieg bereichern. Ihre Geschäftsbücher müssen offengelegt werden, um ihre Gewinnabsichten aufzudecken und die Preise am realen Bedarf ausrichten zu können. Es darf keinen Euro Mehrkosten für die Verbraucher:innen geben!“ Beitrag von Marius Rautenberg vom 29. Juli 2022 bei Klasse gegen Klasse- Unter #Gasumlage finden sich weitere erste Forderungen nach Vergesellschaftung der Energieversorgung…
- Gasumlage: Sozialverband VdK und Mieterbund befürchten zu hohe Belastungen
„Menschen mit wenig Einkommen könnten durch die Gasumlage große Probleme bekommen. Diese müssten geschützt werden, meinen Mieterbund und der Sozialverband VdK. Die geplante Gasumlage beunruhigt den Sozialverband VdK und den Deutschen Mieterbund. Jährliche Mehrbelastungen von bis zu 1000 Euro seien von armen Rentnern und Rentnerinnen und von Menschen, die von Hartz IV leben, nicht zu bezahlen, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele gegenüber heise online. So wie der VdK fordert der Deutsche Mieterbund einen Wohnungskündigungsschutz. (…) Als eine weitere Möglichkeit, die Kosten abzufedern, sieht der BDEW eine zeitliche Streckung der Umlage an. Der VdK fordert als Unterstützung für arme Menschen ein Wohngeld, dessen Heizkostenpauschale die Energiekosten komplett berücksichtigt und die jährlich angepasst wird. Auch weist der VdK auf seine schon früher erhobene Forderung hin, Grundsicherungsempfängern einen sofortigen Krisenzuschlag in Höhe von 100 Euro auszuzahlen, bis mit der Einführung des Bürgergelds im kommenden Jahr die Regelsätze angepasst würden. Rentnerinnen und Rentner müssten nach Meinung des VdK eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. (…) Im Winter dürfe es nicht so weit kommen, dass Mietern gekündigt wird, weil sie die Heizkosten nicht mehr bezahlen können, ergänzte Bentele. Ein solches Kündigungsmoratorium wäre auch im Sinne des Mieterbundes. Dieser weist darauf hin, dass „Mieterinnen und Mieter bereits jetzt schon vor einer Verdopplung bis Verdreifachung ihrer Gasrechnung für 2023 stehen“. Auf diese Mehrkosten komme die Erdgas-Umlage hinzu, ein Ende der Kostensteigerungen sei nicht abzusehen. (…) Wie der VdK fordert auch der Mieterbund Heizkostenzuschüsse und Wohngelderhöhung für einkommensarme Haushalte. Der Mieterbund befürchtet, ohne einen Gaspreisdeckel, der Preiserhöhungen nur bis zu einem bestimmten Punkt zulassen würde, könnten Endkundenpreise ins Unermessliche steigen. „Explodierende Marktpreise dürfen nicht 1:1 an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.“ Eine Höchstgrenze für Gaspreise fordert auch Gesine Lötzsch, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Linken. Länder wie Frankreich oder Portugal zeigten, dass es auch anders gehe…“ Artikel von Andreas Wilkens vom 29.07.2022 bei heise news , siehe auch: - Gaskosten auf Höhenflug: Rufe nach Kostendeckel und Übergewinnsteuer
„Schwindelerregende Preise: Gas soll ab Oktober noch mehr Geld kosten als befürchtet. Wie viel mehr es sein könnte, darin überbieten sich die Politiker gerade gegenseitig. Die Forderungen nach mehr Schutz für Verbraucher und Kommunen werden lauter.
Der Preisschock beim Gas wird voraussichtlich noch größer als bisher erwartet: Für private Verbraucher soll die Kilowattstunde mit der Gasumlage noch mal teurer werden. Das sorgt für Empörung. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, ist verärgert über die Idee: „Es kann nicht angehen, dass Krisengewinnler nunmehr auch noch von jedem Einkaufsrisiko freigestellt werden“, sagte Schneider dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Schneider pochte auf eine „Übergewinnsteuer für Unternehmen, die mit Krieg und Krisen außergewöhnlich hohe Erträge erwirtschaftet haben und weiter erwirtschaften“. Als Beispiele nannte er die Gasversorger RWE und Wintershall Dea. „Mit den Einnahmen einer Übergewinnsteuer sind zielgenau einkommensschwächere Haushalte in diesem teuren Herbst und Winter zu unterstützen“, forderte er. (…) Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dringt auf Entlastungen für alle Privathaushalte, um die Kosten durch die Gasumlage abzufedern. „Wir wollen eine Preisgarantie für den Grundbedarf der Privathaushalte, der sich am durchschnittlichen Verbrauch des letzten Jahres orientiert“, sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi dem RND. Für jeden Verbrauch, der darüber hinausgehe, wäre der Marktpreis zu zahlen, so Fahimi. Damit würde ein stärkerer Anreiz zum Sparen gesetzt, statt nur Frust zu erzeugen. Fahimi verteidigte die Umlage. „Die krisenbedingten Mehrkosten nicht nur auf einzelne Gaskunden abzuwälzen ist richtig“, sagte sie. „Aber die Vorhersagen des Wirtschaftsministers zeigen auch, wie wichtig weitere Entlastungen für die Bevölkerung sind.“ Betroffen seien nicht nur Bezieher und Bezieherinnen von Transferleistungen wie zum Beispiel dem Arbeitslosengeld Hartz IV. „Und das nicht nur in diesem Winter, sondern absehbar auch im Winter 2023/24.“…“ Artikel von Niklas Engelking und Daniela Weichselgartner vom 30.07.2022 bei RND
- Gasumlage: Bundesregierung belastet Verbraucher:innen und schützt Profite der Konzerne
- Perspektive Eiszeit. Immobilienhai fordert »Wärmeverzicht«. SPD legt »Fünfpunktepapier« vor. Mieterbund fürchtet um »sozialen Frieden«
„Er ist einer, der gerne vorprescht. Sein Name: Lars von Lackum, Chef des zweitgrößten deutschen Immobilienkonzerns LEG. »Ich glaube, dass in der derzeitigen Kriegssituation der Bevölkerung in Deutschland klargemacht werden muss, dass jetzt Verzicht angesagt ist«, sagte er dem Handelsblatt (Dienstagausgabe). Zuvorderst gehe es um einen »Wärmeverzicht« in den eigenen vier Wänden. Das müsse klar politisch ausgesprochen werden, forderte von Lackum. Demnach benötigten die Vermieter für den Winter eine gesetzliche Option, Raumtemperaturen stärker als bisher zu senken. Und einen Pullover extra überstreifen, werde da womöglich nicht ausreichen, legte Lackum nach: »Es wird wohl noch eine warme Wolldecke vonnöten sein.« Ferner geht der LEG-Boss davon aus, dass bundesweit bis zu 20 Prozent der Mieter die steigenden Energiepreise nicht tragen können. Ein Szenario, von dem alle ausgehen. Mieterverbände sowieso. Dass ein großes börsennotiertes Wohnungsunternehmen seine Mieterinnen und Mieter zum Verzicht auf Wärme und damit zur potentiellen Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit aufrufe, statt ernsthafte Überlegungen anzustrengen, wie solidarisch Energie und damit Kosten eingespart werden könnten, spreche für sich, so Melanie Weber-Moritz am Dienstag zu jW. Und: »Wohnraum gehört nicht an die Börse, das wird durch solche Aussagen wieder einmal sehr deutlich«, betonte die Bundesdirektorin vom Deutschen Mieterbund (DMB). (…) In Zugzwang zieht sich die »Fortschrittskoalition« der Ampelparteien, jedenfalls die SPD-Bundestagsfraktion. Seit Montag kursiert ein sogenannter Fünfpunkteplan; ein Papier, aufgeschrieben von den Arbeitsgruppen für Bauen und Recht, aus dem die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Montag zitierte. Demnach soll eine Kündigung des Mietvertrages bei Wohnungen vorerst nicht mehr zulässig sein, wenn ein Mieter seine Vorauszahlungen für die Betriebskosten nicht leisten kann. Ähnliches soll für Nachzahlungen gelten, und zwar für sechs Monate ab der Abrechnung. Die Regelung soll bereits für die Abrechnungsperiode 2021 und auch für 2022 gültig sein, heißt es in der SZ…“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 27.07.2022 - Energiekrise: Streit um den Zeitplan. Sozialverbände fürchten, dass viele Deutsche mit den Folgen der Ukraine-Krise erst mal allein bleiben – und mahnen mehr Tempo an
„Was gerade auf die Deutschen an Belastungen zukommt? Viele Stromkunden erhalten eine erste Antwort gerade per Post. „Kündigung ihres Strombezugsvertrags“, schreibt etwa der Anbieter Schweiz Strom derzeit an Kunden in Deutschland. Der Krieg in der Ukraine und die hohen eigenen Kosten verhinderten „das Fortsetzen unseres Vertragsverhältnisses“, heißt es mit der „Bitte um Verständnis“. Das allerdings dürfte sich in Grenzen halten. Denn wer jetzt einen neuen Vertrag abschließen muss, zahlt mindestens 50 Prozent mehr. Jährlich kommen so für Familien Hunderte Euro Zusatzkosten zusammen. Für Gaskunden können die Preise im Herbst noch drastischer steigen. Zwar hatte Kanzler Olaf Scholz (SPD) den Deutschen am Freitag mit den Worten „You’ll never walk alone“ weitere Entlastungen versprochen. Vor allem Bedürftige sollen zusätzliche Hilfen bekommen, das Wohngeld soll auf mehr Bezieher ausgeweitet und ein Schutzschirm für säumige Mieter, Strom- oder Gaskunden geschaffen werden. Zudem wollen Gewerkschaften, Politik und Wirtschaftsverbände Mitte September über ein weiteres Hilfspaket beraten. Doch kaum etwas dürfte davon vor dem 1. Januar wirksam werden. Zu spät, heißt es nun im Lager der Sozialverbände. Der Paritätische Gesamtverband mahnte am Sonntag eine sofortige Reaktion der Bundesregierung an. „Wir können es uns einfach nicht leisten, mit Entscheidungen noch Monate zu warten“, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der Süddeutschen Zeitung. „Die Preise für Strom und Gas steigen jetzt und in den nächsten Wochen an. Zugleich liefen Ende August Entlastungen wie der Tankrabatt aus. Wir müssen die Menschen schnell entlasten – und nicht erst zum 1. Januar“, forderte der Verbandschef. „Der bisherige Zeitplan der Bundesregierung geht völlig an der Dynamik und Dramatik der Lage vorbei „, warnte Schneider. (…) Der Verband fordert wegen vielfacher Preissteigerungen etwa eine sofortige und unbürokratische Erhöhung der Grundsicherung um 200 Euro monatlich auf 649 Euro. Nur so lasse sich das Existenzminimum absichern, sagte Schneider. Bis zum Jahreswechsel müsse dann der exakte Bedarf ermittelt und von Januar an ausgezahlt werden, der dem Verband zufolge noch etwas höher sein könnte. Über deren künftige Höhe aber streitet die Regierung jedoch noch immer. (…) Es ist nicht der einzige Streitpunkt bei den Entlastungen. Die Wünsche der Parteien gehen bislang weit auseinander. (…) Finanzminister Christian Lindner kündigte am Wochenende an, trotz der für Anfang kommenden Jahres geplanten Entlastungen an der Schuldenbremse festzuhalten. „Wir werden innerhalb des von der Verfassung vorgegebenen Rahmens wirtschaften und wirtschaften müssen“, sagte der FDP-Chef. „Manche spekulieren geradezu darauf, dass es wieder eine Ausnahme von der Schuldenbremse gibt.“ Das sei aber ausgeschlossen…“ Artikel von Markus Balser vom 24. Juli 2022 in der Süddeutschen Zeitung online - Inflation: Bitte heizen Sie nicht!
„Erst die Pandemie, nun Krieg und Inflation: Die Durchhalteparolen der Regierung beschwören die in der Corona-Krise eingeübten Muster. Es offenbaren sich die Grenzen und sozialen Schlagseiten politischer Moral. Meldungen an der Grenze zur Realsatire: Um Gas zu sparen, rät der Wirtschaftsminister, kürzer oder weniger zu duschen. Ein Wohnungsunternehmen stellt seinen Mieter*innen stundenweise das heiße Wasser ab. Eltern, heißt es in den Nachrichten, sollen mit ihren Kindern darüber reden, ob künftig wirklich alle Räume der Wohnung warm sein müssen. Der kommende Herbst, so der dringliche Tenor, werde schlimm, und dann wütet da immer noch eine Seuche. “Maßnahmen” wie Kontaktverbote oder gar Schulschließungen sind erneut im Gespräch, werden zumindest “nicht ausgeschlossen”. Die düstere, scheinbar alternativlose Kernbotschaft für die Wintermonate lautet überspitzt formuliert: Ihr sollt wegen Corona zu Hause bleiben, aber dabei bitte nicht heizen! (…) Es ist eine volkswirtschaftliche Binse: Wenn die Waren des täglichen Bedarfs teurer werden, belastet das Menschen mit niedrigen Einkommen überdurchschnittlich. Alle müssen essen, brauchen ein Dach über dem Kopf, müssen sich gegen gesundheitliche Risiken absichern. Die Krankenkassen kündigen höhere Beiträge an, sie wälzen die enormen Zusatzkosten der Pandemie auf ihre Mitglieder ab. Kleine Selbständige, ohnehin Stiefkinder staatlicher Hilfen, können wegen ihrer schwachen Marktposition kaum höhere, die Inflation ausgleichende Honorare für ihre Dienstleistungen durchsetzen. Corona, wachsende Rüstungsausgaben und der Umbau der Energieerzeugung führen zu mehr Staatsverschuldung. Notdürftig verschleiern Sondertöpfe die Haushaltsprobleme, am Ende drohen Steuererhöhungen. Aber für wen? (…) Mit moralistischen Appellen an die individuelle Verantwortung der Bürger*innen werden wir die derzeitigen Krisen nicht lösen. Nein, wir brauchen strukturelle Antworten. Menschen und Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, die – sogar in der Pandemie reicher geworden sind – wäre da eine Lösung.“ Beitrag von Thomas Gesterkamp vom 8. Juli 2022 bei der DGB-Gegenblende - Verbraucherschutzministerin Lemke für ein Moratorium zu Strom- und Gassperren – eine gute Initiative, aber es sind noch weitere Schritte nötig!
„Verbraucherschutzministerin Frau Lemke startet die Initiative für ein Moratorium zur Aussetzung von Strom- und Gassperren bei Zuspitzung der Energiekrise. Damit greift Lemke eine Initiative der Konferenz der Verbraucherschutzminister auf. Besonders da wir uns laut Habeck „auf das Schlimmste einstellen“ müssen, angesichts der Energiekrise. Bewertung: Diese Initiative ist richtig, denn die einkommensschwachen Haushalte werden die gestiegenen Energiekosten nicht stemmen können. Hier sind jetzt Änderungen notwendig…“ Aus dem Thomé Newsletter 26/2021 vom 10.07.2022 mit Verweisen auf nicht veraltete Forderungen von Tacheles - [Überblick mit Grafiken] Erstes Geld wird überwiesen: Wie weit reichen die Entlastungspakete?
„Die steigenden Preise sind schon lange auf dem Konto sichtbar. In diesen Tagen kommt dort auch das erste Geld aus den Entlastungspaketen an. Inwieweit gleicht es die Inflation aus? Der Staat hat zwei Entlastungspakete geschnürt, um die steigenden Preise bei Energie und Lebensmitteln abzufedern. Aber inwieweit hilft das Geld? Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat aktuell nochmal nachgerechnet und kommt zu diesen Ergebnissen: Für Menschen in der Grundsicherung ist die Entlastung am höchsten: Bei Alleinlebenden liegt sie bei 90 Prozent, bei Paaren mit zwei Kindern sogar bei 91 Prozent. Generell lässt sich sagen: Je geringer das Einkommen, desto höher die prozentuale Entlastung. Doch es gibt einen Knackpunkt: Von der Energiepreispauschale profitieren nur Erwerbstätige. Deshalb stehen Paare mit zwei Kindern, in denen beide Eltern arbeiten gehen, besser da als Alleinerziehende oder eine Familie, in der nur einer berufstätig ist. Am geringsten fällt die Entlastung für Rentner aus. (…) Einerseits machen sich Steuererleichterungen bemerkbar. Rückwirkend zum 1. Januar wurden Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Entfernungspauschale erhöht – daher bekommen jetzt viele Berufstätige Lohnsteuerkorrekturen vom Arbeitgeber und somit Geld nachgezahlt. Dazu kommen im Juli Zuschläge auf staatliche Leistungen: 100 Euro Familienzuschlag pro Kind werden automatisch zusätzlich zum Kindergeld überwiesen. Wer Sozialleistungen bezieht, bekommt 200 Euro extra, bei Arbeitslosengeld I sind es 100 Euro. Auch der Heizkostenzuschuss wird jetzt ausgezahlt – wann genau ist Ländersache. (…) Wer erwerbstätig ist, bekommt im September oder Oktober mit seinem Gehalt die Energiepreispauschale ausgezahlt – allerdings abzüglich Steuern…“ Beitrag von Kathrin Wolff vom 07.07.2022 beim ZDF mit mehreren Grafiken - „Wir brauchen dringend einen Energiepreisdeckel für Privathaushalte“. DGB-Vorsitzende fordert ein 3. Entlastungspaket – ja, aber bitte nicht wegen Bedrohung des „sozialen Friedens“
„… DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi betont zur „Konzertierten Aktion“ im Bundeskanzeramt, bei der Gewerkschaften und Arbeitgeber über weitere Entlastungen gesprochen haben: „Wir haben eine echte Notlage. Wegen der Gas-Engpässe drohen ganze Industriezweige dauerhaft wegzubrechen: Aluminium, Glas, die chemische Industrie. Ein solcher Kollaps hätte massive Folgen für die komplette Wirtschaft und die Arbeitsplätze in Deutschland. Schon jetzt treibt die Energiekrise die Inflation in Rekordhöhen, das kommt bei allen Haushalten an. Der soziale Frieden ist bedroht. Darüber müssen wir am Montag im Kanzleramt reden.“ Sie fordert echte Entlastungen: „Wir erwarten von der Politik ein drittes Entlastungspaket, und zwar explizit auch für diejenigen, die keine Arbeit haben: Rentner, Studierende, Arbeitslose. Es ist doch furchtbar, dass Menschen wegen ihrer Strom- und Gasrechnung überlegen müssen, welches Gemüse sie sich noch leisten können. Wir brauchen dringend einen Energiepreisdeckel für Privathaushalte.“ Das würde heißen, dass für jeden Erwachsenen und jedes Kind ein Grundbedarf für Strom und Gas festgelegt wird. Für diese Menge gibt es eine Preisgarantie. Für Energie, die jemand darüber hinaus verbraucht, muss er oder sie mehr zahlen. Damit gibt es eine deutliche Entlastung vor allem für Haushalte mit kleinem Einkommen.“ DGB-Meldung vom 4. Juli 2022 - Mieterinnen und Mieter vor Kündigungen schützen & bei Heizkosten entlasten: 9-Punkte-Plan des DMB gegen die Gaspreisexplosion
„Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert im Zuge der Ausrufung der Alarmstufe des Gas-Notfallplans umfangreiche Maßnahmen, um Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnungen zu schützen. „Wir stehen kurz vor einer Zäsur, schon im Juli könnten über den Preisanpassungsmechanismus die Gasrechnungen von mehr als 20 Mio. Mietern von jetzt auf gleich explodieren und die Bundesregierung hat bisher keine nennenswerte Maßnahme erlassen, um Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen“, kritisiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz, die aktuellen Entwicklungen bezüglich des Gas-Notfallplans. Die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter bezieht Gas als Heizenergie und wäre von den Tariferhöhungen direkt betroffen – entweder über eine sofortige Vertragsanpassung bei Gas-Etagenheizungen oder im Rahmen der Nebenkostenabrechnung durch erhöhte Voraus- bzw. Nachzahlungen an den Vermieter. Mieterinnen und Mietern steht jetzt schon eine Verdopplung ihrer Gasrechnung für 2023 bevor, die Folgen einer sofortigen Marktpreisanpassung unabhängig von der Art des Vertrages (Langzeit, Preisgarantie) und über mehrere Monate hinweg sind unabsehbar und müssen rechtlich geregelt und sozial abgefedert werden (…) Der Deutsche Mieterbund pocht daher in einem heute veröffentlichten 9-Punkte-Plan auf mehr Rechtssicherheit und Entlastungen für Mieterinnen und Mieter. Dringend benötigt wird ein Kündigungsmoratorium, das sicherstellt, dass niemand gekündigt werden darf, der wegen stark gestiegener Heizkosten seine Nebenkostenabrechnung oder hohe Preisanpassungen nicht fristgerecht bezahlen kann. Explodierende Marktpreise dürfen nicht 1:1 an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Durch einen Gaspreisdeckel, der Preiserhöhungen nur bis zu einem bestimmten Punkt zulässt, kann gesetzgeberisch ausgeschlossen werden, dass die Endkundenpreise ins Unermessliche steigen. Mieterinnen und Mieter, die die hohen Energiekosten nicht mehr aus eigener Kraft zahlen können, brauchen zumindest für die Dauer der Energiekrise staatliche Unterstützung in Form von dauerhaften Heizkostenzuschüssen. Denn in der untersten Einkommensklasse bezieht nur gut die Hälfte der Haushalte Sozialtransfers. Zudem muss das Wohngeld reformiert und die Berechnung des Wohngeldes an den realen Kosten der Betroffenen ausgerichtet sowie der CO2-Preis im Mietwohnsektor ausgesetzt werden. Auch Vermieterinnen und Vermieter müssen viel stärker als bisher in die Pflicht genommen werden…“ Pressemitteilung des Mieterbunds vom 30.06.22 zum 9-Punkte-Plan gegen die Gaspreisexplosion – siehe auch:- Gaspreis deckeln: Mieterbund legt »Neun-Punkte-Plan« wegen Energiekostenexplosion vor – und befürchtet Kündigungswelle. Immobilienbranche behauptet »Panikmache«
„Er geht in die Offensive, der Deutsche Mieterbund (DMB). Mittels eines »Neun-Punkte-Plans für mehr Rechtssicherheit und Entlastung der Mieterinnen und Mieter«. Eine Art Sofortprogramm, den die Organisation am Donnerstag vorstellte. Der Grund: hohe Preissprünge bei Heizkosten, die nach der kürzlichen Ausrufung der »Alarmstufe des Gasnotfallplans« durch das Bundeskabinett zu erwarten sind. Von Wohnungsverlust bedroht seien zuvorderst mietezahlende Privathaushalte der untersten Einkommensklassen, die oftmals keine Sozialtransfers beziehen, so der DMB. Und: Die absolute Mehrheit der Mieter bezieht Gas als Heizenergie und wäre von den Tariferhöhungen direkt betroffen. Entweder über eine sofortige »Vertragsanpassung« bei Gasetagenheizungen oder im Rahmen der Nebenkostenabrechnung durch erhöhte Voraus- bzw. Nachzahlungen an den Vermieter. Also: »Wir stehen kurz vor einer Zäsur, schon im Juli könnten über den Preisanpassungsmechanismus die Gasrechnungen von mehr als 20 Millionen Mietern von jetzt auf gleich explodieren«, wurde die DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz in der am Donnerstag verbreiteten Verbandsmitteilung zitiert. Niemand dürfe aus seinen vier Wänden geworfen werden, der die Zusatzkosten der »Preisanpassung« nicht sofort schultern oder die Nachzahlungen nicht innerhalb der vertraglichen Frist von 30 Tage begleichen könne, betonte Weber-Moritz. Deshalb der Forderungskatalog. Ganz oben auf der Agenda des DMB steht ein Kündigungsmoratorium bei nicht begleichbaren Nebenkosten von mindestens einem halben Jahr. Für die Periode der Energiekrise müssten Strom- und Gassperren ausgesetzt sein. Rasant steigende Marktpreise für Gas und Öl dürften nicht ein zu eins an Mieter weitergegeben werden. Das heißt: Gaspreisdeckel, gesetzlich fixiert. Das ist nicht alles. Ein Heizkostenzuschuss für alle einkommensschwachen Haushalte sei ebenso wichtig wie ein höheres Wohngeld. Ferner brauche es einen Bestand von zwei Millionen Sozialwohnungen bis 2030. Und nicht zuletzt einen bundesweiten Mietenstopp, »differenziert nach Wohnungsmärkten für sechs Jahre«, hieß es im DMB-Punkteplan. (…) Einen bringt gar nichts aus der Ruhe: Kai Warnecke, Präsident von »Haus & Grund Deutschland«, dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. (…) Der »Haus & Grund«-Chef empfiehlt Vermietern und Mietern gleichermaßen ins Gespräch zu kommen, um sich über höhere Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen zu verständigen…“ Artikel von Oliver Rast in der jungen Welt vom 1. Juli 2022
- Gaspreis deckeln: Mieterbund legt »Neun-Punkte-Plan« wegen Energiekostenexplosion vor – und befürchtet Kündigungswelle. Immobilienbranche behauptet »Panikmache«
- Inflation: Was tun gegen Energiearmut? Umverteilung der Energiesteuer, Neun-Euro-Ticket und kostenlose Grundversorgung könnten helfen.
„Die Energiepreise gehen durch die Decke und bereiten einer zunehmenden Zahl von Menschen Sorgen. Schwer haben es besonders jene, bei denen das Einkommen schon vorher kaum reichte. Jeder Fünfte hat in Deutschland wegen der steigenden Preise, wie berichtet, schon sein Konto überziehen müssen. Dabei haben viele die Inflation der Heiz- und Stromkosten noch gar nicht voll zu spüren bekommen. Die meisten Mieterinnen und Mieter bekommen ihre Heizkostenabrechnungen erst im Winter, und auch viele der jährlichen Gas- und Stromabrechnungen stehen noch aus. Zwar haben alle, die nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem Asylbewerberleistungsgesetz Unterstützung erhalten, einen Anspruch, dass die gestiegenen Heiz- und Warmwasserkosten von den Ämtern übernommen werden, doch der ist nicht immer einfach durchzusetzen. Insbesondere, wenn Strom fürs Heizen oder für Warmwasser eingesetzt wird – womöglich in alten, ineffizienten Anlagen, die zu erneuern der Vermieter kein Interesse zeigt –, ist es kompliziert und aufwändig, seinen Rechtsanspruch geltend zu machen.
Zynismus der Satten
Und nicht jeder hat die Kraft dazu. Wer als alleinstehende Erwachsene nur 449 oder als Flüchtling im Asylverfahren gar lediglich 367 Euro im Monat für den Lebensunterhalt bekommt, hat oft nicht mehr viel Energie, sich auch noch mit der Behörde herumzuschlagen. Viele andere haben keinen entsprechenden Anspruch auf Unterstützung. (…) Ansagen aus der Bundesregierung, die Menschen sollten eben nicht so lange Duschen oder weniger Heizen, können da schon zynisch wirken. (…) Als allererstes könnte das Neu-Euro-Ticket verlängert oder zur neuen Norm werden. Das wäre für viele eine erhebliche finanzielle Erleichterung und könnte zudem einen wichtigen Impuls für die Verkehrswende setzen. Als Nächstes könnten zum Beispiel die Einnahmen aus der Energiesteuer in Form eines einheitlichen Bürgergeldes an alle ausgeschüttet werden. Das würde jene, die wenig verbrauchen – und das sind in der Regel die ärmeren und ärmsten Haushalte –, begünstigen. Würde die Besteuerung etwas angehoben, so entstünde zugleich ein Anreiz, den Verbrauch zu mindern. Oder man könnte kostenlose Energiekontingente einführen, sozusagen eine kostenlose Grundversorgung. Pro Person gebe es dann zum Beispiel 1500 Kilowattstunden Strom und 5000 Kilowattstunden Heizleistung im Jahr. Finanzieren ließe sich das unter anderem durch eine deutliche Verteuerung des darüber hinausgehenden Verbrauchs. Zugleich müssten Standards eingeführt werden, die die Vermieter auf effiziente Heizungsanlagen und Wärmesanierung verpflichten und ihnen andernfalls auferlegen, die Mehrkosten der Mieter zu übernehmen…“ Kommentar von Wolfgang Pomrehn vom 29. Juni 2022 bei Telepolis - Ampel-Entlastungspaket: Das Prinzip Gießkanne
„Noch nie, dieser Superlativ ist durchaus angebracht, war die Bundesrepublik so unter Druck wie derzeit – wirtschaftlich, politisch, moralisch und sozial (…) Umso verwirrender ist das Maßnahmenbündel, das die Ampel-Koalition jüngst zur Entlastung der Verbraucher auf den Weg gebracht hat. (…) Dieses sieht vor, Privathaushalte mit insgesamt 23,6 Mrd. Euro zu unterstützen. Davon entfallen 4,4 Mrd. Euro auf Entlastungen bei der Einkommensteuer, von denen, der Logik des Steuerrechts folgend, diejenigen mit den besseren Einkommen am meisten profitieren. Die ebenfalls im Paket vorgesehene Abschaffung der EEG-Umlage auf Strom kostet 6,8 Mrd. Euro. Doch auch diese Maßnahme wirkt sich sozial äußerst ungleich aus. Denn je höher der Stromverbrauch, desto höher der Entlastungsbetrag. Es sind die Haushalte mit den großen Wohnungen oder Einfamilienhäusern, die besonders profitieren, die mit dem zusätzlichen Kühlschrank, der guten EDV-Ausstattung bis in die Kinderzimmer hinein, mehreren Fernsehern oder vielleicht auch der Heimsauna im Keller. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gaben Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 3000 Euro im Jahr 2020 95 Euro im Monat für Haushaltsenergie aus, während es bei Haushalten mit einem Einkommen von mindestens 5000 Euro mit 206 Euro mehr als das Doppelte war. Gleiches gilt für die Verbilligung von Benzin und Diesel durch die befristete Absenkung der Energiesteuer, die im Entlastungspaket mit 3,4 Mrd. Euro zu Buche schlägt. Je größer der Hubraum, desto höher die Entlastung. Zusammengerechnet haben damit insgesamt 14,6 der 23,6 Mrd. Euro eine einkommensproportionale Entlastungswirkung. Hinzu kommt: Auch für die von der Ampel eigentlich angestrebte sozialökologische Transformation sind diese Entlastungen höchst kontraproduktiv, wird doch ein höherer Verbrauch von Strom und Benzin durch das Paket proportional stärker entlastet. Der größte Brocken, die einmalige Energiepauschale von 300 Euro, kommt allen Erwerbstätigen unabhängig vom Einkommen zu. Sie wird zwar versteuert, wodurch Spitzenverdienern von diesem Geld nur 158 Euro verbleiben, doch drängt sich die Frage auf, weshalb Spitzenverdiener, sogar mit Millioneneinkommen, überhaupt gefördert werden müssen. Zielgerichtet an Bedürftige fließen lediglich 2 der 23,6 Mrd. Euro: Eine Einmalzahlung von 200 Euro für alle Beziehenden von Hartz IV, Altersgrundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (1,1 Mrd. Euro), 20 Euro monatlich als sogenannte Soforthilfe für Kinder im Hartz IV-Bezug (0,5 Mrd. Euro) sowie ein Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende in Höhe von 270 Euro und an Azubis und Studierende im Bafög-Bezug in Höhe von 230 Euro (0,4 Mrd. Euro). Das Institut für Makroökonomie (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hat vorgerechnet, dass der Einkommensmillionär in diesem Entlastungspaket über Vergünstigungen bei der Einkommensteuer und dem Energiegeld mit 326 Euro eine höhere Entlastung erfährt als der Erwerbstätige mit einem Jahreseinkommen von 10 000 Euro, der sich mit lediglich 300 Euro begnügen muss. Noch schlechter sieht es für die alleinlebende Grundsicherungsbezieherin aus, die lediglich 200 Euro Einmalzuschlag erhält – mit der Begründung, dass deren Energiekosten bereits in den Regelsätzen und den Kosten der Unterkunft enthalten seien. Doch die Regelsatzpauschalen sind, auch was die Stromkosten anbelangt, schon lange nicht mehr bedarfsdeckend. (…) Das Entlastungspaket ist sozial unausgewogen, ökologisch kontraproduktiv und haushaltspolitisch unvernünftig, da es, gemessen an der Wirkung, außerordentlich teuer ist. Ein wirkliches Entlastungspaket hätte dagegen die auseinanderklaffenden Einkommenspositionen in der Gesellschaft zur Grundlage der verteilungspolitischen Gestaltung der Einzelmaßnahmen machen müssen…“ Artikel von Ulrich Schneider in den Blättern 6/2022, S. 13-16 - Von semantischen Kampfansagen bis zu zehn konkreten Vorschlägen der Caritas, wie man Energiearmut verhindern kann
„Die Überschrift des Artikels klingt zupackend: Berliner Senat sagt Energiearmut den Kampf an. Aber das, was man dann erfährt, steht in ziemlichen Widerspruch zu der markigen Ankündigung (…) Vielleicht kommt die Rettung aus einem der kirchlichen Wohlfahrtsverbände? »Stark gestiegene Energiepreise treffen insbesondere arme Haushalt, die anteilsmäßig viel für Heizung, Strom und Mobilität ausgeben. Der Deutsche Caritasverband hat zehn Vorschläge herausgearbeitet, um Energiearmut vorzubeugen.« Einkommens für Wohnen ausgeben.« (…) 1.) Zielgenauere Ausrichtung von Hilfeprogrammen kurzfristige Entlastungspakete der Bundesregierung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung zwei kurzfristig wirkende Entlastungspakete beschlossen hat, dass die Caritas darüber hinaus „nachhaltig wirkende Entlastungen mit einer deutlicher ausgestalteten sozialen Staffelung der Maßnahmen“ fordert (…) 2.) Klimageld: »Mittel- und langfristig sind klimapolitisch induzierte Energiekostensteigerungen abzufedern, die mit dem Steuerungsinstrument der CO2-Bepreisung einhergehen. Der Deutsche Caritasverband setzt sich dafür ein, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an alle Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen. Dieses Klimageld soll eine soziale Ausgleichsfunktion haben.« (…) 3.) Sanierungsquote erhöhen und Modernisierungsumlage reformieren (…) Damit energetische Sanierungen nicht zu starken Mietsteigerungen und damit zu Verdrängung führen, ist die Modernisierungsumlage zu reformieren. Momentan dürfen acht Prozent der Sanierungskosten zeitlich unbefristet auf die Mieter umgelegt werden. Hier lautet der Vorschlag: »Die Umlage sollte begrenzt werden auf den Betrag, der nach der Sanierung durch geringere Energiekosten tatsächlich eingespart wird.« (…) 4.) Regelbedarf verbessern: Der Anteil für Strom im Regelbedarf der Grundsicherung ist deutlich zu niedrig – er müsste sich am tatsächlichen Verbrauch der Grundsicherungsempfänger orientieren. (…) 5.) Heizkostenübernahme sicherstellen und Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung neu regeln: Im Rahmen der Grundsicherungsleistungen werden die tatsächlichen Heizkosten übernommen, sofern sie angemessen sind. (…) 6.) Ausbau regenerativer Energien sowie Senkung des Energieverbrauchs: Nach Meinung des Caritasverbandes braucht es Förderprogramme zur gezielten Integration einkommensarmer Haushalte in den Ausbau regenerativer Energien. »Mieterstrommodelle sind attraktiv und bürokratiearm zu gestalten.« 7.) Wohngeld besser ausgestalten und bewerben: »Das Wohngeld als zielgenaues Leistungssystem für einkommensschwache Haushalte über der Grundsicherungsgrenze muss noch in diesem Jahr reformiert und neben einer einzuführenden Klimakomponente zusätzlich um eine Heizkostenkomponente ergänzt werden, die es 2009/2010 bei ebenfalls stark steigenden Preisen schon einmal gab. (…) 8.) Individuelle Energieberatung für einkommensarme Haushalte stärken (…) 9.) Strom- und Gassperren abschaffen: »Strom- und Gassperren in Privathaushalten sollten untersagt werden, da die Versorgung mit Energie existenziell ist, eine Unterbrechung ein geregeltes Leben unmöglich macht und Notlagen weiter verschärft.« 10.) ÖPNV stärken und vergünstigen …“ Beitrag von Stefan Sell vom 10. Juni 2022 auf seiner Homepage , siehe auch:- Energiearmut verhindern – aber wie? – Zehn Vorschläge der Caritas
„Stark gestiegene Energiepreise treffen insbesondere arme Haushalt, die anteilsmäßig viel für Heizung, Strom und Mobilität ausgeben. Der Caritasverband hat zehn Vorschläge herausgearbeitet, um Energiearmut vorzubeugen…“ Meldung vom 07.06.2022 zum Positionspapier
- Energiearmut verhindern – aber wie? – Zehn Vorschläge der Caritas
- Unsolidarisch, ökologisch fragwürdig, unausgewogen: Das Entlastungspaket ist ein sozialpolitischer Skandal
„… Die Inflation macht uns alle ärmer“, so die seit Wochen nicht nur von Finanzminister Christian Lindner, sondern auch von Wirtschaftsminister Robert Habeck vorgetragene Botschaft. Es ist eine mehr als ärgerliche Rhetorik, eine Behauptung, genauso schlicht wie falsch, aber durchaus mit Suggestivkraft. Suggeriert wird: Alle sitzen wir im gleichen Boot, alle sind der gleichen Bedrohung ausgesetzt, eine Schicksalsgemeinschaft geradezu. Vorbei damit auch die Zeit, dass wir um „arm“ und „reich“ stritten. Jetzt geht’s um das allumfassende „ärmer“. Und so wundert es nicht, dass das von der Ampel eingebrachte Entlastungspaket wie eine bunte Wundertüte einherkommt, die weder ein klares Ziel noch eine Strategie erkennen lässt. Nun ist es so, dass die horrenden Preissteigerungsraten bei Energie und Lebensmittel ganz und gar nicht alle ärmer machen. Diese Behauptung ist schlicht falsch und bewusst irreführend; nicht nur sprachlich, da ärmer nur werden kann, wer bereits arm ist. Deutschland ist ein sozial zutiefst gespaltenes Land mit einer Rekordarmutsquote von aktuell 16,1 Prozent. 13,2 Millionen Menschen müssen zu den Armen gerechnet werden. Auf der anderen Seite darf sich dieses Land über neue Höchststände an Milliardären und Millionären erfreuen und mit 15 Prozent über die höchste Sparquote seit Jahrzehnten. (…) Man hätte erwarten dürfen, dass eine Bundesregierung ein Paket auf den Weg bringt, das genau dieser Spaltung gerecht wird, das zielgenau geschnürt ist, ökologisch und kostenbewusst. Logisch, sozial und vernünftig wäre es gewesen, die Hilfen auf diejenigen zu konzentrieren, die sie benötigen und im Gegenzug aber auch so auszugestalten, dass sie Wirkung entfalten und mehr darstellen als den sprichwörtlichen Tropfen auf den heißen Stein. Stattdessen nun jedoch teure Gießkannenpolitik. Und mehr noch: Durch die steuerlichen Maßnahmen insgesamt 28 Milliarden teuren Entlastungspaket werden Einkommensmillionäre in Euro sogar stärker entlastet als Arbeiterinnen und Arbeiter mit Mindestlohn, wie das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung vorrechnet. (…) Spätestens an der Zapfsäule und durch den Wegfall der Energie EEG-Umlage auf Strom, dürfte dann auch dieser kleine Vorteil der Ärmeren endgültig weg sein, denn auch hiervon profitieren die Haushalte mit dem hohen Stromverbrauch, die mit dem zusätzlichen Kühlschrank, der guten EDV-Ausstattung oder vielleicht auch der Heimsauna im Keller, und die Autofahrer mit dem großen Hubraum unter der Haube. Und das sind nun einmal beileibe nicht die, die auf staatliche Unterstützung angewiesen wären…“ Kommentar von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, vom 23. Mai 2022 bei der Frankfurter Rundschau online - [„Entlastungspaket für ALLE!“] Entlastung für Studierende und Rentner*innen: Solidarisches Miteinander in jeder Krise
„Die Energiekosten steigen. Daher hat die Bundesregierung ein so genanntes Entlastungspaket beschlossen. Zu den geplanten Maßnahmen zählen eine Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, eine einmalige Energiepauschale für Berufstätige in Höhe von 300 Euro sowie die Möglichkeit, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) drei Monate lang für je 9 Euro nutzen zu können. Allerdings profitieren nicht alle gleichermaßen von den Maßnahmen. Studierende und Rentner*innen sind davon – abgesehen von den vergünstigten ÖPNV-Tickets – ausgenommen. Daher wenden sich ver.di und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in Zeitungsanzeigen gegen diese Ausnahmen, vertreten unter anderem durch ihre Vorsitzenden Frank Werneke (ver.di) und Klaus-Dieter Hommel (EVG). (…) Grundsätzlich begrüßt die Initiative die die Maßnahmen der Bundesregierung. Sie ist aber irritiert, „dass dieser bewusste Ausschluss von älteren Menschen mit der gesetzlich festgelegten Rentenerhöhung begründet wird“. Diese rechtmäßige Altersversorgung hätten sich die Senior*innen über viele Jahre lang erarbeitet, – aber sie decke noch nicht einmal die Inflationsrate. „Nach dieser Argumentation müssten zukünftig alle Arbeitnehmer*innen fürchten, dass sie ebenfalls bei etwaigen Entlastungen ausgenommen werden, wenn ihre Gewerkschaften in der jeweils aktuellen Tarifrunde Lohnerhöhungen durchsetzen konnten“, heißt es in der Anzeige. (…) Die Unterzeichnenden weisen darauf hin, dass Studierende nur dann in den Genuss der Energiepreispauschale kommen, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen. „Das Entlastungspaket in dieser Form wird unserer Ansicht nach dem Grundsatz eines solidarischen Miteinanders nicht gerecht“, kritisieren sie. Das ist jener Imperativ, der seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in den letzten beiden Jahren immer wieder hochgehalten wurde. (…) Daher rufen sie dazu auf, sich mit ihnen zusammen für eine Gleichbehandlung und eine faire Entlastung aller Bürger*innen einzusetzen. Sie fordern die Bundesregierung auf, das bisherige Entlastungspaket zu überarbeiten: Hin zu einer Entlastung für alle – für ein solidarisches Miteinander in jeder Krise…“ ver.di-Pressemitteilung vom 13. Mai 2022 zur Petition „Entlastungspaket für ALLE!“ bei change.org
- Hohe Energiepreise: Ärmere Haushalte werden trotz Entlastungspaketen stärker belastet als reichere Haushalte „Energiepreise sind infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine sprunghaft gestiegen, bereits zuvor wurden Strom, Gas und Kraftstoffe sukzessive teurer. Studie untersucht mit SOEP-Daten, wie private Haushalte in Deutschland durch steigende Energiepreise belastet und durch Maßnahmen der Regierungskoalition entlastet werden. Per saldo sind mittelfristig Einkommensverluste von durchschnittlich gut zwei Prozent zu erwarten – Entlastungspakete kompensieren höhere Kosten also nur teilweise. Ärmere Haushalte sind sogar noch stärker betroffen, da sie relativ gesehen einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens für Energie aufwenden müssen. Politik sollte Haushalte mit niedrigem Einkommen gezielter entlasten und Klimageld auf den Weg bringen, zudem sollten Hilfen Anreize zum Energiesparen erhalten…“ DIW-Wochenbericht 17 / 2022
- Energiekosten-Entlastungspaket: Von den gewaltig gestiegenen Energiekosten müssten vor allem die Ärmsten entlastet werden, Sofortzuschlag von 100€ pro Monat!
„… Wir befinden uns in einer Energie- und Lebenshaltungskostenkrise in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die dadurch entstehenden Versorgungsengpässe wird diese Krise in den nächsten Monaten noch deutlich verschärfen. Hier muss die Bundesregierung in geeignetem Maße handeln. Warum beispielsweise ArbeitnehmerInnen 300 EUR erhalten sollen und Sozialleistungsbeziehende nur 200 EUR ist nicht nachvollziehbar.
Die Beschlüsse der Koalition sind sozial nicht ausgewogen. Von den gewaltig gestiegenen Energiekosten müssten vor allem die Ärmsten entlastet werden. Denn Einkommensarme sind von jeder Krise besonders betroffen – sie leben am Minimum und haben keine Reserven. Und die Krisen häufen sich: Corona, Inflation, Energiepreise. Jede dieser Krisen stellt bereits für sich eine soziale Notlage für Einkommensarme dar. Es bedarf eines Sofortzuschlages von 100 EUR pro Person und Monat! Tacheles arbeitet derzeit an einem Offenen Brief an Arbeitsminister Heil in dem kurzfristige realpolitische Vorschläge gemacht werden, wie in den bestehenden gesetzlichen Rahmen Lösungen für Transferleistungsbeziehende, AltersrentnerInnen, Auszubildende und Geringverdienende konkret entlastet werden können. Diesen Brief wird Tacheles alsbald nach Fertigstellung veröffentlichen. Klar ist auf jeden Fall, es muss sich etwas ändern. Schnell und unbürokratisch und sozial ausgewogen!“ Kommentar im Thomé Newsletter 13/2022 vom 27.03.2022- Siehe auch das Dossier: [Mindestens:] Bevorratungszuschuss zum Hartz IV als Soforthilfe!
- „Entlastungs-Gießkanne“: „Es wird sehr viel Geld ausgegeben – sehr zielungenau“
- Maßnahmenpaket der Bundesregierung
- Paritätischer Gesamtverband: Entlastungspaket der Ampel: „Es wird sehr viel Geld ausgegeben – sehr zielungenau“
„Die Spitzen der Ampelkoalition haben sich wegen der hohen Energiepreise auf verschiedene Entlastungen geeinigt. So sind unter anderem eine Energiepreis-Pauschale und eine Senkung des Benzinpreises vorgesehen. Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Der Paritätische Gesamtverband, spricht auf radioeins von einer echten „Gießkannenpolitik„…“ Interview mit Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Der Paritätische Gesamtverband, vom 24.3.2022 bei radioeins.de - „Entlastungs-Gießkanne“ wirkt nur kurzfristig. SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Paket hilft jetzt vielen und das ist gut – aber Millionen Rentnerinnen und Rentner sind im Nachteil.“
„Das heute von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Entlastungspaket zu den immer weiter steigenden Energiekosten bewertet der SoVD grundsätzlich positiv. Präsident Adolf Bauer: „Gut, dass viele Menschen nicht mit den galoppierenden Preisen allein gelassen werden. Wir spüren täglich den immer stärker ansteigenden Druck, der auf unseren Mitgliedern lastet. Die getroffenen Maßnahmen werden zu einer deutlichen Entlastung für viele Menschen führen.“ Das größte Manko aus Sicht des SoVD ist aber, dass Rentnerinnen und Rentner von der beschlossenen „Energiepreispauschale“ von 300 Euro offensichtlich nicht profitieren sollen. Dabei sind sie von den Teuerungen der letzten Monate ebenso betroffen. Aber Adolf Bauer kritisiert auch die mangelnde Zielgenauigkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen…“ SoVD-Pressemeldung vom 24.03.2022 - VdK-Präsidentin: Koalition vergisst Rentnerinnen und Rentner im Entlastungspaket. Sozialverband VdK fordert einen Aufschlag auf die Rente. Unterstützung muss direkt ausgezahlt werden
„Die Ampelkoalition hat heute ein umfangreiches Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger vorgestellt. Dazu äußert sich VdK-Präsidentin Verena Bentele wie folgt: „Da ist Licht, aber auch viel Schatten. Die Ampel-Koalition will Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro entlasten, Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen mit einer Einmalzahlung von 100 Euro, Familien mit einem Bonus. Auch der ÖPNV soll für drei Monate günstiger werden. Das sind richtige Schritte angesichts der Preissteigerungen. Aber die Ampel-Koalition hat auch eine Chance verpasst: Für Rentnerinnen und Rentner tut sie nichts. Gerade Menschen mit kleinen Renten sind besonders auf das Geld angewiesen. Viele von ihnen haben am Monatsende einen leeren Geldbeutel und wissen nicht, wie sie bei den immer weiter steigenden Preisen über die Runden kommen sollen. Daran wird dieses Entlastungspaket kaum etwas ändern. Rentner brauchen ebenso Unterstützung: Der VdK hält einen Aufschlag auf die Rente, der direkt ausgezahlt wird, für angemessen. Zudem profitieren Rentner nur dann vom befristeten monatlichen Mobilitätsticket, wenn sie den ÖPNV nutzen. Alle anderen gehen leer aus. Es wäre zudem besser gewesen, die Mehrwertsteuer auf Medikamente zu senken als auf Sprit. Durch günstigen Sprit profitieren Fahrer großer Autos. Rentner, die auf Medikamente angewiesen sind, haben keine Entlastung und vor allen Dingen keine Wahl…“ VdK-Pressemitteilung vom 24.3.2022
- IMK-Inflationsmonitor: Steigende Gaspreise belasten Ärmere
„Steigende Energiepreise treiben die Inflation: Im Januar lag sie insgesamt bei 4,9 Prozent. Allerdings treffen steigende Preise nicht alle gleich, da je nach Haushalt unterschiedliche Ausgaben anfallen. Das zeigt ein Blick auf den IMK-Inflationsmonitor, der spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert. (…) Sollten die Energiepreise weiter steigen, was derzeit wahrscheinlich ist, dürfte das Haushalte mit niedrigeren Einkommen besonders stark belasten. Denn unverzichtbare Ausgaben für Haushaltsenergie und Lebensmittel haben bei ihnen ein sehr hohes Gewicht. Hinzu kommt, dass ärmere Haushalte kaum Spielräume haben, ihren Konsum durch Rückgriff auf Erspartes aufrechtzuerhalten.
„Die Inflation trifft Haushalte mit geringeren Einkommen zwar noch nicht überproportional, aber infolge des höheren Anstiegs bei Haushaltsenergie relativ stärker als im Dezember“, skizzieren Silke Tober und Sebastian Dullien vom IMK die aktuelle Entwicklung. Für die kommenden Monate sehen die Expertin und der Experte mit Blick auf die Gaspreise große Risiken. Hintergrund ist, dass die Preise, die Gasversorger bezahlen müssen, um sich Lieferungen in einigen Monaten zu sichern, sogenannte Futures, seit Dezember noch weitaus stärker angezogen haben als die Preise für Endkunden. Ein wesentlicher Grund ist der Konflikt mit Russland, dem wichtigsten Gaslieferanten Deutschlands. „Sollten die Versorger die für 2022 an den Future-Märkten notierten Gaspreise vollständig an ihre Kunden weitergeben, würde das eine Verdopplung der Gaspreise bedeuten und eine Erhöhung der Inflationsrate um rund 2,5 Prozentpunkte“, warnen Tober und Dullien. Das hieße, dass die Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent in diesem Szenario selbst dann deutlich überschritten wäre, wenn alle anderen Preise stabil bleiben würden – was unrealistisch ist, zumal die Kosten für Gas etwa auch den Strompreis spürbar beeinflussen. „Da eine zügige Normalisierung der internationalen Gaspreise nicht mehr in Sicht ist, sollte die Bundesregierung rasch wirtschaftspolitisch gegensteuern, um soziale Härten und eine Beeinträchtigung der Konjunktur abzuwenden“, empfehlen die Fachleute des IMK…“ Böckler-Impuls 04/2022 zum IMK Inflationsmonitor „Haushaltsspezifische Teuerungsraten: Dominiert bald die Haushaltsenergie?“ von Sebastian Dullien und Silke Tober als IMK Policy Brief Nr. 117 vom Februar 2022 - Ampel-Pläne gegen hohe Energiepreise: Kritik an Entlastungen – Wer mehr verdient, profitiert stärker
‚„Höhere Pendlerpauschale, früheres Aus für die EEG-Umlage: Die Ampel-Pläne kommen bei Sozial- und Umweltverbänden schlecht an.
Die Pläne, mit denen die Ampelkoalition die Verbraucher:innen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise entlasten will, sind bei Sozial-, Umwelt- und Verbraucherverbänden auf Kritik gestoßen. Die geplanten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Mehrkosten zu kompensieren, und sie seien zudem sozial nicht ausgewogen.
Der Koalitionsausschuss, in dem die Fraktions- und Parteispitzen von SPD, Grünen und FDP vertreten sind, hatte am Dienstagabend ein Entlastungpaket mit mehreren Maßnahmen vorgestellt. Die Abschaffung der EEG-Umlage wird, wie im Vorfeld gefordert, vom 1. Januar 2023 auf den 1. Juli vorgezogen. Für einen durchschnittlichen Haushalt verringern sich die Stromkosten dadurch um etwa 13 Euro pro Monat.
Anders als im Vorfeld von Wirtschaftsminsiter Robert Habeck (Grüne) gefordert, sollen die Stromanbieter aber nicht gesetzlich verpflichtet werden, die Kostensenkung an die Kund:innen weiterzugeben. Im Beschlusspapier wird lediglich die „Erwartung“ formuliert, dass sie dies tun. (…)
Neu beschlossen wurde eine Erhöhung der Pendlerpauschale, die Arbeitnehmer:innen bei der Berechnung ihrer Einkommensteuer ansetzen können. Diese steigt allerdings nur geringfügig: Ab dem 20. Entfernungskilometer können statt 35 künftig 38 Cent pro Kilometer und Arbeitstag abgesetzt werden. Wie viel dadurch gespart wird, hängt vom Einkommen ab: Wer 50 Kilometer zum Arbeitsplatz pendelt, spart als Geringverdiener rund 30 Euro pro Jahr, für Spitzenverdiener beträgt die Ersparnis über 90 Euro.
Auch wer nicht zur Arbeit pendelt, zahlt künftig weniger Steuern. Denn überraschend vereinbarten die Ampelparteien auch, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer um 363 Euro und die Werbungskostenpauschale um 200 Euro zu erhöhen, und zwar bereits rückwirkend zu Jahresbeginn. Während der höhere Grundfreibetrag nach Angaben des Bundes der Steuerzahler für die meisten Beschäftigten eine Steuerersparnis von einheitlich 86 Euro bringt, hängt die Wirkung der erhöhten Werbungskostenpauschale vom Einkommen ab und bringt, sofern die Werbungskosten nicht ohnehin höher sind als die Pauschale, zwischen 30 und 90 Euro im Jahr.
Als „fatales Ergebnis“ bewertete der Paritätische Wohlfahrtsverband die Pläne. „Statt zielgenauer Unterstützung für die, die es wirklich brauchen, wird das Geld mit der Gießkanne ausgeschüttet“, sagte Geschäftsführer Ulrich Schneider. „Es profitieren die Haushalte mit dem größten Portemonnaie und dem höchsten Stromverbrauch. Hartz-IV-Beziehende bleiben mit einer völlig unzureichenden Zahlung von einmalig 100 Euro wieder mal auf der Strecke.“…“ Artikel von Malte Kreutzfeldt vom 24.2.2022 in der taz online – siehe auch unser Dossier: [Mindestens:] Bevorratungszuschuss zum Hartz IV als Soforthilfe! - 7-Punkte-Plan gegen die Energiepreiskrise: Verbändebündnis fordert Sofortmaßnahmen
„Ein Bündnis aus Mieter-, Umwelt- und Verbraucherverbänden fordert vor dem Hintergrund der massiven Steigerung der Energiekosten mit einem 7-Punkte-Plan Sofortmaßnahmen zur Entlastung von einkommensarmen Haushalten und mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Die Verbände beobachten mit Sorge, dass die Energiekostenkrise ungebremst bei den privaten Haushalten ankommt, so haben zahleiche Grundversorger ihre Preise zum Jahreswechsel erhöht: Bei Strom um durchschnittlich 60 Prozent bzw. 985 Euro pro Jahr und bei Gas um durchschnittlich 76 Prozent bzw. 1.147 Euro pro Jahr. Die neue Bundesregierung muss jetzt schnell und angemessen handeln, weil die Belastungsgrenze vieler Haushalte bereits überschritten ist. So ist der geplante Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger zu niedrig und soll erst im Sommer kommen. Über benötigte Sofortmaßnahmen wie die Aussetzung von Strom- und Gassperren oder die Senkung des Strompreises besteht Unklarheit.
Der vorläufige Förderstopp von energetischen Sanierungen muss schnellstmöglich beendet werden, zudem mangelt es an einem konkreten Zeitplan zur Fortsetzung. Von ambitionierteren Klimaschutzmaßnahmen wie einem Sofortprogramm zum Ausbau erneuerbarer Wärme oder einer Einführung von Mindest-Effizienzstandards für den Gebäudebestand kann bisher keine Rede sein. Das Verbändebündnis fordert die Bunderegierung daher zum Handeln auf…“ Pressemitteilung vom 01.02.22 beim Deutschen Mieterbund zum Positionspapier „Einkommensarme Haushalte schützen & Klimaschutz stärken“. Die sieben Punkte sind:- Strom- und Gassperren verhindern
- Verbraucher:innen beim Strompreis entlasten
- Mittel für die Förderung klimakompatibler Gebäude erhöhen und Kosten fair Verteilen
- Einführung von Mindest-Effizienzstandards für den Gebäudebestand
- Sofortprogramm zum Ausbau erneuerbarer Wärme
- CO2-Preis klima- und mieterfreundlich gestalten
- Wohngeld erhöhen – Energiekosten einbeziehen & Klimakomponente umsetzen
- Energiepreise: Werden Haushalte entlastet?
„… Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) schlägt angesichts hoher Strom- und Gaspreise Alarm. Wer derzeit den Anbieter wechselt oder aus anderen Gründen einen neuen Vertrag für die Strombelieferung abschließt, müsse im Durchschnitt 36,19 Cent pro Kilowattstunde zahlen, heißt es in einer Pressemitteilung des BDEW. Das sei 12,5 Prozent mehr als im Jahresmittel 2021. Auch die kleinen und mittleren Industriekunden müssten bei Neuverträgen tiefer in die Tasche langen. Derzeit zahlen sie im Mittel 26,64 Cent pro Kilowattstunde, 5,26 Cent mehr als im Durchschnitt des Vorjahres. (…) Der BDEW sieht die Notwendigkeit, dass Regierung und Gesetzgeber die Haushalte dringend entlasten müssen. Unter anderem wird vorgeschlagen, die ohnehin geplante Abschaffung der EEG-Umlage vorzuziehen. Zum Jahresbeginn wurde sie in etwa halbiert und beträgt jetzt noch 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Ursprünglich hatten die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sie zum Ende 2022 abzuschaffen. Nun heißt es aus dem Wirtschafts- und Klimaministerium jedoch, dass dies auch schon früher geschehen könne. Man prüfe frühere Optionen, so Minister Robert Habeck gegenüber der Presse. Der Regionalverband Nord des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB Nord) fordert derweil die Entlastung einkommensschwacher Haushalte. Die Politik müsse Menschen mit kleinen Renten und geringen Einkommen im Blick haben, meint Laura Pooth, Vorsitzende DGB Nord. Nicht nur Wohngeldempfänger, sondern auch Auszubildende und Studierende sowie alle einkommensschwachen Haushalte müssten Zuschüsse erhalten. Zudem würden „einmalige Zuschüsse nicht reichen, solange die Energiepreise nicht zurückgehen“. Auch Pooth spricht sich für ein Vorziehen der Abschaffung der EEG-Umlage aus. „Das würde einen Durchschnittshaushalt um 150 Euro im Jahr entlasten.“ Beitrag von Wolfgang Pomrehn vom 28. Januar 2022 bei Telepolis - [DGB] Sofortmaßnahmen gefordert: Acht Punkte für bezahlbare Energie-, Heiz- und Mobilitätskosten
„Die Energiepreise steigen. Das liegt zum einen an der gestiegenen Nachfrage im Zuge der wirtschaftlichen Erholung und zum anderen an der CO2-Bepreisung bei Gas und Öl. Der starke Anstieg stellt viele Haushalte und Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Politik ist gefordert, nicht nur die Wirtschaft, sondern vor allem die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. (…)
1. Heizkostenzuschüsse für alle einkommensschwachen Haushalte (über den Kreis der Wohngeldbezieher*innen hinaus). Insbesondere auch Studierende und Auszubildende. Einmalige Zuschüsse werden nicht reichen, solange ein Preisrückgang nicht absehbar ist; 2. einen sofortigen, zeitlich auf sechs Jahre befristeten Mietenstopp (in diesem Zeitraum darf die Miete nicht erhöht werden, ausgenommen sind Neubauten). 3. Bisher werden Berufspendler*innen über die Pendlerpauschale bei der Einkommenssteuer entlastet. Beschäftigte mit kleinem Einkommen, die wenig Einkommenssteuern zahlen, aber einen langen Arbeitsweg haben, zahlen dabei drauf. Mit der Einführung eines Mobilitätsgeldes, das unabhängig vom Einkommen und Verkehrsmittel gewährt wird, könnten insbesondere kleine und mittlere Einkommen profitieren. 4. Die Ampel-Regierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die EEG-Umlage (oder: Ökostrom-Umlage), die bisher auf den Strompreis aufgeschlagen wird, ab dem 1.1.2023 über den Bundeshaushalt zu finanzieren. Dieser seit Jahren vom DGB unterstützte Reformschritt muss vorgezogen werden, und schon in diesem Jahr zu einer spürbaren Entlastung der Stromverbraucher beitragen. So könnte ein Durchschnittshaushalt um rund 150 EUR im Jahr entlastet werden. 5. Zudem wurde im Koalitionsvertrag eine faire Kostenverteilung zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen beim CO2-Preis angekündigt. Die bisherige Regelung, wonach die CO2-Kosten einseitig von den Mietern getragen werden, ist sozial ungerecht und schafft keinerlei Lenkungswirkung zur Steigerung der Gebäudeeffizienz. Hier braucht es noch im 1. Halbjahr eine gesetzliche Regelung, um Mieterhaushalte schnell zu entlasten und wirksame Anreize für die Eigentümer zur Gebäudesanierung zu schaffen. 6. Energieintensive Unternehmen sind auf dem Weg zur Klimaneutralität auf wettbewerbsfähige Industriestrompreise angewiesen. Eine Deckelung des Industriestrompreises auf international vergleichbarem Niveau ist deshalb vordringlich, um Standorte und Beschäftigung in Deutschland entwickeln zu können. 7. Neben diesen Entlastungen sind massive Investitionen in klimafreundliche Alternativen wie den Ausbau des ÖPNV, die Ladeinfrastruktur und die Förderung sozialverträglicher Gebäudesanierung notwendig. Auch hier steht die Bundesregierung in der Verantwortung, ihren Ankündigungen schnell nachzukommen. 8. Mittel- und langfristig kann eine Kostendämpfung nur durch einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien realisiert werden. Deshalb braucht es einen schnellen und deutlich gesteigerten Zubau erneuerbarer Energien in allen Bundesländern.“ DGB-Forderungen vom 25. Januar 2022 - Was tun gegen hohe Strompreise? Von Hitzewellen, einsichtigen Liberalen, Energiepreisen und streikenden Ölarbeiterinnen und -arbeitern in Kasachstan
„Das fängt ja wirklich gut an, das neue Jahr. Nein, gemeint ist nicht die aktuelle Corona-Wand, auf die das Land gerade zufährt. Auch nicht dieser Tennis-Star, der rumheulte, weil für ihn keine Ausnahme gemacht wurde, und er daher für ein paar Tage in einem Hotel absteigen musste, in dem weniger vom Glück geküsste Jugendliche viele Jahre festgehalten werden. Vielmehr sind die 50,7 Grad Celsius gemeint, die zur gleichen Zeit, am 13. Januar, am anderen Ende Australiens in Onslow am Indischen Ozean gemessen wurden. Für die Weltmedien offensichtlich deutlich uninteressanter. Klimakrise? War da was? (…) Zur gleichen Zeit litt auch der Norden Argentiniens sowie das benachbarte Uruguay und der äußerste Süden Brasiliens unter extremer Hitze. (…) Der argentinische Ableger der Jugendklimaschutzbewegung Fridays for Future macht darauf aufmerksam, dass besonders die Armen in den Elendsvierteln unter der Hitze zu leiden haben: „Die Hitzewellen sind das beste Beispiel dafür, dass uns die Klimakrise nicht alle im gleichen Maßen betrifft.“ (…) Unterdessen stöhnt in Deutschland alles über die hohen Energiepreise, allerdings nicht alle im gleichen Maß. (…) Viele Haushalte treibt zurzeit vor allem der Strompreis um, aber auch hier ist das Bild uneinheitlich. Zu leiden haben im besonderen Maße Verbraucher, die auf Schnäppchenjagd bei Billiganbietern gelandet sind. (…) Doch dieses Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr. Die Preise an der Strombörse sind nach oben geschnellt, und eine ganze Reihe von Billiganbietern haben daher die Belieferung ihrer Kunden eingestellt. (…) Zu den vielen Gründen für die hohen Börsenstrompreisen gehört neben dem erheblich gestiegenen CO2- und Erdgaspreisen auch die vermehrte Nachfrage aus Frankreich. Wie berichtet stehen dort zu viele Atomkraftwerke still, weshalb man sich schon mal ganz gerne diesseits des Rheins ein wenig eindeckt. (…) Wie nachhaltig der Betrieb von Atomkraftwerken in der Tat wirken kann, ist noch immer in baden-württembergischen Wäldern zu beobachten. Dort kann es durchaus vorkommen, dass erlegte Wildschweine als Strahlenmüll entsorgt werden müssen. 20 Prozent der in Oberschwaben erlegten Tiere überschreiten den Grenzwert für Cäsium. (…) Um Energiefragen ging es auch bei den Unruhen in Kasachstan, die inzwischen blutig niedergeschlagen wurden. Die Bewegung war von den Ölarbeitern im Westen des Landes ausgegangen. Später hätten sich die Arbeiter anderer Industriezentren angeschlossen, berichtet Aynur Kurmanov von der Sozialistischen Bewegung Kasachstans in einem Interview (…), das einige Tage vor dem blutigen Ende der Proteste entstand. Den Anstoß zu den Demonstrationen hatte die plötzliche Verdoppelung des Gaspreises gegeben. (…) Die Unternehmen, in denen die Streiks begannen, befänden sich im Besitz kasachischer Oligarchen, die alle ausländische, meist britische und US-amerikanische Partner hätten, so Kurmanov. Auch wenn viele politische Beobachter versuchten, es anders darzustellen, sei es keine Maidan-Bewegung und keine Farbenrevolution gewesen. Die Arbeiter hätten Forderungen nach der Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen, nach der Rückkehr zur Verfassung von 1993 mit ihren demokratischen Rechten und nach der Zulassung ihrer Gewerkschaften gestellt…“ Energie- und Klimawochenschau von Wolfgang Pomrehn vom 19. Januar 2022 bei Telepolis- Siehe zu Kasachstan das Dossier: Flächendeckende heftige Proteste (oder gar Revolution?) gegen das autoritäre Regime in Kasachstan – nicht nur gegen hohe Gaspreise
- Siehe auch unser Dossier: Von Jahr zu Jahr wird der Fehlbetrag größer: Hartz IV und die Stromkosten
- und von Februar 2020: Energiearmut: Den Armen wird der Strom gesperrt, den Reichen die Fonds gefüllt
- Strompreis: Geht es bald wieder abwärts? EEG-Umlage ab Januar deutlich geringer, „Ampel“ will sie ganz streichen. Weitere Entlastungen wären möglich – durch kostenloses Grundkontingent für private Haushalte
„… Wie könnte eine solche Reform aussehen? Schauen wir uns die wichtigsten Komponenten des Strompreises an. Neben Netzentgelten (7,8 Cent pro Kilowattstunde) und den Kosten für Beschaffung und Vertrieb (7,93 Cent pro Kilowattstunde) werden von den Kunden mit der Stromrechnung nämlich noch eine ganze Reihe andere Abgaben und Steuern eingetrieben. (…) Das sind unter anderem, um nur die wichtigsten zu nennen, die Stromsteuer (2,05), die EEG-Umlage (6,5), die Konzessionsabgabe (1,66) und die Mehrwertsteuer (5,13). Die Zahlenangabe sind jeweils in Cent pro Kilowattstunde und stellen nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) den Durchschnitt für 2021 dar. Die EEG-Umlage, so viel ist schon jetzt klar, wird ab dem 1. Januar deutlich geringer ausfallen. Statt 6,5 wird sie nur noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde betragen. Aber auch damit könnte bald Schluss sein, denn die „Ampel“ hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die „die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis (zu) beenden“. Da auf die Umlage auch noch Mehrwertsteuer erhoben wird, würden die privaten Verbraucher damit mittelfristig im Vergleich zu 2021 um immerhin 7,735 Cent pro Kilowattstunde entlastet. Damit wäre der Strompreis, wenn die Versorgungsunternehmen nicht einen Teil der Verbilligung zurückhalten, wieder auf dem Niveau von 2012. Vermutlich wird aber in den Medien weiter über den Strompreis gestöhnt werden, denn viele große Industrieunternehmen werden von dieser Entlastung kaum etwas spüren. Sie bezahlen nämlich oftmals keine oder nur eine verminderte EEG-Umlage. Ihren Anteil müssen bisher die privaten Kunden und die kleinen Gewerbetreibenden mittragen. Diese könnte man zusätzlich entlasten, wenn man den Strompreis grundlegend umgestalten und staffeln würde. Ausgehend davon, dass die Versorgung mit Energie – wie übrigens auch Wasser, Bildung, Wohnen und Mobilität – ein Grundrecht sein sollte, könnte jeder Haushalt ein kostenloses Grundkontingent bekommen. (…) Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Mehrwertsteuer. Wieso muss diese eigentlich bei Strom 19 Prozent betragen? Immerhin ist Strom doch so etwas wie ein Lebensmittel und alles andere als Luxuskonsum.“ Beitrag von Wolfgang Pomrehn vom 3. Dezember 2021 bei Telepolis- Übrigens: Den Vorschlag eines kostenlosen Grundkontingents für jeden Haushalt hat unseres Wissens zuerst Piketty gemacht, der allerdings mit seiner untrennbaren Verknüpfung von Klima und Umverteilung weitergeht…
- Siehe dazu auch unser Dossier: Die (un)soziale CO₂-Steuer und Klimapolitik
- Energiekosten explodieren: Was können wir tun?
„… So teuer war der Strom noch nie, und eine zunehmende Zahl an Menschen kann sich das schon jetzt kaum noch leisten. Dabei steigen die Preise weiter an. Darauf macht der Landesverband der Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen aufmerksam. Besonders schlimm ist es für Menschen mit geringem Einkommen, die für Heizen oder Warmwasser oder beides auf Strom angewiesen sind. Meist haben diese als Mieter kaum eine andere Wahl. Sind sie auf staatliche Hilfen wie Arbeitslosengeld II angewiesen, haben sie zwar im Prinzip einen Anspruch auf Übernahme der Kosten im Rahmen der Kostenerstattung für die Unterkunft. Doch oft wird die Durchsetzung dieses Anspruchs zum Problem, zumal er – wie die Verbraucherzentralen in ihren Beratungen feststellen – lange nicht jedem bekannt ist. Der Bundesverband der Verbraucherschützer (vzbv) spricht von einer Zunahme der Energiearmut und fordert in diesem Zusammenhang unter anderem, dass Strom- und Gassperren für private Haushalte mit geringem Einkommen bis zum 30. April nächsten Jahres ausgesetzt werden. Eigentlich sollte es ja in der Pandemie eine Selbstverständlichkeit sein, dass derartige Maßnahmen wie auch Zwangsräumungen oder Sanktionen der Arbeitsagenturen ausgesetzt werden, aber davon ist im offiziellen politischen Diskurs herzlich wenig die Rede. Außerdem fordert der vzbv, dass Wohn- und Arbeitslosengeld sowie die Altersgrundsicherung an den realen Kosten der Betroffenen ausgerichtet werden. Mittelfristig müsse „der energetische Zustand von Wohnraum im unteren Preissegment verbessert“ und eine „verbraucherfreundliche Strompreisreform“ durchgeführt werden.“ Beitrag von Wolfgang Pomrehn vom 2. Dezember 2021 bei Telepolis - David Goeßmann: „Steigende Gaspreise haben nichts mit der Energiewende zu tun“
„Der Sachbuchautor David Goeßmann über die Bilanz der UN-Klimakonferenz in Glasgow, Klimaschuldner und -gläubiger und die Energiepreiskrise im Interview von Harald Neuber vom 21. November 2021 in Telepolis : (…) Die steigenden Gaspreise und die Energiepreiskrise haben nichts mit der Energiewende zu tun. Im Gegenteil. Die Blockierung des Umstiegs auf Erneuerbare ist ein wesentlicher Grund für die heutige Krise. Denn wäre das Ausbautempo von Windkraft und Solarenergie von den Merkel-Regierungen nicht bewusst auf ein Minimum reduziert worden, könnten wir heute schon eine Vollversorgung mit Erneuerbaren haben. Dann hätten wir das Problem mit den fossilen Preissteigerungen nicht. Denn Erneuerbare sind trotz der politisch eingebauten Bremsklötze heute die günstigste Energieform. Die billigen Solar- und Windstrommengen an der Strombörse führten in den letzten Jahren sogar zum Verfall der Börsenstrompreise häufig unter drei Cent pro Kilowattstunde, doch die Stromkonzerne erhöhten die Gewinnmarge und damit auch die Stromkosten. Mit Wärmepumpen, Solarthermie und Elektrifizierung der Heizkette und des Verkehrs hätte man sich komplett von den steigenden Gas- und Rohölpreisen unabhängig machen können, deren Anstieg natürlich nichts mit der Energiewende zu tun hat. Schon heute ist das Autofahren mit Ökostrom nur noch halb so teuer wie mit Benzin oder Diesel. Auch die Heizkosten mit Ökostrom sind wesentlich günstiger als Erdöl- oder Erdgasheizungen. Doch nicht nur die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde sind mit Erneuerbaren Energien geringer, sondern auch ein 100-prozentiges Erneuerbare-Energien-System, wie eine Studie der Energy Watch Group zeigt. Doch fossile Konzerne haben, seit Sonne- und Windenergie die politische Bühne betraten, das Märchen von der Energiewende bzw. des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) als hauptsächlicher Energiepreistreiber in die Welt gesetzt. Das stimmt aber nicht. (…) Die Preissteigerung von Erdgas und Benzin beruht auf Förderquoten, Marktdynamiken und auf den Gewinnerwartungen derjenigen, die mit fossilen Energien Geschäfte machen, nicht auf der Energiewende. Erneuerbare machen vielmehr die Energie schon jetzt billiger, vor allem, wenn man die externalisierten Unkosten von Kohle, Öl und Gas einrechnet. Die stehen zwar nicht auf der Strom- und Gasrechnung. Sie sind versteckt in unseren Steuerbescheiden und Gebührenabgaben, sodass die Bürger:innen ja nichts davon mitbekommen, wie teuer ihre fossile Energie tatsächlich ist. (…) der Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare ist technisch und ökonomisch sofort und schnell möglich. Es wird dabei keine Versorgungslücke geben. Vielmehr wird mit dem Umschwung, der viel früher hätte passieren müssen, Versorgungssicherheit erst garantiert, die die fossilen Energieträger immer weniger bieten können. Im Übrigen ist die fossile Versorgungssicherheit ja immer das Produkt militärisch-ökonomischer Macht, Förder- und Transitländer unter Druck setzen zu können, genügend Brennstoffe zu einem akzeptablen Preis bereitzustellen…“