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AMS sperrt Impfverweigerern das Arbeitslosengeld

Aktive Arbeitslose Österreichs im Januar 2018 gegen das österreichische Hartz IV-ModellDas Arbeitsministerium stellt klar: Wer eine Stelle wegen einer Corona-Impfpflicht ablehnt, bekommt das Arbeitslosengeld gestrichen. Der „Standard“ berichtete am Donnerstag, dass es aus dem Arbeitsministerium unter Minister Martin Kocher (ÖVP) neue Restriktionen für Arbeitslose gibt. Lehnen diese eine zumutbare Stelle nur deswegen ab, weil sie sich dafür gegen Corona impfen lassen müssten, sollen ihnen die Bezüge gesperrt werden. Dasselbe gilt, wenn sie sich aus diesem Grund gar nicht erst bewerben. Hintergrund ist laut „Heute“-Infos, dass sich das AMS immer wieder mit Menschen auseinandersetzen muss, die eine Stelle verweigern, weil sie sich nicht gegen Corona impfen lassen wollen. Das AMS fragte deswegen beim Arbeitsministerium nach, wie mit diesen Personen umzugehen sei. Dabei verwies man mittels eines Schreibens (nicht wie anfangs angenommen per Erlass) auf die geltende Rechtslage. (…) Mit keiner AMS-Sperre rechnen müssen Menschen, die sich wegen medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Auch wer sich bewirbt, dann aber wegen fehlender Impfung nicht genommen wird, muss keine Streichung des Arbeitslosengeldes befürchten. Das passiert nur, wenn Arbeitgeber rückmelden, dass ein Bewerber die Stelle abgelehnt bzw. verweigert hat, weil er sich impfen lassen müsste.“ Artikel von Leo Stempfl vom 16.09.2021 bei heute.at externer Link – siehe den Protest dagegen:

  • AMS-Sperren für Ungeimpfte? Arbeitsminister Kocher und Medien schaden der Wirtschaft und vergiften Gesellschaftsklima New
    „… „Ein völlig sinnloser Verzweiflungsakt eines überforderten Arbeitsministers der das Klima beim AMS vergiftet und Alle nur unnötig aufreibt“ kommentiert „Aktive Arbeitslose Österreich“ Obmann Martin Mair die neuesten Anschläge von Arbeitsminister Martin Kocher auf die Rechte aller Arbeiter*innen. „Angesichts dessen, dass die Pandemie sich ihrem Ende zuneigt bringt die erneute Stimmungsmache gegen Arbeit Suchende und Nichtgeimpfte, der als Versuch interpretiert werden kann, mit aller Gewalt Menschen gegen den eigenen Willen zu einer umstrittenen Impfung zu treiben, nur eine unnötige Vertiefung der Spaltung der Gesellschaft“ warnt Mair vor den Schäden für Gesellschaft und Wirtschaft durch die von der schwarzgrünen Regierung verschärften Eskalation, die bei vielen Menschen dank irre führender Medienschlagzeilen erst recht Angst vor der Impfung schürt. (…) Das Verlangen einer Impfung bei Stellen stellt für Aktive Arbeitslose Österreich eine Verletzung des im Verfassungsrang stehenden Diskriminierungsverbots von Artikel 14 EMRK und nach Artikel 8 EMRK eine Verletzung des Rechts auf Schutz vor Zwangsbehandlungen bzw. des Schutzes der Privatsphäre dar! (…) Statt das Versagen der Regierung mit ihrer obrigkeitsstaatlichen Coronapolitik, die den Ruf zahlreicher anerkannter Expert*innen nach Partizipation der Bevölkerung1 und Fokusierung auf wirklich Gefährdete ignoriert, durch noch mehr Druck und populistisches Poltern vermeintlich zu kaschieren, ist es gemäß § 31 Abs. 3 und 7 AMSG gesetzliche Aufgabe des AMS diskriminierendes Verhalten durch Unternehmen entgegenzuwirken, für einen Ausgleich zu sorgen und den Diskriminierten endlich zum Grund- und Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit (§ 29 AMSG) zu verhelfen! (…) Diskriminierung und Gewalt gegenüber Arbeit Suchenden sind kein Kavaliersdelikt und fallen letzten Endes hoffentlich doch wieder auf die Täter*innen selbst zurück!“ Stellungnahme der Vereinigung „Aktive Arbeitslose Österreich“ vom 17. September 2021 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=193511
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