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Sieg der Gewerkschaften bei Verhandlungen um Mindestlohn in Südkorea: 2022 auch für schwächelnde Branchen gleich

KCTU Demo für höheren Mindestlohn 1. Juni 2015Ein dreigliedriges Gremium, das mit der Festlegung des Mindestlohns für das nächste Jahr betraut ist, hat am Dienstag dafür gestimmt, keine unterschiedlichen Sätze je nach Branche anzuwenden – ein Sieg für die Arbeitnehmerseite. (…) Letzte Woche forderte die Arbeitnehmerseite eine Anhebung des Mindestlohns um 23,9 Prozent auf 10.800 Won (7,97 €) pro Stunde – die Unternehmerschaft schlug am Dienstag ein Einfrieren bei 8.720 Won (6,48 €) vor und begründete dies mit der Ablehnung des unterschiedlichen Tarifsystems.  (…) Ein Mindestlohn von 10.800 Won im nächsten Jahr würde einem Monatslohn von 2,26 (1.680,– €) Millionen Won (1.680,– €) entsprechen [*das entspricht ca. 210 Arbeitstunden pro Monat!!!]…“ Übersetzung der Meldung „Panel votes not to differentiate minimum wage by industry next year“ vom 29.6.2021 in The Korea Times online externer Link, siehe dazu:

  • Südkorea: Mindestlohn für nächstes Jahr um 5% auf 9.620 Won [7,30 €] erhöht New
    Vertreter der koreanischen Gewerkschaften und der Wirtschaft haben sich darauf geeinigt, den Mindeststundenlohn für das nächste Jahr auf 9.620 Won [7,30 €] festzulegen, was einer Erhöhung von 5 Prozent gegenüber diesem Jahr entspricht. Die Mindestlohnkommission, die sich aus jeweils neun Mitgliedern der Gewerkschaften, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit zusammensetzt, einigte sich am Mittwochabend während einer Plenarsitzung im Regierungskomplex in Sejong. Der neue Satz entspricht einem Monatslohn von 2,02 Millionen Won [1.531,50 €]. Er wird für alle Branchen gleichermaßen gelten.
    Während der Verhandlungen forderten die Gewerkschaften eine deutliche Erhöhung von den diesjährigen 9.160 Won [6,94 €] und verlangten, dass die Kommission das Versprechen der vorherigen Regierung Moon Jae-in umsetzt, den Mindeststundenlohn auf 10.000 Won [7,58 €] anzuheben.
    In der Zwischenzeit hatten die Unternehmensleiter mit Verweis auf die wirtschaftlichen Schäden durch die COVID-19-Pandemie, die hohen Zinsen, die Inflation und den schwankenden Wechselkurs ein Einfrieren gefordert. (…) Der neue Lohn wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Unter der Moon-Regierung stieg der Mindestlohn 2018 um 16,4 Prozent, 2019 um 10,9 Prozent, 2020 um 2,9 Prozent und 2021 um den niedrigsten Satz aller Zeiten von 1,5 Prozent. “ Aus der engl. Meldung am 30.06.22 in The Korea Times externer Link
  • 6.500 Arbeitnehmer mit Behinderungen erhalten legal weniger als den Mindestlohn 
    Rund 6500 Arbeitnehmer/innen mit Behinderungen verdienten im vergangenen Jahr legal weniger als den Mindestlohn, so ein Bericht vom Dienstag. Der Bericht des Korea Labor and Society Institute ergab, dass im August 2021 insgesamt 6547 Arbeitnehmer/innen von der Mindestlohnregelung ausgenommen waren. Ihr durchschnittlicher Monatslohn betrug 363.441 Won [270 €] oder 19,9 Prozent des Mindestlohns zu diesem Zeitpunkt, so der Bericht. Laut Gesetz gilt der Mindestlohn nicht für Beschäftigte »mit einer sehr eingeschränkten Arbeitsfähigkeit aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung und für andere Beschäftigte, bei denen die Anwendung des Mindestlohns als unangemessen erachtet wird«. In dem Bericht heißt es, dass das Gesetz die Ausnahmen zu weit fasst und den Arbeitgebern Spielraum für Verstöße gegen die Vorschrift gibt. »Der Mindestlohn sollte für alle Arbeitnehmer/innen gelten, auch für diejenigen mit Behinderungen«, heißt es in dem Bericht. »Die Regierung sollte die Arbeitgeber dabei unterstützen, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht beeinträchtigt wird« (durch die Anwendung des Mindestlohns).
    Im Jahr 2019 erhielten 788.000 Menschen oder 4,8 Prozent der insgesamt 16,3 Millionen Beschäftigten in der Nation weniger als den Mindestlohn, so der Bericht. Aufgeschlüsselt nach Branchen war der Prozentsatz der Beschäftigten, die unter dem Mindestlohn lagen, in der Kultur- und Freizeitbranche mit 14,8 Prozent am höchsten, gefolgt von den Bereichen Verkehr (11,1 Prozent), Beherbergung und Gastronomie (11 Prozent), Bildung (9,8 Prozent) und Immobilienvermietung (9,8 Prozent).“ (engl.) Bericht vom 14.06.22 im Korea Herald externer Link [Der Mindestlohn in Südkorea beträgt zur Zeit (2022) 6,82 €]
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=191447
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