„Internationaler Tag zur Unterstützung der Folteropfer“ am 26. Juni: Besonders Schutzbedürftige identifizieren und versorgen!

„Internationaler Tag zur Unterstützung der Folteropfer“ am 26. Juni (Grafik: ai)„… Menschen, die Opfer von Folter, Gewalt und Verfolgung geworden sind, zählen gemäß Art. 21 der EU-Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2013/33/EU) zur Personengruppe mit besonderem, erhöhtem Schutzbedarf. Ihnen ist eine „so vollständige Rehabilitation wie möglich“ zu ermöglichen. Mit der Unterzeichnung der UN-Antifolterkonvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Folteropfer zu schützen und bestimmte Leistungen für diese zu gewährleisten. Zudem werden von Folter betroffene Schutzsuchende in der EU-Aufnahmerichtlinie gemeinsam mit anderen Gruppen als besonders vulnerable Personen definiert. Deutschland ist demnach auch nach europäischem Recht dazu verpflichtet, diese zu identifizieren und ihren besonderen Bedarfen gerecht zu werden. (…) Ein erster wichtiger Schritt hierzu ist die eingerichtete Personalstelle bei der ADD, die für die psychosoziale Versorgung der in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes lebenden Geflüchteten zuständig ist und insbesondere mit dem Auftrag „ausgestattet“ ist, ein solches standardisiertes Verfahren zur Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit zu entwickeln und zu etablieren. „Weitere Schritte müssen folgen, um eine anschließende Versorgung (medizinisch, psychosozial, therapeutisch) gewährleisten zu können.“ so Pierrette Onangolo, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates RLP. (…) Insbesondere bei der Weiterleitung bzw. Anbindung der Betroffenen in das niedergelassene Regelsystem der Gesundheitsversorgung hakt es nach wie vor…“ Gemeinsame Presseerklärung des Flüchtlingsrats RLP, der AG Flucht und Trauma und der Koordinierungsstelle für interkulturelle Öffnung des Gesundheitssystems in RLP vom Juni 2021 externer Link

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