Arbeitsminister Heil legt Gesetzentwurf zur sachgrundlosen Befristung vor
„… Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Einschränkung der sachgrundlosen Befristung vorgelegt, um die Häufigkeit und Dauer solcher Beschäftigungsverhältnisse zu begrenzen. „Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist künftig für die Dauer von 18 Monaten statt bislang zwei Jahren zulässig“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Bis zu dieser Gesamtdauer soll die Befristung künftig nur noch einmal statt dreimal verlängert werden können, wird dort weiter ausgeführt. „Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, dürfen maximal 2,5 Prozent ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sachgrundlos befristen“ lautet ein weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs. (…) Um Kettenbefristungen zu vermeiden, sollen laut dem Gesetzentwurf befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber auf eine Höchstdauer von fünf Jahren begrenzt werden. Wenn Beschäftigte als Leiharbeiter im Unternehmen tätig waren, sollen nach den Plänen Heils bei ihnen diese Zeiten auf die Höchstdauer angerechnet werden. Die vorgeschlagenen Regelungen würden sowohl für den öffentlichen Dienst als auch die Privatwirtschaft gelten, so der Bundesarbeitsminister. (…) Nach dem Willen des Bundesarbeitsministers soll das Gesetz zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.“ Beitrag von Tobias Peter vom 15. April 2021 beim RND
– es ist Wahlkampf und eine Zustimmung von CDU/CSU ist sehr unwahrscheinlich…