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Humanität und Solidarität geht anders: Schluss mit Abschiebungen zurück ins griechische Elend!

Dossier

Herbst 2017 in Griechenland: Flüchtlingsproteste auf Lesbos wachsen trotz Repression erneut an – jetzt auch Hungerstreik in AthenWährend die Bundesregierung Asylsuchende und bereits anerkannte Flüchtlinge aus Griechenland ausfliegt, halten deutsche Behörden an Abschiebungen ins dortige Elend fest. PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte fordern, mehr Flüchtlinge aus Griechenland aufzunehmen und Abschiebungen nach Griechenland zu stoppen. »Es ist ein Gebot der Menschenwürde und des Flüchtlingsschutzes, international Schutzberechtigte, die aufgrund der elenden Verhältnisse in Griechenland nach Deutschland weiterfliehen, genauso zu behandeln wie diejenigen Menschen, die organisiert aus Griechenland aufgenommen werden. Tausende anerkannte Flüchtlinge leben hier in einer unerträglichen Limbo-Situation. Ihnen muss ebenfalls ein sicheres Aufenthaltsrecht gewährt werden. Für Schutzsuchende im Dublin-Verfahren muss das BAMF ohne Wenn und Aber die Zuständigkeit für das Asylverfahren übernehmen«, sagt Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung von PRO ASYL… Pressemitteilung vom 10.12.2020 bei Pro Asyl externer Link, siehe dazu:

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt Deutschland:  Einseitige Zurückweisungen an der Grenze verletzen Menschenrechte New
    • EGMR verurteilt Deutschland: Abschiebung nach Griechenland verletzt Menschenrechte – auch Griechenland wurde gerügt
      „Im Zusammenhang mit einer Abschiebung nach Griechenland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Deutschland verurteilt. Die deutschen Behörden hätten sicherstellen müssen, dass ein Flüchtling nach seiner Abschiebung nach Griechenland ein angemessenes Asylverfahren erhalte und keiner Misshandlung ausgesetzt sei, entschieden die Richter in Straßburg (Urt. v. 15.10.2024, Az. 13337/19). Der Fall betrifft einen 1993 geborenen Syrer, der 2018 über Griechenland nach Deutschland eingereist war. Obwohl er in Deutschland Asyl beantragen wollte, wurde er noch am Tag seiner Ankunft aufgrund des Dublin-Abkommens wieder nach Griechenland abgeschoben. Dort wurde er für über zwei Monate inhaftiert. Die EGMR-Richter urteilten, dass Deutschland gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe (Art. 3 EMRK). Die deutschen Behörden hätten sich vergewissern müssen, dass der Mann nach seiner Rückkehr nach Griechenland weder Misshandlung noch unmenschlicher Haft ausgesetzt sei. Deutschland muss nun 8.000 Euro Schadenersatz zahlen. Auch Griechenland wurde zu einer Strafzahlung verurteilt. Die Haftbedingungen des Syrers hätten gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung verstoßen. Der Europarat, zu dem der EGMR gehört, hatte Griechenland in der Vergangenheit wiederholt wegen unzureichender Zustände in Flüchtlingslagern gerügt. Zuletzt forderte das Anti-Folter-Komitee im Juli 2024 eine Verbesserung der Haftbedingungen und Unterkünfte für Migranten.“ LTO-Meldung vom 15. Oktober 2024 externer LinkAsylpolitik in Deutschland: Urteil lässt wenig Raum für Zurückweisungen
      Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die schnelle Abschiebung eines Syrers nach Griechenland für rechtswidrig befunden. Das Urteil ist auch für die aktuelle Asyldebatte in Deutschland relevant. (…) Die Entscheidung sei so zu verstehen, dass einseitige Zurückweisungen an der Grenze ebenfalls gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, sagt Constantin Hruschka, Rechtsprofessor an der Evangelischen Hochschule Freiburg. Genau solche Zurückweisungen werden aber seit Wochen immer wieder diskutiert und wurden etwa von der CDU schon gefordert. Dem steht zwar nach Ansicht von Experten auch das Europarecht entgegen, nach dem nun getroffenen Urteil sei die Menschenrechtskonvention aber ein weiteres, rechtliches Gegenargument, so Hruschka. „Eine Zurückweisung ist nur möglich, wenn ein Geflüchteter an Behörden übergeben wird“, sagt der Asylrechtsexperte. Ein einfaches Wegschicken sei also unzulässig. Doch so eine Zurückweisung mit Übergabe gehe nicht immer. Die Europäische Menschenrechtskonvention erlaube sie nur, wenn in dem Zielland der Zurückweisung ein ordentliches Asylverfahren garantiert sei…“ Beitrag von Max Bauer und Philip Raillon, ARD-Rechtsredaktion, am 15.10.2024 in tagesschau.de externer Link
    • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Unrechtmäßigkeit von Zurückweisungen an den Binnengrenzen
      PRO ASYL und ECCHR begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und fordern die Ampelregierung auf, der Zurückweisungspraxis an den deutschen Grenzen ein Ende zu setzen.
      „Das heutige Urteil in der Beschwerde von 2019 ist entscheidend für die Debatte rund um Zurückweisungen an den deutschen Grenzen und kommt genau im richtigen Moment. Deutschland ist verpflichtet, menschenrechtliche Standards zu wahren und den Zugang zu rechtsstaatlichen Asylverfahren auch an deutschen Grenzen zu gewährleisten”, sagt Tareq Alawos, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. “Alle Parteien müssen nun endlich die menschenrechtsverachtende Zurückweisungsdebatte und die systematische Entrechtung an deutschen Grenzen beenden“, führt Alaows aus. In seinem heutigen Urteil externer Link stellt der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klar: Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Grenzen sind nicht zulässig. Damit erteilt er Verwaltungsabkommen wie dem “Seehofer-Deal” von 2018 eine klare Absage und stärkt den Zugang zum Rechtsschutz von Asylsuchenden an der Grenze. PRO ASYL, Refugee Support Aegean (RSA) und European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hatten die Klage durch eine Eingabe vor Gericht externer Link unterstützt. In Entscheidungen von 2019 externer Link und 2021 externer Link hatte das VG München die Rechtswidrigkeit von Zurückweisungen unter dem Seehofer-Deal bereits festgestellt…“ Pressemitteilung vom 15.10.2024  von Pro Asyl externer Link
    • Siehe zur aktuellen Debatte das Dossier: Härtere Regeln für Geflüchtete: Innenministerium will u.a. die Zahl der Abschiebungen erhöhen – auch nach Syrien/Afghanistan?
    • Siehe auch unser Dossier: Wiedereinführung von Grenzkontrollen (2015): Politik auf dem Rücken von Geflüchteten
  • Bundesamt verharmlost die dramatische Lage von Schutzsuchenden in Griechenland – Bayern organisiert die Abschiebung per Charterflug ins Elend – PRO ASYL und Bayerischer Flüchtlingsrat protestieren
    PRO ASYL und Bayerischer Flüchtlingsrat: „Gefährlicher und schäbiger Testlauf“: Heute Vormittag fand ein Abschiebungscharterflug von München nach Athen statt. An Bord der vom Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführung (LfAR) organisierten Maschine waren, nach PRO ASYL vorliegenden Informationen, neben Polizeikräften vier Schutzsuchende aus dem Jemen, Syrien und Palästina. PRO ASYL und der Bayerische Flüchtlingsrat befürchten, dass dies ein gefährlicher und schäbiger Testlauf ist, um noch mehr Menschen zurück ins Elend nach Griechenland abzuschieben. Die Organisationen kritisieren, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die dramatische Lage von Schutzsuchenden in Griechenland bewusst verharmlost. Unter den Abgeschobenen befindet sich auch ein junger Schutzsuchender aus dem Bürgerkriegsland Jemen. Der Asylantrag des jungen Mannes wurde am 16. Mai 2022 von der BAMF-Außenstelle in Bayreuth als „unzulässig“ abgelehnt (…) Die Darstellung des Bundeamtes steht im krassen Gegensatz zur Verelendung von Schutzsuchenden in Griechenland und den eigenen internen Einschätzungen des BAMF und des Bundesinnenministeriums. Das BAMF ignoriert dabei bewusst Urteile von deutschen Oberverwaltungsgerichten aus dem Jahr 2021, die eindeutig entschieden haben: Anerkannte Schutzberechtigte aus Griechenland dürfen grundsätzlich nicht zurückgeschickt werden, weil sie dort nicht einmal ihre elementarsten Bedürfnisse wie „Bett, Brot, Seife“ befriedigen können..“ Pressemitteilung vom 26.07.2022 externer Link
  • [„sekundäre Migration“] Seehofer droht Griechenland, alle Asylsuchenden zurückzuschicken 
    „Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit kündigt Bundesinnenminister Seehofer Maßnahmen gegen „sekundäre Migration“ an. Nach Osten soll es mehr Grenzschutz geben. Der scheidende Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat Griechenland damit gedroht, demnächst alle Asylsuchenden zurückzuschicken, die von dort aus nach Deutschland weiterwanderten. Er habe seinem griechischen Amtskollegen einen Vertrag über 50 Millionen Euro angeboten, damit Flüchtlinge in Griechenland so menschenwürdig untergebracht und versorgt würden, dass auch deutsche Gerichte keine Einwände mehr hätten, sie dorthin zurückzuschicken. Diesen Vertrag habe Athen aber bisher nicht unterschrieben. Er werde jetzt noch einen Versuch machen, dann würden Asylsuchende, die aus Griechenland kämen und dort womöglich schon als asylberechtigt anerkannt seien, zurückgeschoben. Unter den Herausforderungen der aktuellen Migrationspolitik müsse man sich „zuallererst“ der Sekundärmigration widmen, also dem Weiterwandern von Asylsuchenden von einem europäischen Land in ein anderes. Die Verhältnisse, in denen sie in Griechenland wie auch in Italien leben müssen, führen immer wieder dazu, dass deutsche Gerichte verhindern, dass Menschen von dort zurückgeschickt werden…“ Artikel von Andrea Dernbach vom 20. Oktober 2021 beim  Tagesspiegel online externer Link
  • Bett, Brot, Seife – Ein ferner Traum für Flüchtlinge in Griechenland – Niemand darf dorthin zurückgeschickt werden 
    Anerkannten Flüchtlingen in Griechenland mangelt es an allem. Gleich zwei Oberverwaltungsgerichte haben deshalb entschieden: Niemand darf dorthin zurückgeschickt werden. Die Bundesregierung muss das anerkennen und darf Menschen nicht weiter dorthin abschieben. Griechenland zählt zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Doch während so manche mit Blick auf die nahenden Sommerferien und die steigenden Impfzahlen von einem Urlaub in der Ägäis, auf der Peloponnes oder der Halbinsel Chalkidiki träumen, haben andere Menschen panische Angst davor, in einen Flieger Richtung Athen gesetzt zu werden. Denn Geflüchtete wissen: Dort erwartet sie das nackte Elend. Zu den Schutzsuchenden, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, zählen auch Menschen, die in Griechenland bereits eine Anerkennung als Flüchtling erhalten haben. Die Bundesregierung würde sie am liebsten nach Griechenland zurückschicken. Seit mehreren Jahren weisen wir von PRO ASYL und unser Team von »Refugee Support Aegean« (RSA) darauf hin, dass Schutz für anerkannte Flüchtlinge in Griechenland nur auf dem Papier existiert externer Link. In einer aktuellen Stellungnahme externer Link legen wir ausführlich dar, dass sich die Situation in Griechenland für anerkannte Schutzberechtigte weiter verschlechtert hat. Es ist die pure Not, die die Menschen zur Weiterflucht drängt. Anstatt zu entscheiden, dass die Betroffenen angesichts dessen nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden dürfen und ihnen hier in Deutschland internationaler Schutz zusteht, lassen das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Menschen im Ungewissen. Ihre Asylverfahren sind seit Dezember 2019 komplett auf Eis gelegt. Betroffen sind davon aktuell rund 13.000 Menschen…“ Pro Asyl-Stellungnahme vom 28.5.2021 externer Link
  • Nach OVG NRW nun auch OLG Niedersachsen: Abschiebungen nach Griechenland sind rechtswidrig! PRO ASYL fordert generellen Abschiebestopp und vollumfänglichen Schutz für betroffene Flüchtlinge 
    Gestern hat der 10. Senat des Oberlandesgerichts Niedersachen in Lüneburg entschieden externer Link, dass Flüchtlinge, die in Griechenland bereits internationalen Schutz erhalten haben, nicht dorthin abgeschoben werden dürfen. Das Urteil aus Lüneburg steht in einer Reihe von positiven Gerichtsentscheidungen, die die Verelendung und Gefährdung von Flüchtlingen in Griechenland adressieren. Im Januar hat das OVG des Landes Nordrhein-Westfalen Abschiebungen anerkannter Flüchtlinge nach Griechenland gestoppt externer Link. PRO ASYL begrüßt dieses zweite wegweisende Urteil und fordert einen generellen Abschiebestopp und vollumfänglichen Schutz für betroffene Flüchtlinge: Abschiebungen nach Griechenland sind rechtswidrig!...“ Pressemitteilung vom 20.04.2021 externer Link – siehe auch:

    • Schlappe für BAMF. OVG: Flüchtlingen droht in Griechenland Verlendung – sie nicht in das Land abgeschoben werden
      Menschen, die nach Griechenland abgeschoben werden, droht „Verelendung“. Deshalb dürfen sie einer Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht in das Land abgeschoben werden. In Griechenland bereits anerkannte Flüchtlinge dürfen derzeit nach einer Entscheidung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes nicht in das Land abgeschoben werden. Dort bestehe für sie die ernsthafte Gefahr, dass sie obdachlos würden und nicht einmal elementarste Bedürfnisse wie „Bett, Brot und Seife“ erfüllt würden, urteilte der 10. Senat in Lüneburg am Montag in zwei Fällen. (AZ: 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20 externer Link) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte den Angaben zufolge die Asylanträge zweier aus Syrien stammender, alleinstehender Schwestern als unzulässig abgelehnt. Sie seien in Griechenland bereits als Flüchtlinge anerkannt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte die Klagen der beiden Frauen dagegen abgewiesen. Es argumentierte, den Frauen könnte in Griechenland zumindest mithilfe von Hilfsorganisationen und informellen Netzwerken gelingen, eine Unterkunft zu finden und die Versorgung mit den nötigsten Dingen des täglichen Bedarfs sicherzustellen. Das Oberverwaltungsgericht dagegen hält es für sehr wahrscheinlich, dass die Frauen obdachlos werden. Ihnen drohe „innerhalb kürzester Zeit Verelendung und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen“. Nach aktuellen Erkenntnissen gebe es in Griechenland weder eine vom Staat gestellte Unterkunft noch Sozialleistungen für Wohnraum. Die Möglichkeit, sich selbst Geld für lebensnotwendige Güter zu verdienen, sei sehr wahrscheinlich durch bürokratische und andere Hindernisse nicht gegeben…“ Meldung vom 20.04.2021 beim Migazin externer Link
  • Abschiebestopp nach Griechenland: Bamf legt Asylverfahren auf Eis 
    „Das Bamf hat Asylentscheidungen von in Griechenland bereits anerkannten Geflüchteten gestoppt. Hintergrund ist eine Entscheidung des OVG Münster. Danach drohen Abgeschobenen in Griechenland unmenschliche und erniedrigende Behandlungen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat die Asylentscheidungen für mehrere tausend Flüchtlinge gestoppt, die bereits in Griechenland anerkannt wurden und anschließend in Deutschland Asyl beantragt haben. Derzeit lägen 3.420 solcher Asylverfahren auf Eis, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dies betreffe 8.252 Flüchtlinge. Diese Menschen hätten bereits einen europäischen Schutzstatus und seien daher „aus aufenthaltsrechtlicher Sicht privilegiert“. Seit dem vergangenen Sommer stieg die Zahl der Einreisen von bereits in Griechenland anerkannten Flüchtlingen nach Deutschland deutlich: Ende Mai waren erst knapp 300 Verfahren beim Bamf anhängig, inzwischen sind es mehr als zehnmal so viele. Hintergrund ist die katastrophale Lage in griechischen Flüchtlingslagern etwa auf der Insel Lesbos. (…) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hatte im Januar in zwei Urteilen entschieden, dass Asylanträge von in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten grundsätzlich nicht als unzulässig abgelehnt werden dürfen. Derzeit bestehe generell die ernsthafte Gefahr, dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen könnten. Im Fall eines Eritreers und eines aus Syrien stammenden Palästinensers erklärte das Gericht, ihnen drohe im Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung. (AZ: 11 A 1564/20.A und 11 A 2982/20.A) (…)Das Bamf hatte die Asylanträge der beiden Männer zuvor mit der Begründung abgelehnt, sie hätten bereits in Griechenland einen internationalen Schutzstatus erhalten. Weil das OVG keine Revision seiner Entscheidung zuließ, wolle das Bamf nun offenbar Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen, schrieben die Funke-Blätter.“ Meldung vom 8. Februar 2021 bei MiGAZIN externer Link
  • Wenn Abschreckung selbst zum Fluchtgrund wird 
    Oberverwaltungsgericht NRW untersagt vorerst Abschiebung von in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten: Dort würden „elementarste Bedürfnisse“ nicht erfüllt (…) Hinter dem Versagen der griechischen Regierung, eine elementare Grundversorgung zu gewähren, steckt offenbar System. Einige verdienen damit sogar Geld. (…) Die Regierung in Athen hat sich zum Ziel gesetzt, Flüchtlingen und Immigranten das Leben so unerträglich wie möglich zu machen. Diese Aussage wurde von Ministern mehrfach öffentlich wiederholt externer Link. Besonders charakteristisch sind die Aussagen von Adonis Georgiadis, dem Vizechef der konservativen Partei Nea Dimokratia. Als Minister ist er für Wirtschaftsentwicklung und Investitionen zuständig, allerdings lässt er keine Gelegenheit aus, sich im Fernsehen zu allen Zielen der Regierungspolitik, auch zu den Flüchtlingen zu äußern. „Sie sollen weggehen, das ist nicht rechtsradikal. Wer hat Ihnen das gesagt? Dass sie weggehen sollen ist die Meinung der Mehrheit der Griechen. Sind die Griechen rechtsradikal? Was ist das denn, was sie sagen? Sie sollen sicherlich weggehen. Wir haben sie nicht eingeladen. Sie sind von allein gekommen“, erklärte er im September laut einem Bericht des Nachrichten- und Debattenportals Libre. (…) Georgiadis hatte seinen Wählern geschlossene Lager für Asylsuchende versprochen. Im Zusammenhang mit der Pandemie konnte dieses Versprechen leichter umgesetzt werden. So befinden sich alle Flüchtlingslager im Land seit dem vergangenen März in einem Status des Lockdowns. Es ist den Insassen nur in Ausnahmefällen gestattet, das Lager zu verlassen. Während in den vergangenen Wochen Grundschulen geöffnet und Ladengeschäfte sowie Einkaufsmalls wieder eröffnet wurden, gab es für die Insassen der Lager eine weitere Verschärfung. Die absolute Ausgangssperre gilt ab 18 Uhr. Pro Woche darf das Lager für maximal drei Stunden verlassen werden, um Einkäufe, notwendige Behördengänge oder Arztbesuche zu tätigen. Für Angehörige von Risikogruppen sowie für die glücklicheren Familien unter den Asylsuchenden gibt es statt des tristen Lagerlebens für die Dauer des Asylverfahrens eine Unterkunft. Für diese Unterbringung erhält der griechische Staat von der Europäischen Kommission 125 Millionen Euro. Bislang wurden diese Gelder vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) verwaltet und gelangten von da auch in die Kassen von Nichtregierungsorganisationen, die sich auf Flüchtlingshilfe spezialisiert haben. Für die griechische Regierungspartei ist dies ein zu verurteilendes Geschäftskonzept. Sie setzt alles daran, den NGOs die Arbeit in Griechenland so schwierig wie möglich, wenn nicht ganz unmöglich zu machen. (…) Asylsuchende die einen positiven Asylbescheid erhalten, bekommen gleichzeitig mit den Asylbescheid die Ausweisung aus dem Lager oder der Wohnung. Sie stehen dann mittellos und ohne soziale Beihilfen auf der Straße. Dieser Umstand dürfte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster maßgeblich beeinflusst haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte die Asylanträge der Kläger – eines Eritreers und eines aus Syrien stammenden Palästinensers – zuvor abgelehnt, weil sie in Griechenland formell bereits internationalen Schutz erhalten hatten. Zugleich hatte es ihnen die Abschiebung dorthin angedroht.“ Beitrag von Wassilis Aswestopoulos vom 30. Januar 2021 bei telepolis externer Link
  • [OVG NRW] In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt werden
    „… Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte die Asylanträge der Kläger, eines Eritreers und eines aus Syrien stammenden Palästinensers, als unzulässig abgelehnt, weil diese in Griechenland bereits internationalen Schutz erhalten hatten; gleichzeitig hatte es ihnen die Abschiebung dorthin angedroht. Die Verwaltungsgerichte hatten die Klagen jeweils mit der Begründung abgewiesen, es lägen keine genügenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kläger in Griechenland trotz der dort für international Schutzberechtigte herrschenden schwierigen Verhältnisse in eine men­schenunwürdige Situation geraten könnten. Die dagegen gerichteten Berufungen der Kläger hatten Erfolg. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt: Die Asylanträge der Kläger könnten nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe. Denn die Kläger gerieten in Griechenland unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in eine Situation extremer materieller Not, weil sie dort für einen längeren Zeitraum weder eine Unterkunft noch eine Arbeit fänden. Sie könnten nicht in Aufnahmeeinrichtungen für Asyl­bewerber unterkommen. Andere Wohnungen oder Obdachlosenunterkünfte stünden nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Das führe dazu, dass derzeit bereits eine beträchtliche Zahl anerkannter Schutzberechtigter in Griechenland obdachlos sei. Sozialleistungen durch den griechischen Staat bekämen sie frühestens nach einem zweijährigen dauerhaften Aufenthalt in Griechenland, der durch inländische Steuererklärungen der beiden Vorjahre nachzuweisen sei. Angesichts der derzeitigen Arbeitsmarktsituation und Wirtschaftslage fänden die Kläger im Falle ihrer Rückkehr auch keine Arbeit. Die Arbeitslosenquote liege in Griechenland derzeit bei knapp 20 %. Die Corona-Pandemie habe erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftslage. Das Bruttoinlandsprodukt habe im Jahr 2020 den heftigsten Einbruch aller Staaten der Europäischen Union zu verzeichnen gehabt. Der Tourismus, der mehr als ein Fünftel zum Bruttoinlandsprodukt beisteuere, sei im letzten Jahr um fast 80 % zu­rückgegangen. Der Zugang der Kläger zum Arbeitsmarkt werde durch die mangelnde Beherrschung der griechischen Sprache und das Fehlen einer spezifischen beruflichen Qualifikation zusätzlich erschwert. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen die Urteile nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundes­verwaltungsgericht entscheidet.“ Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2021 zu Az: 11 A 1564/20.A externer Link
  • Debatte über Abschiebeverbot nach Griechenland: Nach einem Abschiebestopp für zwei Geflüchtete durch das Oberverwaltungsgericht NRW fordern Organisationen, Abschiebungen nach Griechenland generell auszusetzen
    „Unionspolitiker haben das gerichtliche Abschiebeverbot von anerkannten Flüchtlingen nach Griechenland kritisiert. Griechenland sei ein »etablierter Mitgliedsstaat der EU«, daher sei es »schwer nachvollziehbar, dass bei einer Rückführung dorthin eine unmenschliche Behandlung drohen soll«, kritisierte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte in zwei am Dienstag veröffentlichten Urteilen entschieden, dass in Griechenland anerkannte Flüchtlinge derzeit nicht dorthin abgeschoben werden dürfen. (…) Karl Kopp, Leiter der Europaabteilung bei der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, sagt gegenüber »nd«: »Wir sind auch der Ansicht, dass es nicht sein darf, dass Menschen innerhalb der EU unter menschenunwürdigen Bedingungen leben müssen.« Das Flüchtlingselend in der EU sei jedoch lange bekannt und politisch gewollt. Middelberg ignoriere das. »Das Gericht stellt lediglich die erschreckende Realität fest«, so Kopp. Die menschenrechtliche Konsequenz nach den Urteilen müsse sein, alle Abschiebungen von Flüchtlingen nach Griechenland zu stoppen. (…) Bei dem Urteil in NRW ging es nur um bereits anerkannte Flüchtlinge. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies derweil am Dienstag die Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, ob Fristen für Abschiebungen in andere EU-Staaten wegen der Corona-Pandemie unterbrochen werden. Konkret ging es um zwei Fälle von Asylbewerbern, die über Italien nach Deutschland eingereist waren. (…) Viele Schutzsuchende kommen erst gar nicht in die Situation, Asyl in der EU zu beantragen. Menschenrechtsorganisationen berichten immer wieder von illegalen Pushbacks (»nd« berichtete). Die Frontex-Mission mit Montenegro, die am Mittwoch zu Ende ging, bestand wohl ausschließlich in der Luftüberwachung. Das geht aus einer Antwort des Direktors der europäischen Grenzschutzagentur, Fabrice Leggeri, auf eine Anfrage der Linke-Europaabgeordnete Özlem Alev Demirel hervor. »Mit dieser ›Drittstaatenmission‹ wurde die EU-Außengrenze also erneut weiter nach außen verlagert«, stellte Demirel fest. Damit werde Flüchtlingen auch jede Möglichkeit genommen, rechtlich gegen inhumane Maßnahmen vor Gerichten der EU oder ihrer Mitgliedstaaten vorzugehen, kritisiert die Sicherheitsexpertin.“ Artikel von Ulrike Wagener vom 27. Januar 2021 bei neues Deutschland online externer Link
  • Seehofer-Deal mit Griechenland: PRO ASYL, Refugee Support Aegean und ECCHR intervenieren vor dem EGMR: Rechte Geflüchteter werden durch Seehofer-Deal bewusst umgangen
    Zurückschiebungen aus Deutschland im Rahmen des griechisch-deutschen Zurückweisungsabkommens, dem sogenannten Seehofer-Deal, verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – das unterstreichen PRO ASYL, das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und Refugee Support Aegean (RSA) in ihrer Einreichung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 30. Oktober 2020. Die Drittintervention der Organisationen im Fall H.T. gegen Deutschland und Griechenland legt dar, dass Deutschland Geflüchtete nicht nach Griechenland zurückschieben darf, ohne zuvor das Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen zu prüfen. Die Rechte von Geflüchteten, die ihnen durch die Menschenrechtskonvention und die Dublin-III-Verordnung gewährt werden, werden durch das Abkommen bewusst umgangen. (…) In ihrer Einreichung betonen das ECCHR, PRO ASYL und RSA, dass Geflüchtete, die nach Deutschland kommen, nicht ohne Verfahren zurückgeschickt werden dürfen. Stattdessen müssen die Risiken in den Aufnahmeländern wie Griechenland vorab sorgfältig untersucht werden, um den menschenrechtlichen Vorgaben zu genügen. Unmenschliche Haftbedingungen, Mängel im Asylsystem und das Risiko einer Kettenabschiebung in die Türkei im Rahmen des EU-Türkei-Deals dürfen dabei nicht einfach außer Acht gelassen werden. Die Dublin-Verordnung als geltender Rechtsrahmen für die Zuständigkeitsregelung ist anzuwenden…” Pressemitteilung vom 02.11.2020 bei Pro Asyl externer Link

Siehe zum Hintergrund auch unsere Dossiers:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=185671
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