Jobcenter zahlt zu wenig für die Miete: Sozialhilfeempfänger haben gegen zu niedrige Übernahme der Mietkosten geklagt und Recht bekommen

Plakat und Logo der Wiener Mietenkampagne„… Die örtlichen Mietpreise pro Quadratmeter werden jedoch nicht immer realitätsnah festgesetzt. Das macht ein Urteil des hessischen Sozialgerichts deutlich. Eine Frau aus Eschwege hatte 2016 geklagt, weil sie die vom Jobcenter Werra-Meißner im Regierungsbezirk Kassel angesetzten Leistungen für die Miethöhe nicht anerkannt hatte. Die 55-Jährige muss monatlich rund 375 Euro für ihre Miete zahlen, das Jobcenter hatte ihr jedoch nur monatliche Wohnkosten in Höhe von 274 Euro gezahlt. Mehr sei nicht »angemessen«. Die Differenz musste sie von ihrem Hartz-IV-Regelsatz zahlen. Grundlage für die Entscheidung des Jobcenters war ein Gutachten der Firma »Analyse und Konzepte« aus Hamburg, die auf ihrer Homepage ihre »Beratung für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft von morgen« anpreist. Der Werra-Meißner-Kreis hatte das Gutachten als Grundlage für die Kürzung der Unterkunftskosten in den Sozialleistungen genommen. Die Wohnungsmarkterhebung von »Analyse und Konzepte« ist jedoch nicht rechtmäßig. Zu diesem Schluss kam das das Sozialgericht Kassel bereits im Jahr 2018 und verurteilte das betroffene Jobcenter dazu, der Klägerin höhere Leistungen zu bewilligen. Jedoch ging das Jobcenter damals gegen das Urteil in Berufung. Ende 2020 hatte auch die Zweite Kammer des Sozialgerichts Kassel in gleich drei Urteilen entschieden, dass die Wohnungsmarkterhebung auch nach einer »Nachbesserung« aus dem Jahr 2019 weiterhin unschlüssig und damit nicht anwendbar sei. Jetzt hat das Jobcenter Werra-Meißner die Berufung vor dem Hessischen Landessozialgericht zurückgenommen. Rechtsanwalt Sven Adam, der die Klägerin vertreten hatte, geht davon aus, dass das Jobcenter damit eine negative Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts verhindern wollte. »Es ist nun zu erwarten, dass das Jobcenter in allen insoweit noch offenen Verfahren ebenfalls aufgeben und erhebliche und verzinste Nachzahlungen leisten wird«, erläutert Adam in einer Pressemitteilung von vergangenem Freitag…“ Artikel von Lisa Ecke vom 13. Januar 2021 bei neues Deutschland online externer Link

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