Mindestlohn 2021/2022: Was ändert sich? Stufenweiser Anstieg auf 10,45 Euro
„Die Mindestlohnkommission hat Ende Juni 2020 ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Der Mindestlohn soll bis 2022 in vier Schritten von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen: 1.1.2021 – 30.6.2021: Mindestlohn 9,50 Euro; 1.7.2021 – 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 Euro; 1.1.2022 – 30.6.2022: Mindestlohn 9,82 Euro; 1.7.2022 – 31.12.2022: Mindestlohn 10.45 Euro. Von 2020 bis Ende 2022 steigt der Mindestlohn insgesamt um 11,8 Prozent. (…) Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (…) Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit. Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet. Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient. Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen. Ehrenamtlich Tätige. Daneben galt bei Einführung des Mindestlohngesetzes für Tarifverträge, die Löhne unter dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist inzwischen aber längst ausgelaufen...“ DGB-Übersicht – siehe auch die Übersicht aller aktuellen Branchen-Mindestlöhne