Kindergeld, Mindestlohn, Soli: Was ändert sich 2021? Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger

Silvester2021 gibt es viele Änderungen, die ArbeitnehmerInnen, Versicherte und LeistungsempfängerInnen betreffen und mehr Geld im Portemonnaie bedeuten: der gesetzliche Mindestlohn steigt, ebenso beispielsweise die Regelsätze bei ALG II und das Kindergeld. Der Soli fällt für viele weg. Ein Überblick über die zahlreichen Neuerungen von A bis Z und was Sie jetzt wissen und beachten sollten…“ Umfangreicher Ratgeber des DGB vom 14.12.2020 externer Link, siehe weitere:

  • Gesetzliche Neuregelungen: Das ist neu im Jahr 2021 New
    Das neue Jahr bringt zahlreiche Regelungen mit, die im Arbeitsleben relevant und von Interesse sind. Ob Wirtschaftsförderungen oder Steuererleichterungen – 2021 geht es häufig ums Geld. Und natürlich zeigt die COVID-19-Pandemie auch 2021 ihre Auswirkungen…“ Überblick vom 04. Januar 2021 beim Bund-Verlag externer Link
  • Infos zu aktuellen Gesetzesänderungen im SGB II im Thomé Newsletter 01/2021 vom 04.01.2021 externer Link
  • Neues Jahr, neue Gesetze: Das ändert sich 2021
    Die Bundesregierung hat für das neue Jahr viele Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Wir geben einen Überblick, was sich für die Menschen in Deutschland ab Januar ändert. Höhere Mindestlöhne, ein Plus beim Kindergeld, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags, höhere Pendlerpauschale und eine Mobilitätsprämie für pendelnde Geringverdienende: Unterm Strich bringt das Jahr 2021 für viele mehr Geld. Die wichtigsten Änderungen im Überblick…“ Ratgeber der IG Metall vom 18. Dezember 2020 externer Link
  • Neues Recht: Diese Gesetze ändern sich 2021 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
    Eine Vielzahl von rechtlichen Neuerungen und Änderungen rund ums Steuersystem kommt im neuen Jahr auf uns zu. (…) Erhöhte Kurzarbeitergeldsätze bleiben bestehen: Weiter verlängert wurden die Sonderregelungen für Kurzarbeit – mit der Begründung, dass die Coronakrise ja noch nicht vorbei ist. Somit bleibt es bei den erhöhten Kurzarbeitssätzen, für die eigentlich Ende Dezember Schluss gewesen wäre. Somit gibt es ab dem vierten Monat weiterhin 70 statt der sonst üblichen 60 Prozent (für Arbeitende mit Kindern 77 Prozent statt 67) für Kurzarbeitende – und ab dem siebten Monat steigt der Satz auf 80 statt 70, beziehungsweise 87 statt 77 Prozent. Gut zu wissen: Bis Ende 2021 sollen, anders als ursprünglich geplant, die Zuschüsse des Arbeitgebers steuerfrei für den Mitarbeiter bleiben. Angepasst werden zum Jahr 2021 auch wieder die Krankenversicherungs- und Rentenversicherungssätze. Die Grenze, bis zu der auf Gehälter in der gesetzlichen Krankenversicherung Krankenkasse gezahlt wird (Beitragsbemessungsgrenze) steigt ab 1. Januar 2021 auf jährlich 58.050 Euro (monatlich 4837,50 Euro). Wer mehr als 64.350 Euro verdient, liegt oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze und darf sich eine private Krankenversicherung suchen. Apropos Krankenversicherung: Ab dem neuen Jahr wird der gute alte gelbe Krankenschein, die „AU“, abgeschafft und durch eine rein digitale Lösung ersetzt. (…) Im Rahmen der Mobilitätswende wird die Pendlerpauschale auf 35 Cent pro Kilometer angehoben – allerdings erst ab dem 21. Kilometer; darunter bleibt die Pendlerpauschale bei den bisher üblichen 30 Cent. Ab 2024 folgt eine weitere Anhebung auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer. All das ist eigentlich nur temporär, also erstmal bis 2026 festgeschrieben. Könnte aber gut sein, dass man bis dahin einsieht, dass man auch getrost daran festhalten kann.“ Ratgeber von Tobias Weidemann vom 19.12.2020 bei t3n externer Link – eigentlich für Arbeitgeber, wir haben die relevanten Teile für ArbeitnehmerInnen zitiert
  • Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung: Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab Januar 2021
    Infos vom 30.12.2020 beim ND online externer Link
  • Siehe auch:
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=184033
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