Missachtung von Gerichtsentscheidungen: Die Polizei Hannover und Kameraüberwachung
„Der Polizeidirektion Hannover wird gerichtlich auferlegt, Videokameras im öffentlichen Raum neu zu kennzeichnen. Die Reaktion? Ignorieren und vortäuschen. (…) Die Initiative Freiheitsfoo , die sich mit Bürgerrechten befasst (und dem daraus resultierenden Datenschutz) hat kürzlich dokumentiert, wie eine durch mehrere Instanzen geführte gerichtliche Auseinandersetzung letztendlich zu einer direkten Beurteilung der Kameraüberwachung in Hannover führte. So hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg der Klage gegen etliche Kameras im öffentlichen Raum zumindest teilweise Recht gegeben, indem es besonders auf die mangelnde Kennzeichnung der Kameras hinwies. Unter der Überschrift „Polizeiliche Videobeobachtung öffentlich zugänglicher Orte in Hannover aktuell insbesondere wegen ungenügender Kenntlichmachung rechtswidrig“ lässt das OVG in seiner Pressemitteilung keinen Zweifel daran, was es rügt und welche Folgen daraus zu ziehen sind. (…) Die Polizei hat es sich bei der Beschilderung praktisch gemacht und auf Laternenpfosten beispielsweise einen Aufkleber angebracht, der nicht nur erst aus der Nähe gesehen werden kann, sondern auch oft durch andere Poster oder dergleichen überklebt wird. Von einer deutlichen Kennzeichnung kann man nicht sprechen. Freiheitsfoo hat daher die Polizei aufgefordert , auch die 26 Kameras, die zwar im Verfahren nicht weiter angesprochen wurden, jedoch auch unzureichend gekennzeichnet sind, deutlich mit Hinweisschildern zu versehen. (…) Keine der 26 Kameras war bisher mit einer neuen Kennzeichnung versehen worden . Hier von einem Versehen der Polizeidirektion zu sprechen, wäre naiv…“ Kommentar von Alexander und Bettina Hammer vom 05. Dezember 2020 bei telepolis – siehe auch vom Juni 2016: Teilerfolg gegen Polizeidirektion Hannover: „Ich bin froh über jede Kamera, die weg ist“