Bundesverfassungsgericht: Fristlose Kündigung nach rassistisch motivierten Affenlauten gegenüber Kollegen – durch ein Betriebsratsmitglied – rechtmäßig
„Die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, das einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe mit nachgeahmten Affenlauten provoziert hatte, war rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die Beleidigung war „fundamental herabwürdigend“. Einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe mit den nachgeahmten Affenlauten „Ugah, Ugah!“ zu provozieren, ist rassistisch und kann zur fristlosen Kündigung führen. Die Laute stellen eine herabsetzende, „die Menschenwürde antastende Äußerung“ dar, die nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (AZ: 1 BvR 2727/19). (…) Der heute 38-jährige Kläger arbeitete seit 13 Jahren als Serviceagent für ein Logistikunternehmen im Raum Köln. Als Betriebsratsmitglied war er von seiner Arbeit freigestellt. (…) Er sei bereits 2016 wegen Beleidigung eines anderen Kollegen abgemahnt worden. Es müsse in Zukunft mit weiteren Diskriminierungen gerechnet werden, erklärte der Arbeitgeber. Bis hin zum Bundesarbeitsgericht billigten die Arbeitsgerichte die fristlose Kündigung. Zu Recht, befand auch das Bundesverfassungsgericht. (…) Solch eine rassistische, menschenverachtende Diskriminierung sei nicht mehr vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt…“ Meldung vom 25. November 2020 bei MiGAZIN
– sie bezieht sich auf den Beschluss 1 BvR 2727/19 der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. November 2020 nach BVerfG-Pressemeldung Nr. 101/2020 vom 24. November 2020