[ai-Petition] NEIN zur digitalen Überwachung von Menschenrechtler_innen! Export von Überwachungstechnologie kontrollieren!
„Wenn Menschenrechtler_innen telefonieren oder eine Nachricht tippen, dann haben viele von ihnen Angst: Vor Überwachung Made in Europe. Denn auch europäische Firmen liefern an Regierungen weltweit Technologie, mit der Menschenrechtler_innen, Journalist_innen oder Oppositionelle gezielt ausspioniert werden.Telefonate werden abgehört, Bewegungen per GPS verfolgt, Kameras eingeschaltet, auch verschlüsselte Nachrichten werden mitgelesen – digitale Spionagesoftware macht fast alles möglich. Die erlangten Informationen werden verdreht, für öffentliche Schmutzkampagnen missbraucht oder gerichtlich gegen Menschenrechtler_innen verwendet. Dem kaum kontrollierten Handel mit Überwachungssoftware muss dringend ein Riegel vorgeschoben werden: Keine Exporte, wenn das Risiko besteht, dass diese zu Menschenrechtsverletzungen beitragen!“ Petition von Amnesty International vom November 2020 , Teil der Kampagne „Nie Allein“ . Siehe zum Hintergrund: Überwachungsexporte: Die EU will den Verkauf von Spähsoftware kaum besser kontrollieren:
- Überwachungsexporte: Die EU will den Verkauf von Spähsoftware kaum besser kontrollieren
„Die Reform der Dual-Use-Verordnung ist als Tiger gestartet und droht als Bettvorleger zu enden. Der Export von Überwachungstechnologie an autoritäre Regime könnte weitgehend unkontrolliert bleiben, warnt Lena Rohrbach von Amnesty International. Die Konsequenzen würden Oppositionelle und Journalist:innen auf der ganzen Welt tragen. Was lange währt, wird endlich… enttäuschend? In der sich seit 2016 quälend langsam dahinschleppenden Reform der europäischen Exportregeln für Überwachungstechnologie ist jedenfalls nicht mehr mit einem „guten“ Ende zu rechnen. Ob wenigstens kleinere Verbesserungen durchgesetzt werden, entscheidet sich am kommenden Montag. Die EU-Dual-Use-Verordnung der Europäischen Union regelt, unter welchen Umständen Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus der Europäischen Union exportiert werden dürfen. Unter anderem muss der Export für militärische Zwecke oder für die Nutzung durch Sicherheitskräfte staatlicher Kontrolle unterliegen. Zu diesen Gütern gehört auch Überwachungstechnologie – und mit eben jener von europäischen Unternehmen hergestellten Technik werden immer wieder Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Medien und Opposition in Ländern mit schlimmster Menschenrechtsbilanz ausgespäht und eingeschüchtert. Die EU-Kommission schlug deshalb bereits im Jahr 2016 eine Reform der Exportregeln für Dual-Use-Güter vor. Mit wachsender Sorge beobachten Amnesty International und andere Organisationen wie Reporter ohne Grenzen, Human Rights Watch und Access Now seitdem, wie bei den Verhandlungen immer mehr Abstriche beim Menschenrechtsschutz gemacht werden. Das ist dramatisch, denn es bedarf dringend eines besseren Schutzes der Menschenrechte im Rahmen der Dual-Use-Verordnung. Sie ist gerade in Bezug auf Überwachungstechnologie in ihrer aktuellen Form wenig effektiv, lückenhaft, träge und intransparent…“ Artikel von Lena Rohrbach vom 07.11.2020 bei Netzpolitik