- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
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- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
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- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
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- Groß- und Einzelhandel
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- Reinigungsgewerbe und Haushalt
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- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
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Die Krokodilstränen der Wohlfahrtsunternehmen: immer wieder erheben sie ihre Stimmen wenn es um Armutsgesetzgebung und prekäre Beschäftigung geht – doch die größten Profiteure des Sozialabbaus sind sie selbst
„Von Zeit zu Zeit erheben die 4 großen Wohlfahrtsunternehmen, die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Deutsche Caritasverband (DC), das Diakonische Werk (DW) und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (Paritätische) die Stimme zu den Auswirkungen der Hartz-IV-Gesetzgebung und prekären Beschäftigung und fordern Verbesserungen. In ihren eigenen Unternehmen nutzen sie allerdings die unmenschlichen Bedingungen für ihre Beschäftigten aus, um den Profit zu sichern. Gleichzeitig unterbinden sie jegliche Gegenwehr, Selbstorganisation oder gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten in ihren Reihen. (…) Seit den 1990er Jahren treten die Wohlfahrtsunternehmen und ihre neu gegründeten Beschäftigungs- und Maßnahmeunternehmungen auf dem Arbeitsmarkt auf und nutzen vor allem langzeitarbeitslose Menschen in den gut geförderten Maßnahmen brutal aus. Die Menschen in den Maßnahmen werden bewusst vom ersten Arbeitsmarkt ferngehalten, auch weil sie für den Maßnahmeträger gut eingearbeitete vollwertige Arbeiterinnen und Arbeiter sind und in den sogenannten Zweckbetrieben für Profit sorgen. Da sie rechtlich gesehen in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben sie auch keine Rechte, die sich aus einem regulären Normalarbeitsverhältnis ergeben. Sie sind den im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter ausgeliefert und damit verstoßen diese Maßnahmen gleich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, wie gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Berufsfreiheit oder das Koalitionsrecht…“ Beitrag vom 11. Oktober 2020 beim Gewerkschaftsforum