IG Metall-Ratgeber: Wie formuliere ich eine Krankmeldung?
„Wer krank ist, sollte nicht zur Arbeit gehen – zu groß ist das Risiko, die eigene Gesundheit zu gefährden oder Kolleginnen und Kollegen oder Kunden anzustecken. Doch wie geht eine korrekte Krankmeldung? Hier erfährst Du, wie Du Dich richtig beim Chef krankmeldest. (…) In den meisten Betrieben melden sich Beschäftigte telefonisch beim Arbeitgeber, dem Team- oder Schichtleitenden, krank. (…) Wer die technischen Möglichkeiten hat, kann sich auch per E-Mail, SMS oder WhatsApp krankmelden. Es sei denn, im Betrieb wird diese Variante ausdrücklich nicht gewünscht. In einer WhatsApp-Gruppe solltest Du Dich besser nicht krankmelden, selbst wenn Vorgesetze der Gruppe angehören und dort aktiv sind. (…) Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), des sogenannten „gelben Scheins“, muss nach dem Gesetz am dritten Tag nach der Krankmeldung vorgelegt werden. Dabei zählen nicht Arbeitstage, sondern Kalendertage. (…) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann auch verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag der Krankheit vorgelegt wird. Diese Verpflichtung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. (…) Ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht kann zur Abmahnung und bei wiederholtem Verstoß sogar zur verhaltensbedingten Kündigung führen. Dieser Weg ist vor allem bei Arbeitgebern beliebt, um die hohen Hürden einer krankheitsbedingten Kündigung zu umgehen…“ Ratgeber der IG Metall vom 6. Oktober 2020 und aktualisiert:
- Aktualisierter Ratgeber: Wie formuliere ich eine Krankmeldung?
„… In den meisten Betrieben melden sich Beschäftigte telefonisch beim Arbeitgeber, dem Team- oder Schichtleitenden, krank. Das ist der sicherste Weg, denn: So ist klar, dass Du Dich krankgemeldet hast und die verantwortliche Person dies auch erfahren hat. Der Anruf sollte vor Beginn der betrieblichen Arbeitszeit erfolgen. Das heißt, wenn Du um 8 Uhr beginnst, musst Du vorher im Betrieb Bescheid geben, dass Du heute ausfällst. (…) Welche Beschwerden Du hast, musst und solltest Du Deinem Vorgesetzten nicht sagen. Ausnahme: Es handelt sich um eine hochansteckende Krankheit, die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig ist. Etwa Masern, Mumps, Röteln, Windpocken oder gar SARS-CoV-2. (…) Der Gemeinsame Bundesausschuss der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich nochmals auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann sich telefonisch bis zu sieben Kalendertage vom Arzt krankschreiben lassen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Die Regelung gilt vorerst bis 31. Dezember 2021. (…) Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), des sogenannten „gelben Scheins“, muss nach dem Gesetz am dritten Tag nach der Krankmeldung vorgelegt werden. Dabei zählen nicht Arbeitstage, sondern Kalendertage. Wer also am Freitag krank wird, muss die Krankmeldung am Montag vorlegen und nicht erst am Mittwoch. Mit der AU attestiert die Ärztin oder der Arzt, dass Du nicht in der Lage bist, Deine Arbeit auszuüben. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann auch verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag der Krankheit vorgelegt wird. Diese Verpflichtung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. (…) Ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht kann zur Abmahnung und bei wiederholtem Verstoß sogar zur verhaltensbedingten Kündigung führen. Dieser Weg ist vor allem bei Arbeitgebern beliebt, um die hohen Hürden einer krankheitsbedingten Kündigung zu umgehen. Gerade wer erhebliche Krankheitszeiten hat, sollte sich nicht zusätzlich angreifbar machen.“ Aktualisierter Ratgeber der IG Metall vom 15. Oktober 2021 - Siehe auch unser Dossier: [Eine Hürde weniger?] Die Krankschreibung in Papierform hat ausgedient