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Basel Nazifrei: Das erste Urteil in der Reihe der Verfahren ist ein bloßer Willkürakt – 8 Monate Haft. Einziges Verbrechen: Antifaschismus
Dossier
„… Wir waren auf der Strasse, da die Kantonspolizei Basel-Stadt eine Demonstration einer rechtsextremen Gruppe bewilligt hat. Die Partei national orientierter Schweizer (PNOS) hat ein offensichtlich faschistisches Gedankengut. Schlüsselpersonen der PNOS haben Kontakte zu internationalen Neonazis und sympathisieren offen mit der Vernichtung ganzer Bevölkerungsgruppen. (…) Der bürgerliche Staat schreibt sich auf die Fahnen, Faschismus zu bekämpfen. Doch als am 24. November 2018 ein breiter, antifaschistischer Widerstand gegen die PNOS auf die Strasse ging, war es der Staat mit seinem repressiven Organ, der Polizei, sich schützten vor die Neonazis stellte...“ – aus dem Beitrag „8 Monate Haft für Antifaschistin“ am 22. September 2020 beim Barrikade-Info – worin aus Anlass des Schandurteils eines rechten Richters die Rede der Angeklagten vor Gericht dokumentiert wird. Siehe weitere Prozesse gegen Basel Nazifrei:
- Zurück auf Feld 1: Gericht muss 13 Urteile der «Basel Nazifrei»-Prozesse wegen Befangenheit aufheben
- Zurück auf Feld 1: Strafgericht muss 13 Urteile der «Basel Nazifrei»-Prozesse aufheben
„Dreizehn Personen, die im Zusammenhang mit einer Demonstration im Jahr 2018 vor dem Basler Strafgericht standen, rekurrierten gegen ihre Urteile: dies, weil die involvierten Richter und Richterinnen befangen gewesen seien. Das Appellationsgericht gibt ihnen nun teilweise recht. (…) Einige Formulierungen des «Internen Meinungsaustauschs» würden «eine gewisse Verbindlichkeit implizieren und kaum Ermessensspielraum erkennen lassen», heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. «Da nach der Gerichtspraxis bereits ein ‹Anschein der Befangenheit› als Ausstandsgrund für eine in einer Strafbehörde tätige Person genügt und ein solcher vorliegend gegeben war, hatte das Appellationsgericht nicht zu beurteilen, ob die Strafgerichtspräsidien tatsächlich befangen waren», heisst es weiter. Die Urteile gegen die dreizehn betroffenen Personen werden deshalb aufgehoben. Das Basler Strafgericht muss die Verfahren unter anderem Vorsitz wiederholen. Neun Personen mit Präsidiumsfunktion müssen am Basler Strafgericht bezüglich der Urteile in den Ausstand treten. Wegen Parteientschädigungen fallen wegen dem Fauxpas des Strafgerichts Kosten von fast 30’000 Franken für den Staat an.
Eine Abfuhr erteilt das Appellationsgericht auch in seinem zweiten Urteil dem Begehren, dass ein ausserkantonales Gericht die Fälle beurteilen müsse…“ Artikel von Zara Zatti vom 19.04.2024 in bz – Zeitung für die Region Basel – siehe auch: - Schweiz: Prozess «Basel Nazifrei» – Appellationsgericht hebt 13 Basel-Nazifrei-Urteile auf
„Das Basler Strafgericht muss über 13 Verfahren neu entscheiden. Grund ist der «Anschein der Befangenheit» von Richtern. Die Urteile des Basler Strafgerichts gegen mehrere Personen werden aufgehoben. Die Fälle werden zwar erneut in Basel behandelt, aber von anderen Gerichtspräsidien. Damit müssen 13 Verfahren gegen Personen, die an der Basel-Nazifrei-Demonstration im November 2018 teilgenommen haben, neu verhandelt werden. Das sei ein Sieg für die Betroffenen, die den Fall bis vor Bundesgericht gezogen haben, sagt Anwalt Christian von Wartburg, der einen Beschuldigten verteidigt: «Ich bin erleichtert über diesen Entscheid. Es ist wichtig, dass in einem Rechtsstaat Fragen nach Befangenheit sorgfältig geklärt werden.» Das Strafgericht wird angewiesen, die entsprechenden Verfahren von «einem unabhängigen und unparteiischen Spruchkörper unter anderem Vorsitz wiederholen zu lassen». (…) Der Präsident des Basler Strafgerichts, René Ernst, hat der «Basler Zeitung» Ende September 2020 ein Interview gegeben. Darin äusserte er sich – nach Rücksprache mit den Kollegen – über die Basel-Nazifrei-Prozesse. (…) Zu diesem Zeitpunkt waren aber noch nicht alle erstinstanzlichen Verfahren vor dem Strafgericht Basel-Stadt abgeschlossen. Darum wurde das Vorgehen nicht nur von den Anwälten der Angeklagten kritisiert. Es wurden Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter und Richterinnen geäussert. (…) Das Appellationsgericht musste gemäss Mitteilung nicht darüber entscheiden, ob die Strafgerichtspräsidien tatsächlich befangen waren. Nach gängiger Gerichtspraxis reiche bereits ein «Anschein der Befangenheit» als Grund für einen Ausstand. Die Frage, ob die Richter tatsächlich befangen waren, bleibt also unbeantwortet.“ Meldung vom 19. April 2024 beim SRF Regionaljournal Basel - „Mit einem Mammutprozess und absurden Strafforderungen sollte die ausserparlamentarische Linke in Basel eingeschüchtert werden. Der #Baselnazifrei-Prozess fällt den autoritären Justizbehörden aber selber auf die Füsse. Gut für uns! #FreeAllAntifas“ Tweet von Basel Nazifrei vom 19. Apr. 24
- Zurück auf Feld 1: Strafgericht muss 13 Urteile der «Basel Nazifrei»-Prozesse aufheben
- Basel Nazifrei: RichterInnen unter Verdacht
„Die Basel-nazifrei-Prozesse sorgen aufgrund der harten Urteile schweizweit für Aufsehen. Nun zeigen geleakte Mails: Unter den RichterInnen kam es vor den Prozessen zu heiklen Unterredungen. Acht Monate Gefängnis für eine junge Frau, der man lediglich ihre Anwesenheit bei den Ausschreitungen nachweisen konnte. Sieben Monate Gefängnis auf Bewährung für einen 25-Jährigen, weil er ein Transparent gehalten haben soll. Die Urteile gegen TeilnehmerInnen der Basel-nazifrei-Proteste, die im November 2018 stattgefunden haben, sind hart. So hart, dass nicht nur die VerteidigerInnen der Justiz vorwerfen, die Urteile seien politisch motiviert, auch zahlreiche Medien und unabhängige JuristInnen kritisierten die Unverhältnismässigkeit der verhängten Strafen. Weil sie dem Gericht Befangenheit vorwerfen, stellten verschiedene VerteidigerInnen der insgesamt über fünfzig Angeklagten Ausstandsgesuche, die in erster Instanz abgelehnt wurden. Ihr Begehren erhält nun neuen Aufwind: Der WOZ wurden gerichtsinterne E-Mails zugespielt, die nahelegen, dass die RichterInnen voreingenommen in die Prozesse gingen. Konkret erhebt ein ordentlicher Richter in einem E-Mail, das an alle RichterInnen des Basler Strafgerichts ging, harte Vorwürfe: «Mit Erschrecken musste ich von einem der Präsidien vernehmen (ein ‹Versprecher›), dass es am Strafgericht Basel-Stadt anscheinend eine Absprache unter den Präsidien gegeben hat, mit ‹linksextremen DemonstrantInnen› eine gewisse Schiene zu fahren (…). Ich erinnere hiermit alle eingehend an ihre richterliche Unabhängigkeit!» Gerichtspräsident René Ernst bestreitet in seinem Antwortmail, dass man versucht habe, sich auf eine Linie zu einigen: «Darum ging es zu keinem Zeitpunkt.» Er räumt jedoch ein: «Tatsächlich gab es unter den Präsidien Diskussionen…“ Artikel von Sarah Schmalz vom 15.04.2021 in der WoZ online - BaselNaziFrei Prozesserklärung vom 08.02.2021
„Der Angeklagte stellt mit seinem Plädoyer klar: Antifaschismus war notwendig, ist notwendig und wird immer notwendig sein. Das dreiköpfige Gericht ging sogar noch einen Schritt weiter als die Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn zu 7 Monaten Freiheitsentzug auf 3 Jahre Bewährung. Zeigen wir uns weiterhin solidarisch mit allen Angeklagten der BNF-Prozesse und darüber hinaus!…“ Prozesserklärung bei Barrikade - „Heute hat das Strafgericht den Angeklagten weitestgehend freigesprochen. Die Anklage bzgl. mehrfacher Körperverletzung wurde von den Nazis zurückgezogen. Vom Landfriedensbruch, mehrfacher Angriff und mehrfache Gewalt und Drohung wurde er freigesprochen. Einzig schuldig gesprochen wurde er wegen der Teilnahme an einer unbewilligte Demo. Weil er 1 Tag ohne Grund in Haft verbringen musste, zahlt er diese Busse in reduzierter Form. Wir freuen uns mit dem Freigesprochenen!“ Basel Nazifrei am 20.1.21 auf Twitter
- Baselnazifrei Prozesserklärung vom 18. Januar 2021
„Diese Prozesserklärung wurde vom Angeklagten im Gericht verlesen. Die Staatsanwaltschaft forderte 13 Monate bedingte Haftstrafe für den Antifaschisten, welcher 2018 an der damaligen Anti-Pnos-Demo ein Banner hielt und an einer Demonstration gegen die Besatzung Afrins teilnahm. Die Urteilsverkündung folgt noch...“ Prozesserklärung bei Barrikade - Basel Nazifrei: Demo am 28.11.2020 – Wir rufen auf zu einer antifaschistischen Demonstration!
„Genau zwei Jahre ist es her, dass die Neonazis von der PNOS aus Basel verjagt wurden – durch eine riesige Gegendemonstration mit rund 2‘000 Menschen. Ein solcher antifaschistischer Erfolg ist umso wichtiger, als überall in Europa rechtsextreme Ideen, Bewegungen und Parteien an Stärke gewinnen. Im Nachgang der Basel Nazifrei Demo rollte eine riesige Repressionswelle an: über 60 Strafverfahren wurden eröffnet und etliche Hausdurchsuchungen durchgeführt. Seit Juli 2020 laufen die Prozesse und Demonstrierende wurden – teilweise aufgrund der schlichten Anwesenheit an der Demo – zu mehrmonatige Gefängnisstrafen verurteilt. Wir denken, eine ausserparlamentarische antifaschistische Bewegung wird immer wichtiger: Europäischen Staaten setzen angesichts der globalen Krise auf höhere Mauern und rassistische Lager. Die Schweiz gilt als Drehscheibe für die Vernetzung und Finanzierung der europäischen Neonaziszene. Der Schweizer Staat verschärft die Migrationspolitik, sperrt Menschen alleine wegen deren Aufenthaltsstatus monatelang in Gefängnisse und finanziert Frontex mit. Es gilt Widerstand zu organisieren, antifaschistische Strukturen zu stärken und einen Schritt nach vorne zu machen. Laut und kämpferisch, stehen wir für eine solidarische Welt ein!..“ Aufruf von Basel Nazifrei zur Demo am 28. November 2020 / 16:00 Uhr / Theaterplatz Basel – und ein Mobi-Video auf Twitter - Was ist los in dieser Stadt? Der Tag im November, der Basel nicht mehr loslässt
„Eine Frau soll acht Monate ins Gefängnis, weil sie an einer Demonstration war, die eskalierte. Wie eine Prozessreihe in Basel den Rechtsstaat Schweiz auf den Prüfstand stellt. Die Gerichtsschreiberin verliest das Urteil hastig. Acht Monate, so viel ist klar, aber das entscheidende Wort geht im Tempo unter. Es ist etwas nach 16 Uhr an einem Montagnachmittag diesen September, und einen Moment lang ist es still im Saal des Strafgerichts Basel-Stadt. Neben der Angeklagten und dem in anderer Sache bereits freigesprochenen Nebenangeklagten, den beiden Anwälten und drei Angehörigen sitzen noch drei Jusstudenten und zwei Journalisten im Raum. Am Ende ist es die Angeklagte selbst, die nachfragt: «Unbedingt?» «Unbedingt», sagt der Richter. Die Angeklagte lacht trocken. Für acht Monate soll die 28-jährige Frau ins Gefängnis. Ihr wird vorgeworfen, am 24. November 2018 an einer Demonstration gegen eine Standkundgebung der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (Pnos) teilgenommen zu haben. Es ist eine Gegendemonstration, die eskaliert. Einige Teilnehmende werfen Bierflaschen und Steine in Richtung Polizei. Nicht die Angeklagte. Das hält das Urteil klar fest. Ihr wird keine aktive Gewalt an Personen oder Sachen vorgeworfen. Vermummt hat sie sich auch nicht. Vorbestraft ist sie ebenfalls nicht, und geständig ist sie auch, was die Teilnahme an der Demonstration betrifft. Aber was wird ihr denn überhaupt vorgeworfen, dass sie acht Monate ins Gefängnis muss? Dass sie anwesend war und sich nicht aus der Menge entfernt hat, als die Polizei sie dazu aufforderte…“ Der Basel-Report, Teil 1. von Anja Conzett und Daniel Faulhaber vom 24.11.2020 bei republik.ch , siehe nun Teil 2:- «Die Stei wäre nid gfloge, wenn mir nid Gummi gä hätte»
„Ein Polizeibericht und Videoaufnahmen werfen Fragen auf. Hat das Vorgehen der Polizei überhaupt erst dazu geführt, dass die Anti-Pnos-Demonstration vor zwei Jahren eskalierte?…“ Eine Recherche in Kooperation mit der Republik, Teil 2. von Daniel Faulhaber und Anja Conzett am 25.11. bei bajour.ch
- «Die Stei wäre nid gfloge, wenn mir nid Gummi gä hätte»
- Neustes Urteil: 8 Monate Haft auf 4 Jahre Bewährung
„Neustes Urteil: 8 Monate Haft auf 4 Jahre Bewährung. Der Person wird vorgehalten am Megafon Parolen angestimmt zu haben. Ein weiteres heftiges Urteil, das auf Einschüchterung abzielt. #SiempreAntifa! Kommt alle zur #baselnazifrei Demo am 28.11. in #Basel!“ Tweet von Basel nazifrei vom 19.11.2020 - Basel-Nazifrei-Urteil vom 26. Oktober 2020: 12 Monate bedingte Haftstrafe auf 5 Jahre Probezeit
- Kommuniqué zum Basel-Nazifrei Urteil vom 26. Oktober 2020
„Heute stand ein weiterer Antifaschist vor dem Basler Strafgericht im Rahmen der Baselnazifrei-Prozesse. Schon vor der Verhandlung am frühen Morgen versammelten sich über 60 Personen vor dem Gericht mit Transparenten und riefen lautstark Parolen. Diese waren bis in den Gerichtssaal zu hören. Dort forderte die Basler Staatsanwaltschaft eine unbedingte Gefängnisstrafe von 27 Monaten. Letztendlich verurteilte das Strafgericht den Genossen zu einer 12 monatigen, bedingten Gefängnisstrafe, ausgesetzt auf 5 Jahre Bewährung. Auch wenn dieses Urteil für die Staatsanwaltschaft in Anbetracht des geforderten Strafmasses eine Niederlage ist, ist zu erwähnen, dass eine auf 5 Jahre ausgesetzte Gefängnisstrafe doch auch als ein politisches Gesinnungsurteil gewertet werden kann. Dieses soll den betroffenen Genossen in seinen politischen Aktivitäten lähmen. Einen Kommunisten, der trotz Repression weiter ungebrochen für seine Ideale einsteht und dies dem Gericht in seiner klaren & offensiven Prozesserklärung auch so vorgetragen hat. In den nächsten Wochen und Monaten stehen etliche weitere Strafprozesse gegen AntifaschistInnen an. Es geht jetzt darum, weiter unsere Solidarität zu bekunden, sich nicht einschüchtern zu lassen…“ Kommuniqué von Basel-Nazifrei Urteil vom 26. Oktober 2020 auf Twitter - Siehe auch die politische Erklärung des angeklagten Genossen vor Gericht dokumentiert von Basel-Nazifrei am 26. Oktober 2020 auf Twitter
- Als Antwort auf das Urteil zog am Abend ein spontaner Demonstrationszug mit 80 Menschen lautstark durch die Zürcher Altstadt – siehe Bilder auf Twitter
- Siehe zuvor: Kommentar zu den neusten Prozessen gegen Baselnazifrei
„Staatsanwalt Camilo Cabrera erschien gestern persönlich vor Gericht um 5 Jahre Landesverweis und 17-Monate bedingte Haftstrafe für einen Angeklagten zu fordern. Das Urteil: 9 Monate bedingt und kein Landesverweis. Im Prozess von letzter Woche wurde der Angeklagte statt den geforderten 11 Monaten bedingt „nur“ zu 7 Monaten bedingt verurteilt. Das ist eine klare Niederlage für den reaktionären Gesinnungstäter Cabrera. Es sind aber dennoch politisch zu bewertende Urteile…“ Kommentar von Basel nazifrei vom 23.10. 2020 bei barrikade.info
- Kommuniqué zum Basel-Nazifrei Urteil vom 26. Oktober 2020
- „Mobilisierungen zu den nächsten Basel Nazifrei Prozessen“ am 06. September 2020 ebenfalls beim Barrikade-Info macht deutlich, dass es sich bei diesem Prozess um einen Bestandteil einer ganzen Prozessreihe gegen Antifaschisten handelt, im deren Rahmen auch im Oktober ein weiterer Prozess stattfinden wird und kommentiert: „… Die Basel Nazifrei Prozesse stehen nicht isoliert, sondern in einem gesellschaftlichen Kontext. Die Repression gegen Antifaschist*innen ist nicht alleine als Reaktion auf die starke Mobilisierung zu verstehen, sondern ist Ausdruck eines lokal wie global zunehmenden repressiven Klimas und einem gesellschaftlichen Rechtsruck.
Seit mehreren Jahren entwickelt sich in Basel eine reaktionäre Law-and-Order Linie gegen die linke Bewegung: Kollektivstrafen werden etabliert, das Strafmass wird erhöht, Demonstrationen werden vermehrt eingekesselt und es wird versucht in «gute» und «schlechte» Demonstrant*innen zu spalten. Diese Repression ist ein Angriff auf unsere Ideen und Praxis. Bleibt der Widerstand dagegen aus, wird sie legitimiert und normalisiert sich. Repression soll spalten, einschüchtern und vereinzeln. Unsere Antwort muss die Solidarität und die Fortsetzung unserer Praxis sein: Rechtsterroristische Anschläge wie in Hanau oder Halle und der gesellschaftliche Aufschwung rechtsextremer Kräfte, zeigen die Notwendigkeit eines kompromisslosen Antifaschismus. Wir stehen in voller Solidarität mit den Angeklagten. Militante Selbstverteidigung ist gerechtfertigt!...“
- „SP Richter René Ernst verurteilte eine antifaschistische Aktivistin zu 8 Monate Gefängnis. Der Grund für die unbedingte Strafe war, dass sie ihre Präsenz an diesem Tag verteidigte und sich nicht reuig zeigte. Das ist Gesinnungsjustiz!“ am 22. September 2020 im Twitter-Kanal von Basel Nazfrei macht deutlich, dass es sich beim Autor des Schandurteils um einen konsequenten Anti-Antifaschisten handelt…
Grundinfos:
- Siehe Basel Nazifrei leider auf Fratzebuch und bei Barrikade und auf Twitter
- Siehe ähnlich auch unser Dossier: Der Schauprozess von Basel gegen die „Basel 18“