Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe weiterhin mit der “noch verfassungsgemäßen” Berechnungsmethode
Dossier
„Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag hat sich erkundigt, wie die Bundesregierung bei der anstehenden Neuberechnung der Regelsätze für Hartz IV und Sozialhilfe vorgehen will. Ergebnis: Diese betreibt Politikverweigerung und will das Existenzminimum weiterhin mit der bestehenden Berechnungsmethode ermitteln. Die Bundesregierung ignoriert damit die vehemente Kritik von Fachleuten, Verbänden und Gewerkschaften, die dringend vor einem „Weiter-So“ bei den Regelsätzen warnen. (…) Dabei hat das BVerfG erst jüngst im Sanktionsurteil klargestellt: „Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Aufgabe zu entscheiden, wie hoch ein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums sein muss […] darum zu ringen ist vielmehr Sache der Politik“…“ Aus dem Thomé Newsletter 22/2020 vom 03.07.2020 und hier die Debatte:
- Ein würdevolles Leben für BürgergeldempfängerInnen hat keine Priorität: Heil kündigt für 2025 Nullrunde an – Kritik an der Berechnung der Regelsätze muss lauter werden
- Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren: Die jetzige Höhe ist schon deutlich unzureichend und eine Erhöhung erforderlich
- Entwurf zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen im Jahr 2025
„Das BMAS hat den Referentenentwurf zur Regelbedarfsstufen-Fortschreibungs-verordnung 2025 (RBSFV 2025) vorgelegt. Nach dieser sollen die Eurobeträge des Jahres 2024 auch im Jahr 2025 unverändert weitergelten.
Hier nun die RBSFV 2025 zum Download: https://t1p.de/9611l
Dazu ein Positionspapier von Sozialverbänden und DGB, die klar und deutlich sagen, die jetzige Höhe ist deutlich unzureichend und eine Erhöhung fordern: https://t1p.de/742bd
Dazu auch der neue Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Joachim Rock, der eine Erhöhung des Bürgergeld fordert: https://t1p.de/fvklp “ Aus dem Thomé Newsletter 31/2024 vom 08.09.2024 - Positionspapier: Drohende Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren – Kaufkraft erhalten
„Die Regelsätze in der Grundsicherung sollen zusammen mit weiteren Leistungen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten. Der Höhe nach sind die Regelsätze weiterhin unzureichend. Wichtige Bedarfe können durch sie nicht hinreichend gedeckt werden. Neben der grundsätzlichen Kritik an dem Ermittlungsverfahren erscheint mit Blick auf die Anpassung 2025 der durch die Bürgergeldreform eingeführte Fortschreibemechanismus als kurzfristig reformbedürftig. (…) Der gesetzliche festgelegte Fortschreibemechanismus führt in Zeiten, in denen die Preisent-wicklung gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgeht, zu einer Dämpfung der Fortschrei-bung, bis hin zu Nullrunden. Die tatsächlichen aktuellen Kostensteigerungen werden nicht abgebildet. Es droht aktuell eine Nullrunde, d.h. eine Absenkung der Kaufkraft, die die Regelsätze ermöglichen. Die Unterzeichnenden befürchten, dass aufgrund dieser Fehlentwicklung der verfassungsmäßig gebotene Werterhalt des menschenwürdigen Existenzminimums nicht gewährleistet werden kann. Darum ist dringende Abhilfe geboten. (…) Das Gesetz schließt Kürzungen der Regelsätze aus. Diese Schutzklausel dürfte für die Anpassung 2025 einschlägig werden. Das ist zu begrüßen. Allerdings fehlt eine analoge Bestandsschutzklausel bei den Schulbedarfen. Dies könnte schon kurzfristig zur Senkung der Leistungen für Bildung und Teilhabe führen. Daher ist hier ebenfalls dringlicher Handlungsbedarf gegeben. Umgehend muss auch hier als erster Schritt eine Bestandsschutzklausel verwirklicht werden, die noch den o.g. unbedingt nötigen Korrekturen vorangehen muss. (…) Die Unterzeichnenden fordern daher weiterhin eine realitätsgerechtere Ermittlung der Regelsätze. Notwendig ist eine Abkehr von der unreflektierten Gleichsetzung des menschen würdigen Existenzminimums mit den Konsumausgaben der Ärmsten der Armen (einschließlich verdeckter Armut) und ein Verzicht auf willkürliche, nicht sachlich begründbare Streichungen einzelner Ausgaben als nicht regelsatzrelevant…“ Positionspapier von AWO Bundesverband e.V., Deutscher Gewerkschaftsbund DGB, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., Diakonie Deutschland, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Sozialverband Deutschland e.V., Sozialverband VdK Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V. – siehe z.B.: - Studie unter Verschluss: Bürgergeld zu niedrig für eine gesunde Kinderernährung
„Arbeitsminister Hubertus Heil liegt seit einem Jahr ein Gutachten mit brisanten Ergebnissen vor – veröffentlicht wurde es nie. Die Berliner Zeitung kennt den Inhalt…“ Artikel von Martin Rücker vom 11.09.2024 in der Berliner Zeitung online
- Entwurf zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen im Jahr 2025
- Minister Heil kündigt Nullrunde beim Bürgergeld an. Der SoVD kritisiert die Berechnung der Regelsätze
„Der Regelsatz beim Bürgergeld wird auch 2025 für Alleinstehende bei monatlich 563 Euro liegen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bestätigte damit frühere Spekulationen, wonach die Anpassung im nächsten Jahr gering ausfallen könnte oder es gar keine Erhöhung gibt. Vertreter*innen der Koalitionspartner FDP und Grüne begrüßten in ersten Reaktionen diesen Schritt. Grund dafür ist die gesunkene Inflation. Nach dem Berechnungsmechanismus ergibt sich für das nächste Jahr ein gleichbleibendes Niveau der Regelsätze. Der SoVD kritisiert die Berechnung der Regelsätze. Denn obwohl die Inflation insgesamt zurück gegangen ist, steigen gerade die Preise für Lebensmittel weiter und belasten Menschen, die vom Existenzminimum leben müssen. (…) Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier stellt dazu fest: „Dass nach Jahren der Krise und auf hohem Niveau verharrenden Preisen für Dinge des täglichen Bedarfs nun eine Nullrunde droht, liegt an der geltenden Berechnungsformel für die Regelbedarfe. Sie zielt darauf ab, die Höhe der Regelbedarfe herunterzurechnen, nicht den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln.“ Der SoVD fordert deshalb ein neues Verfahren zur Ermittlung der Regelbedarfe, das die tatsächlichen Bedürfnisse der Betroffenen im Blick hat und die weitere Zunahme im Land verhindert.“ Pressemitteilung des Sozialverbandes Deutschland vom 4. September 2024 - An der Bürgergeld-Nullrunde ist nichts »richtig so« – Statt sich hinter technische Gründe zu flüchten, sollte Hubertus Heil eingestehen: Ein würdevolles Leben für Bürgergeldempfänger hatte keine Priorität
„Hubertus Heil bestätigte nun, was die FDP lange fordert: Es wird im kommenden Jahr keine weiteren Erhöhungen der Bürgergeldbeträge geben. Und der SPD-Politiker befand sogar: »Das ist auch richtig so«. Bei der Begründung versteckt sich der Arbeitsminister hinter einem technischen Argument: Die Inflation sei so stark gesunken, dass nach dem bestehenden Rechtsweg keine weiteren Erhöhungen vorgesehen sind. Das stimmt zwar, ist aber für einen Minister, der sich mal für eine bessere Sozialpolitik einsetzen wollte, ein schwaches Argument. Man hätte die Regelung, wie schon 2023, ändern können. Der jetzige Betrag sei eben »das Existenzminimum, nicht mehr aber auch nicht weniger,« erklärte Heil die Entscheidung. Genau das stimmt aber nicht. Seit 2021 wurden Bürgergeld beziehungsweise Hartz IV nämlich massiv entwertet, weil der Regelsatz deutlich langsamer gestiegen ist als die Inflation. Bedeutet: Mit dem gleichen Geld kann man viel weniger Waren kaufen als vorher. Laut Berechnungen des Paritätischen erlitt das Bürgergeld 2021, 2022 und 2023 einen Kaufkraftverlust von jeweils 160, 445 und 407 Euro. Demnach hat ein erwerbsloser Single insgesamt also 1012 Euro weniger erhalten, als es zur Sicherung des Existenzminimus nötig gewesen wäre. Aufgrund der Leistungserhöhung von 2023 wird sich das Defizit in diesem Jahr zwar verringern, liegt dann aber immer noch bei 867 Euro pro Single-Bürgergeldempfänger. Soll Heil es doch sagen, wie es ist: Ein würdevolles Leben für Bürgergeldempfänger war schlichtweg nicht seine politische Priorität.“ Kommentar von Pauline Jäckels vom 4. September 2024 in Neues Deutschland online – vor allem kann keine Schuldenbremse befürwortet werden, wenn gleichzeitig das verfassungsrechtliche Existenzminimum nach Art. 1 i.V.m. Art. 20 GG nicht gewährleistet werden kann. Gehört nämlich zur Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Ein Klage bis hin zur VB ist also durchaus möglich. Auch muss die Höhe immer transparent nachvollziehbar sein – mit oder ohne Inflation.
- Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren: Die jetzige Höhe ist schon deutlich unzureichend und eine Erhöhung erforderlich
- Verbände und Gewerkschaften warnen vor Nullrunde beim Bürgergeld – Bündnis fordert kurzfristige Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025
„Ein Zusammenschluss aus 8 Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen hat sich mit einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Abgeordneten im Bundestag gewandt und vor den sozialen Folgen einer Nullrunde beim Bürgergeld gewarnt. Das Bündnis fordert eine kurzfristige Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025. Ansonsten drohe Bürgergeldberechtigten ein weiterer Kaufkraftverlust, mit dem sich die Armut von Millionen Erwachsenen und Kindern weiter verschärfen würde. Konkret wird gefordert, ausgehend vom geltenden Regelsatz in Höhe von 563 Euro die aktuellen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Anders als oft behauptet sei das Bürgergeld auch in den vergangenen zwei Jahren nicht zu großzügig erhöht worden, so die Verfasser des Appells. Im Gegenteil: Aktuelle Analysen zeigen, dass Bürgergeldberechtigte 2021-2023 erhebliche Kaufkraftverluste erlitten haben. Bei einer alleinstehenden Person summieren sich diese Verluste auf bis zu 1012 Euro. Erst mit der Anpassung 2024 habe es eine Trendwende gegeben, wobei die aufgelaufenen Verluste nur zu einem kleinen Teil kompensiert würden. Verena Bentele, Präsidentin, Sozialverband VdK Deutschland: „Zwar fallen die Preissteigerungen bei Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Energie deutlich geringer aus als noch im vergangenen Jahr. Menschen, die mit dem Existenzminimum auskommen müssen, spüren sie dennoch jeden Tag. Die Nullrunde bei den Bürgergeld-Regelsätzen führt dazu, dass sich viele Menschen schlechter versorgen können. Daher müssen die Regelsätze dringend grundlegend neu berechnet werden. Der heutige Regelsatz spiegelt in keiner Weise wider, was für ein Existenzminimum notwendig wäre.” VdK-Pressemitteilung vom 4. Juni 2024 zum gemeinsamen 6-seitigen Positionspapier : „Drohende Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren – Kaufkraft erhalten“ - Ernährung am Existenzminimum: Wie viel Gesundheit verlangt das Grundgesetz?
„Ist das Bürgergeld verfassungswidrig, weil es keine gesunde Ernährung ermöglicht? Ernährungswissenschaftliche Befunde, die erst nach der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entstanden sind, sprechen dafür. Unter anderem der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fordert: „Ein […] Bürgergeld muss […] ausreichend sein, um materielle und soziale Ernährungsarmut zu vermeiden. Die aktuellen […] Beträge entsprechen allerdings nicht diesem Anspruch“ (ebd., I). Entgegen aktuellen Forderungen, die Regelleistungen zur Herstellung eines Lohnabstands abzusenken oder nicht weiter anzuheben, spricht verfassungsrechtlich viel für eine Erhöhung. Immerhin sind nach aktuellen Zahlen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen 6,9 Prozent der Menschen in Deutschland von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen; 13 Prozent sind nicht in der Lage, sich jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel, Fisch oder einem vegetarischen Äquivalent zu leisten. Das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums darf diesen Zustand nicht perpetuieren. Zwei verfassungsrechtlich zulässige Lösungsmöglichkeiten liegen auf der Hand, nämlich eine Vergrößerung der Referenzgruppe oder eine Steigerung des Ernährungsanteils. (…) Die Ernährungswissenschaften beschäftigen sich seit mehreren Jahren mit der Frage, ob die Anteile, die bei der Regelbedarfsberechnung für Ernährung berücksichtigt werden, für eine gesunde Ernährung ausreichen. (…) Die darin gelisteten Studien unterscheiden sich im Design, in der Preisbildung usw., sind aber in ihrer Einhelligkeit deutlich: Alle bis auf eine ältere und sehr umstrittene Arbeit (Thießen/Fischer 2008) stellen fest, dass eine gesunde Ernährung mehr kostet, als bei der Regelbedarfsberechnung für Nahrungsmittel berücksichtigt wird. Die neuere ernährungswissenschaftliche Forschung weicht also von dem, was das BVerfG 2010 als Forschungsstand annehmen musste, ab. Die Frage, ob die Leistungen „nicht als evident unzureichend erkannt werden“ können (BVerfG 2010, Rz. 151) oder die „Festsetzung der Gesamtsumme für den Regelbedarf nicht erkennen [lässt], dass der existenzsichernde Bedarf offensichtlich nicht gedeckt wäre“ (BVerfG 2014, Rz. 87), müsste nach den aktuellen Erkenntnissen mithin anders beantwortet werden. (…) Zusätzlich ist der Gesetzgeber auch durch völkerrechtliche Verpflichtungen bei der Bestimmung des Existenzminimums gebunden (BVerfG 2014, Rz. 74, mit Verweis auf BVerfG vom 18.7.2012, Rz. 68). Mit Verweis auf die niedrigen Ernährungsanteile an der Berechnung kommt ein aktuelles Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Höhe des Existenzminimums das Menschenrecht auf angemessene Ernährung aus Art. 11 des UN-Sozialpakts verletzt, denn „eine gesunde Ernährung wäre mit den Bürgergeld-Regelsätzen nur unter Verzicht auf andere grundlegende Bedürfnisse möglich. Dies ist aber gerade nicht ausreichend, um den völkerrechtlichen Anforderungen zu genügen, sodass im Ergebnis eine Erhöhung der Regelsätze geboten ist“ (S. 23). Weil Deutschland 2023 dem Individualbeschwerdeverfahren des Pakts beigetreten ist, könnte dies nun auch individuell geprüft werden.“ Beitrag von Sarah Lincoln und Ulrike Müller vom 30. April 2024 beim Verfassungsblog - Dringender Appell: Sozialverbände und ver.di warnen vor Sozialkürzungen: „Für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld!“
„In einer gemeinsamen Erklärung zeigt sich der Paritätische Gesamtverband zusammen mit sechs weiteren Organisationen äußerst besorgt über die aktuelle Debatte um Kürzungen beim Bürgergeld. Die unterzeichnenden Organisationen fordern eine sofortige Beendigung der zugespitzten Debatte und weisen darauf hin, dass eine potentielle Kürzung des Bürgergeldes nicht nur die Ärmsten hart treffen würde, sondern eine Kürzung beim Existenzminimum auch verfassungswidrig wäre. Auch falsche Behauptungen zum angeblichen Lohnabstandsgebot und die Forderung nach einem Arbeitszwang werden deutlich zurückgewiesen. (…) Neben dem Paritätischen Gesamtverband haben noch ver.di, die AWO, die Diakonie, der VdK, die Volkssolidarität und der SoVD den Aufruf “Für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld!” unterzeichnet.“ Pressemitteilung vom 08. Dezember 2023 beim Paritätischen Gesamtverband zum Aufruf „Für ein menschenwürdiges Existenzminimum – gegen Kürzungen beim Bürgergeld!“ - Debatte um Bürgergeld: Paritätischer legt aktuelle Berechnungen für armutsfesten Regelsatz vor: Bürgergeld müsste auf 813 Euro angehoben werden – nicht gekürzt
„Aktuelle Forderungen nach einer Kürzung beim sogenannten Bürgergeld kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. Die geplante Erhöhung der Grundsicherungsleistungen zum 1.1.2024 auf 563 Euro sei völlig gerechtfertigt und dürfe nicht ausgesetzt werden, mahnt der Verband. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz tatsächlich sogar deutlich stärker auf mindestens 813 Euro für alleinstehende Erwachsene angehoben werden, um nicht nur die Inflation auszugleichen, sondern wirksam vor Armut zu schützen. “Die angekündigte Erhöhung ist nichts anderes als ein Inflationsausgleich, der zuletzt völlig unzureichend war. Die aktuell abflachende Inflationsrate als Begründung für Kürzungen beim Bürgergeld heranzuziehen, geht vollständig an der Sache vorbei. (…) Der Paritätische warnt vor einem neuen Verfassungsbruch, sollte die Ampel-Regierung Kürzungen beim Bürgergeld in Erwägung ziehen bzw. die angekündigte Anhebung aussetzen. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz vielmehr noch deutlich höher liegen als bisher geplant. “Wenn auf alle Tricksereien verzichtet und die Regelbedarfe nicht durch willkürliche Streichungen künstlich kleingerechnet würden, müsste das Bürgergeld 2024 um 60 Prozent auf mindestens 813 statt 563 Euro angehoben werden”, resümiert Schneider.“ Pressemitteilung des Paritätischen vom 4. Dezember 2023 – siehe zum aktuellen Hintergrund:- Die Gefahr ist real: Kürzungen beim »Bürgergeld«
„Die Ampelkoalition will trotz Haushaltskrise am hemmungslosen Aufrüstungskurs für die kommenden Jahre festhalten. Gleichzeitig aber fährt das marktradikale Regierungslager mitsamt der rechten Opposition rhetorisch schwere Geschütze gegen Arme auf, fordert weitere Kürzung von Sozialleistungen und Arbeitspflicht. Wer dachte, in der Legislatur der Ampel könne es nicht unsozialer kommen, der muss gewarnt sein. So verlangen FDP- und Unionspolitiker, die Erhöhung des »menschenwürdigen Existenzminimums« – des sogenannten Bürgergelds – um 61 Euro zum 1. Januar 2024 zurückzunehmen . CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärte am Dienstag im Deutschlandfunk, seine Partei werde im Frühjahr ein Konzept vorstellen, das das Existenzminimum »gerade bei jüngeren Menschen« stärker »kürzen« soll, sprich, man plant Sanktionen. Wer nicht früh lerne, »dass Arbeit wichtig ist im Leben, für die soziale Teilhabe«, lerne es auch später nicht mehr, so Linnemann. Wer arbeiten könne, solle also »nach gewisser Zeit« eine Arbeit annehmen müssen, »gemeinnützig arbeiten, oder das Geld wird gekürzt«. Im Gespräch mit Verfassungsrechtlern sei ihm signalisiert worden, das Bundesverfassungsgericht werde noch tiefere Einschnitte als die schon im »Bürgergeld« vorgesehenen Sanktionen von 30 Prozent der Bezüge akzeptieren.
Im Urteil zur Abschaffung von Totalsanktionen bei »Hartz IV« stellte das Bundesverfassungsgericht zwar fest, dass es »dem nicht relativierbaren Gebot der Unantastbarkeit« widerspreche, würde ein »Existenzminimum« unterhalb dessen gesichert, »was der Gesetzgeber bereits als Minimum normiert hat«. Doch seien Leistungsminderungen »verhältnismäßig, wenn die Belastungen der Betroffenen auch im rechten Verhältnis zur tatsächlichen Erreichung des legitimen Zieles stehen, die Bedürftigkeit zu überwinden«, heißt es in einer Randnummer. Werde eine »ihnen angebotene zumutbare Arbeit« von Leistungsberechtigten nicht aufgenommen, sei auch »ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen«, da eine Situation vorliege mit »derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt«. Die Gefahr weiteren sozialen Kahlschlags ist also real…“ Kommentar von David Maiwald in der jungen Welt vom 06.12.2023 - Bundesagentur für Arbeit: „Verzicht auf Bürgergeld-Erhöhung zum Jahreswechsel ist technisch nicht mehr möglich“
„Der von FDP und Union geforderte Verzicht auf eine Erhöhung des Bürgergelds zum Jahreswechsel ist laut der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr möglich…“ Meldung vom 06.12.2023 im Deutschlandfunk – die Betonung liegt auf „technisch“, sonst scheint es keine Vorbehalte zu geben…
- Die Gefahr ist real: Kürzungen beim »Bürgergeld«
- Regelsätze für 2024 beschlossen: Bundesrat stimmt zu
„Der Bundesrat hat am 13.10. den neuen Regelsätzen für das Jahr 2024 zugestimmt; genauer der – Achtung Wortungeheuer: – Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024; siehe BR-Drs. 454/23. Siehe: https://t1p.de/5dwpi und auf der Seite des BMAS: https://t1p.de/93yi7
Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Übersicht:
Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene) 563 Euro
Regelbedarfsstufe 2 (Erwachsene Partner*innen) 506 Euro
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene; § 27b SGB XII) 451 Euro
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche 14 bis 17 Jahre) 471 Euro
Regelbedarfsstufe 5 (Kind 6 bis 13 Jahre) 390 Euro
Regelbedarfsstufe 6 (Kind bis 6 Jahre) 357 Euro
Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. (…) Die Regelleistungen sind und bleiben zu niedrig, soziokulturelle TEILHABE, also menschenwürdiges Leben ist damit nicht möglich. Der Paritätische fordert richtig, diese müssten mindestens 813 EUR betragen. Erste Schritte in diese Richtung können und müssen sein:
– Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelsätzen, Einordnung der Haushaltsenergie in die KdU!
– Wegen der eklatanten Unterdeckung der Regelleistungen grundsätzliche Gewährung von Ersatzbeschaffungsgegenständen oberhalb von 100 EUR auf Zuschussbasis, d.h. konsequente Umsetzung des § 21 Abs. 6 SGB II/§ 30 Abs. 10 SGB XII.
– Aufgabe der Deckelung der Unterkunftskosten wegen fehlender Umzugserfordernis nach § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II.
Das sind natürlich nur teilweise Vorschläge, aber damit könnte die Not kurzfristig gemildert werden. Für den zweiten Punkt bedarf es nur einer Änderung einer Dienstanweisung durch das BMAS, hier ist also Herr Heil gefragt!“ Aus dem Thomé Newsletter 34/2023 vom 01.11.2023 - [DGB] Das Bürgergeld ist nicht zu hoch – die Löhne sind zu niedrig
„Seit dem Beschluss für ein höheres Bürgergeld ab Januar 2024 sorgen sich Arbeitgeber und Politiker*innen von CDU und FDP über den Abstand zwischen Bürgergeld und Löhnen. Sie erzählen das Märchen von der bequemen sozialen Hängematte, fantasieren von grassierendem Sozialmissbrauch und Kündigungswellen von faulen Beschäftigten, die lieber Bürgergeld beziehen als zu arbeiten. Keine dieser Behauptungen ist von Fakten gestützt. Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, muss jeden Tag und bei jedem größeren Einkauf und jeder wichtigen Anschaffung schauen, ob das Geld noch bis zum Monatsende reicht. Und wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, hat immer mehr Geld als jemand, der vom Bürgergeld lebt. Diejenigen, die das Gegenteil behaupten, unterschlagen beim Rechnen oft soziale Leistungen wie das Wohngeld und den Kinderzuschlag, auf die Menschen mit niedrigem Einkommen Anspruch haben. Das belegen unsere detaillierten, aktuellen Vergleichsrechnungen . Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung hat ebenfalls nachgerechnet und kommt zum gleichen Ergebnis . (…) „Die Kampagne gegen das Bürgergeld ist böswillige und verantwortungslose Stimmungsmache. Beschäftigte und Erwerbslose werden gegeneinander ausgespielt“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Dieser Theaterdonner ist ein reines Ablenkungsmanöver. Bürgergeld-Sätze und Löhne sollen klein bleiben, damit diejenigen auf der Sonnenseite von ihrem Wohlstand nichts abgeben müssen. Das ist das einzige Ziel dieser schäbigen Diskussion“, macht Anja Piel deutlich…“ DGB-Beitrag vom 01.11.2023 - Regelsätze bleiben Armutssätze: Bürgergeld-Regelsatz wird ab 2024 auf 563 Euro erhöht – armutsfester Regelsatz müsste mind. 813 Euro betragen
- Bürgergeld-Regelsatz wird auf 563 Euro erhöht
„Die Regelleistungen im Bürgergeld werden ab 2024 im Eckregelsatz auf 563 Euro steigen. Das teilte heute der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) heute mit. Steigen werden auch die weiteren Regelbedarfsstufen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch die Anpassungen ausfallen…“ Beitrag von Carolin-Jana Klose vom 29.08.2023 bei gegen-hartz.de mit Details - Siehe auch die neue Torte „Bürgergeld Regelsätze 2024 Übersicht“ im ähnlichen Beitrag von André Maßmann am 30. August 2023 bei HartzIV.org
- Regelsätze bleiben Armutssätze: Paritätischer kritisiert geplante Anhebung der Regelsätze als viel zu niedrig. Armutsfester Regelsatz müsste 813 Euro betragen
„Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die heute von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) angekündigte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung (“Bürgergeld”) auf 563 Euro zum 1.1.2024 als viel zu niedrig. Nach eigenen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz für Erwachsene mindestens 813 Euro betragen, um wirksam vor Armut zu schützen.
“Diese Regelsätze sind und bleiben Armutssätze und gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Ausgeglichen wird gerade einmal knapp der aktuelle Kaufkraftverlust.Von einer Leistungsverbesserung kann keine Rede sein. Es bleibt bei willkürlicher Kleinrechnerei und im Ergebnis bei Leistungen, die vorne und hinten nicht reichen. Es ist bitter, dass diese Bundesregierung einkommensarmen Menschen weiter echte Teilhabe verwehrt und sie in Armut belässt”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
Der Paritätische kritisiert die regierungsamtliche Berechnungsmethode der Regelsätze als nicht geeignet, das verfassungsrechtlich gebotene soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. Die Paritätische Forschungsstelle rechnet die seit Jahren bereits umstrittenen und auch von anderen Sozialverbänden kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und nimmt darüber hinaus eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung entsprechend des von der Ampel-Koalition vorgeschlagenen neuen Fortschreibungsmechanismus vor. Im Ergebnis müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen ab dem 1.1.2024 mindestens 813 Euro betragen…“ Pressemitteilung vom 29. August 2023 beim Paritätischen
- Bürgergeld-Regelsatz wird auf 563 Euro erhöht
- Urteile erwartet: Bürgergeld-Regelsätze verfassungswidrig zu gering – Widerspruch einlegen!
„Die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe für Bezieher von Bürgergeld und Sozialhilfe nach wird seit geraumer Zeit immer wieder kontrovers diskutiert. Sozialverbände, Gewerkschaften und Juristen argumentieren, dass die Regelsätze nicht mehr den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und damit unzureichend sind. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen prüft nun in zwei Verfahren, ob die damaligen Hartz-IV-Regelsätze angemessen bemessen waren und ob die Regelleistungen heute richtig berechnet wurden. Leistungsbeziehenden wird empfohlen gegen den Bescheid des Jobcenters oder Sozialamt Widerspruch einzulegen…“ Meldung von Sebastian Bertram vom 25.06.2023 bei gegen-hartz.de - Lohnabstand vor Existenzsicherung: Düsseldorfer Sozialgericht weist Klage gegen den HartzIV-Regelsatz ab, sonst „lohne sich Arbeit nicht mehr“…
- Sozialgericht weist Klage gegen den Hartz IV Regelsatz ab
„… Der Entschluss, gegen die bestehende Methode zur Fortschreibung der Regelsätze zu klagen, wurde im vorigen Jahr in die Tat umgesetzt. Die Hartz IV Anpassung von 2021 zu 2022 fiel mit 3,00 Euro für Erwachsene (von seinerzeit 446 auf 449 Euro) so knapp aus, dass nicht nur Betroffenen die Hutschnur platze. (…) Daher wurden Musterverfahren angestrebt. Eines davon führt Thomas Wasilewski. Er gehört zu denen, die ihre Stimme schon lange erheben. (…) Basis für die Klage ist ein Gutachten von Dr. Irene Becker. Sie hat nachgewiesen, dass die Regelsatzanpassung zum Jahr 2022 und die Einmalzahlungen nicht ausreichend waren. Klartext: Mit Hartz IV war das Existenzminimum nicht mehr gewährleistet. Daher haben der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland die Musterverfahren auf den Weg gebracht. (…) Eine erste Entscheidung liegt mit dem Bescheid des Sozialgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: S 40 AS 1622/22 vom 21.02.2023) jetzt vor. Sie ist für den Kläger, seine Familie und alle, die ihn unterstützen, ein kleiner Rückschlag. Die Klage gegen die Regelsatzfortschreibung wurde abgewiesen, weil keine Verfassungswidrigkeit der Leistung erkennbar sei. (…) Zwar habe die Inflationsrate „erheblich angezogen“ und sei die Kaufkraft dadurch reduziert worden. Daraus ergebe sich allerdings noch keine Verfassungswidrigkeit. Denn: Der Regelsatz sei mit dem Bürgergeld um zuletzt zehn Prozent angehoben und dadurch die Inflation „jedenfalls zum aktuellen Jahreswechsel“ ausgeglichen worden. (…) Die zweite Begründung, auf der die Entscheidung des Sozialgerichts fußt, hat dann schon etwas Klischeehaftes. Sie spiegelt genau die Stammtischparolen wider, die Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zur Einführung des Bürgergelds nur allzu gerne bei jeder Gelegenheit wiederholte und die nach wie vor die Runde machen. Demnach geht es Bürgergeld-Empfänger viel zu gut. Oftmals lohne sich Arbeit nicht mehr. Dass ein Gericht sich auf dieses Niveau begibt, ist schon erschreckend. Im Bescheid heißt es: Das Bürgergeld sei gerade für Familien in Großstädten so hoch, „dass Geringverdiener bis Normalverdiener, die keinen entsprechenden Inflationsausgleich erhalten, nicht über ein wesentlich höheres Einkommen verfügen als Sozialleistungsbezieher“. Das Sozialgericht Düsseldorf sieht daher das Risiko, „dass breite Schichten der Bevölkerung ihre Arbeit aufgeben und von Sozialleistungen leben sollen.“ Das gefährde den Sozialstaat. (…) Thomas Wasilewski bezeichnet diese Erwägung im Gespräch mit gegen-hartz.de als „sachfremd“. (…) Ähnlich äußerten sich auch jene, die Thomas Wasilewski unterstützen. Inge Hannemann, Expertin bei armutverbindet.de schreibt nur „ohne Worte …“. Helena Steinhaus belässt es bei einem „Wow“. Dr. Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband ist weniger zurückhaltend: „Mal ganz abstrakt gefragt: Wie dumm und vorurteilsbeladen dürfen Richter sein.“ Gegen den Bescheid wurde Berufung eingelegt. Das heißt: Es geht weiter an das Landessozialgericht. Auf diesem Weg wünscht sich Thomas Wasilewski, dass auch arme Menschen auf die Straße gehen und Solidarität zeigen: „So wie es jetzt ist, darf es nicht bleiben.“ Beitrag von André Maßmann vom 15. März 2023 bei hartziv.org , siehe dazu: - den Gerichtsbescheid
- „… Es macht den Eindruck, als sollte hier von der 40. Kammer des SG Düsseldorf eine politische Entscheidung getroffen werden. Der Gerichtsbescheid hat nicht im Entferntesten mit dem dezidiert vorgetragenen Klageinhalt zu tun. Außerdem ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde in jedem Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, allgemeinpolitische Erwägungen und zudem falschen Erwägungen haben dabei außer Betracht zu bleiben.
Die Argumentation des Gerichts verkennt weiterhin die Rolle des Erwerbstätigenfreibetrages, durch den ArbeitnehmerInnen immer ein deutlich höheres Einkommen haben als Nichterwerbstätige. Auch ist es bei Nichtleistungsbeziehenden üblich, dass, anders als im SGB II/SGB XII, das Kindergeld nicht wieder vom Lohn abgezogen wird und schließlich macht es gewiss Menschen im Regelfall keinen Spaß von den SGB II – / SGB XII – Hungerregeleistungen leben zu müssen.
All das wurden in dem Düsseldorfer Gerichtsentscheid nicht berücksichtigt, stattdessen wird Klassenkampf von oben betrieben.
Zum Glück geben die Kläger nicht auf und es gibt weitere Instanzen. Den Klägern ist ein langer Atem und viel Kraft zu wünschen.“ Kommentar im Thomé Newsletter 10/2023 vom 19.03.2023 - Urteil zu Sozialleistungen: Zynischer Richter
„Der Regelbedarf für Leistungsbezieher*innen nach dem Sozialgesetzbuch II soll nicht steigen, weil sich »Geringverdiener und Normalverdiener« sonst überlegen könnten, »ihre Arbeit aufgeben« und von Sozialleistungen leben zu wollen. Das gefährde den Sozialstaat. Zumindest glaubt das ein Richter am Düsseldorfer Sozialgericht. Außerdem würden durch die Inflation alle Menschen ärmer, da müssten auch die Empfänger von Sozialleistungen »mit weniger auskommen«. Selten gibt es etwas so Zynisches zu lesen wie den Düsseldorfer Gerichtsbeschluss. Man fragt sich, ob der Richter schon einmal die Schlangen vor den Ausgabestellen der Tafeln in Deutschland gesehen hat. Oder ob er schon mal mit jemandem gesprochen hat, der vom Jobcenter gegängelt und von einer sinnlosen Maßnahme in die andere gesteckt wurde. (…) Eine Gefahr für den Sozialstaat sind Richter, die über arme Menschen Urteile wie dieses sprechen. Es ist eine Absage an jede Form von gesellschaftlichem Zusammenhalt.“ Kommentar von Sebastian Weiermann im 19.03.2023 im ND online
- Sozialgericht weist Klage gegen den Hartz IV Regelsatz ab
- Auch „Bürgergeld“ deckt keine Stromkosten, Grundsicherung nicht die Inflation – DGB-Studie schlägt Änderungen im Mechanismus für die Anpassung der Regelsätze vor
- Nach Berechnungen eines Vergleichsportals: Bürgergeld deckt Stromkosten ebenso wenig wie Hartz IV
„Das Bürgergeld hat Hartz IV ersetzt, die Bundesregierung verspricht „mehr Chancen und mehr Respekt“. Doch in Krisenzeiten deckt auch das Bürgergeld laut einem Vergleichsportal die Stromkosten nicht. (…) Die durchschnittlichen Stromkosten für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden beliefen sich trotz Strompreisbremse aber auf 641 Euro, teilte das Münchner Unternehmen am Donnerstag mit. „Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale.“…“ Meldung vom 05.01.2023 bei RND - Trotz Hartz IV unter dem Existenzminimum
„Ärmere Menschen haben im vergangenen Jahr drastisch an Kaufkraft verloren. Laut DGB sind auch Bürgergeldempfänger nicht vor hohen Teuerungsraten geschützt.
Neue Zahlen werfen die Frage auf, ob die Bundesregierung ihr Versprechen, in der Energiekrise niemanden alleinzulassen, tatsächlich eingelöst hat. Das gilt insbesondere für die Ärmsten der Gesellschaft, also die Empfänger von Hartz IV, das zum 1. Januar vom neuen Bürgergeld abgelöst wurde. Einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds zufolge, die der SZ vorliegt, verloren sie im gerade zu Ende gegangenen Jahr teilweise erheblich an Kaufkraft und rutschten so de facto unter das Existenzminimum. (…) Insgesamt aber konnten die Entlastungen den DGB-Berechnungen zufolge die Teuerung bei Weitem nicht ausgleichen. Eine arbeitslose Alleinerziehende mit einem zehnjährigen Kind büßte demnach aufs Jahr gerechnet etwa 750 Euro ein, ein Alleinstehender 470 Euro, ein Paar mit zwei Kindern im Alter von 14 und 16 Jahren etwa 1600 Euro. Bei Menschen, die ihre Rente oder ihren Lohn aufstockten, waren die Verluste etwas geringer, da sie zusätzlich Anspruch auf die Energiepauschale der Bundesregierung von 300 Euro hatten. Die Einbußen dürften die Grundsicherungsempfänger empfindlich getroffen haben, da viele von ihnen über keinerlei finanzielle Rücklagen verfügen. Sie müssen einen Großteil ihres Geldes für Lebensmittel ausgeben, deren Preise stiegen besonders stark. Die Tafeln meldeten zuletzt Rekordzahlen, weil immer mehr Menschen mit den Hartz-IV-Sätzen nicht mehr auskamen. „‚You’ll never walk alone‘ – das galt für die Grundsicherungsempfänger im vergangenen Jahr finanziell ganz sicher nicht“, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel in Anspielung auf ein bekanntes Zitat von Kanzler Olaf Scholz (SPD). Mit der Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar wird die Inflation nun ausgeglichen, der Regelsatz steigt auf 502 Euro, also um 11,8 Prozent. Aus Sicht des DGB ist die Reform aber verbesserungsbedürftig. Die Gewerkschafter kritisieren, dass die Empfänger auch künftig nicht vor hohen Teuerungsraten geschützt seien, weil der Mechanismus für die Anpassung der Regelsätze unzureichend sei. Diese Anpassung findet immer zum 1. Januar statt und berücksichtigt das Lohn- und Inflationsniveau bis zum zweiten Quartal des Vorjahres. (…) Stattdessen schlägt der DGB vor, für die Anpassung die Inflation des letzten verfügbaren Monats einzubeziehen und sie nicht mehr an das Lohnniveau zu koppeln. Außerdem sollen Änderungen des Regelsatzes häufiger möglich sein als nur einmal im Jahr…“ Artikel von Benedikt Peters vom 3. Januar 2023 in der Süddeutschen Zeitung online , siehe dazu: - Neue Studie im Auftrag des DGB: Erhebliche Kaufkraftverluste bei der Grundsicherung
„Während Arbeitnehmer*innen derzeit Reallohnverluste verkraften müssen, sind Bezieher*innen von Grundsicherung von erheblichen Kaufkraftverlusten betroffen: So hätte ein Paar mit zwei Kindern im Jahr 2022 rund 1.600 Euro mehr bekommen müssen, um die Kaufkraft der Grundsicherung zu erhalten. Dies ist ein zentrales Ergebnis einer empirischen Studie von Dr. Irene Becker im Auftrag des DGB.“ DGB Stellungnahme vom 3. Januar 2022 zu ‚Regelsätzen und Inflationsentwicklung‘ von Dr. Irene Becker (Empirische Verteilungsforschung) vom November 2022 - Siehe zum Hintergrund unsere Dossiers:
- Nach Berechnungen eines Vergleichsportals: Bürgergeld deckt Stromkosten ebenso wenig wie Hartz IV
- Hartz IV: Bei der Regelbedarfsanpassung 2023 droht erneut reale Kürzung des Existenzminimums unter der Inflationsrate – Paritätischer fordert ein neues Berechnungsverfahren
- Hartz IV: Bei der Regelbedarfsanpassung 2023 droht erneut reale Kürzung des Existenzminimums
„Die anstehende Regelsatzanpassung zum 1.1.2023 droht ein weiteres Mal zu einer faktischen Kürzung der Leistungen bei Hartz IV und anderen existenzsichernden Leistungen zu werden. (…) Die Daten, die zur Ermittlung der gesetzlich vorgesehenen Fortschreibung benötigt werden, liegen nunmehr vor. Damit kann die Fortschreibung der Leistungen berechnet werden. Die Methode der Fortschreibung ist zunächst gesetzlich in § 28a SGB XII festgelegt. Die konkrete Berechnung wird in der Begründung zur Regelbedarfsfortschreibungsverordnung detailliert ausgeführt. Danach ergibt sich die Fortschreibung der Regelbedarfe aus einem Mischindex, der sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Lohnentwicklung zusammensetzt. Nach den Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle ergibt sich danach eine Preisentwicklung von 4,7 Prozent und eine Nettolohnentwicklung von 4,3 Prozent. Mit der genannten Gewichtung ergibt sich daraus eine Anpassung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 in Höhe von 4,6 Prozent (…). Für eine alleinlebende Leistungsberechtigte in der Grundsicherung ergibt sich daraus rechnerisch ein Regelbedarf in Höhe von 470 Euro. Wie ist eine Anpassung der Regelbedarfe um 4,6 Prozent zu bewerten? Unter anderen Umständen ohne Inflation könnte eine Anpassung um 4,6 Prozent eine relevante Erhöhung sein. Aktuell erleben wir aber eine extrem hohe Inflation. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts lag die allgemeine Inflationsrate im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,5 Prozent. Und auch die Preisentwicklung bei den regelbedarfsspezifischen Gütern und Diensten liegt im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei 7,1 Prozent. Die Inflation frisst damit die nominelle Erhöhung der Leistungen nicht nur auf, sondern sorgt dafür, dass die Betroffenen sich weniger leisten können als zuvor. Die Grundsicherungsleistungen sind unter dem Strich weniger wert. Einfacher ausgedrückt: sie werden faktisch ärmer. Im Grundsatz befinden wir uns damit in derselben Situation wie vor einem Jahr. Auch bei der Regelbedarfsanpassung zu 2022 übertraf die Inflation die Anpassung der Regelbedarfe. Im Auftrag des Paritätischen Gesamtverband hat Prof. Anne Lenze diesen Sachverhalt in einem kurzen Gutachten verfassungsrechtlich bewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Bundesgesetzgeber eingreifen muss, wenn eine Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums droht. Diese Situation ist heute wiederum gegeben: das menschenwürdige Existenzminimum wird nicht mehr gesichert, wenn die Preisentwicklung die reale Kraftkraft der Leistungen schmälert…“ Fachinfo des Paritätischen Gesamtverbandes vom 26. August 2022 - Neuer Hartz‑IV-Regelsatz: Anstieg wird deutlich unter der Inflationsrate liegen. Das sei nicht hinnehmbar, sagt Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider – und fordert ein neues Berechnungsverfahren
„… Eine neue Berechnung der Forschungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hat ergeben, dass der Hartz-IV-Regelsatz zum 1. Januar 2023 nur um 4,6 Prozent steigen und damit der vor allem durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Inflationsrate weit hinterherhinken wird. Die Berechnung liegt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, forderte vor diesem Hintergrund eine deutlichere Erhöhung und ein neues Berechnungsverfahren. (…) Schneider sagte dem RND: „Die Ergebnisse der Paritätischen Forschungsstelle belegen, dass das herkömmliche Verfahren zur Anpassung der Regelsätze nicht mehr trägt. Eine Erhöhung um 4,6 Prozent zum 1. Januar 2023 wäre deutlich unter dem aktuellen Anstieg der Lebenshaltungskosten.“ Der Forderung von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), dass sich an der Berechnungsformel der Regelsätze nichts ändern dürfe, sei „daher eine klare Absage zu erteilen“. Denn die Armen würden wegen des Kaufkraftverlustes nach dieser Berechnungsmethode immer ärmer werden. Der Hauptgeschäftsführer fügte hinzu: „Vor diesem Hintergrund fordert der Paritätische die Erhöhung der Regelsätze um 200 Euro monatlich noch im Herbst dieses Jahres und die zügige, seriöse und zeitgemäße Berechnung auskömmlicher Regelsätze für das Jahr 2023.“ (…) Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte Mittel Juli seine Pläne für die Ausgestaltung des geplanten Bürgergeldes präsentiert, das im kommenden Jahr Hartz IV ablösen soll. Unter anderem sieht Heil vor, die Regelsätze zu erhöhen und die Auflagen weniger streng zu handhaben als bei Hartz IV. Bei der Gelegenheit sagte der SPD-Politiker: „Ich bin fest entschlossen, die Art, wie wir den Regelsatz berechnen, zu verändern. Der bisherige Mechanismus hinkt der Preisentwicklung zu sehr hinterher.“…“ Artikel von Markus Decker vom 26. August 2022 beim RND
- Hartz IV: Bei der Regelbedarfsanpassung 2023 droht erneut reale Kürzung des Existenzminimums
- Notwendig ist eine sofortige monatliche Erhöhung von 100 EUR und dauerhaft von rd. 200 Euro sowie sofortige Aussetzung jeder Kürzung – und keine Ankündigungen vom Arbeitsminister Heil
- Arbeitsminister Heil und wie seine Ankündigungen zu werten sind
„Arbeitsminister Heil kündigt öffentlichkeitswirksam eine deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze an. Gleichzeitig sagt er „mit dem Bürgergeld werden wir das System entbürokratisieren und dafür sorgen, dass Menschen in der Not verlässlich abgesichert sind“ und „Unser Sozialstaat muss dafür sorgen, dass Menschen, die keine finanziellen Rücklagen haben, auch über die Runden kommen können“. Eine der vielen Quellen: https://t1p.de/0rjmb
Nichts anderes hat Herr Heil schon Ende Mai 2022 erzählt. Damals hieß es, er plane, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein würden als in der Grundsicherung. Das entspricht einer Steigerung von etwa 10 Prozent. Dazu ist zu sagen: Was Hubertus Heil in Bezug auf die Regelleistungen ankündigt, ist nichts anderes als die Umsetzung der sowieso fälligen Regelleistungserhöhungen durch die explodierenden Preise und die Inflationsrate. Dies jetzt als „Menschen in der Not verlässlich abzusichern“ zu bezeichnen, ist falsch und zynisch. Herr Heil kündigt seit Monaten den Referentenentwurf an, hier ist nun „liefern“ angesagt. (…) Eine derartige Preisexplosion wie im Moment ist nicht mit einem Einmalzuschlag von 200 EUR/16,66 EUR im Monat abgegolten. Notwendig ist kurzfristig eine sofortige monatliche Erhöhung von 100 EUR und einer dauerhaften von rd. 200 EUR. Und eine sofortigen Aussetzung jeder Kürzung in den Unterkunfts- und Heizkosten und Aufrechnung jeglicher Forderungen von Darlehn, Erstattungs- und Ersatzansprüchen…“ Aus dem Thomé Newsletter 27/2022 vom 17.07.2022 - Zur Höhe der Hartz IV- bzw. „Bürgergeld“-Leistungen: Die einen geben Gas und gleichzeitig wird gebremst, andere machen sich auf den Weg zum Bundesverfassungsgericht
„… Nun ist der durchschnittliche Anstieg der Inflationsrate das eine, aber eben ein Durchschnittswert – und gerade bei den Gütergruppen, die bei den unteren Einkommensgruppen einen überdurchschnittlichen Anteil der Ausgaben ausmachen, haben wir Preissteigerungsraten, die weit über dem an sich schon hohen Durchschnitt liegen. Konkret geht es um die Energie- und Nahrungsmittelpreise [Tabelle] Die eskalierende Inflationsentwicklung war schon im vergangenen Jahr Thema, als es um die jährliche Dynamisierung der Regelsätze im Grundsicherungssystem ging, denn zum 1. Januar 2022 wurden die Regelbedarfe nur um 0,76 Prozent erhöht. Wir sprechen hier von drei Euro mehr für Erwachsene und zwei Euro für Kinder – pro Monat. (…) Nun kann man überall solche Meldungen lesen: Bundesarbeitsminister Heil plant eine „deutliche Erhöhung“ der Hartz-IV-Regelsätze. Wie immer muss man genauer hinschauen. Quelle ist ein Interview des Ministers mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, das am 15. Juli 2022 veröffentlicht wurde: Können wir es uns noch leisten, dass der Staat jeden Nachteil ersetzt, Herr Heil? »Künftige Entlastungspakete infolge der Inflation und der Gaskrise müssten gezielt eingesetzt werden, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im RND-Interview. Und er kündigt an: Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen sollen im kommenden Jahr mit der Einführung des Bürgergeldes deutlich steigen«, so haben Tobias Peter und Eva Quadbeck ihr Gespräch mit dem Sozialdemokraten zusammengefasst. Es geht also um die möglichen Veränderungen, die mit dem „Bürgergeld“ einhergehen könnten, je nach gesetzgeberischer Umsetzung des seit langem als „Abschaffung von Hartz IV“ angekündigten Vorhabens. Was genau hat der Minister gesagt? Auf die Frage „Im kommenden Jahr soll Hartz IV zum Bürgergeld werden. Werden dann auch die Regelsätze kräftig steigen – oder geht Ihnen da finanziell die Puste aus?“ antwortet Hubertus Heil: »Mit dem Bürgergeld werden wir das System entbürokratisieren und dafür sorgen, dass Menschen in der Not verlässlich abgesichert sind. Ich werde den Gesetzentwurf in diesem Sommer vorlegen und es wird zu Beginn des nächsten Jahres eine deutliche Erhöhung der Regelsätze geben. Unser Sozialstaat muss dafür sorgen, dass Menschen, die keine finanziellen Rücklagen haben, auch über die Runden kommen können. Ich bin fest entschlossen, die Art, wie wir den Regelsatz berechnen, zu verändern. Der bisherige Mechanismus hinkt der Preisentwicklung zu sehr hinterher.« (…) „Mein Vorschlag ist, dass wir etwa bei Familienhaushalten die unteren 30 statt der unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage nehmen. Damit können wir erreichen, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein werden als in der Grundsicherung. Das entspricht einer Steigerung von etwa 10 Prozent. Das finde ich vernünftig.“ Wenn das so realisiert werden würde, dann kann man also mit einer zehnprozentigen Anpassung der heutigen Werte rechnen – frühestens ab dem kommenden Jahr, wenn bis dahin das „Bürgergeld“ auch umgesetzt ist. (…) Man muss die Vorstöße des Bundesarbeitsministers als Versuch sehen, ein „vergessenes“ (?) Thema des Koalitionsvertrages doch noch auf die Agenda zu setzen, vor allem auch deshalb, weil wenn es mit dem angekündigten „Bürgergeld“ nur ein neues Etikett geben sollte, mit dem der alte Wein in neue Schläuche gefüllt wird, aber ansonsten überhaupt keine Veränderung der Leistungshöhen herauskommt, dann könnte man den bereits als Vorhersage geäußerten Vorwurf, es handelt sich letztlich nur um eine semantische Abschaffung von „Hartz IV“, um Etikettenschwindel, nur schwer widerlegen. Das kann nicht im Interesse des sozialdemokratischen Bundesarbeitsministers sein, der seine Partei endlich herausführen will aus der Schmuddelecke namens „Hartz IV“.“ Beitrag vom 16. Juli 2022 von und bei Stefan Sell
- Arbeitsminister Heil und wie seine Ankündigungen zu werten sind
- SoVD und VdK klagen für höhere Grundsicherung durch angepasste Regelsätze
„Angesichts steigender Preise garantiert die Grundsicherung nicht mehr das Existenzminimum. Die Sozialverbände kämpfen für angepasste Regelsätze. Die steigenden Preise in den letzten Monaten sind für alle Menschen spürbar. Ob beim Einkauf, beim Tanken oder auch die Heizung für die Wohnung: Das tägliche Leben ist deutlich teurer geworden. Große Löcher in der Haushaltskasse zu stopfen, fällt dabei insbesondere denjenigen schwer, die Grundsicherung zu beziehen und damit am Existenzminimum leben. Das betrifft in Deutschland etwa sieben Millionen Menschen, die Grundsicherung im Alter und Hartz IV erhalten. Denn die Anpassung der Regelsätze Anfang des Jahres lag bei lediglich 3 Euro für Erwachsene und gerade einmal zwei Euro für Kinder. Schon damals war allen klar, dass diese Anpassung die tatsächliche Preisentwicklung nicht deckt. Deshalb ist nun Eile geboten. Denn inzwischen sind die Kosten für fast alle Produkte des täglichen Lebens aber auch für Energie derart gestiegen, dass das Existenzminimum mit den Regelsätzen nicht mehr gesichert ist. Zusätzlich gibt es Einmalzahlungen sowie monatlich 20 Euro mehr für Kinder in Grundsicherung. Doch diese verpuffen angesichts steigender Kosten…“ Pressemitteilung vom 12.07.2022 beim SoVD mit einer FAQ zu den Musterstreitverfahren von SoVD und VdK zur Regelsatzfortschreibung nach dem SGB XII - Trotz Inflation und breiter Kritik: Sozialgericht Oldenburg bestätigt Hartz IV Sätze als weiterhin verfassungsgemäß
„… Im Dezember 2021 gab es 2.705.000 Bedarfsgemeinschaften mit 5.326.000 Menschen, die dort leben und Leistungen nach dem SGB II beziehen. Auch wenn die Zahlen leicht rückläufig sind, sprechen wir hier von einer sehr großen Gruppe. Man kann sich sehr schnell pi mal Daumen ausrechnen, welche Folgewirkungen auf der Ausgabenseite eine laut Paritätischen Wohlfahrtsverband und auch anderer Experten eigentlich erforderliche Anhebung der Regelbedarfe um 50 Prozent hätte. Wir sprechen dann in einem ersten Schritt von einem einstelligen Milliardenbetrag (hinzu kommen entsprechende Mehrausgaben im SGB XII). Dann muss berücksichtigt werden, dass man bei einer solchen Anhebung der Regelbedarfe, aus deren Unterschreiten ja ein Aufstockungsanspruch resultiert, davon ausgehen muss, dass zahlreiche Menschen, die derzeit mit Geldbeträgen knapp oberhalb der sehr knapp kalkulierten Bedarfsschwellen liegen, neu leistungsberechtigt werden, woraus natürlich weitere erhebliche Finanzbedarfe entstehen würden, vor allem, wenn man bedenkt, wie viele Niedriglöhner heute knapp oberhalb der Hartz IV-Schwellen durchs Leben kommen müssen. Und schlussendlich muss man auch in Rechnung stellen, dass die über die Regelbedarfe in Euro-Beträge gegossene Sicherstellung des sozio-kulturellen Existenzminimums auch steuerrechtliche Auswirkungen hat, denn die für alle Steuerzahler geltende Freistellung des Existenzminimums orientiert sich an dieser Größe, mithin würde ohne eine strukturelle Änderung in diesem Bereich der Bundesfinanzminister mit milliardenschweren Ausfällen bei der Einkommenssteuer konfrontiert werden. Addiert man diese Posten zusammen, dann wird in Umrissen erkennbar, warum es diesen ausgeprägten Widerstand gegen entsprechende Anhebungen in der Grundsicherung gibt. Darauf zu wetten, dass man sich von fachlichen Argumenten überzeugen lässt, es dennoch zu tun, erfordert viel Optimismus. (…) In dem Beitrag wurde darauf hingewiesen, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband von einer Verfassungswidrigkeit der von der Bundesregierung vorgenommenen geringfügigen Anhebung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2022 ausgeht und sich dabei auf die Expertise von Anne Lenze (2021) stützt. Auf deren Argumentation hat man sich auch bei einer Klage vor dem Sozialgericht Oldenburg bezogen. Das SG Oldenburg hat hierzu am 25.01.2022 diese Mitteilung veröffentlicht: Trotz Inflation: Hartz IV Sätze weiter verfassungsgemäß: »Das Sozialgericht Oldenburg hat am 17.01.2022 (Aktenzeichen S 43 AS 1/22 ER) entschieden, dass trotz der stark gestiegenen Inflation in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2021 die Regelsätze nach dem SGB II (Hartz IV) weiterhin als verfassungsgemäß angesehen werden können.«…“ Beitrag von Stefan Sell vom 26. Januar 2022 auf seiner Homepage („Hartz IV: Wie hoch müssten sie denn sein? Eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung mit Vorschlägen in Euro pro Monat“) - Paritätischer: Hartz IV Regelsatz um mehr als 50 Prozent zu niedrig – ein armutsfester Regelsatz müsste 678 Euro betragen
„… Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich klein gerechnet wurde. Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche zudem nicht einmal die Preisentwicklung aus, führe damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten und sei im Ergebnis verfassungswidrig. Der Paritätische appelliert an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, für eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze zu sorgen. Kurzfristig fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro pro Person, um wenigstens die pandemiebedingten Mehrkosten und die Inflation auszugleichen. “Der geltende Regelsatz ist trickreich kleingerechnet, reicht vorne und hinten nicht und geht schon lange an der Lebensrealität der Menschen komplett vorbei. Die Anhebung um lediglich drei Euro zum Jahreswechsel ist ein schlechter Witz, faktisch hat sich die Lage für arme Familien durch die realen Kaufkraftverluste sogar verschlechtert”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische kritisiert die regierungsamtliche Berechnungsmethode und den bestehenden Fortschreibungsmechanismus zur jährlichen Anpassung als willkürlich und nicht geeignet, das verfassungsrechtlich gebotene soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. “Das ganze Bemessungssystem des Regelsatzes gehört umgehend auf den Prüfstand, die statistischen Tricksereien müssen beendet und die Leistungen neu und wirklich armutsfest berechnet werden. Preisentwicklungen wie derzeit müssen zeitnah Berücksichtigung finden“, fordert Schneider…“ Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbands vom 20. Januar 2022 - [DGB-Zahl des Monats] Die Preise steigen aktuell sieben Mal stärker als der Hartz-IV-Regelsatz
„Kein Eis, keine Malstifte, keine Blumen: Leistungsberechtigte können sich von dem ohnehin zu niedrig bemessen Regelsatz immer weniger kaufen. Die aktuelle Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um nur drei Euro oder 0,76 Prozent liegt deutlich unterhalb der Preisentwicklung von zuletzt 5,2 Prozent (November 2021). Die Preise steigen also zurzeit sieben Mal stärker als der Regelsatz. (…) Der Grund für die geringe Steigerung bei Hartz IV ist, dass der Anpassungsmechanismus für die Regelsätze überhaupt nicht zur aktuellen Situation passt. Der in die Anpassungsformel eingeflossene Wert für die Preissteigung in Höhe von nur 0,1 Prozent ist Lichtjahre entfernt von der tatsächlichen Preissteigerungsrate. Doch der Reihe nach: Die Hartz-IV-Regelsätze werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Der Anpassungsmechanismus ist gesetzlich festgelegt. Es gilt: Die Regelsätze steigen so, wie die Preise und die Löhne gestiegen sind. Dabei wird die Preisentwicklung mit dem Faktor 0,7 gewichtet, die Löhne mit 0,3. Das heißt, die Preisentwicklung macht 70 Prozent der Anpassung aus, die Lohnentwicklung 30 Prozent. (…) Das Problem: Diese Anpassungsformel ist dieses Mal völlig ungeeignet, da sie überhaupt nicht zur aktuellen Situation passt. Die in die Anpassung eingeflossene Preissteigerung von nur 0,1 Prozent kommt zustande, da sie sich auf lange zurückliegende Zeiträume bezieht. Damals galt als Hilfsmaßnahme gegen die Corona-Pandemie eine abgesenkte Mehrwertsteuer. Konkret wird beim Anpassungsmechanismus das durchschnittliche Preisniveau im Zeitraum Juli 2020 bis Juni 2021 mit dem im Vorjahreszeitraum (Juli 2019 bis Juni 2020) verglichen. Im zweiten Halbjahr 2020 galten jedoch aufgrund der Corona-Pandemie die reduzierten Mehrwertsteuersätze, die den Durchschnittswert für die Preise im gesamten Zeitraum auf nahezu Null drücken. Aus Sicht des DGB darf es nicht sein, dass eine völlig atypische, durch die Politik künstlich herbeigeführte Sondersituation mit abgesenkter Mehrwertsteuer, als Bezugspunkt genommen wird für die Anpassung der Regelsätze in Zeiten sehr hoher Inflation. (…) Schon länger fordert der DGB gemeinsam mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Erwerbslosen-Netzwerken im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum die gesetzlich vorgegebene Anpassungsformer zu reformieren: Zukünftig sollte eine „Günstiger-Regel“ gelten: Die Regelsätze steigen entsprechend der Lohnentwicklung, mindestens jedoch in Höhe der Preise. (…) Damit der Inflationsausgleich tatsächlich immer wirksam wird, muss eine weitere Änderung hinzukommen: Entweder muss die Preisentwicklung deutlich zeitnäher erfolgen und für die aktuelle Situation aussagkräftig sein (z.B. durchschnittliche monatliche Preisentwicklung der letzten sechs Monate gegenüber den Vorjahresmonaten) oder es muss gesetzlich geregelt werden, dass vom Anpassungsmechanismus abgewichen werden muss, wenn die aktuelle Preisentwicklung erheblich von den Annahmen im Anpassungsmechanismus abweicht…“ DGB-Themenbeitrag vom 3. Januar 2022 - Keine Solidarität mit den Leistungsbeziehenden trotz Inflation: Ampel lehnt Antrag der Linken zur Existenzminimum-Sicherung ab
„Der Bundestag hat am 14.12.2021 nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Existenzminimum sichern – Inflationsausgleich bei Regelsätzen garantieren“ (20/100) abgelehnt. Die Linke stimmte für ihren Antrag, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Einen weiteren Antrag der Linken mit dem Titel „Würde und Teilhabe ernst nehmen – Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Bürgergeld“ (20/271) überwies das Parlament zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Mehr dazu: https://t1p.de/znc2d
Kurze Bewertung dazu: Diese Entscheidung bedeutet, dass in einer, in der Schärfe noch nie dagewesenen, Krise und während massiven Preissteigerungen keine Solidarität mit den SGB II/SGB XII/AsylbLG – Leistungsbeziehenden geübt wird. Die Begründung ist nur noch zynisch:
Die allgemeine Preissteigerung belaufe sich angeblich auf den starken Preisanstieg bei Kraftstoffen, Heizöl und Gas, sowie einem Sondereffekt aufgrund der Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020. Dieser Sondereffekt trete nur im zweiten Halbjahr 2021 auf und bedeute keine zusätzliche Belastung für die Leistungsbeziehenden.
Tatsache ist aber, dass die gesamten Lebenshaltungskosten auch durch den Anstieg der Energiekosten drastisch steigen. Ebenso müssen Betroffene die gestiegenen Kosten für Strom bewältigen, welche nicht von den Sozialleistungsträgern übernommen werden. Daher ist eine Erhöhung der Regelleistungen zwingend erforderlich!
Kaja Kipping, Die Linke, hat das zutreffend kommentiert: Der Vertrauensbruch wird hängenbleiben, hier mehr dazu: https://t1p.de/ve5z
Liebe SPD und Grüne, so wird das nix mit der Überwindung von Hartz-IV!“ Meldung im Thomé Newsletter 47/2021 vom 19.12.2021 - Das sind die neuen Hartz IV Regelsätze ab 2022
„Zum Jahresbeginn 2022 werden die Hartz IV Regelleistungen angehoben. Die erste erhöhte Auszahlung kommt allerdings schon im Dezember. Trotz der Umbenennung von Hartz IV in Bürgergeld sind weitere Erhöhungen derzeit nicht geplant. Der Eckregelsatz soll vorraussichtlich um drei Euro steigen. Auch wenn zum Beispiel eine Regierung zwischen SPD, Grüne und Linken gebildet wird, wird sich daran zunächst nicht viel ändern…“ Übersicht von Sebastian Bertram vom 09.12.2021 bei gegen-hartz.de – siehe zum Hintergrund unser Dossier: Erst habt ihr uns den Begriff “Reform” versaut, jetzt wollt ihr eure Scheisse (bisschen) reformieren? Weg mit den Hartz-Gesetzen oder gar nichts! - Hartz IV reicht nicht: Aktuelle Umfrage zu Lebenshaltungskosten untermauert Forderung nach deutlicher Anhebung der Grundsicherung
„Der Druck auf SPD und Grüne, bei den Regelsätzen eine deutliche Erhöhung im Koalitionsvertrag festzuschreiben, ist riesig”, so Ulrich Schneider. Die ganz große Mehrheit (85%) der Bevölkerung glaubt nicht, dass die aktuellen Hartz IV-Leistungen ausreichen, um den alltäglichen Lebensunterhalt bestreiten zu können. 811 Euro im Monat werden im Durchschnitt als nötig erachtet, ein Betrag der 80 Prozent über dem liegt, was alleinlebenden Grundsicherungsbeziehenden derzeit tatsächlich zugestanden wird (446 Euro). Dies ergibt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband mahnt eine klare Festlegung der Ampel-Koalition auf eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze an. Es könne nicht sein, dass ausgerechnet die Ärmsten in dieser Gesellschaft von der neuen Bundesregierung in ihrer Not im Stich gelassen werden. „Die Umfrage belegt, wie wenig die Regelsätze mit der praktischen Lebensrealität zu tun haben. Sie sind kleingetrickst, viel zu niedrig und manifestieren Armut statt sie zu beseitigen. Ein Blick auf die Preise im Supermarkt genügt, um zu sehen, dass diese Armutssätze nicht reichen, um über den Monat zu kommen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische fordert von der künftigen Bundesregierung entschlossenes Handeln zur Abschaffung von Armut. Die Anhebung der Grundsicherung auf ein armutsfestes Niveau sei mit Priorität anzupacken und im Koalitionsvertrag verbindlich zu verankern, appelliert der Verband an die Verhandler*innen einer Ampel-Koalition. (…) Mit Blick auf die aktuellen Koalitionsverhandlungen halten es sechs von zehn Befragten für wichtig, dass sich SPD und Grüne mit der Forderung nach einer bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze durchsetzen…“ Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbands vom 8. November 2021 mit Link zur Gesamtauswertung der Umfrage - Neues Rechtsgutachten: Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig – Kampagne #ArmutAbschaffen: Versteckte Kürzungen bei den Ärmsten stoppen!
„Mit einem Appell fordert ein breites Bündnis die noch amtierende Bundesregierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mindestens einen Inflationsausgleich für die Betroffenen sicherzustellen. Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. (…) In dem Rechtsgutachten wird u.a. auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2022 in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine “neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums” ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit der Rechtswissenschaftlerin. (…) Es gilt umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen”, heißt es in dem Appell, der von 15 bundesweiten Verbänden und Organisationen aus der Zivilgesellschaft getragen wird…“ Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 8. Oktober 2021 , siehe dazu:- Regelbedarfsanpassung 2022: Juristisches Gutachten belegt verfassungsrechtlich geforderten Handlungsbedarf. Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 7. Oktober 2021 zum verfassungsrechtlichen Kurzgutachten zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a SGB XII zum 1.1.2022
- [Kampagne #ArmutAbschaffen] Appell an Arbeitsminister Hubertus Heil: Versteckte Kürzungen bei den Ärmsten stoppen – rote Linie bei Hartz IV und Co.!
„Ob bei Hartz IV oder Grundsicherung im Alter: Das Geld reicht hinten und vorne nicht. Für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe müssen die Regelsätze deutlich auf mindestens 600 Euro steigen – dafür hat sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis bereits vor Monaten mit Nachdruck eingesetzt. Stattdessen drohen Betroffenen jetzt versteckte Kürzungen am Existenzminimum: Die Preissteigerungen für Lebensmittel und andere Produkte ziehen an, die für Januar 2022 geplante magere Anpassung der Regelsätze hält mit der Inflation nicht Schritt. Die Folge: Den Ärmsten in unserer Gesellschaftstehen reale Kaufkraftverluste bevor. Ausgerechnet diejenigen, die am wenigsten haben, drohen weiter abgehängt zu werden. Gemeinsam fordern wir Sie auf: Es braucht eine rote Linie bei existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV. Preissteigerungen müssen immer und zeitnah mindestens ausgeglichen werden. Es gilt umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen. Diese Maßnahme scheint uns umso dringlicher vor dem Hintergrund dringend notwendiger konsequenter Klimaschutzpolitik. Eine sozial-ökologische Wende ist nur möglich, wenn auch Grundsicherungsbeziehende daran teilhaben können. Auf einen Schutz vor versteckten Kürzungen am Existenzminimum bei Preissteigerungen zu verzichten, hieße gesellschaftlicher Spaltung Vorschub zu leisten und jenen Kritikern einer guten Klimapolitik in die Hände zu spielen, die Klimapolitik gegen Sozialpolitik ausspielen wollen.“ Appell des Bündnisses #ArmutAbschaffen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband vom Oktober 2021
- Bundesrat stimmt Regelsätzen für das Jahr 2022 zu
„Der Bundesrat hat am 08.10.2021 dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 3 € bzw. 2 € anzupassen. Damit wurden die verfassungswidrigen Regelbedarfe vorerst von der noch amtierenden Regierung festgeschrieben. Näheres und die aktuelle Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 – (RBSFV 2022) gibt es hier: https://t1p.de/aubv “ Aus dem Thomé Newsletter 37/2021 vom 10.10.2021 - Alle Hartz IV Regelsätze ab 2022
„Zum Jahresbeginn 2022 werden die Hartz IV Regelleistungen angehoben. (…) Für das Jahr 2022 hat die Bundesregierung eine Erhöhung der Regelsätze von zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene angekündigt. Stufe 1 / Single-Haushalt von 446 € auf 449 € / + 3 € Stufe 2 / Partner innerhalb Bedarfsgemeinschaft von 401 € auf 404 € / + 3 € Stufe 3 / Junge Menschen unter 25 im Haushalt der Eltern von 357 € auf 360 € / + 3 € Stufe 4 / Jugendliche von 15 bis 17 Jahren von 373 € auf 376 € / + 3 € Stufe 5 / Kinder von 6-14 Jahren Alleinstehende von 309 € auf 311 € / + 3 (…) Die jährliche Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2022 erfolgt nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatzspezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter berücksichtigt.“ Angaben von Sebastian Bertram vom 3. September 2021 bei gegen-hartz.de - Hartz IV: Paritätischer kritisiert geplante Anpassung der Regelsätze um drei Euro als “lächerlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten
„Der Hartz IV Regelsatz soll 2022 um lediglich drei Euro angehoben werden. Das gleicht nicht einmal die Inflation aus, kritisiert der Paritätische scharf. Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erhöhung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “lächerlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro. “Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen lässt. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn nächsten Jahres noch weiter vom tatsächlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der Löhne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle hätte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen „Tropfen auf den heißen Stein” kritisiert…“ Pressemitteilung vom 26. August 2021 - KOS: Wieviel Geld für was 2021 – Höhe und Zusammensetzung der neuen Regelsätze ab 1.1.2021
„Die Bundesregierung hat sich durchgesetzt, die Regelsätze werden zum 1.1.2021 leider nur in geringem Umfang erhöht. Die von uns immer wieder aufgegriffene Kritik an dem Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze und an der daraus folgenden insgesamt zu niedrigen Höhe der Regelsätze gelten nach wie vor. Doch wie hoch sind die neuen Regelsätze ab Januar 2021? Und wie setzt sich der Regelsatz überhaupt zusammen?“ Übersicht von und bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen - Bundestag beschließt Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes / 14 Euro mehr – kein Grund zur Freude!
- Bundestag beschließt Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes
„Ab 2021 werden alleinstehende Erwachsene 446 Euro erhalten – 14 Euro mehr. Sozialverbände halten die Hartz-IV-Regelsätze für realitätsfern. Vor Armut schützten sie nicht. Der Bundestag hat die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für das kommende Jahr beschlossen. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene soll um 14 auf 446 Euro angehoben werden. Für die Vorlage stimmten die Abgeordneten der Koalition sowie der FDP. Grüne, Linke und AfD votierten dagegen. Der Bundesrat muss der Entscheidung noch zustimmen. Dem Beschluss zufolge steigt der Regelsatz ab 14 Jahren um 45 auf 373 Euro. Ehegatten und Partner erhalten künftig 401 Euro, Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 357 Euro. Außerdem beträgt der Regelsatz für Kinder bis fünf Jahre statt bisher 250 Euro im neuen Jahr 283 Euro. Für die 6- bis 13-Jährigen erhöht sich der Satz um nur einen Euro auf 309 Euro…“ Agenturmeldung am 5. November 2020 bei der Zeit online - 14 Euro mehr – kein Grund zur Freude!
„Jedes Jahr werden die Hartz-IV-Regelsätze angepasst. Ab Januar 2021 sollen alleinstehende Menschen ganze 14 Euro mehr im Monat bekommen. Das ändert natürlich nichts an den grundsätzlichen Problemen, die ein Leben mit Hartz IV bedeutet. Weder können wir davon unsere Schulden bezahlen, noch ändert eine halbe Flasche Bier vom Späti, die wir damit täglich kaufen können, etwas an unserer Situation. Hartz IV begreifen heißt: zu verstehen, dass in der Auseinandersetzung um Erwerbslosigkeit und Hartz IV darüber entschieden wird, wie Millionen Menschen in dieser Gesellschaft leben: Welche Arbeit ist zumutbar für welchen Lohn? In welchen Wohnungen soll die Masse der Menschen leben? Wie werden unsere Kinder versorgt? Hartz IV setzt Maßstäbe nicht nur für Erwerbslose, sondern für alle Menschen in dieser Gesellschaft! Hartz IV wirkt effektiv als Druckmittel am Arbeitsplatz und bei Arbeitskämpfen. Das Geld soll knapp sein, damit arme Menschen dazu gezwungen sind, jede Arbeit anzunehmen, auch wenn sie noch so schlecht bezahlt ist. Hartz IV wirkt auch als Einschüchterung gegenüber allen, die berechtigte Ansprüche an die Gesellschaft stellen. Was wollen wir stattdessen? Weil aber auch wir wissen, dass wir dies nicht heute oder morgen erreichen werden, schlagen wir als ersten Schritt ein experimentelles „Berliner Modell“ vor…“ Stellungnahme vom 6. November 2020 von und Bei der Erwerbslosenini Basta in Berlin
- Bundestag beschließt Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes
- »Fragwürdiges Menschenbild«. Bei einer Ausschussanhörung wurde über die Hartz-IV-Regelsätze diskutiert
„Bei der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am Montag ging es um viel. Für rund 385 000 Menschen, die aktuell Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sowie für 3 894 008 Menschen, die Hartz IV beziehen, geht es um die Erhöhung der Gelder, die sie ab 2021 zur Existenzsicherung bekommen. (…) Vor allem aber ging es bei der Anhörung darum, dass verdeckt arme Menschen als Referenzgruppe für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze herangezogen werden. In der EVS werden die Einkünfte der unteren 15 Prozent der Bevölkerung als statistische Grundlage genutzt. Darunter sind beispielsweise auch Menschen, die selber unter dem Existenzminimum leben und etwa mit Hartz IV ihr niedriges Erwerbseinkommen aufstocken müssten. Sowohl die Linke hatte in einen Antrag gefordert, solche Rechentricks zu beenden und die Regelbedarfe sauber zu berechnen, wie auch die Grünen, die ihren Antrag mit »Regelbedarfsermittlung reformieren« betitelt hatten. (…) Aber auch die Streichung von Ausgabenposten aus den Regelsätzen wurde im Ausschuss von vielen Seiten kritisiert. »Die EVS- Berechnung ist nicht geeignet, um die Menschen aus Armut herauszuholen«, sagte die langjährige Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann. »Sie streicht Kosten heraus, gerade auch bei Kindern, die in meinen Augen zumindest für eine sozio-kulturelle Teilhabe wichtig sind.« Zum Beispiel werde bei der Berechnung der Regelsätze davon ausgegangen, dass die Menschen ein Fahrrad hätten, was aber nicht immer der Fall sei. Sie habe berechnet, dass Hartz-IV-Betroffene für ein 100 Euro teures, gebrauchtes Fahrrad 76 Monate beziehungsweise sechs Jahre sparen müssen. Nikola Schopp vom Zukunftsforum Familie sagte bezogen auf die Regelsätze: »Es reicht nicht, um Kinder und Jugendliche am Leben ihrer Altersgenossen teilhaben zu lassen.« So würden sich durch die herausgenommenen Ausgabenposten etwa Bildungsungleichheiten verschärfen. Auch Petra Zwickert von der Diakonie stellte fest: »Existenzielle Bedarfe werden immer weniger gedeckt.« Bezogen auf die angebliche Notwendigkeit eines Abstandes zwischen niedrigen Löhnen und Grundsicherung stellte sie fest, dass dahinter ein »fragwürdiges Menschenbild« vom arbeitsscheuen Leistungsbezieher stehe.“ Artikel von Lisa Ecke vom 02.11.2020 beim ND online - Kritik des Bundesrates an den Regelbedarfen und die Antwort der Bundesregierung
„In meinem letzten Newsletter (37/2020) hatte ich über die massive Kritik des Bundesrates an den SGB II/SGB XII Regelbedarfen berichtet (https://t1p.de/966e ). Die Bundesregierung hat jetzt auf diese geantwortet und, wie leider zu erwarten war, alle Anmerkungen und Vorschläge des Bundesrats zurückgewiesen. Das Dokument gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923549.pdf …“ Aus dem Thomé Newsletter 38/2020 vom 26.10.2020 - Endgültige Regelbedarfe für das Jahr 2021
„Jetzt stehen die Regelbedarfe für das Jahr 2021 fest. Diese Regelbedarfe zementieren die Armut und das Abgehängt-Sein von Millionen von Menschen, die auf Gedeih und Verderb auf diese Leistungen angewiesen sind. Kritik an den Regelbedarfen gibt es vielfältige: das BVerfG erklärt 2014 die RB’s für grade noch verfassungskonform und fordert den Gesetzgeber auf, diverse Nachbesserungen durchzuführen. Seit Jahren gibt es breite Kritik an der systematischen Kleinrechnung durch die Bundesregierung und das BMAS, im Sommer hat ein beispielsloser Zusammenschluss von Wohl- und Sozialverbänden, dem DGB bis hin zum Kinderschutzbund einen Coronazuschlag gefordert. All diese Forderungen perlen an der Bundesregierung ab. Sie wollen einfach nicht. Sie wollen lieber ein Land mit einem der größten Niedriglohnsektorten in Europa. Das sind die neuen endgültigen RB‘s für 2021:
RB Stufe 1: Alleinstehende / Alleinerziehende 446 € (+ 14 €)
RB Stufe 2: Paare je Partner / in BG 401 € (+ 12 €)
RB Stufe 3: U25’er im Elternhaus 345 € (+ 6 €)
RB Stufe 4: Jugendliche von 14 bis 17 J. 373 € (+ 45 €)
RB Stufe 5: Kinder von 6 bis 13 J. 309 € (+ 1 €)
RB Stufe 6: Kinder von 0 bis 5 J. 283 € (+ 33 €)
Die neuen RB’s enthalten gegenüber den aktuellen RB’s deutliche Erhöhungen, das sind keine sozialen Großzügigkeiten der Bundesregierung, sondern nur die Umsetzungen der gesetzlichen Maßgaben. Im Ergebnis stellen die neuen RB‘s sogar eine Kürzung dar, da mit diesen nur in geringem Umfang Preissteigerungen berücksichtigt wurden. Hier die Gesetzestexte dazu: https://t1p.de/xo4a . Diese bedürfen natürlich der Zustimmung des Bundesrates, es ist leider (!) nicht damit zu rechnen, dass dieser die Zustimmung zu den Hungerregelbedarfen verweigern wird. Hier noch ein Twitter-Video , in dem das BMAS sich durch völlige Ignoranz entlarvt und die Aussage trifft, wer Hartz IV – Leistungen beziehe, sei gar nicht arm…“ Aus dem Thomé Newsletter 32/2020 vom 13.09.2020 - [Wow: 7 Euro mehr!!!!] „Hartz IV wird offenbar stärker erhöht als bisher bekannt“ / Endgültig berechnet: Das sind die Hartz-IV-Sätze ab 2021
- Hartz IV-Regelsätze: Der Schein trügt
„Zu Medienberichten über eine Erhöhung von Hartz IV stellt der DGB fest, dass das Arbeitsministerium lediglich die ohnehin geplante Fortschreibung der Regelsätze bis 2021 vorgenommen hat. Die bisher bekannt gewordenen Sätze beruhen auf einer Statistik aus dem Jahr 2018, die entsprechend nur auf das Datum 1.1.2020 fortgeschrieben wurden. Da nun Daten zur aktuellen Preis- und Lohnentwicklung vorliegen, erfolgt die Fortschreibung der Sätze zum 1.1.2021, dem Tag, ab dem die Regelsätze gelten sollen. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin: „Der schöne Schein angehobener Regelsätze trügt. Das Arbeitsministerium hat in Wahrheit nicht nachgebessert, sondern lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschritt nachgeholt, um die Regelsätze bis 2021 fortzuschreiben. Es wäre unredlich und zynisch, diese Fortschreibung den Ärmsten der Gesellschaft als Erhöhung zu verkaufen und ihnen ein X für ein U vorzumachen. Das Grundübel der Regelsatz-Herleitung bleibt unverändert: Das Wenige, was die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte laut Statistik ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt. Dabei ist diese Vergleichsgruppe Welten von einem normalen Lebensstandard wie in der Mitte der Gesellschaft entfernt. So wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert. Auch mit dem neuen Betrag von 446 Euro für alleinstehende Erwachsene bleibt es dabei: Das Hartz-IV-Leistungsniveau liegt unterhalb der offiziellen Armutsgrenze…“ DGB-PM vom 08.09.2020 , siehe zum Hintergrund: - Hartz IV wird offenbar stärker erhöht als bisher bekannt
„… Die Hartz-IV-Sätze sollen offenbar zum 1. Januar 2021 stärker erhöht werden als bislang bekannt. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf aktuelle Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums. Bundestag und Bundesrat müssen der Erhöhung noch zustimmen. Demnach sollen alleinstehende Erwachsene künftig 446 Euro monatlich bekommen, 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steige sogar um 45 Euro auf 373 Euro, für Kinder bis fünf Jahre gebe es künftig 283 statt bislang 250 Euro. (…) Demnach soll der Regelsatz für Ehegatten und Partner vom nächsten Jahr an jeweils 401 Euro betragen, aktuell sind es je 389 Euro. Für Erwachsene unter 25, die noch nicht im eigenen Haushalt leben, gebe es 357 Euro, zwölf Euro mehr als bislang.“ (…) Alle betroffenen Erwachsenen erhielten somit ab kommendem Jahr eine Leistungssteigerung um gut drei Prozent, hieß es in dem Bericht. Bei einem Teil der Kinder und Jugendlichen seien es mehr als 13 Prozent. Einzige Ausnahme seien die Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren. Für sie gebe es nur einen Euro mehr, also künftig 309 statt 308 Euro. Für diese Gruppe waren die Sätze in der Vergangenheit stärker erhöht worden, nämlich um 21 Euro von 2016 auf 2017…“ Meldung vom 8. September 2020 beim Spiegel online - Endgültig berechnet: Das sind die Hartz-IV-Sätze ab 2021
„Das Gesetz zur Erhöhung von Hartz IV hat das Bundeskabinett bereits auf den Weg gebracht. Doch die Hartz-IV-Sätze für die Zeit ab Januar 2021 waren da noch gar nicht endgültig klar. Jetzt gibt es neue Berechnungen, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) exklusiv vorliegen. Die Hartz-IV-Sätze steigen noch einmal stärker als bislang bekannt. Es gibt aber, je nach Personengruppe, erhebliche Unterschiede. Die Hartz-IV-Sätze werden zum 1. Januar 2021 noch einmal spürbar kräftiger erhöht als bislang bekannt. Grund sind die gestiegenen Preise und Löhne. Alleinstehende Erwachsene sollen künftig 446 Euro monatlich bekommen – das sind 14 Euro mehr als sie nach geltendem Recht erhalten. Besonders stark soll der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren steigen, nämlich um 45 Euro auf 373 Euro. Das ist ein Plus von 13,7 Prozent. Das geht aus Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen. Der Regelsatz für Ehegatten und Partner soll künftig 401 Euro betragen. Für Erwachsene unter 25, die noch nicht im eigenen Haushalt leben, sind es 357 Euro. Für Kinder bis fünf Jahre gibt es statt bislang 250 ab nächstem Jahr 283 Euro. (…) Darüber hinaus gibt es eine wichtige Neuerung in der Struktur der Hartz-IV-Sätze, die bereits im Gesetzentwurf vom August festgeschrieben ist: Auch die Handykosten werden bei der Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes berücksichtigt. Bislang galt dies nur für die Kosten einer Doppelflatrate für Festnetztelefon und Internet. Mit dieser Änderung erkennt die Bundesregierung an, dass die Nutzung von Handys zur Normalität geworden ist. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber bei der Bestimmung der Höhe des soziokulturellen Minimums auch gesellschaftliche und technische Veränderungen berücksichtigen. (…) Die Höhe der Hartz-IV-Sätze ist politisch höchst umstritten. Der Paritätische Gesamtverband etwa fordert, der Regelbedarf müsse über 600 Euro liegen. Das Bundesarbeitsministerium berechnet die Regelsätze anhand bestehender Regeln. Auf eine grundlegende Reform konnte die große Koalition sich nicht verständigen…“ Artikel von Tobias Peter vom 8. September 2020 beim RDN - „Das @BMAS_Bund legt noch mal 7 Euro auf die Regelsatzerhöhung drauf. 446 Euro soll ein alleinlebender Bezieher von #HartzIV 2021 nun bekommen. Dennoch: Es bleibt ein trickreich kleingerechneter Armutssatz. #Mindestens600“ Ulrich Schneider am 8.9.20 bei Twitter
- „Mit den neuen #HartzIV-Sätzen erhalten zukünftig junge Erwachsene, die bei ihren Eltern wohnen, zum 18. Geburtstag eine Kürzung der Leistungen um 16€. Wollt ihr uns verarschen?“ Erwerbslosenini (@BastaBerlin) am 8.9.20 bei Twitter
- Hartz IV-Regelsätze: Der Schein trügt
- Arm, abgehängt, ausgegrenzt: Studie des Paritätischen belegt akute Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV
„Die derzeit gewährten Leistungen in Hartz IV schützen nicht vor Armut, so das Ergebnis einer aktuellen Studie der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands. Im Ergebnis fehlt es den Betroffenen insbesondere an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und auch ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe ist entgegen der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gewährleistet, so die Befunde. Der Paritätische kritisiert scharf, dass die Bundesregierung bisher keinerlei Bereitschaft erkennen lässt, die finanzielle und soziale Lage von Hartz IV-Beziehenden zu verbessern. Gerade in der aktuellen Krisensituation bedeute der Alltag mit Hartz IV existenzielle Not. Neben einer grundsätzlich endlich bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze seien daher sofortige finanzielle Hilfsmaßnahmen erforderlich, fordert der Verband. (…) Massive Defizite gibt es laut Studie insbesondere bei den Leistungen für alleinstehende Erwachsene, die sich seit 2010 stetig verschärft haben. Bei dieser Gruppe müsse inzwischen bereits von „strenger Armut“ gesprochen werden. (…) „Es darf nicht sein, dass Armut in Deutschland für weitere fünf Jahre regierungsamtlich festgeschrieben wird. Anstatt sich hinter umstrittenen Statistiken zu verstecken, sollte sich die Politik endlich den Menschen zuwenden“, fordert Schneider mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Regelbedarfsermittlung. Als Soforthilfe fordert der Paritätische die sofortige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat bis zur ohnehin gesetzlich geforderten Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021, eine Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbeziehenden von 200 Euro (Kosten zusammen: ca. 6 Mrd. Euro), sowie eine entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz.“ Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 1. September 2020 zur 24-seitigen Expertise „Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Leben mit Hartz IV“ des Verbands - Taktieren auf Kosten der Ärmsten: Bundeskabinett konnte Hartz-IV-Armutssätze nicht beschließen, weil Horst Seehofer eine Extrawurst für die eigene Klientel braten will
„Am Mittwoch wollte die Bundesregierung über die Höhe der neuen Hartz-IV-Sätze beraten, die ab dem kommenden Jahr ausgezahlt werden sollen. Dazu kam es vorerst nicht. Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf vorgelegt – die allzu knickrige Erhöhung, die darin vorgesehen ist, hat allerdings bereits die Empörung von Sozialverbänden hervorgerufen. Von 432 auf 439 Euro würde demnach der Satz für alleinstehende Erwachsene ab dem 1. Januar 2021 steigen – das seien gerade mal 23 Cent pro Tag, kritisierte der Paritätische Wohlfahrtsverband. »Armut bekämpfen wir damit ganz sicher nicht«, so auch Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK. Dass die Regierung den Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch nicht wie vorgesehen behandelte, lag aber nicht an der Einsicht der Koalitionäre, dass die vorgesehenen Mittel das Ansehen ihrer Regierung beschädigen könnte. Die Verschiebung des Tagesordnungspunktes geht vielmehr auf die Kappe des Ministers für Inneres, Bau, Sport und Heimat. Horst Seehofer von der CSU hatte nämlich seine Zustimmung zu dem umstrittenen Hartz-IV-Paket daran geknüpft, dass die Koalition gleichzeitig einen Renten-Härtefallfonds für Spätaussiedler beschließt. Was das miteinander zu tun hat, ist die eine Frage, über die sich dem Vernehmen nach das Arbeitsministerium befremdet zeigte. Die andere Frage lautet, was Seehofer so wichtig an diesem Härtefallfonds sein könnte, dass er damit die kargen Brosamen für Grundsicherungsempfänger in Frage stellt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sieht darin den Versuch, »eine Besserstellung des eigenen konservativen Wählerklientels zu erpressen«, wie DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel gegenüber der Nachrichtenagentur AFP in Berlin erklärte…“ Artikel von Uwe Kalbe vom 12. August 2020 in neues Deutschland online - [DGB-Analyse] Extreme Pfennigfuchserei: Wie die neuen Hartz-IV-Regelsätze kleingerechnet werden sollen – Politisch motiviert und methodisch unsauber
„Malstifte und die Kugel Eis für Kinder sind irrelevanter Luxus? Auf eine neue Waschmaschine soll man 13 Jahre sparen? Der DGB hat die Vorschläge des Arbeitsministeriums zur Neuberechnung von Hartz-IV analysiert. Und kommt zu einem vernichtenden Ergebnis: (…) Die Regelsätze würden politisch motiviert kleingerechnet und Armut nicht bekämpft sondern zementiert. Die Festsetzung sei methodisch unsauber und die Begründungen, die die neuen Regelsätze rechtfertigen sollen, seien teilweise unzutreffend und irreführend. (…) Insgesamt gibt die Vergleichsgruppe der 15 Prozent der Einpersonenhaushalte mit dem niedrigsten Einkommen monatlich 632 Euro für den laufenden Lebensunterhalt ohne Miete und Heizkosten aus. Laut dem Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium sollen davon 197 Euro, also fast ein Drittel, als „nicht regelsatzrelevante“ Ausgaben gestrichen werden. (…) Aus Sicht des DGB gehören viele der gestrichenen Ausgaben sehr wohl zu einem normalen Leben und zum Existenzminimum dazu. Die Verbrauchsstatistik zeige doch gerade, dass auch einkommensschwache Haushalte diese Ausgaben real tätigen, sie seien gesellschaftliche Normalität. Wenn sich der Gesetzgeber dafür entscheide, das Existenzminimum aus dem Verbrauchsverhalten armer Haushalte abzuleiten, dann müsse dieses Verfahren auch konsequent durchgehalten werden. Streichungen einzelner Positionen seien nicht durch normative Wertungen zu rechtfertigen, da so das ganze Verfahren ausgehöhlt und die Regelsätze kleingerechnet würden zu Lasten derer, die darauf angewiesen sind. (…) Der DGB fordert, für langlebige Gebrauchsgüter wie „weiße Ware“ anlassbezogen Einmalbeihilfen zu gewähren, die die notwendigen Kosten abdecken. Gleiches sollte auch für Möbel und Brillen gelten. (…) Seit Jahren fordern Sozial- und Wohlfahrtsverbände und der DGB die sogenannten „verdeckten Armen“ aus der Vergleichsgruppe herauszunehmen, also Personen, deren Einkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegen, die aber ihren Anspruch auf Grundsicherung nicht geltend machen. Das Arbeitsministerium lehnt dies im vorgelegten Gesetzentwurf ab. (…) Im Begründungsteil des Referentenentwurfs wird das gewählte Verfahren zur Herleitung der Regelsätze an vielen Stellen damit begründet, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinen Entscheidungen das Verfahren „gebilligt“ und „bestätigt“ habe. Der DGB hält dies für eine „sehr kreative Interpretation“ des letzten Beschluss des BVerfG aus dem Jahr 2014 (1 BvL 10/12 vom 23.7.2014). Der DGB erinnert daran, dass laut BVerfG die Regelsätze 2014 so gerade noch mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Mit der praktizierten Herleitung und den vielen Kürzungen „kommt der Gesetzgeber jedoch an die Grenze dessen, was zur Sicherung des Existenzminimums verfassungsrechtlich gefordert ist“, so das BVerfG (Rz. 121)… „ DGB-Stellungnahme vom 10. August 2020 zur vollständigen Analyse - Hartz IV Regelsätze: Paritätischer Gesamtverband kritisiert Gesetzentwurf in aktueller Stellungnahme scharf
„Der Paritätische Wohlfahrtsverband wirft der Bundesregierung „unverschämtes Kleinrechnen“ der Regelsätze in Hartz IV vor. In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert der Verband den Referentenentwurf aus dem BMAS zur anstehenden Neuermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung scharf. Fehler und Schwächen der bisherigen Methodik würden fort- und festgeschrieben, im Ergebnis seien die ab 2021 vorgesehenen Leistungen systematisch kleingerechnet, lebensfern und in keiner Weise bedarfsgerecht, wie insbesondere an den Leistungen für Kinder und Jugendliche deutlich werde. Das Ziel der Grundsicherung, zumindest in bescheidenem Rahmen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, werde so deutlich verfehlt. In den Berechnungen des BMAS wird das so genannte Statistikmodell in unsystematischer und intransparenter Weise mit normativen Setzungen vermischt und durch willkürliche Eingriffe zum Zweck der Kostensenkung ad absurdum geführt, so die Kritik des Paritätischen. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: „Was wir bei der Berechnung der Regelsätze erleben ist keine Statistik, sondern ihr Missbrauch. Allein wenn die Bundesregierung das von ihr selbst gewählte Statistikmodell konsequent und methodisch sauber anwenden würde, müsste der Regelsatz nicht bei 439 Euro, sondern bei über 600 Euro liegen.“ Die Leistungen für Kinder und Jugendliche, die noch einmal deutlich niedriger liegen, entbehrten dabei jeglicher seriösen statistischen Grundlage…“ Pressemeldung vom 22.07.2020 zur Stellungnahme zum Entwurf eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes 2021 vom 21.7.2020 - Regelbedarfe für das Jahr 2021: Fortsetzung der Kleinrechnung der Regelbedarfe
„Jetzt ist auch der Entwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz und die Sonderauswertungen aus der EVS aus dem Jahr 2018 bekannt. Mit dem vorgelegten Entwurf des Gesetzes schreibt das BMAS die Fehler und Schwächen des bestehenden Verfahrens nahezu unverändert fort. Wurden höhere Unterstützungsleistungen in der Coronakrise durch das BMAS auch mit Verweis auf die kommende Regelsatzanpassung abgewiesen, belegt das nun vorgelegte Regelbedarfsermittlungsgesetz, dass die erhebliche Unterdeckung der Bedarfe grundsätzlich beibehalten werden soll. Zugrunde gelegt wurden die Einkünfte der unteren 15 % der Bevölkerung, diese haben nach der EVS (ohne die WOHNKOSTEN) 602 EUR zum Leben zur Verfügung. Deren Einkünfte wurden zur Berechnung der Regelbedarfe statistisch zugrunde gelegt. Davon hat das BMAS noch mal mehr als 1/3 rausstreichen lassen, um auf die armseligen 439 Euro in dem Regelbedarfe 1 zu kommen. Diese Regelbedarfe sind die Fortführung der systematischen Bedarfsunterdeckung, um die Leistungsbeziehenden entweder in den Niedriglohn zu hungern oder um sie frühzeitig als nicht mehr zur Arbeitsausplünderung benutzbar ableben zu lassen. Für Alleinstehende haben die Regelleistungen mind. 600 € zu betragen, für andere Gruppen, wie alleinerziehende, alte, kranke und behinderte Menschen die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (können) sogar mehr!“ Aus dem Thomé Newsletter 24/2020 vom 20.07.2020- Siehe Gesetzestextentwurf und zur Anlage der Herleitung der Regelbedarfe den Beitrag „Entwurf eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes veröffentlicht“ von Joachim Rock am 17.07.2020 beim Paritätischen
- das Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 – Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes dokumentiert beim Portal Sozialpolitik