Migrationsabwehr: EU zahlt Überwachung im Golf von Tunis
„Eine neue Anlage zur Kontrolle tunesischer Küsten soll die irreguläre Migration über das Mittelmeer verhindern. Auch das Bundesinnenministerium ist im Land aktiv. Ein ähnliches Projekt in Libyen ist inzwischen beendet. (…) Immer seltener werden die Schiffbrüchigen jedoch von den EU-Mitgliedstaaten gerettet. Stattdessen helfen die Staaten der tunesischen oder libyschen Küstenwache, die Geflüchteten zurückzuholen. Menschenrechtsgruppen, Seenotrettungsorganisationen und AnwältInnen halten diese Beihilfe zu „Pull backs“ für völkerrechtswidrig. Mit mehreren Maßnahmen wollen die EU-Mitgliedstaaten die Kontrolle des Mittelmeeres vor Nordafrika verbessern. Zusammen mit der Schweiz hat die EU-Kommission ein zweiteiliges „integriertes Grenzmanagementprojekt“ in Tunesien finanziert. Es ist Teil der Reform des Sicherheitssektors, die einige Jahre nach dem Sturz des früheren Diktators Ben Ali begonnen wurde. Eine Säule des Programms widmet sich der maritimen Überwachung, damit will die EU „kriminellen Netzen das Handwerk legen“ und die Behörden im Golf von Tunis befähigen, „Menschenleben auf See zu retten“. (…) Die neue Anlage trägt den Titel „Integrated System for Maritime Surveillance“ (ISMariS) und soll laut der Kommission möglichst viele Informationen aller Behörden zusammenführen, die mit Meeres- und Küstenschutzaufgaben befasst sind. Hierzu gehören das Verteidigungsministerium mit der Marine, die dem Innenministerium unterstehende Küstenwache, die Nationalgarde sowie Behörden für IT-Management und Telekommunikation. Die Gelder stammen aus einem EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika, der 2015 auf dem Migrationsgipfel in Valletta eingerichtet wurde. „ISMariS“ wird vom italienischen Innenministerium durchgeführt und knüpft an eine frühere Initiative Italiens an. Ähnliche Vorhaben finanziert die EU mit „EU4BorderSecurity“ außer in Tunesien auch für andere Mittelmeeranrainer…“ Beitrag von Matthias Monroy vom 29. Juni 2020 bei Netzpolitik.org