Endlich eine gewerkschaftliche Kampagne zur Ratifizierung der Wanderarbeiter-Konvention beschlossen
Dossier
„… Die COVID-19-Pandemie hat die Abhängigkeit des von Konzernen beherrschten Ernährungssystems von langen, fragilen Ketten von Arbeitsmigranten schonungslos offengelegt. Aber für viele Regierungen und internationale Organisationen wie die FAO und die WHO sind die harten, ja lebensbedrohenden Bedingungen, unter denen Migranten arbeiten, eher eine Krise der Mobilität als eine Folge der Ausbeutung gestützt auf die systematische Verweigerung grundlegender Rechte. (…) Treibende Kraft dieser Agenda ist der Arbeitskräftebedarf reicher Länder, die auch bedeutende Exporteure von Lebensmitteln sind, einschließlich Ausfuhren in die Länder, aus denen Lebensmittelkonzerne mobile Arbeitskräfte holen...“ – aus dem Dokument „Es ist an der Zeit, die Wanderarbeiterkonvention zu ratifizieren und umzusetzen!“ am 19. Juni 2020 bei der Internationalen Föderation der Nahrungsmittelgewerkschaften (IUF) – begleitet im Übrigen von einer (englischen) Liste der unterzeichnenden Staaten, worunter unter „G“ Staaten zu finden sind, wie Gabun oder Guinea – aber welcher wohl nicht…? Siehe dazu weitere Informationen:
- Deutschland plant keine Ratifizierung der Wanderarbeiterkonvention. Nach der WM sieht die Bundesregierung keinen Bedarf.
„Deutschland will sich vorerst nicht durch die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und ihrer Familienangehörigen in die Pflicht nehmen lassen. Wie ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums auf Anfrage des „Evangelischen Pressedienstes“ sagte, beabsichtigt die Regierung „derzeit nicht“, die Konvention zu ratifizieren. (…) In der Debatte über die Ausbeutung von Gastarbeitern in Katar hatte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), vorgeschlagen, dass Deutschland und der Golfstaat gemeinsam die UN-Wanderarbeiterkonvention unterzeichnen. Im Dezember hatte sie davor gewarnt, im Umgang mit Katar Doppelstandards anzulegen: „Wenn wir über die Verbesserung der Lage von mobilen Arbeitskräften reden, hat auch Deutschland noch ein bisschen was zu tun“. Wie der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums mitteilte, seien die „grundlegenden Menschenrechte“ bereits „durch die von Deutschland ratifizierten Menschenrechtsübereinkommen geschützt“. Dazu zählten der internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation. (…) Ferner gebe es „keine Anzeichen dafür“, dass ein EU-Mitgliedstaat eine Zeichnung oder den Beitritt zur Konvention in naher Zukunft plane. „Ein einseitiges Vorgehen stünde der Überzeugung Deutschlands entgegen, dass in dieser wichtigen Frage ein gemeinsames Vorgehen innerhalb der EU unerlässlich ist.“ Die Konvention war am 18. Dezember 1990 von der UN-Vollversammlung verabschiedet worden. Sie trat 2003 in Kraft. Bislang hat sie 58 Vertragsstaaten, vor allem Herkunftsländer von Migranten. Deutschland und die EU haben sie bislang nicht gezeichnet, weil sie Beschränkungen bei der Migrationspolitik befürchten.“ Meldung vom 11. Januar 2023 im MiGAZIN - Amnesty: Konvention zum Schutz der Wanderarbeiter ratifizieren
„Vor dem Finale der Fußball-Weltmeisterschaft am Sonntag in Katar hat Amnesty International die Forderung nach Entschädigung für Arbeitsmigranten in dem Golfstaat bekräftigt. Mit Blick auf den ebenfalls am Sonntag stattfindenden internationalen Tag der Migranten rief die Menschenrechtsorganisation die Bundesregierung am Freitag in Berlin dazu auf, die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmern und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren. Diese war am 18. Dezember 1990 von der UN-Vollversammlung verabschiedet worden. (…) Die Bundesregierung muss laut Amnesty sicherstellen, dass die Menschenrechte bei Vereinbarungen mit Staaten geachtet werden. Dazu gehöre auch der Schutz der Wanderarbeiter, die etwa in Katar Häfen und Flüssiggasterminals bauen, die Deutschlands Energieversorgung sicherstellen sollen. Deshalb müsse die Bundesregierung darauf dringen, dass Partnerländer wie Katar die UN-Wanderarbeiter-Konvention ratifizieren. „Sie muss die Ratifizierung dieser UN-Konvention aber auch endlich für Deutschland umsetzen„, sagte Beeko.“ Meldung vom 16.12.2022 bei epd , siehe zum aktuellen Hintergrund: - Siehe weiter im Text der IUF : „… Die Ausbeutungsketten verschwinden einfach, zusammen mit den fehlenden Rechten und der allgemeinen Unfähigkeit, sie zu schützen. In manchen Ländern haben die Gewerkschaften sich stark dafür eingesetzt, dass die Regierungen Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Arbeitsmigranten ergreifen. Diese Bemühungen können durch ein bedeutendes internationales Menschenrechtsinstrument verstärkt werden: die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahm die Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen im Jahr 1990 an. Die Wanderarbeiterkonvention trat 2003 in Kraft und wurde damit zu einem verbindlichen internationalen Vertrag. Sie gilt als eines der wesentlichen Menschenrechtsinstrumente und schafft als solches einen Uberprüfungsmechanismus. Dennoch ist sie bisher nur von 55 UN-Mitgliedstaaten ratifiziert worden – darunter keines der reichen Aufnahmeländer für Migranten…“
Siehe zur Wanderarbeiter-Konvention:
- Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (UN-Wanderarbeiterkonvention) – Informationen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- UN-Wanderarbeiterkonvention