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Österreich öffnet wieder: Der kapitalistischen Willkür Tür und Tor – Betriebsratswahlen verboten, Demo „Niemanden zurücklassen“ am 4. Juli hoffentlich nicht

1. Mai-Fest der Aktiven Arbeitslosen am "Platz der Arbeitslosen" in Wien„… Die Ergebnisse der jüngsten Regierungsklausur beinhalten einige positive Punkte, insbesondere für Unternehmen. So die Verlängerung des Fixkostenzuschusses, die Möglichkeit eines Gewinnvortrags oder Investitionsanreize, die die Konjunktur beleben sollen. Es ist nur zu hoffen, dass diese Hilfen endlich wirklich bei den Menschen ankommen. Wer aber zurückgelassen wird, sind insbesondere ArbeiterInnen, sowie Angestellte. Eine richtiggehende Verhöhnung ist die Einmalzahlung für Arbeitslose in Höhe von Eur 450,-. Falls die Hilfe ankommt, kommt sie zu spät. So soll das Geld erst im September ausbezahlt werden. Da wird bei vielen Betroffenen bereits der Überziehungsrahmen am Bankkonto überschritten sein. Als nahezu asozial mutet die Rechtfertigung des Bundeskanzlers an. Die Sozialwissenschafterin Irina Vana zur Erklärung des Kanzlers in der ZIB 2 am 15. Juni 2020: „Die Regierung sieht anscheinend nicht, dass es viel mehr Arbeitslose als offene Stellen gibt und unterstellt Arbeitslosen nicht arbeiten zu wollen. Daher gibt es Umschulungsmaßnahmen anstelle von Unterstützung. Warum sollen in der Zeit der Umschulung Arbeitslose und ihre Familien hungern? Da helfen auch die Einmalzahlungen nicht viel weiter. Miete, Betriebskosten, Kleidung, Essen etc. diese Kosten fallen laufend an und nicht einmalig.“ Auch die Senkung der Mehrwertsteuer für Medien, Kultur und die Gastronomie auf 5% ist positiv und unabhängig von der Coronakrise schon längst überfällig. „Warum aber befristet? Und warum muss man vorher die EU um Erlaubnis fragen?“ meint der Betriebsvorsitzende einer großen Wiener Hotelkette, Norbert Bauer…“ – aus dem Beitrag „80 Prozent Arbeitslosengeld statt Verhöhnung durch Einmalzahlung“ am 17. Juni 2020 bei Selbstbestimmtes Österreich externer Link – eine Stellungnahme des Aktionskomitee 4. Juli 2020 zur Regierungsklausur. Siehe dazu auch den Aufruf zur Demonstration „Niemanden zurücklassen“ am 4. Juli und zwei weitere Beiträge zu unternehmerischen Unverschämtheiten, die mit der Epidemie begründet werden:

  • „Demo: Niemanden zurücklassen – Arbeitslosengeld erhöhen“ am 04. Juni 2020 ebenfalls bei Selbstbestimmtes Österreich externer Link dokumentiert den Demonstrationsaufruf des Aktionskomitees zahlreicher Gruppierungen und Einzelpersonen, worin es unter anderem zu den dabei erhobenen Forderungen heißt: „… Anspruch auf Sonderurlaub für Eltern, insbesondere Alleinerziehende, die durch die Lockdownmaßnahmen, ihren Urlaub für die Kinderbetreuung aufbrauchen mussten. Einführung der 35 Stundenwoche mit vollem Lohn- und Personalausgleich insbesondere im Sozial-, Pflege- und Gesundheitsbereich, als Maßnahme zur Reduktion der Arbeitslosigkeit und der ständig steigenden Belastung Stopp der Nutzung der Krise für die Zerschlagung von Kollektivverträgen durch skrupellose Profiteure. LeiharbeiterInnen, ArbeiterInnen in prekärer Beschäftigung sind als erste von Arbeitslosigkeit betroffen. Ihnen muss jetzt geholfen werden! Kampf gegen Lohndumping. Stärkung der Rechte von ArbeitsimmigrantInnen und SaisonarbeiterInnen im Billiglohnsektor– gleicher Lohn für gleiche Arbeit. (Z. B. in der Landwirtschaft und bei der Pflege!) Belebung der Wirtschaft durch Investitionen in Soziales, Gesundheit, Bildung und eine menschengerechte Umwelt. Stopp fossiler Großprojekte! Bei Übernahme von Haftungen und Zuschuss von Eigenkapital für Unternehmen in Schieflage durch die öffentliche Hand: Keine Rücksicht auf das EU-Beihilfenrecht. Stattdessen: Sicherung des öffentlichen Interesses. Sicherung der sozialen und ökologischen Ziele. (z. B. AUA) Wir brauchen jetzt gezielte, sozial gerechte Unterstützungsleistungen, öffentliche Investitionen und Selbstbestimmung in der Geldpolitik um die Krise zu überwinden und zur Existenzsicherung der Betroffenen. Keine Rücksicht auf das enge Korsett des neoliberalen EU-Rechts, welches nötige Investitionen und Soforthilfen oftmals verhindert. Die Krisenkosten dürfen nicht wieder auf die Arbeitenden abgewälzt werden wie 2008 geschehen —daher für eine Vermögensabgabe. Wir brauchen eine ökologische, eine solidarische, eine demokratische Wende!...“
  • „Wahlen zum Betriebsrat verboten – Corona als Vorwand, um Demokratie zu schwächen“ von Thomas Hackl am 29. Mai 2020 in Kontraste externer Link berichtete bereits von der Willkür-Herrschaft: „… In Österreich nehmen die Corona-Zahlen zunehmend ab, Bars und Gasthäuser sperren wieder auf und langsam kehrt wieder Normalität ein. Trotzdem versuchen gerade zwei österreichische Unternehmen Wahlen zum Betriebsrat zu verhindern. Die zwei Unternehmen sind der Hersteller für Labortechnik Anton Paar GmbH und Schiebel Elektronische Geräte GmbH. Das Argument für das Verbot der Wahl: Aufgrund von Corona könne der Arbeitsschutz bei der Wahl nicht gewährleistet werden. Dieses Argument überrascht, da in den Produktionsstätten beider Firmen während der Pandemie gearbeitet wurde und es zu keinen Krankheitsfällen kam. Arbeiten geht also, wählen aber nicht. Aktuell hat die Anton Paar GmbH, das Herzstück des Grazer Konzerns, keinen Betriebsrat. Es ist nicht das erste Mal, dass es zu Problemen bei der Wahl zum Betriebsrat kommt und auch dieses Mal war die Unternehmensführung wenig kooperativ. Bereits vor Wochen gab es den Versuch, die Wahl zum Betriebsrat per Briefwahl durchzuführen. Die Unternehmensführung hat das jedoch abgelehnt. Es habe geheißen, dass man die Adressen der Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellen brauche, da alle Beschäftigten ohnehin wieder im Betrieb arbeiten würden. Dann ließ Geschäftsführer Friedrich Santner jedoch auch die ordentliche Wahl mittels einstweiliger Verfügung verhindern. (…) Auch das Wiener Hightech-Unternehmen Schiebel, bekannt für die Herstellung von Drohnen, versucht mit einer einstweiligen Verfügung die Wahl zum Betriebsrat zu verhindern. Hier wurde bereits das Zusammenkommen eines Wahlvorstands mit der Verfügung blockiert. Das Argument der Geschäftsführung: Um den Wahlvorstand zu beschließen, müsste die ganze Belegschaft zusammenkommen und das würde gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen…“
  • „Salzburger Leiharbeiter per WhatsApp „rausgeschmissen““ am 05. Juni 2020 bei ots externer Link dokumentierte eine gewerkschaftliche Stellungnahme zu einem weiteren Fall blanker Willkür: „… „Wir sind gerade von Leiharbeitsfirmen einiges gewohnt, aber mit dieser Geschichte wurde ein neuer Tiefpunkt erreicht“, ärgert sich Daniel Mühlberger, Salzburger Landessekretär der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) über den Fall eines Leiharbeiters, der per WhatsApp zu einer einvernehmlichen Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gebracht wurde. Indem LeiharbeiterInnen zu einer einvernehmlichen Auflösung gedrängt werden, erspart sich der Arbeitgeber praktisch alle arbeitsrechtlichen Ansprüche, die bei einer einseitigen Kündigung entstehen würden. Am Schluss wünscht der Firmenvertreter dem eben arbeitslos gewordenen Leiharbeiter „eine erholsame, entschleunigte Zeit“ – mit Daumen-rauf- und Grinse-Emojis und dem Hinweis am Montag gleich beim AMS anzurufen. „Zynischer geht es kaum mehr, da verschlägt es einem einfach die Sprache“, sagt Mühlberger. Im vorliegenden Fall wurde dem Leiharbeiter von seinem Arbeitgeber am 24. März per WhatsApp-Nachricht mitgeteilt, dass der Betrieb, an den der Arbeitnehmer überlassen war, die Überlassung mit diesem Tag beendet hat. Mitgeschickt wurde ein Foto mit einem Schreiben zur Beendigung des Dienstverhältnisses mit der Bitte, dieses zu bestätigen – „Austrittsgrund: Einverständliche Lösung“. „Die Selbstverständlichkeit, mit der hier automatisch und alternativlos das Mittel der einvernehmlichen Auflösung missbraucht wird, ist atemberaubend“, kommentiert der PRO-GE Landessekretär. „Das zeigt sehr deutlich, dass mindestens in dieser Leiharbeitsfirma eine normale Kündigung oder gar ein Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses auch in der überlassungsfreien Zeit, wie es in Kollektivvertrag und Arbeitskräfteüberlassungsgesetz eigentlich vorgesehen ist, noch nicht einmal in Betracht gezogen wird.“…“
  • Siehe zuletztam 11. Mai 2020: Die sozialen Auswirkungen der Epidemie in Österreich sind eindeutig: Folge der kapitalfreundlichen Politik der Rechtsregierung des Herrn Kurz
  • Und am 29. April 2020: Offizieller „Tag der Arbeitslosen“ in Österreich: Keine (auch bei den Nachbarn) sinnlosen Kurse dank des Virus und anderes mehr, das flachfällt…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=174237
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