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Papierlose ArbeiterInnen in Italien: Nur ein paar bekommen Papiere durch die bejubelte Regularisierung

Gewerkschaft Unione Sindacale di Base (USB) in Italien gegen Prekarisierung durch die Corona-KriseSeit 7 Tagen ist das Fester für die Regularisierung von irregulären Arbeitsmigrant*innen offen, bisher wurden nur 9.500 Anfragen eingereicht. Die Kriterien sind so eng definiert, dass 9 von 10 irregulären Migrant*innen keinen Zugang zur Regularisierung haben“ – so der Tweet am 08. Juni 2020 im Kanal von Maurizio C. externer Link über eine eindeutige Zwischenbilanz eines international erstaunlich oft bejubelten Projekts – in dem auch noch ein Artikel über unternehmerischen Betrug an MigrantInnen dokumentiert ist. Dazu eine etwas ausführlichere Meldung „„Eine erste Bewertung der Regularisierung von migrantischen Arbeiter*innen“ des Autors vom 09. Juni 2020, die wir im Folgenden dokumentieren:

„Eine erste Bewertung der Regularisierung von migrantischen Arbeiter*innen“

Vom 1. Juni bis zum 15. Juli besteht die Möglichkeit, die irreguläre Erwerbstätigkeit von Migrant*innen aufzudecken und somit die Regularisierung der betroffenen Personen zu erlangen. Die im letzten Regierungsdekret eingebaute Regularisierung gilt für migrantische Land- und Care-Arbeiter*innen; die Arbeitgebenden müssen die Irregularität des Arbeitsverhältnisses melden, einen Betrag von 500 Euro bezahlen und den Migrant*innen einen Arbeitsvertrag aushändigen, so dass diese eine Aufenthaltsbewilligung erhalten können.
Nun kommen schon drei fundamentale Probleme ans Tageslicht: 1. Aufgrund der Selektivität des Regularisierungsprogramms wurden in der ersten Woche nur 9.500 Gesuche eingereicht, eine sehr tiefe Zahl im Vergleich zu den 670.000 irregulären Migrant*innen, die in Italien leben; 2. Es wurden die ersten Fälle von Betrug gegenüber den Migrant*innen aufgedeckt: Agenturen und rivatpersonen verkaufen ungültige Arbeitsverträge (bis zu 5000 €), ohne dass die Migrant*innen damit regularisiert werden können; 3. Migrant*innen, die ein Regularisierungsgesuch einreichen, verlieren die Möglichkeit, über das Asylsystem ein Aufenthaltsrecht zu erlangen, was jedoch verfassungswidrig ist“.

Siehe zum Hintergrund:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=173730
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