3.000 Euro wegen Behinderung eines Polizisten bei Abschiebung
„Das Landgericht Detmold hat am Donnerstag einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe, der sich bei einer Abschiebung einem Polizeibeamten in den Weg gestellt haben soll, zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Nach einer Revision beim Bundesgerichtshof erhöhte das Landgericht die Geldstrafe von ursprünglich 90 Tagessätzen mit 25 Euro auf 120 Tagessätze (AZ: 25 Ns 111/19). Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe gefordert. Der Flüchtlingsberater soll im Jahr 2018 einen Polizisten dran gehindert haben, einen Flüchtling abzuschieben. Das Oberlandesgericht Hamm habe zuvor den Vorfall nicht mehr als Widerstand gegen einen Vollzugsbeamten sondern als tätlichen Angriff bewertet, sagte Gerichtssprecherin Melanie Rüter dem „Evangelischen Pressedienst“. Der Flüchtlingsberater habe den Polizeibeamten in einer Drehbewegung mit dem Arm deutlich spürbar am Oberkörper getroffen. Die zweite kleine Strafkammer des Landgerichts habe nun erneut über die rechtliche Würdigung der Tat sowie über das Strafmaß entscheiden müssen. Statt einer möglichen mehrmonatigen Freiheitsstrafe habe das Gericht eine höhere Geldstrafe festgelegt…“ Migazin-Meldung vom 04.06.2020 (im Abo), siehe zum Hintergrund die Pressemitteilung vom 29.5.20 : Bedenkliches Urteil gegen einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe Lippe e.V.