BAYER-Hauptversammlung 2020: Internationale Proteste ab dem 23. April online und vor dem BAYER-Werk in Leverkusen

Dossier

BAYER-Hauptversammlung 2020„Genetisch manipuliertes Saatgut, erdrückende Monopolpreise im Agrar- und im Pharma-Bereich, globale Umweltvergiftung durch Pestizide wie Glyphosat (Round Up) oder DICAMBA, massive Steuerflucht, gefährliche Giftgas-Pipelines, ungezügelter CO2-Ausstoß, chemische Kriegswaffenproduktion, oder sogar die aktive Mitwirkung beim Holocaust – die Liste ist lang. Der BAYER-Konzern, seine Vorläufer und sein neuester Zukauf Monsanto, sie alle schrecken vor keinem Verbrechen zurück, so lang es Profit bringt!“ so Marius Stelzmann, CBG-Geschäftsführer. Aber die Liste der Kritiker ist umso länger. Gegen BAYERs-Konzernverbrechen wird es – wie schon seit mehr als 40 Jahren auf den Hauptversammlungen (HV) – auch dieses Jahr wieder ein internationales Protestprogramm geben, auch wenn der Konzernvorstand unter dem Deckmantel eines Pandemie-Notstandsgesetzes vom 30. März 2020 und einer „virtuellen HV“ die bisherigen Frage- und Antwortrechte der AktionärInnen kurzerhand abgeschafft hat, um kritische Stimmen abzuwürgen.“ Presseerklärung von Coordination gegen BAYER-Gefahren/CBG vom 20.04.2020 externer Link – #stopBayerMonsanto – Gemeinsam gegen Konzernverbrechen! Siehe weitere Infos:

  • CBG-Gegenantrag: BAYER versagt im Angesicht von Corona / BUND-Kommentar zur Bayer-Hauptversammlung 2020 New
    • Keine Arznei, kein Impfstoff, keine Forschung – CBG stellt Gegenantrag: BAYER versagt im Angesicht von Corona
      “Der BAYER-Konzern ist das größte Pharma-Unternehmen Deutschlands. Trotzdem zeigt BAYER sich den Herausforderungen, welche die Corona-Krise stellt, nicht einmal im Ansatz gewachsen. Alle Gebiete, die Erkenntnisse zur Behandlung von Covid-19 hätten liefern können wie „Atemwegserkrankungen“, „Infektionskrankheiten“ oder „Tropenmedizin“ hat der Pillen-Riese schon vor Jahrzehnten aufgegeben. Stattdessen konzentriert er sich auf Krankheiten wie Krebs, weil er für Tumor-Arzneien – bei noch dazu oft zweifelhaftem Nutzen – Mondpreise verlangen kann. Der ehemalige BAYER-Chef Marijn Dekkers charakterisierte diese Geschäftspolitik 2015 in einem /Spiegel/-Interview einmal so: „Wir müssen Geld verdienen mit unseren Produkten. Das führt dazu, dass nicht alle Medikamente entwickelt werden, die wir brauchen.“ Der Aufsichtsrat trägt diese Strategie mit. Darum hat die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zur morgigen Hauptversammlung einen Gegenantrag eingereicht, der dessen Nicht-Entlastung fordert. In einem weiteren Gegenantrag verlangt die CBG, die Dividende bis auf den Mindest-Sockel von 10 Cent pro Aktie zu kürzen und die frei werdenden Summen zum Aufbau einer Pharma-Sparte zu nutzen, die den Ansprüchen der Zeit besser gerecht wird. „Corona traf Big Pharma völlig unvorbereitet. Keiner der 20 größten Pillen-Konzerne hat zu den Vorgänger-Viren von SARS-CoV-2 wie SARS 1 und MERS geforscht. Diese Lücke macht sich jetzt schmerzlich bemerkbar. ‚Marktversagen’ lautet die Diagnose. Aber Epidemien, die alle paar Jahre einmal auftreten oder auch nicht, bieten eben keine belastbare Kalkulationsgrundlage für die rendite-orientierten Geschäftsmodelle von BAYER & Co.“, kritisiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann. Besonders die Abwicklung der Tropenmedizin Ende der 1980er Jahre erweist im Angesicht der grassierenden Pandemie als fatal.  Ein Erzeugnis dieser Sparte – das 1937 von BAYER als Malaria-Wirkstoff zum Patent angemeldete Chloroquin – macht jetzt nämlich gerade eine zweifelhafte Karriere als Wundermittel gegen SARS-CoV-2. Holländische Virolog*innen hatten der Substanz bereits 2004 bei In-vitro-Versuchen mit dem ersten SARS-Virus „einen gewissen pharmakologischen Effekt“ bescheinigt. Der Leverkusener Multi aber reagierte nicht und startete keine Erprobung auf breiterer Basis. Hätte das Unternehmen dies getan, lägen jetzt belastbare Resultate vor, und die Gesundheitsbehörden bräuchten angesichts von elf Toten bei einem Klinischen Test in Brasilien und Sterbefällen durch Selbstmedikation nicht dringend vor einer Chloroquin-Einnahme zur Covid-19-Therapie zu warnen. „Sieht sich BAYER durch die zunehmenden Zweifel an der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Chloroquin bei der Behandlung von Covid-19-Patient*innen gehalten, zu einem vorsichtigeren Umgang mit dem Medikament zu raten?“, lautet deshalb eine der Fragen, mit denen die Coordination den Vorstand auf der bevorstehenden Hauptversammlung konfrontieren will. Zudem hat sie weitere Gegenanträge zu Themen wie „Chemische Kampfstoffe in Nord- und Ostsee“, „Klimawandel“, „Glyphosat“ und „MONSANTO-Listen“ gestellt.“ Presse-Information vom 27.04.20 von Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
    • BUND-Kommentar zur Bayer-Hauptversammlung 2020
      “… Die Möglichkeit für Unternehmen, eine Online-Hauptversammlung durchzuführen, wurde durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht geschaffen. Dabei wurden jedoch die Rechte von Klein-Aktionär*innen zugunsten von Großinvestor*innen massiv eingeschränkt. Fragen von Aktionär*innen können nunmehr „nach freiem Ermessen“ vom Vorstand beantwortet werden. Hinzu kommen enorme Fristverkürzungen. Darüber hinaus besteht bei der virtuellen Hauptversammlung nicht mehr die Möglichkeit, sich mit Reden direkt an Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionär*innen zu wenden. Wie mit dem Widerspruchsrecht verfahren wird, bleibt unklar. (…) Auf dem Papier bekennt sich Bayer in seinem aktuellen Nachhaltigkeitsbericht zu verschiedenen internationalen Standards und Initiativen wie den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung externer Link, dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem UN Global Compact. Aus dem Bericht wird jedoch nicht deutlich, wie Bayer seine menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommt, die sich aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenreche und dem deutschen „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen ergeben. Diese Sorgfaltspflichten legen eine Verantwortung für potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und die Umwelt fest, die „von Bayer verursacht werden, zu denen Bayer beiträgt oder die aufgrund einer Geschäftsbeziehung mit der Geschäftstätigkeit, den Produkten oder Dienstleistungen von Bayer unmittelbar verbunden sind, selbst wenn sie nicht zu diesen Auswirkungen beitragen.“ Zur Erfüllung seiner menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt müsste Bayer neben einer Risikoanalyse, die diese Auswirkungen erfasst, angemessenen Maßnahmen auf Grundlage dieser Risikoanalyse treffen, um den tatsächlichen und potenziellen negativen Umwelt- und Menschenrechtsauswirkungen zu begegnen und darüber Bericht erstatten…“ Beitrag bei BUND vom 27.04.2020 externer Link
  • Virtuelle Hauptversammlung: Bayer-Vorstand muss Aktionärsrechte ernst nehmen
    Bayer-Vorstand sollte kritische Fragen nicht ignorieren / Bayer trägt zu „Pestizidhölle in Brasilien“ bei / Nachholbedarf bei Klimastrategie und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten
    Anlässlich der morgen stattfindenden virtuellen Bayer-Hauptversammlung fordert der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre den Vorstand auf, das Fragerecht aller Aktionär*innen  ernst zu nehmen. „Im Vorfeld der Hauptversammlung hat Bayer nicht klar kommuniziert, ob und wenn ja, wie eingereichte Fragen beantwortet werden sollen“, kritisiert Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands. „Damit der Livestream nicht zu einer reinen Werbeveranstaltung wird, hätte Bayer-Chef Baumann seine Rede schon vorher öffentlich machen sollen, damit auch Fragen dazu hätten eingereicht werden können. Ohne kritische Meinungen und Fragen droht die erste virtuelle Hauptversammlung zur Farce zu werden.“…“ Pressemitteilung vom 27. April 2020 von und beim Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre externer Link
  • CBG unterstützt den internationalen Klimastreik und fordert Nicht-Entlastung wegen 29 Prozent mehr CO2-Emissionen 
    BAYERs Kohlendioxid-Emissionen stiegen im Geschäftsjahr 2019 massiv an. Von 2,88 Millionen Tonnen auf 3,71 Millionen erhöhten sich die Werte. Darum reicht die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) zur Hauptversammlung des Konzerns am 28. April einen Gegenantrag ein, der die Nicht-Entlastung des Vorstands fordert. Axel Köhler-Schnura/Gründungsvorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „Der BAYER-Konzern ist und bleibt einer der weltweit großen Klima-Killer. Deshalb unterstützen wir nicht nur den weltweiten Klimastreik am 24. April, sondern fordern auch mit einem Klima-Gegenantrag zur Hauptversdammlung des BAYER-Konzerns am 28. April die Nicht-Entlastung des Vorstands.“ Natürlich zeigt die CBG auch Präsenz im Klimastreik und bei den Aktionen zur BAYER-Hauptversammlung externer Link sind Klima-Aktivist*innen präsent…“ Presse-Information vom 24.04.20 der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) und dort die Meldung: HV-Protest vor dem BAYER-Werkstor ab 9 Uhr – CBG erhält Sondererlaubnis für Aktion in Leverkusen am Di. 28.4.
  • die Aktionsseite BAYER HV 2020 bei CBG externer Link mit allen Terminen und Gegenanträgen – Im Internet finden die Proteste per Livestream externer Link ganztägig mit zahlreichen Künstler*innen, Organisationen und Politiker*innen aus dem In- und Ausland statt
  • Fragen an Vorstand und Aufsichtsrat zur virtuellen Hauptversammlung externer Link von und beim Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und ebd. Gegenanträge externer Link
  • Alle Gegenanträge der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) externer Link finden sich auf der BAYER-Internetseite
  • und zuletzt das Dossier: BAYER-Hauptversammlung 2019: Vernichtung von Arbeitsplätzen für die Beschäftigten, Milliarden für die Aktionär*innen
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=170839
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