BAG zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon vom ersten Tag an

Quelle:  Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil vom 14. November 2012 – 5 AZR 886/11 externer Link

Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ist der Arbeitgeber berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen. Die Ausübung dieses Rechts steht im nicht an besondere Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers…“ 

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=16968
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