Mitbestimmung im öffentlichen Dienst: Personalratswahlen 2020

PersonalratswahlenPersonalratswahlen 2020: Starke Personalräte brauchen ein starkes Mandat: „Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Er bekommt dafür ein Mandat auf Zeit. Im Frühjahr 2020 stehen deshalb im Bund und in mehreren Bundesländern Personalratswahlen an. Gewählt wird in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bremen, Berlin – und auf Bundesebene…“ DGB-Meldung vom 20.08.2019 und dort auch der DGB-Flyer „Sie haben die Wahl! Mitbestimmt zu Guter Arbeit“. Siehe dazu:

  • Personalratswahlen auf Bundesebene: Erfolge für DGB-Gewerkschaften, vereinzelte Verschiebungen wegen Corona-Pandemie New
    Die Personalvertretung bekommt ein Mandat auf Zeit und wird regelmäßig neu gewählt. Seit 1992 sieht das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) dafür einen Vier-Jahres-Turnus vor, weshalb im Frühjahr 2020 Neuwahlen stattfanden. Diese liefen auch im Schatten der Corona-Pandemie erfolgreich für die DGB-Gewerkschaften, nur vereinzelt mussten sie aufgrund der Situation verschoben werden. Wir geben einen kurzen Überblick. (…) Die durchgeführten Wahlen verliefen also im Ergebnis erfolgreich. Gleichwohl waren die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für alle Beteiligten eine Herausforderung. Zahlreiche Dienststellen waren geschlossen, viele Beschäftigte im Homeoffice oder im Einsatz. Vermutlich ein Grund dafür, dass vielerorts eine in der Tendenz niedrigere Wahlbeteiligung zu beobachten war, auch wenn in der Wahlordnung die allgemeine Anordnung von Briefwahlen ermöglicht wurde. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften hatten im Vorfeld diese sowie eine Änderung im BPersVG erstritten, die am 07.05.2020 im Bundestag beschlossen wurde. Sie sieht vor, dass zur Verhinderung einer personalratslosen Zeit die bisherige Personalvertretung für eine Übergangsphase auch dann im Amt bleibt, wenn bis Ende Mai aufgrund der besonderen Umstände nicht gewählt werden konnte. In zwei Fällen greift diese Regelung nun: Im Bereich der Bundeswehr mit mehr als 150.000 Wahlberechtigten und im Auswärtigen Amt mit den vielen Auslandsdienststellen waren die Wahlen nicht fristgerecht durchführbar, auch nicht per Briefwahl. Der Hauptwahlvorstand beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat deshalb eine Verlegung der Wahl auf den 10./11. November beschlossen. Das Auswärtige Amt holt sie ebenfalls Ende 2020 nach.“ DGB-Meldung vom 24.06.2020 externer Link
  • Corona / Personalratswahlen im Bund: Bundeskabinett beschließt Änderungen des BPersVG und der Wahlordnung
    Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 8. April 2020 Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) und der Wahlordnung beschlossen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften hatten dies eingefordert, um die Durchführung der Personalratswahlen auf Bundesebene trotz Corona-Pandemie überall möglich zu machen. (…) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hatte zunächst weitere Änderungen am BPersVG in dem Gesetzentwurf vorgenommen und damit der angekündigten Novelle vorweggreifen wollen. Das wurde von Seiten des DGB scharf kritisiert externer Link. Zu den angedachten Änderungen zählte die Einführung der unbefristeten Möglichkeit, mittels IT-gestützter Verfahren Personalratssitzungen und -sprechstunden durchführen zu können. Zwar sieht der beschlossene Gesetzentwurf diese Optionen noch immer vor, doch wurden sie auf Druck der Gewerkschaften befristet bis 31. März 2021. Demnach können Personalratsmitglieder mittels Video- oder Telefonkonferenzen an Sitzungen teilnehmen, wenn dafür Technik genutzt wird, die auch zur dienstlichen Nutzung freigegeben ist, kein Mitglied des Personalrates diesen Verfahren widerspricht und der Personalrat sicherstellt, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Wie dauerhaft mit dieser Frage umgegangen wird, muss dann im Rahmen der anstehenden Novellierung des BPersVG diskutiert werden. Über die Änderungen des BPersVG muss der Bundestag in seiner Sitzung vom 20. bis 22. April noch entscheiden. Die Wahlordnung wird nun nach dem Kabinettsbeschluss im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.“ DGB-Meldung vom 09.04.2020 externer Link
  • Gesetzentwurf des BMI: Personalratslose Zeiten durch Corona sollen verhindert werden 
    „… Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat Anfang der Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der im Falle der Unmöglichkeit der Durchführung von Personalratswahlen bis zum 31. Mai aufgrund der Corona-Pandemie, das Eintreten personalratsloser Zeiten verhindert. Die regelmäßigen Wahlen müssen in diesem Fall dann bis spätestens Ende des Jahres stattfinden. So lange soll die sich jetzt im Amt befindliche Personalvertretung die Geschäfte weiter führen. Mit der ebenfalls veränderten Wahlordnung kann zudem (nachträglich) Briefwahl angeordnet werden, wobei die Wahlvorbereitungen bis 31. Mai Gültigkeit haben sollen. Mit diesem Schritt kommt das Ministerium der Forderung des DGBs und seiner Mitgliedsgewerkschaften nach, die die Regelung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens grundsätzliche begrüßt haben. Zugleich haben sie Nachbesserungen gefordert. So müsse klar sein, wer die Entscheidung über die Verschiebung der Wahlen treffen könne. Soweit es einen Hauptwahlvorstand gebe, müsse dieser einen neuen Termin einheitlich festlegen können. Andernfalls drohe in den betroffenen Geschäftsbereichen ein Durcheinander. Vehement zurückgewiesen hingegen haben DGB und Gewerkschaften das Vorhaben des BMI, IT-gestützte Verfahren (Telefon- und Videokonferenzen) zur Beschlussfassung in Personalvertretungen, zur Durchführung von Sprechstunden und Personalversammlungen dauerhaft einzuführen. Als Begründung verwiesen sie auf das Erfordernis der Nichtöffentlichkeit sowie des Datenschutzes. Beide wären bei derartigen Verfahren nicht hinreichend gewahrt. In ihrer Stellungnahme zeigen DGB und Mitgliedsgewerkschaften auf, wie Personalvertretungen auch in der derzeitigen Situation arbeitsfähig bleiben. Am 8. April soll sich das Kabinett mit dem Gesetzentwurf – ggf. in geänderter Fassung – befassen.“ DGB-Mitteilung vom 3. April 2020 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=169303
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